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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Mehrfache Suchgenehmigung , für einen Acker ?

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Avatar  Mehrfache Suchgenehmigung , für einen Acker ?  (Gelesen 1276 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Februar 2012, um 21:56:55 Uhr

Hallo Freunde

Heut war ich nach dem Frost (14 Tage lang ) , mal wieder auf meinem Liblingsacker ,
son sch...... in 15 cm Tiefe , EIS !

Auf jeden Fall kamm mein Bauer auf seinem Schlepper angesaust ( Max 30 KmH) , ich währe die Tage auf der angrenzenden ,
Wiese gewesen ( auch Seine ), Leugnen zweglos , ich währe gesehen Worden , mit einer Spitzhacke  Kinnlade  Irre !

Ich hätte seinen Acker nichtmehr zu beteten    Knüppel  , da ich , Sondeln war und,
Drei große Löcher hinterlassen hätte  Idiot,
ich endgeknette ihm , Herr ********* ich war wegen dem Frost , die letzten 14 Tage nichtmehr auf dem Acker gewesen    Engel ,

Wutschnaufend wie ein Stier , fuhr er wieder wech !

Zu Hause angekommen und mich beruhigt , rief ich ihn nochmal an und siehe da , ich müste eine ,
Blonde Perücke getragen haben ( ich bin Braunhaarig )um das zu sein !

Meine Frage ist jetzt , könne auch an mehrere Sucher , Genehmigungen für denn selben Acker in NRW ,
ausgegeben werden und kann jemand so verückt sein eine Wiese so durch zu Flügen , bei Frost, auf der Suche,
nach ner Musketenkugel , warum hat der Id ......... nich gleich nen Kattapilar genommen ,
is doch war ! Fechten  Nono  Platt Ausrasten  Ausrasten  Ausrasten

Grüß der LOKI





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Verwarnt
#1
20. Februar 2012, um 22:01:07 Uhr

Warum muß es ein "Genehmigter" gewesen sein?

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#2
20. Februar 2012, um 22:05:38 Uhr

Natürlich kann der Landwirt unendlich vielen Sondlern die Erlaubnis für seine Felder und Wiesen austeilen.

Unbestätigten Gerüchten zufolge, haben die Sondler in NRW, die ohne staatliche Hilfe suchen, bessere Karten bei den hiesigen Landwirten - angeblich würden sie keine weißen Zelte auf ihren Äckern sehen wollen und empfinden Sondler mit staatlicher Unterstützung als Bedrohung  Cool

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
20. Februar 2012, um 22:08:31 Uhr

Natürlich kann es auch sein , das ein Schwarzsondler  Zwinkernd , ACHTUNG NUR SPASSIG GEMEINT gewesensein kann ,
nee im ernst ,natürlich kanns auch ein Sondlerkolege ohne gewesen sein ,

die hauptfrage war ja auch , ob es sein Kann das an mehrere eine Genehmigung für einen Acher ausgegeben werden Kann !!!

Ich war ja auch schon deaur und dran , einen Zimmermannshammer oder einen Akku Lufthammer mit zu nehmen  Zwinkernd Grinsend

Lg LOKi



Hinzugefügt 20. Februar 2012, um 22:11:18 Uhr:

Ps : oder findest du das nicht zum Ausrastern , wenn jemand auf deinem Lieblingsacker , große Löcher hinterläst und der ,
Bauer schmeist dich vom Acker und du warst es nicht !

Hinzugefügt 20. Februar 2012, um 22:19:13 Uhr:

Falsch Ernte
Der Bauer darf Sondler Drauflassen sofiel er will , ist Richtig , den nach Signalen suchen ist nicht Verboten  , die suche nach Signale und danach ,
Buddeln ohne NFG ist Verboten , die Erlaubnis kann er nicht geben ohne sich Strafbar zu machen !


Lg LOKI

« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 22:19:13 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#4
20. Februar 2012, um 22:47:39 Uhr

Loki, informier dich bitte über die Rechtslage, bevor du hier Falschaussagen tätigst.

Buddeln nach nicht-Bodendenkmälern ist ohne NFG erlaubt. Empfehle dir meinen Post unter "Rechtliches" zur Suche in NRW.

"So many fields, so little time" - das ist unser einziges Problem  Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
20. Februar 2012, um 22:54:59 Uhr

Ok , ich komm mit nem katapilar , demnächst aufs Sondlertreffen und hab keine Baugenehmigung in der Hünerbrusttasche  Zwinkernd,

 Kringeln Prost [toilette]

Hinzugefügt 20. Februar 2012, um 22:57:59 Uhr:

Ps :Das Treffen ist ja dann genehmikt , ich werde mich dann auf dich Berufen !

« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 22:57:59 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#6
20. Februar 2012, um 23:03:34 Uhr

Loki was willst du damit sagen???

Ich habe diesjahr 4 Wochenenden in Nrw, und wollte natürlich nach Feierabend Sondeln gehen.

Ich kann keine Betreffende Zeile im BdschG NRW finden, die das Buddeln allgemein nach metall verbietet, erklär mir das bitte mal,
du scheinst es ja genau zu kennen.


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#7
20. Februar 2012, um 23:09:02 Uhr

Ich war letztens auf meinem Lieblingsacker und stellte fest das meine Löcher die ich immer zu mache, teilweise aufgebuddelt waren und Hundekot darin lag, habe dann alle löcher nochmal richtig zugemacht, Hundebesitzer gehen mir seit geraumer zeit auf den keks. Nono

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#8
20. Februar 2012, um 23:16:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Aton
Ich war letztens auf meinem Lieblingsacker und stellte fest das meine Löcher die ich immer zu mache, teilweise aufgebuddelt waren und Hundekot darin lag, habe dann alle löcher nochmal richtig zugemacht, Hundebesitzer gehen mir seit geraumer zeit auf den keks. Nono
Mein Hund buddelt auch immer die zugeschütteten Löcher wieder auf, hab ihn schon dahin dressiert, die ersten cm wegzuschaufeln  Grinsend
Einfach intelligente Tiere  Smiley

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#9
20. Februar 2012, um 23:23:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Mein Hund buddelt auch immer die zugeschütteten Löcher wieder auf, hab ihn schon dahin dressiert, die ersten cm wegzuschaufeln  Grinsend
Einfach intelligente Tiere  Smiley

Also das ist doch mal ne Intelligente Lösung,  Zwinkernd vielleicht sollte ich mir auch mal einen Hund zulegen, dan spare ich mir die Schaufel Grinsend, nein ersthaft mindestens zehn löcher musste ich zumachen, die waren aufgeschürft leider war dann auch noch der Aushub gefroren.

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#10
20. Februar 2012, um 23:35:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG

Buddeln nach nicht-Bodendenkmälern ist ohne NFG erlaubt. Empfehle dir meinen Post unter "Rechtliches" zur Suche in NRW.

"So many fields, so little time" - das ist unser einziges Problem  Grinsend

@Ernte-AG:
Dieses Beharren auf der Trennlinie zwischen straftrechtlich nicht belangbar und moralisch noch vertretbar hat gerade erst unserem letzten Bundespräsidenten alle Reputation geraubt.
Jeder, der deiner Argumentation folgt und über Wulff lästert, sollte mal darüber nachdenken!

Gruß
Oetti1



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#11
20. Februar 2012, um 23:47:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
@Ernte-AG:
Dieses Beharren auf der Trennlinie zwischen straftrechtlich nicht belangbar und moralisch noch vertretbar hat gerade erst unserem letzten Bundespräsidenten alle Reputation geraubt.
Jeder, der deiner Argumentation folgt und über Wulff lästert, sollte mal darüber nachdenken!

Gruß
Oetti1



Oetti?
Bist du der, mit dem roten Stuhl?  Grinsend

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#12
21. Februar 2012, um 00:05:51 Uhr

Für den roten Stuhl haben wir doch schon den XXL-Lutz Zwinkernd



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(versteckt)Themen Schreiber
#13
21. Februar 2012, um 00:21:06 Uhr

Et is e su , datt eh , een jenemijun han muss , wenn de den Sparde in den bude stekke wilst !

§ 13 DSchG fun Nordrhein Wesfahlen .

§ 13 ,20 Abs 1 un 21 Abs 4 des Denkmalschutzgesetzes für das Land NRW ( DSchG) von 11.März 1980 , Steen alt zujejowwe .

LG LOKI

Hinzugefügt 21. Februar 2012, um 00:23:15 Uhr:

Ps : Expeziet jedet hee um denn Detektor und datt Buddeln in de eet !

Ich hoff mich haben alle verstanden ?

« Letzte Änderung: 21. Februar 2012, um 00:23:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#14
21. Februar 2012, um 00:27:34 Uhr

Also ich habe schon die Polizei gerufen als ich am sondeln war.Die kannten überhaupt keine NFG. Die habe mir nur noch viel Spaß gewünscht! Nix kontrolli
Und die hatten schon ein paar Jahre auf den Buckel

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