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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?

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Avatar  Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?  (Gelesen 6835 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#30
24. August 2011, um 22:12:30 Uhr

Auf welche Art verhärte ich die Fronten? Smiley
Wenn hier jemand mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat, war es wohl der Pächter - nichtmal einen Kompromiss hat er gesucht, von einer sachlichen Basis war in seinem emotionalen Durcheinander keine Spur Grinsend

Ob die Seite von PETA, der RAF oder von Gaddafis Anhängern ist, sei zweitrangig - es geht um die Information, die ich daraus ziehen kann. Ich selber befürworte die Jagd, falls es in einem Gebiet zu viel Wild und damit -Schäden gibt!

Bislang hatte ich keine Probleme mit Bauern, selbst per Handy habe ich Genehmigungen erhalten (und es ist nicht leicht, wenn der Bauer dir nicht gegenüberstehen und muster kann). Es ist der typische Dorfsheriff, den jeder von uns mal kennen- und liebengelernt hat Lächelnd
Das tolle ist, vom Acker aus kann man nicht einen Hochstand erkennen und lieber lass ich mich sondelnden Hauptes von einer Kugel treffen, als Nachts zu gehen Grinsend Zwinkernd

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(versteckt)
#31
24. August 2011, um 22:18:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG


Ob die Seite von PETA, der RAF oder von Gaddafis Anhängern ist, sei zweitrangig - es geht um die Information, die ich daraus ziehen kann.

Ne Information ist nur soviel wert wie die Quelle aus der sie kommt. Ne Info aus der Fraktion der Tierschutzfaschisten ist soviel wert wie ne Rechtsberatung von Insassen eines Irrenhauses. Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#32
25. August 2011, um 19:51:45 Uhr

Wie erwartet, war heute alles ruhig - habe jedoch ab sofort 2 passende Artikel ausgedruckt und stets dabei:

Thema Jagdrecht
Ein ganz interessanter Artikel für uns, sollte auch angepinnt werden: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.wildundhund.de/r30/vc_content/bilder/firma438/Archiv_2007/106_108_jvg_299_openair.pdf
Seite 2+3

"Der Eigentümer eines Grundstücks ist zwar grundsätzlich beufgt, sein Grundstück nach freiem Belieben zu nutzen, also auch anderen zur Nutzung zu überlassen(uns Sondengängern). Die Befugnis endet aber dort, wo dadurch in Rechte anderer - hier das fremde Jagdausübungsrechtn rechtswidrig eingegriffen wird"

Rechtswidrig = Störung / Beeinträchtigung, wenn sie 1. wesentlich und zusätzlich 2. "nicht ortsüblich" ist.

1. Wesentlich = Störung/Beeinträchtigung, wenn sie die Ausübung der Jagd oder der Hege mehr als nur kurzfristig und geringfügig stört, behindert oder gar unmöglich macht. Z.B. Fortpflanzung des Wildes beeinträchtigt, Erfüllung des Abschußplanes infolge Vergrämung und Abwanderung vereitelt oder die Belämpfung von Wildseuchen erschwert wird.

Im Klartext: Wer langfristig und massiv die Jäger stört! Wenn keine Jäger da sind und keine Hege auf dem Feld passiert, stört nicht, und schon gar nicht massiv.

Rechtmäßige Störungen = allgemeines Recht zum Betreten des Waldes und der freien Landschaft (Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, Reiter, jeweils im Rahmen des Erlaubten).
Verboten, also rechtswidrig ist in der Regel das Betreten von Forstkulturen [...] sowie von landwirtschaftlich genutzten Flächen von der Bestellung bis zur Ernte[...].

Joggen und Walken gehören noch zum Betretungsrecht.
"Ist das Betreten erlaubt (allgemeines Betretungsrecht), so darf es nur zum Zwecke der Erholung geschehen und nur so erfolgen, dass die Natur nicht gestört wird"
Wie die Natur nun durch 5-10cm tiefe und anschließend zugemachte Löcher gestört werden könnte, ist zweitrangig - denn wir decken uns ja durch unser Fragen beim Bauern nach der Sucherlaubnis ab!
Hypothese: Wenn Sondeln Erholung im Sinne des Gesetzes wäre, und die Natur nicht gestört würde, müsste man noch nicht einmal beim Bauern um Erlaubnis fragen! (§984 BGB spielt dann trotzdem eine Rolle, ab Wertsachen von mind. 10€ - sonst womöglich Unterschlagung)

Das heißt für uns: Wir dürfen, ohne zu fragen, über landwirtschaftliche Nutzflächen (Äcker, Felder) rübergehen ohne zu fragen, vor der Bestellung und nach der Ernte.

Wenn wir den Bauern fragen, so fragen wir lediglich, ob wir mit der Schaufel in seinen Boden eindringen können und uns Gegenstände aneignen, die wir mithilfe des Detektors finden!
Denn das allgemeine Betretungsrecht steht jedermann zu - somit kann ein Jagdpächter NIEMALS verbieten, über ein Feld zu spazieren, sofern es "brachliegt".
Selbst der Landwirt dürfte demnach keinem verbieten, auf seinem brachliegenden Acker zu spazieren!

Ergebnis:
"Unwesentliche (Mit dem MD ein paar h auf dem Acker, wenn keine Jäger da sind) und ortsübliche Störungen sind hinzunehmen, ebenso solche, die nach dem Gesetz erlaubt sind (z.B. aufgrund des allgemeinen Betretungsrechts)"



Fazit: Wieder was dazugelernt, neue Rechte erfahren und solang der Jäger nicht seinem Hobby nacheifern will, können wir unserem Hobby nachgehen. Super

« Letzte Änderung: 25. August 2011, um 19:58:59 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#33
26. August 2011, um 06:18:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich glaube, das ganze könnte u.U. doch nicht so einfach gelagert sein.

Ich habe einen Kollegen, der selbst Jäger ist und der erklärte mir mal, dass er schlimmstenfalls als Jagdpächter für Wildschaden, den er nicht durch Abschuss verhindern konnte, aufkommen müsse. Also könnte ein Jagdpächter durchaus das Recht haben, Leute von seinem Jagdrevier zu entfernen, wenn er eben dieser Abschusspflicht nachkommt.

Viele Grüße,
Günter

Moin Günter,

das ist so auch richtig, aber z. Zt. ist wohl keine Jagdsaison, da kann und darf er seine Quote nicht erfüllen und da stört auch ein SG auf dem Acker nicht. Tagsüber steht auch in der Jagdsaison kaum Wild auf dem Feld, da stört ein SG ebenfalls nicht.

Ein SG, der im ersten Büchsenlicht in der Jagdsaison über ein Feld läuft und dabei das Wild in den Wald zurück treibt, behindert die Jagdausübung schon. Gleiches gilt für die Suche im Dämmerlicht der anbrechenden Nacht, wenn das Wild üblicherweise aus dem Wald tritt.

Viele Grüße

Walter

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#34
26. August 2011, um 09:46:07 Uhr

@ Kruste :

Mit Begriffen wie  "Tierschutzfaschisten"  oder  "Peta-Psychopathen"  würdest du vielleicht in einem Jagd-Forum Beifall ernten,

aber Sondengänger sind eine recht heterogene Gruppe;  darum wäre es möglich, dass sich hier Leute nicht nur angesprochen,

sondern auch beleidigt fühlen.  Wird dir vielleicht egal sein;  wollte ich trotzdem mal erwähnt haben.




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(versteckt)Themen Schreiber
#35
26. August 2011, um 11:52:35 Uhr

Kann meinen Beitrag nicht mehr editieren, deswegen hänge ich es hier an:

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) idF v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. 2000 S. 568)
Abschnitt VII

Erholung in der freien Landschaft

§49
Betretungsbefugnis

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

§53
Grenzen der Betretungs- und Reitbefugnis

(1) Die Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 (....) dürfen nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(2) Die Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 (....) gelten nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

(3) Weist ein Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter nach, dass ihm durch den Erholungsverkehr im Rahmen der §§ 49 und 50 ein nicht nur unerheblicher Schaden entstanden ist, so ist ihm dieser auf Antrag durch die untere Landschaftsbehörde zu ersetzen. Steht dem Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch auf den Kreis oder die kreisfreie Stadt über, soweit der Kreis oder die kreisfreie Stadt den Schaden beseitigt.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm


-> Heißt wohl in etwa soviel, wenn die Suche auf dem Feld nicht zum Zwecke der Erholung dient und auch die Rechte der Grundstückseigentümer unzumutbar beeinträchtigt werden, muss man den Landwirten fragen.
Dies ist keine Rechtsberatung, am besten wäre es, wenn es diesbezüglich ein paar Urteile zum Nachlesen gäbe. Es reicht aber aus, um die wesentlichen Punkte für uns zu erkennen.  Smiley

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#36
26. August 2011, um 12:42:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Chaturanga
darum wäre es möglich, dass sich hier Leute nicht nur angesprochen, sondern auch beleidigt fühlen
Nicht nur irgendwelche Leute - da könnten durchaus auch Mods und Admins darunter sein!

Gruß,
Günter

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#37
26. August 2011, um 16:18:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Nicht nur irgendwelche Leute - da könnten durchaus auch Mods und Admins darunter sein!

Gruß,
Günter

Es lag nicht in meiner Absicht jemanden zu beleidigen.
Aber wenn ich den Blödsinn so lese den manche selbsternannte Tierschützer so von sich geben gehn bei mir die Scheuklappen runter. Ich wurde selbst schon beim Angeln von solchen Leuten beleiert und als Tierquäler betitelt.
Ich mag solche Leute nicht die anderen ihre ethischen / moralischen Vorstellungen aufzwingen wollen, die Geschichte zeigt wohin sowas führt.
Und mal im Ernst, was soll der Jäger denken wenn ihr ihm auf die Tour kommt? Was denkt ihr wenn euch Passanten als Raubgräber etc. betiteln?

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#38
26. August 2011, um 17:03:05 Uhr

Peta ist hin und wieder auch in meinen Augen zu extrem. Manche fordern da ja wirklich, dass jeder Veganer werden muss, was doch etwas unnatürlich ist. Dennoch halte ich Peta insg. für gut und wichtig, da der Tierschutz eine starke Lobby braucht und Peta hat einfach einflussreiche Unterstützer und führt spektakuläre Aktionen durch, die auch etwas bewirken.

Gruß,
Günter

PS: auch auf die Gefahr hin, mich hier bei einigen unbeliebt zu machen: ich empfinde Angeln ebenfalls als Tierquälerei, spreche darauf aber keine Angler an – bekehren kann man die sowieso nicht - das muss jeder mit seinem Gewissen entscheiden.

PPS: die Geschichte zeigt uns aber auch, wohin es führt, wenn man nur wegsieht, anstatt zu handeln!

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(versteckt)
#39
27. August 2011, um 14:34:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus

...

PS: auch auf die Gefahr hin, mich hier bei einigen unbeliebt zu machen: ich empfinde Angeln ebenfalls als Tierquälerei,

...

Ich halte Arbeiten Gehen für Menschenquälerei...

 Zunge

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(versteckt)
#40
27. August 2011, um 14:56:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schlesier
ch halte Arbeiten Gehen für Menschenquälerei...
Na, das ist ein wahres Ort, das ich sofort unterschreibe.

Aber wenigstens gibt's dafür dann mehr oder weniger Schmerzensgeld! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#41
27. August 2011, um 19:43:25 Uhr

also dann will ich mal als Inhaber eines Jagdscheins auch meinen Senf dazu geben:

a) der Jagdpächter darf die "Jagd" ausüben inkl. Betretungsrecht, darüber hinaus hat er nix zu melden.
Ausnahme: Er übt gerade die Jagd aus. Solltest du ihn dabei stören / behindern...hast du ein Problem.
Ausnahme 2: Der Jäger ist bestellter Jagdaufseher ; der hat polizeiliche / staatsanwaltliche Rechte und kann dir einen Platzverweis oder sogar Betretungsrecht versagen, aber auch nicht grundlos.

b) Der Jagdpächter regelt nicht mit dem Eigentümer die Abschüsse...das macht der Pächter mit der unteren Jagdbehörde...unzwar auf Basis eines jährlichen Abschussplans...
Erfüllt der Pächter das Abschuss-Soll nicht, muss er den Berufsjäger bezahlen, der das dann für ihn übernimmt.

c) Der Abschuss von Hunden und Katzen (die wildern) ist ab 100m von der nächsten Ansiedlung rechtmäßig...machen aber nur die alten Säcke...viele machen das überhaupt nicht - auch schon aus dem Grunde, dass sich die Besitzer nicht sehr darüber freuen, wenn ihr Haustier ablebt.

d) Auf ein rascheln im Busch darf man natürlich nicht schießen, das macht auch niemand.

Fazit: Kannst ruhig auf den Acker - lass dich nicht veräppeln!
Weiterhin (sofern du eine NFG hast) hast du ja auch ein berechtigtes Interesse (wie bei der Jagd auch) den Acker zu betreten und darüber liegt ja dann eine amtliche Genehmigung vor. Zur Not kannste ihm ja sagen er soll die Polizei rufen - wird er dann schon nicht machen  Zwinkernd

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(versteckt)
#42
27. August 2011, um 19:48:36 Uhr

Hallo Cerberus,

Frage: ist JEDER Jäger ein bestellter Jagdaufseher??? Wo kann ich das nachlesen?

Gruß Markus


EDIT: jetzt hab ich's verstanden..........nicht jeder Jäger ist bestellter Jagtaufseher.......vergeßt es einfach!!!  Brutal

« Letzte Änderung: 27. August 2011, um 19:51:28 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#43
27. August 2011, um 19:52:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von TH1611L
Hallo Cerberus,

Frage: ist JEDER Jäger ein bestellter Jagdaufseher??? Wo kann ich das nachlesen?

Gruß Markus

Nein, der Jagdaufseher mit mehr rechten als der Normalo ist ein "amtlich bestellter"... und der hat andere Sorgen als dich vom Acker zu vertreiben  Zwinkernd
...guck mal in das Landesjagdgesetz für dein Bundesland..da müsste es stehen...

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(versteckt)
#44
28. August 2011, um 07:21:06 Uhr

Liebe Sondlerkollegen

Ich bin auch schon von öffter von Jägern angesprochen worden weil ich suchen war. Die waren erst ziemlich  sauer weil sie für den Wildschaden in den Feldern haften müssen. Da das Wild erst in der Dämmerung Morgens oder Abends aus dem Feld kommt stören eventuelle Sondengänger schon die gerade dann die Äcker begehen. Wenn da ein Jäger länger ansitzt und wartet und gerade dann Sondengängerleben auf das Feld kommt wenn das Wild rauskommt und dann verschwindet hat er seine Zeit umsonst geopfert. Ein anderer Jäger der seine Pacht bei einer Burg hat an der Wildschweinrotten an Felsvorsprüngen ihre Jungen großziehen hat große Propleme mit Sondengängern die regelmäsig Leben in die Rotte bringen.
Meine Meinung. Lernt die Jäger in eurem Gebiet kennen und fragt sie in welchem Zeitraum ihr die Felder begehen könnt.
Ich kenne viele der Jäger in meinem Suchgebiet da ich auch als Treiber bei Jagden ab und zu mitgehe. Die Gelegenheit Förster und Jäger kennenzulernen.
Mfg.

Hinzugefügt 28. August 2011, um 07:25:14 Uhr:

Noch was

Je nachden wo Ihr wohnt und ob mann da eine Genemigung braucht und ob Ihr eine habt. Wenn Ihr euch mit ihnen anlegt braucht sich niemand zu wundern wenn beim nächsten Treffen die Polizei dabei ist.
Deswegen immer erst freundlich sein und eine Einigung versuchen.

« Letzte Änderung: 28. August 2011, um 07:25:14 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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