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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?

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Avatar  Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?  (Gelesen 6583 mal) 0
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#45
17. September 2011, um 21:45:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
(...) denn die Bauern hätten nur das Bestellrecht, und die Jäger hätten das alleinige Betretungsrecht.
Jetzt verstehe ich, warum die Bauern immer aufm Trecker fahren. Die dürfen ihren eigenen Acker nicht betreten.

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#46
18. September 2011, um 13:34:41 Uhr

leute, es ist richtig das die jäger flächen (acker, wiesen und wald) als jagd pachten. das heist sie dürfen auf dem gepachteten gebiet jagen. diese pacht belaüft sich je nach größe der jagt, auf mehrere tausend euro. bei uns gibt es die kleinste jagd für ca. 5000 euro pro jahr. nach oben sind da keine grenzen gesetzt. also 20.000 euro gehen da auch mal übern tisch. das richtet sich nach der größe und den zu bejagenden wildarten. es können vom pächter jagdaufseher ernannt werden. die sind dann für das revier verantwortlich. das macht der pächter meistens, wenn die jagd groß ist und er sich selber nicht um alles kümmern kann.
angenommen ihr habt die erlaubnis vom bauer felder zu begehen, kann es sein, dass der jäger sich bei seiner aufgabe gestört fühlt. sollte es dann zu streitereien kommen, könnte es passieren, dass der jäger die acker und wiesen aus der jagd ausschließt. soll heißen, der bauer bekommt dann keine pacht mehr. es geht dann direkt den bauern an die brieftasche. was glaubt ihr, wie lange ihr noch da suchen dürft?
man kann davon ausgehen, dass alle nicht befriedeten flächen hier in germany zu einer jagt gehören. ich würde mich mit dem jäger verständigen und versuchen eine lösung für alle zu finden. wenn ihr euch nur stur stellt, schadet das allen sondengehern, da niemand mehr von diesem bauern eine erlaubnis bekommen wird.


« Letzte Änderung: 18. September 2011, um 13:36:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#47
15. Oktober 2011, um 08:52:56 Uhr

Es ist alles oben beschrieben, die Gesetzeslage ist klar auf unserer Seite.
Mit mir kann man offen reden und sich arrangieren, aber auch ich weiß, dass ich über die unbestellten Felder laufen / singen /... kann, wie ich Lust habe und ihm damit das Wild vertreibe. Ob Morgens Mittags oder wenn der Abend dämmert.
Man sollte immer daran gelegen sein, mit den anderen zu kommunizieren und sich abzusprechen.
Sprich: Wenn der Jäger meint mir Dinge zu verbieten oder nicht mit sich reden lassen will, vorallem wenn er meint, über Sachen zu verfügen, über die er überhaupt nicht verfügen kann (Betretung eines Ackers) und sich über das Gesetz stellt (Mich von einem Grundstück zu verweisen, dass ihm nicht gehört), wird er mit seiner Jagd nicht mehr glücklich.

Halbwissen ist sehr gefährlich, grade bei diversen Tastaturhelden.

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#48
15. Oktober 2011, um 17:16:34 Uhr

wie Ernte AG bereits geschrieben hat, ist Kommunikation der Schlüssel. Anstatt sich auf eine rechtliche Diskussion einzulassen, überzeuge ihn doch eher von der Wichtigkeit deiner Forschung  Zwinkernd ..zeig ihm die NFG, dann hat er nix mehr zu meckern, denn auch er wird erkennen, dass du ein berechtigstes Interesse vorweisen kannst.
Letztlich haste das Problem, dass auch wenn du im  Recht bist, der Jäger dann zum Bauern geht, und du dann den kürzeren ziehst. Meist sind Bauern auch Jäger und die haben auch ein Interesse, dass Jagd stattfindet. Wenn du dann ein Hausverbot erteilt bekommst, dann wars das...
Mit den Leuten vernünftig reden...damit kommste zumeist am weitesten...auch wenn das für dich bedeutet, vielleicht nicht in der Jagdhochsaison sondeln zu können...
Grüße

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#49
16. Oktober 2011, um 10:07:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cerberus
wie Ernte AG bereits geschrieben hat, ist Kommunikation der Schlüssel.  (...) zeig ihm die NFG, dann hat er nix mehr zu meckern, denn auch er wird erkennen, dass du ein berechtigstes Interesse vorweisen kannst.
Die NFG bedeutet nur, dass seitens der Behörden nichts gegen das Sondeln eingewendet wird. Ein Grundbesitzer muss dich deswegen noch lange nicht auf sein Land lassen, und auch ein Jäger wird nicht hinnehmen, dass seine Pacht beeinträchtigt wird, die ihm, im Gegensatz zum Inhaber einer NFG, tatsächlich ein Recht gibt, auf den Privatgrund eines fremden Eigentümers zu gehen, ohne konkret vorher fragen zu müssen.
Geschrieben von Zitat von Cerberus
Letztlich haste das Problem, dass auch wenn du im  Recht bist, der Jäger dann zum Bauern geht, und du dann den kürzeren ziehst. Meist sind Bauern auch Jäger (...)
... oder Saufkumpane oder in der gleichen Dorfmusik oder ...
Geschrieben von Zitat von Cerberus
Mit den Leuten vernünftig reden...damit kommste zumeist am weitesten...auch wenn das für dich bedeutet, vielleicht nicht in der Jagdhochsaison sondeln zu können...
Eben. Aus dem gleichen Grund geht man nicht in der Brutzeit irgendwelche Hecken durchwühlen.
Wenn man den Jäger freundlich fragt, wie man aneinander vorbeikommt, dürfte es eher darauf hinauslaufen, dass der einen weiteren Acker und dessen Besitzer kennt und empfiehlt. Wobei es schon auch Typen gibt, die scheinbar nur Schwarzpulver zwischen den Ohren haben.
Als Feldsucher, egal ob Pilze, alte Münzen, Beeren oder was auch immer, ist man eben bestenfalls geduldet. Ansprüche hat man auch mit NFG keine, folglich sollte man sich auf fremdem Grund entsprechend benehmen.
Wenn einer auf meinem Boden anfängt zu graben oder ein Zelt aufzustellen oder Bäume umzusägen oder Motocross zu üben ohne vorher nett zu fragen, werd ich sauer. Wenn man mich vorher freundlich fragt, kann man fast alles von mir haben, falls es mich nicht konkret stört. Mit dem Jäger und dem Förster und dem Wildaufseher und dem Wegmacher trinke ich ein Glas oder zwei, wenn er Zeit hat, und rede über die schlechten Zeiten und was früher alles besser war und wie es ihm gerade so läuft. Ich denke, die meisten Leute ticken so.
Gegenüber Möchtegern-Feldwarten hilft oft schon die freundliche Gegenfrage, man sei doch gerade auf dem Acker des Bauern Schmidt, der mit dem roten Trecker und dem neuen Schweinestall da hinterm Hügel, ob man sich denn da getäuscht hätte und erst jetzt vor dem wirklichen Besitzer stünde.

« Letzte Änderung: 16. Oktober 2011, um 10:10:38 Uhr von (versteckt) »

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#50
13. Dezember 2013, um 13:29:36 Uhr

Laut Naturschutzgesetz §33 Abschnitt7   ist das betreten von Flur, Felder,nicht befriedete Wiesen ausserhalb der saat und Erntezeit  immer erlaubt
das gleiche sagt auch das Landschaftsgesetz §49  aus.  Das heist kein Förster oder Landwirt,Eigentümer kann einem vorschreiben wo ich hinzugehen habe.
Natürlich ist eine friedliche Einigung immer vorzuziehen.Persönlich hatte ich noch nie Probleme und die Landwirte waren alle sehr nett. Die Förster meinen manchmal sie währen Götter und müssten jedem Vorschriften machen .Nicht einschüchtern lassen und notfalls Polizei rufen dann geben sie klein bei.
gut Fund spinning 



« Letzte Änderung: 13. Dezember 2013, um 13:32:59 Uhr von (versteckt) »

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#51
13. Dezember 2013, um 17:06:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von spinning
Laut Naturschutzgesetz §33 Abschnitt7   ist das betreten von Flur, Felder,nicht befriedete Wiesen ausserhalb der saat und Erntezeit  immer erlaubt
das gleiche sagt auch das Landschaftsgesetz §49  aus.  Das heist kein Förster oder Landwirt,Eigentümer kann einem vorschreiben wo ich hinzugehen habe.
Natürlich ist eine friedliche Einigung immer vorzuziehen.Persönlich hatte ich noch nie Probleme und die Landwirte waren alle sehr nett. Die Förster meinen manchmal sie währen Götter und müssten jedem Vorschriften machen .Nicht einschüchtern lassen und notfalls Polizei rufen dann geben sie klein bei.
gut Fund spinning 


Ja Polizei rufen aber nur wenn das suchen in deinen Bundesland erlaubt ist gruß

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#52
13. Dezember 2013, um 18:17:02 Uhr

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