[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Mal genauer nachgefragt: Risiko Ordnungsstrafe oder gleich Knast?

Gehe zu:  
Avatar  Mal genauer nachgefragt: Risiko Ordnungsstrafe oder gleich Knast?  (Gelesen 4445 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
27. Mai 2012, um 21:07:18 Uhr

Eines ist ja wohl ma klar,die Welt wird immer kleiner für Sondler ohne NFG und wer dann noch aufgefallen ist der wird dann wohl oder Übel in die Röhre schaun Weise

(versteckt)
#16
27. Mai 2012, um 21:10:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
Früher haben die Archäologen dich direkt in den kieler Folterkeller der Hells Angels gesteckt, aber den gibt's jetzt ja nicht mehr Grinsend

man munkelt das neuer Folterkeller in Lübeck eingerichtet werden soll  Narr

und ja ,die Welt wird immer kleiner für SG die gezielt und ungenehmigt nach Kulturdenkmälern suchen wollen  Weinen..... Grinsend

Offline
(versteckt)
#17
27. Mai 2012, um 21:10:37 Uhr

Es sollte aber auch klar sein, dass eine NFG kein Freifahrtschein ist und NUR für einen bestimmten Bereich gilt  Amen

Offline
(versteckt)
#18
27. Mai 2012, um 21:15:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Behalte ruhig die rosarote Brille auf der Nase.

Ich mache keinen madig, warne nur vor zu leichtfertigen Umgang.

Wenn es so nicht klappt halt anders rum.

Lieber  Insurgent,

was ist die Kernfrage des Thraed-Eröffners?



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#19
27. Mai 2012, um 21:31:20 Uhr

DANKE FÜR DIE ZAHLREICHEN ANTWORTEN.
Ich hab´s begriffen: Man kann sich superdämlich verhalten (siehe Muni-Sammler), man hat aber auch die Möglichkeit umsichtig zu sein. Etwas vorausgedacht und Ärger ist, wenn überhaupt, nur in überschaubarem Ausmaß zu befürchten. Der Besitz einer Sonde ist rechtlich erlaubt, irgendwo kleine Löcher buddeln bringt kaum Ärger ein und ich weiß jetzt was ich beim Sondeln vor Ort in der Hosentasche  (oder im Auto) oder zuhause nicht haben sollte. So einfach ist das!!!!
---> Großartiges rumpralen mit Funden und deren Verwertung sollte man sich besser auch verkneifen, denke ich mal.
Dies hier ist mein 15er Beitrag, muß sagen hab über den "Beitragszwang" erst gemeckert, aber kann jetzt sagen: Hat was gebracht. Ne Menge sogar!

Offline
(versteckt)
#20
27. Mai 2012, um 21:48:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peter_Peter
DANKE FÜR DIE ZAHLREICHEN ANTWORTEN.
Ich hab´s begriffen: Man kann sich superdämlich verhalten (siehe Muni-Sammler), man hat aber auch die Möglichkeit umsichtig zu sein. Etwas vorausgedacht und Ärger ist, wenn überhaupt, nur in überschaubarem Ausmaß zu befürchten. Der Besitz einer Sonde ist rechtlich erlaubt, irgendwo kleine Löcher buddeln bringt kaum Ärger ein und ich weiß jetzt was ich beim Sondeln vor Ort in der Hosentasche  (oder im Auto) oder zuhause nicht haben sollte. So einfach ist das!!!!
---> Großartiges rumpralen mit Funden und deren Verwertung sollte man sich besser auch verkneifen, denke ich mal.
Dies hier ist mein 15er Beitrag, muß sagen hab über den "Beitragszwang" erst gemeckert, aber kann jetzt sagen: Hat was gebracht. Ne Menge sogar!
Ich habe zwar eine NFG, aber ich kann dir sagen das wenn du bei uns in NRW erwischt wirst was durchaus möglich ist
kostet es nach lage der Stadtkasse ca.30-50€ strafe (OWI)
Was es bei dir in Brandenburg kostet kann ich dir nicht sagen!Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bei BD wird es Teuerer,ich sage dir besorg dir eine NFG weil es lässt sich entspannter Sondeln Super

Offline
(versteckt)
#21
27. Mai 2012, um 21:48:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peter_Peter
BITTE AUF DIESEN BEITRAG NUR ANTWORTEN WER VOM THEMA UND DER GESETZESLAGE AUCH WIRKLICH WAS VERSTEHT.

Starte doch mal eine Umfrage hier im Forum, wer von all den vielen aktiven Sondlern schon mal wegen harmloser Sondelei außerhalb von Bodendenkmälern ein Bußgeld zahlen musste, oder evtl.  sogar vor Gericht stand und verurteilt wurde. Das sind bestimmt unzählige!    Grinsend

Es ist viel wahrscheinlicher, dass Du morgen über die Strasse gehst und vom Auto überfahren wirst, als das Du durch das Sondeln außerhalb irgendwelcher sensiblen Bodendenkmäler nachhaltigen Ärger mit dem Gesetz bekommst.

Ich sondel schon recht lange und das völlig ohne irgendwelche albernen Versteckspielchen. Von ausgewiesenen Denkmälern halte ich mich freilich konsequent fern und besorge mir zudem die Zutrittserlaubnis der Landwirte deren Äcker ich begehe.

Während des Sondelns und bei der Nachfrage um Sondelerlaubnisse bei Landbesitzern habe ich schon viele sehr nette Leute kennenlernen dürfen, eine echte Bereicherung. Nicht ein einziges Mal habe ich mit irgendwem eine unangenehme Diskussion führen müssen! Geschweige denn, dass es auch nur ansatzweise Probleme gesetzlicher Art gegeben hätte.   Smiley

Einige wenige Unruhestifter hier im Forum geilen sich leider dennoch immer wieder neu daran auf, durch exotische Gerichtsurteile oder sorgsam archivierte Zeitungsartikel Angst zu schüren - einfach nur widerlich.  Nono 

Mein Rat...: Wenn Dich diese Frage aber dennoch nicht mehr ruhig schlafen lässt, dann lass es lieber bleiben und such Dir ein anderes Hobby.   Winken


Offline
(versteckt)
#22
27. Mai 2012, um 21:55:20 Uhr

Hallo Peter_Peter, gut erkannt !
 hier mal das Aktuellste Urteil:        Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=38871.0;attach=204008

 Ich glaube das du schlau genug bist das Urteil für dich zu deuten, ohne Rosa Brille Lächelnd
 Wo kein Kläger da kein Richter !

G.S

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#23
27. Mai 2012, um 21:59:57 Uhr

Hallo Stoffel,
das Thema ist doch schon längst gegessen. Wollte es nur mal von allen Seiten auf´s Risiko ableuchten.  Ich seh da im Moment keine  ernsten Probleme, und achte drauf das alles friedlich bleibt. Und falls da mal 50 Eu Ordnungsstrafe kommen, das ist o. k. für mich, es gibt teurere Hobbys...

Offline
(versteckt)
#24
27. Mai 2012, um 22:03:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711
Einige wenige Unruhestifter hier im Forum geilen sich leider dennoch immer wieder neu daran auf, durch exotische Gerichtsurteile oder sorgsam archivierte Zeitungsartikel Angst zu schüren - einfach nur widerlich.  Nono

Das was ich hier gerade erst schrieb, trifft auf den darauf folgenden Beitrag leider schon wieder zu.

Dank Dir G.S, für die prompte Bestätigung meiner Aussage!   Zwinkernd

Hinzugefügt 27. Mai 2012, um 22:04:48 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Peter_Peter
Und falls da mal 50 Eu Ordnungsstrafe kommen, das ist o. k. für mich, es gibt teurere Hobbys...

Sehr richtig!   Applaus

« Letzte Änderung: 27. Mai 2012, um 22:05:37 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#25
27. Mai 2012, um 22:04:50 Uhr

weis zwar nicht was das urteil ein sagen soll ,weil der kläger ja der sondler ist aber nu gut , bin Brb. und hatte noch nie ärger.

mfg

Offline
(versteckt)
#26
27. Mai 2012, um 22:09:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Noch mal,
wo schreibt Peter_Peter was von Muni?
Und von der Polizei aufgegriffen zu werden? Wie madig willst du einfache
Sondler noch machen?
Na, ganz einfach: Peter fragte, was einem passieren kann, wenn man beim Sondeln erwischt, wird,  insurgent zeigte ihm anhand eines Zeitungsartikels, dass dann eine Hausdurchsuchung folgen kann. Das ist doch ein klare Antwort auf die Frage.

Um alle weiteren Folgen, da im Beispiel eben Munition gefunden wurde, geht es ja gar nicht.

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)
#27
27. Mai 2012, um 22:22:46 Uhr

Hallo Stoffel 4711  Smiley

Besser hätte man es nicht auf den Punkt bringen können !  Anbeten

Danke Swen  Winken

Offline
(versteckt)
#28
27. Mai 2012, um 22:27:47 Uhr

Eine NFG ist auch recht Hinderlich,denn wenn sie dich dann erwischen ist das Vorsatz!Weil man dann ja eigenlich dazu verpflichtet ist sich zu Infomieren. Mit der NFG darfst du nur da Sondeln wo du sowieso Sondeln darfst,nähmlich auf gestörten Flächen(Acker-Weiden) also im Grundegenommen rausgeworfenes Geld.Wenn man überlegt das bei uns in NRW eine NFG ca.100€ kostet und wenn sie dich erwischen was durchaus möglich ist aber nicht Wahrscheinlich außer man ist Blöde wie 100m Waldweg nur 30€ kostet dann frage ich mich was das ganze Theater soll. Schockiert

(versteckt)
#29
27. Mai 2012, um 22:36:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von atterweiper
Wenn man überlegt das bei uns in NRW eine NFG ca.100€ kostet und wenn sie dich erwischen was durchaus möglich ist aber nicht Wahrscheinlich außer man ist Blöde wie 100m Waldweg nur 30€ kostet dann frage ich mich was das ganze Theater soll. Schockiert

ist eine NFG in NRW nicht auch wirklich nur für eine Gemarkung gültig und für die Nächste darfst dann noch mal blechen ?

bevor Peter das Thema schließt - hatte in all den Jahren auch noch nie Ärger !

Seiten:  Prev 1 2 3
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor
Lade...