Hallo liebe Forengemeinde,
mich beschäftigt folgende Frage:
Unser Gemeindefriedhof grenzt an einen Graben. Aus Platzmangel werden nach 30 Liegejahren die Gräber wieder eingeebnet. An selbigen Stellen wird mit dem Kleinbagger bei Bedarf wieder ausgehoben und der Abraum in den Graben verschüttet.
Da mir letzten Jahres bei der Pflege eines Grabes ein wenig Erde fehlte, bediente ich mich der Erde aus dem Graben und fand darin zufällig eine Brosche.
Es liegt nahe, dass den Toten bei der Beerdigung oft persönliche Teile wie Schmuck, etc. mitgegeben werden, welche dann nicht verrotten und im Abraum zu finden wären. Auch Zahngold wäre eventuell zu finden.
Meine Fragen sind:
Wem gehören rechtlich diese Dinge? Ist es strafbar dort zu sondeln und die Fundstücke zu behalten? Der Graben ist frei zugänglich und städtisches Eigentum. (Soll halt über die Jahre verfüllt werden).
Wie sind Eure Gedanken des ethischen Aspektes den ehemaligen Besitzern (Toten, Knochenreste sind nicht mehr im Aushub zu finden) gegenüber.
Der Friedhof liegt in Hessen.
