Der Zeitungsartikel ist Käse hoch drei.
Der Artikel beruht auf einer Handlungsempfehlung des Bayrischen Staatsministerium.
Die Sache hat aber mehrere Haken. Der Teufel liegt hier im Detail.
Es ist ohne Erlaubnis in Bayern verboten.
Die Städte und Gemeinden sind zum großen Teil nicht Eigentümer der Liegenschaften und können somit nicht dergleichen Erlaubnis ausstellen.
Die Ordnungsbehörden und Polizei sind nicht berechtigt auf fremden Liegenschaften aktiv zu werden.
Die Brücken und die meisten Uferbereiche gehören nicht den Städten und Gemeinden.
Ich nenne selbst ein Set zum Magnetfischen mein eigen, was ich bei magneto. tv gewonnen habe.

Bis dato, bis auf Handlungsempfehlungen von Polizeistreifen, sind noch keine ausgesprochenen Ordnungswidrigkeiten bekannt.
So lange man seinen gefundenen Schrott selbst entsorgt und nicht von einem Zuständigkeitsbereich (Gewässer und Flüsse) in einen anderen Zuständigkeitsbereich (Städte und Gemeinden) verbringt (Aussage einer örtlichen Stadtreinigung) und liegen lässt, ist alles im grünen Bereich.
Also, im Westen wie im Osten, nichts Neues.