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 Neues Denkmalschutzgesetz SH

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Avatar  Neues Denkmalschutzgesetz SH  (Gelesen 5321 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Januar 2014, um 18:55:36 Uhr

Es wird wieder was geändert wurde heute verkündet.

Besonders § 13 Absatz 2/ 5 und § 20 Absatz 1/2 sind schon sehr weitreichend Schockiert

Oder was meinen die Juristen......

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http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Denkmalschutzgesetz__blob=publicationFile.pdf


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#1
16. Januar 2014, um 19:00:44 Uhr

Was bin ich froh das ich in Bayern wohne.

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#2
16. Januar 2014, um 19:08:36 Uhr

Was bin ich froh in unterfranken zu wohnen   Küsschen

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#3
16. Januar 2014, um 19:32:40 Uhr

Hi

Oha, somit ist es KEINE Ordnungswidrigkeit mehr.

Mein lieber Schwan, dass ist heftig.

Ich bin zwar ein Verfechter der Genehmigungspraxis, aber das ist ganz schön hart.
Weil es nicht nur den "Raubgräber", der in großem Stil plündert sondern auch den "kleinen" Sondler trifft, der auf dem gepflügten Acker in jung bewegtem Boden sucht.

Gruß CR

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#4
16. Januar 2014, um 20:13:07 Uhr

Die Sonde wird immer geschwenkt werden.

Vielleicht nicht mehr auf den normalen Wiesen, aber dafür auf gezielte Plätze, wo es interessant ist.
Und gemeldete Funde werden es bald keine mehr geben.

So sieht es in einigen Regionen Frankreich aus, wo es ganz verboten ist.

Und da ändert das Gesetz nichts, vielleicht ist es besser, weil es kommen weniger Neue Konkurrenten nach  Grinsend

Aber gut dass wir fast alle Ehrenamtlich sind.

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#5
16. Januar 2014, um 21:38:50 Uhr

Cool, Luftbildarchäologie ohne ausdrückliche Genehmigung oder alleine schon das Begehen von Ackerflächen zur Suche nach Scherben (ohne sie auch nur anzurühren) kann damit 2 Jahre Knast bringen.


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Verwarnt
#6
17. Januar 2014, um 17:49:55 Uhr

Anscheinend interessiert es tatsächlich keinen oder die Reaktionen kommen erst,
wenn der Erste einmal erwischt wurde und es dann bekannt wird. Platt
Hätte da mit mehr Reaktionen der betroffenen User aus SH gerechnet.
Schon seltsam. Irre

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#7
17. Januar 2014, um 18:13:47 Uhr

Wenn dieser Gesetzentwurf zum Gesetzt wird, ist SH das erste Bundesland welches die Benutzung eines Metaldetektors unter Strafe stellt. Egal nach was und wo man sucht.

Das ist der Beginn der archäologischen Anarchie und D.

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#8
17. Januar 2014, um 18:25:03 Uhr

Hi,
ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz so durchgeht. Und wenn es durchgeht, wird es nicht lange bestand haben.
Zum einen darf nun kein Bauarbeiter mit einem Messgerät nach Leitungen und Kabeln im Boden suchen. Das ist schonmal praktisch unmöglich.
Zum anderen wird § 20 unverhältnismäßig sein. Es kann in SH nicht mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, was in Bayern legal ist. Wir haben zwar ein föderales System, aber das geht dann doch zu weit.

Eine weitere Prüfung nehme ich noch vor.

Grüße
Nibse

Hinzugefügt 17. Januar 2014, um 18:32:43 Uhr:

Die Änderung ist meiner Ansicht nach totaler Quatsch. Die bisherige Regelung reicht vollkommen aus. Ich würde es verstehen, wenn sie die Suche auf ungestörtem Boden verbieten, aber was soll denn passieren, wenn da jemand auf einem Acker sucht?
Vor dem Hintergrung der Forschungsfreiheit in Art. 5 GG müssen die dann aber den Zugang zu den Genehmigungen erleichtern. Wenn der Stand immer noch so ist, dass der erforderliche Lergang nur alle paar Jahre stattfindet, wird das böde in die Hose gehn. Die Lergänge sollten wenigstend vierteljährlich stattfinden.
Wenn die Behörden nach der Gesetzesänderung zügig Lehrgänge abhalten und Genehmigungen erteilen, fände ich das gut.
Die Lehrgänge sollten meiner Ansicht nach In jedem Bundesland angeboten werden.

Hinzugefügt 17. Januar 2014, um 18:50:07 Uhr:

Ich begrüße ausdrücklich § 14!!!!
Ein Antrag muss innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden. Die Behörde muss sodann dem Antragssteller mitteilen, was noch fehlt. Wird der Antrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, gild die Genehmigung als erteilt!!! Ich bin mal gespannt, wie teuer es für SH wird, genügend Sachbearbeiter einzustellen, um die Anträge zu bearbeiten. Sonst regnet es Genehmigungen durch Zeitablauf.

« Letzte Änderung: 17. Januar 2014, um 18:50:07 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#9
17. Januar 2014, um 18:52:28 Uhr

 [belehren]Hallo zusammen,

und was sagen die Händler dazu? Werden die noch Detektoren zu verkaufen, deren Gebrauch u. U. 2 Jahre Gefängnis einbringt? Bin mal auf die Antworten gespannt.

Jedenfalls ein bedenklicher, restriktiver und einseitiger Gesetzentwurf!

Grüße

Hans

PS: Da werden wohl einige dieses Bundesland verlassen oder Sondeltourismus betreiben   Lächelnd

« Letzte Änderung: 17. Januar 2014, um 19:49:06 Uhr von (versteckt) »

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#10
17. Januar 2014, um 19:03:44 Uhr

warum rätselt ihr alle, das beste ist es zu besprechen wenn es soweit ist.
Gesetz ist noch nicht raus.

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#11
17. Januar 2014, um 19:14:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
warum rätselt ihr alle, das beste ist es zu besprechen wenn es soweit ist.
Gesetz ist noch nicht raus.

Wenn das Gesetz verabschiedet ist, ist es zu spät!

Grüße

Hans

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#12
17. Januar 2014, um 19:39:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
warum rätselt ihr alle, das beste ist es zu besprechen wenn es soweit ist.
Gesetz ist noch nicht raus.

Es hat zwar schon einer kommentiert aber das muß raus. Du bist doch sonst immer
sachlich gut drauf. Aber hier, wir können doch nicht zusehen wie das Kind in den Brunnen fällt.
Bei mir schrillen die Alarmglocken.

Das kann der Anfang vom Ende sein.


« Letzte Änderung: 17. Januar 2014, um 19:40:32 Uhr von (versteckt) »

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#13
17. Januar 2014, um 20:38:47 Uhr

ja den demnachst nur noch  Verstecken Suchen
die archies konnen   LMAO Frech
hatte schon eine md als die noch in die schuhle waren Ringelreia
 Laola

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#14
17. Januar 2014, um 20:55:03 Uhr

Der ist auch gut....

"""Unter baulichen Anlagen sind als mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen zu verstehen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht."""

Verbunden oder ruhend.
Wenn es durch eigene Schwerkraft auf dem Boden steht, ist es bereits verbunden und somit nicht mehr ruhend.

Was ist dann noch ruhend?
Ufos, die auf dem Boden aufliegen, ohne Abdrücke zu hinterlassen?

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