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 Neues Denkmalschutzgesetz für NRW in Planung

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Avatar  Neues Denkmalschutzgesetz für NRW in Planung  (Gelesen 2819 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. April 2021, um 17:13:57 Uhr

Etwas unbemerkt wird wohl gerade in NRW an einem neuen Denkmalschutzgesetz gebastelt. Darauf aufmerksam geworden bin ich erst anlässlich der heute stattgefunden digitalen Tagung der LWL- und LVR-Archäologie. Der Schwerpunkt liegt hier wohl mehr auf Änderungen in Bezug auf denkmalgeschützte Bauten, was inzwischen zu heftigen Diskussionen geführt hat.
Der eigentliche Grund dafür, dass Ganze hier zu erwähnen ist jedoch, dass es auch einige "Feinjustierungen" für die Sondengänger gibt.
Den Entwurf kann man hier herunterladen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.lwl.org/dlbw/ueber-uns/rechtsangelegenheiten/denkmalschutzgesetz

Der direkte Dateilink zum Gesetzentwurf: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2021-03/2021_03_03_hp-dschg.pdf


Der alte Paragraph 13, auf dessen Grundlage die NFGs erteilt werden, wird zum Paragraph 15. Da steht dann u. a. drin:
"(1) Der Erlaubnis der oberen Denkmalbehörde bedürfen
1. die Suche nach Bodendenkmälern mit technischen oder magnetischen Hilfsmitteln,
2. das Graben nach Bodendenkmälern,
3. die Bergung von Bodendenkmälern sowie
4. die Beseitigung, Veränderung, Verbringung an einen anderen Ort oder Nutzungsänderung von Bodendenkmälern."

Es wird also ausdrücklich auf die Suche mit Metalldetektoren und Bergemagneten hingewiesen.
Neu hinzugekommen ist der Absatz 3:
"(3) Die Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt eine Person insbesondere dann nicht, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat."

Dazu passt auch ganz gut der weiter oben im Entwurfstext stehende Kommentar:
"Die Neuregelung zu den erlaubnispflichtigen Maßnahmen an Bodendenkmälern knüpft ausschließlich an objektive Tatbestandsmerkmale an, um Schutzbehauptungen bei Raubgrabungen entgegenzuwirken (§ 15 Absatz 1).
Die Erlaubnis zur Suche und Grabung nach Bodendenkmälern sowie deren Bergung wird an die Voraussetzung der erforderlichen Zuverlässigkeit des Antragstellenden geknüpft (§ 15 Absatz 2)."

Ich möchte das Ganze nicht weiter kommentieren, zumal das Gesetz noch nicht verabschiedet ist.
Wirklich neu ist die Aufnahme der Bergemagneten in das Gesetz, was sicher eine Reaktion auf die expandierende Nutzung dieser Suchgeräte ist.

Grüße

Lars

« Letzte Änderung: 12. April 2021, um 17:16:26 Uhr von (versteckt) »

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#1
12. April 2021, um 17:43:56 Uhr

Gut, dass ich grundsätzlich nicht auf oder nach Bodenkdenkmälern suche.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
12. April 2021, um 17:53:49 Uhr

Ja, ich wusste das das kommt. Gemeint sind hier wohl eher bewegliche Bodendenkmäler. Nach meiner persönlichen Auffassung ist die Wahrscheinlichkeit auf solche zu stoßen bei der klassischen Suche auf dem Acker durchaus gegeben und im Wald auf jeden Fall.
Ich denke eine Diskussion darüber hat es in diesem Forum schon ausführlich gegeben und man braucht nicht immer das Pferd wieder von neuem aufzäumen. Da hat wohl jeder seine eigene Meinung und von mir aus kann das jeder selber interpretieren wie er will. Über die juristische Auslegung kann man hier wohl sowieso kein abschließendes Urteil fällen.

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#3
12. April 2021, um 19:22:07 Uhr

Wir sind halt Weltmeister im Kriminalisieren von Lappalien. Da geht noch viel mehr...

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#4
12. April 2021, um 19:31:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Such!
Wir sind halt Weltmeister im Kriminalisieren von Lappalien. Da geht noch viel mehr...

Na, dann lauf doch mal mit dem Detektor in Griechenland rum, oder hab ihn lediglich in einem US Nationalpark im Auto. Nono

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#5
13. April 2021, um 07:25:16 Uhr

Ich weiß nicht, warum bei Kritik an Regeln im eigenen Land nach Griechenland, den USA der sonstwo hinsehen sollte?!

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#6
13. April 2021, um 10:29:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Such!
Ich weiß nicht, warum bei Kritik an Regeln im eigenen Land nach Griechenland, den USA der sonstwo hinsehen sollte?!

Vielleicht weil Du Weltmeister geschrieben hast Grinsend

Gruß Grave.....

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#7
01. Juni 2021, um 00:36:33 Uhr

Hab mir gerade die ersten 40 Seiten einmal durchgelesen.  Zuerst fand ich das es Sinn macht die derzeitigen gesetzliche Lage zu reformieren. Jedoch habe ich mittlerweile auch Bedenken was die Zukunft des Sondengänger angeht. Stichpunkte wie Anzeigepflicht au h der Eigentümer.  Wie bekommt man den Landwirt dazu? Oder Übereignung der Funde nicht mehr zwangsläufig an Finder , sondern an Gemeinden etc. / Gartendenkmal/ Graben nach Bodendenkmäler und was zählt dazu? Der ehrliche Sondengänger und nicht  nur der sondern auch Besitzer etc haben Kosten und Auflagen zu erfüllen die das Sondeln für den Ottonormalo zur Mamutsaufgabe machen könnten. Ich kanns nachvollziehen aus Sicht der Behörde, aber leider nicht die von mir erhoffte Änderungen in Richtung NL GB wobei super klappt .

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#8
01. Juni 2021, um 05:28:40 Uhr

Gibt es denn eine Chance sich dagegen zu wehren?
Eine von diesen lustigen online Petitionen oder so?

Hinzugefügt 01. Juni 2021, um 05:53:07 Uhr:

Hatte mal einen Bericht gesehen in dem Archäologen aus Schsen(?) Thüringen(?) , ich weiß nicht mehr genau wo, aber in Deutschland sehr froh waren das sie gut mit Sondlern zusammenarbeiten.
Warum nicht auf positive Erfahrungen im eigenen Land schauen?

« Letzte Änderung: 01. Juni 2021, um 05:53:07 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
01. Juni 2021, um 09:42:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lord
Hab mir gerade die ersten 40 Seiten einmal durchgelesen.  Zuerst fand ich das es Sinn macht die derzeitigen gesetzliche Lage zu reformieren. Jedoch habe ich mittlerweile auch Bedenken was die Zukunft des Sondengänger angeht. Stichpunkte wie Anzeigepflicht au h der Eigentümer.  Wie bekommt man den Landwirt dazu? Oder Übereignung der Funde nicht mehr zwangsläufig an Finder , sondern an Gemeinden etc. / Gartendenkmal/ Graben nach Bodendenkmäler und was zählt dazu? Der ehrliche Sondengänger und nicht  nur der sondern auch Besitzer etc haben Kosten und Auflagen zu erfüllen die das Sondeln für den Ottonormalo zur Mamutsaufgabe machen könnten. Ich kanns nachvollziehen aus Sicht der Behörde, aber leider nicht die von mir erhoffte Änderungen in Richtung NL GB wobei super klappt .


Da wurde aber an den bestehenden Regelungen nichts verändert. Anzeigepflichtig bei Bodendenkmälern ist immer der Finder. Wenn ein Bauer ein Bodendenkmal entdeckt, muss er es halt melden.
Wo steht, dass Finder ihre Funde der Gemeinde übereignen müssen? Das Schatzregal wird im Übrigen nur ganz selten angewendet.
Was haben Gartendenkmäler mit Sondeln zu tun? Höchstens indirekt, in dem Du da nicht einfach so graben darfst. Aber das war schon immer so.
Unterm Strich hat sich nicht viel geändert. Es geht den Gesetzgebern eher darum, das teilweise schwammige alte DSchG zu konkretisieren.

Und das Sondeln in Thüringen einfach wäre, halte ich für ein Gerücht. Soweit ich weiß, werden dort gar keine NFG ausgestellt. Sachsen soll auch nicht so einfach sein. Dagegen ist NRW eher ein Paradies.

Grüße

Lars

« Letzte Änderung: 01. Juni 2021, um 09:45:11 Uhr von (versteckt) »

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#10
01. Juni 2021, um 16:55:25 Uhr

Hallo Lars,

Vergleiche §18 Schatzregal aus dem Entwurf mit der aktuell gültigen Fassung. Da fällt dir doch bestimmt die ein oder andere Änderung auf. Also auch Örtliche Interessen die zu berücksichtigen sind und die Übertragungsmöglichkeiten. Es basiert somit nicht nur noch "auf besonders wissenschaftliche Bedeutung".

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
01. Juni 2021, um 18:31:06 Uhr

Hhhmm, ich sehe da keine gravierenden Änderungen. Alles was unter das Schatzregal fällt, darf man ja schon aktuell nicht behalten. Anscheinend kann das Land jetzt das Eigentum (und damit die Verantwortung) an jemand anders übertragen. Vielleicht gab es da in der Vergangenheit Unstimmigkeiten, wer denn nun für den Erhalt des Bodendenkmals verantwortlich ist. Das ist dann wohl eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Die Belohnung erhält man aber nach wie vor.
Es geht hier nicht darum, dass jeder Fund unter das Schatzregal fällt. Das wäre ja Wahnsinn, die Archive platzen jetzt schon aus allen Nähten. Das Ganze betrifft maximal 10 bedeutende Funde im Jahr. Selbst die Zahl ist viel zu hoch gegriffen, siehe den Artikel:
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https://www.westfalenspiegel.de/westfalischer-landesarchaologe-das-schatzregal-hat-sich-in-nrw-bewahrt/

Zwischen 2013 (= Einführung Schatzregal in NRW) und 2017 wurden ganze 20 (!) Funde unter das Schatzregal genommen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Sondengängerfunde, um dies uns ja hauptsächlich geht.

« Letzte Änderung: 01. Juni 2021, um 18:39:27 Uhr von (versteckt) »

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#12
01. Juni 2021, um 19:06:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Larsomat
 Sachsen soll auch nicht so einfach sein. Dagegen ist NRW eher ein Paradies.
Grüße
Lars


....da bist aber auf dem falschen Dampfer, so locker wie hier in Sachsen, bekommste nirgendwo ne NFG sagt einer der sie (noch) hat. Zwinkernd

Gruß Helmut


« Letzte Änderung: 01. Juni 2021, um 19:11:09 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
01. Juni 2021, um 19:08:13 Uhr

Okay, da kenne ich mich auch nicht aus. Aber für Neueinsteiger scheint es derzeit etwas schwerer zu sein:
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"Bedingt durch die Corona Pandemie sind unsere Schulungen bisauf Weiteres ausgesetzt. NeueTermine für Informationsgespräche werden derzeit nicht vergeben. Wegen der sehr hohen Zahl an Neuanträgen kommt es zu langen Wartzeiten."

Zum Vergleich braucht man in NRW derzeit noch keine Schulungen.

« Letzte Änderung: 01. Juni 2021, um 19:10:07 Uhr von (versteckt) »

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#14
01. Juni 2021, um 20:01:05 Uhr

Ja das ist korrekt derzeit Und wahrscheinlich covid bedingt, gibt es mehr Anfragen. Leider spricht man seitens Anschreiben ans Ministerium auch von einer Sondengänger Problematik. Ich möchte mich auch gerne rechtlich sauberen Raum bewegen. Dafür braucht man eine Digitalisierung der Fundmeldungen , um Archis zu entlasten. Klare und für jedermann verständliche Vorschriften und Rechte. Das Konzept hierzu sehe ich persönlich noch nicht. Kann mir gut vorstellen , dass neben der Manpower in der unten und oberen Denkmalbehörden leider auf Bundesebene nicht die IT Ressourcen oder Gelder für eine Digitalisierung frei sind. Beispiel. FUND-Meldung registrierer User per App mit Übermittlung aller relevanten Daten , Bild GPS etc. Überprüfen ob Schatzregal relevant. Bewertung der Meldungen mit Rezertifierung für Verlängerung.  Atlas mit Bodendenkmäler und ggf Warnapp wenn GPS Koordinaten an Bodendenkmal etc..soviel Möglichkeiten der Umsetzung

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