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 Leihgabe wird einbehalten!

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Avatar  Leihgabe wird einbehalten!  (Gelesen 3932 mal) 0
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#30
16. Mai 2013, um 07:56:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis
nur gut dass ich keine pn's veröffentliche, das würde deinen dummen spruch ad absurdum führen, nicht wahr mein großmundiger tiergartengänger ?!  Cool  ab,zurück ins loch! Grinsend

Love is in the air.............
 Grinsend


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#31
16. Mai 2013, um 07:57:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fisherman
Love is in the air.............
Grinsend

..Everywhere I look around ...
Grinsend

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#32
16. Mai 2013, um 07:59:43 Uhr

Wie gut, das ich nur Sachen finde, die keinen interessieren.   Belehren

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 16. Mai 2013, um 08:01:54 Uhr von (versteckt) »

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#33
16. Mai 2013, um 09:36:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von madmax
UCCdokumente

Ich will ja nix sagen, aber wenn Du das alles glaubst brauchst Du echt gute Medikamente.  Schockiert
P.S.: Jetzt kommt bestimmt so ein Mumpitz wie "Du bist auch einer von denen", "du sollst mich irre machen", "ich werde verfolgt"... :Smiley

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#34
16. Mai 2013, um 09:39:53 Uhr

he's crazy like a fool...hey hey daddy cool...
Grinsend

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(versteckt)
#35
16. Mai 2013, um 09:58:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis
he's crazy like a fool...hey hey daddy cool...
Cool

Ah! Ein Wissender  Zwinkernd

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(versteckt)
#36
16. Mai 2013, um 23:09:33 Uhr

Hi,

dagegen würde ich mich wehren.

§ 17
Schatzregel
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen
gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln
ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn
sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutzgebieten
oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt
wurden
, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen
Wert besitzen.

Dies ist der Knackpunkt.

Steht etwas im Leihvertrag zu den Fundumständen?

Wenn du einfach gesagt hast, du hast die Dinge zufällig gefunden ist dies keine "ungenehmigte Nachforschung".

Sollten das Amt sich auf den "hervorragenden wissenschaftlichen Wert" berufen würde ich mir dies begründen
lassen, für alle Fundstücke einzeln.

Du hast auch gute Karten dass dich nach zwei Jahren Leihgabe niemand darüber informiert hat dass du
Kulturdenkmale verliehen hast welche dir nicht gehören.

Scheinbar wurden die Leihgaben erst zu Kulturdenkmalen nach dem du die Rückgabe gefordert hast.

Dies hält m.M.n. keiner gerichtlichen Nachprüfung stand. Ich denke da reicht schon ein anwaltliches Anschreibe
und die geben klein bei.

Mußt halt wissen was dir die Sache wert ist und was du zu den Fundumständen hast verlauten lassen.

Nähere Details per PN würden mich interessieren.

Gruß Charlie

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(versteckt)
#37
17. Mai 2013, um 07:41:09 Uhr

Scheinbar wurden die Leihgaben erst zu Kulturdenkmalen nach dem du die Rückgabe gefordert hast.
 
 Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/leihgabe_wird_einbehalten-t60309.30.html;topicseen


Moin,

ja, das ist leider gängige Praxis. Ich schreibe hier nur Fridolin Beßler, die meisten werden die Geschichte ja aus der DSM kennen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#38
17. Mai 2013, um 07:44:20 Uhr

@Walter
hast du meine PM bekommen?

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