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 NFG in Hessen

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Avatar  NFG in Hessen  (Gelesen 3352 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. November 2012, um 12:57:23 Uhr

Moin,

gerne nehme ich die Anregung auf, ein eigenes Thema nur für NFG in Hessen aufzumachen.

Hier wird es Informationen geben rund um das Thema NFG in Hessen.

Kurz zu meiner Person:

Ich suche seit 1993, mit zwei SG vom Verein Mythos e. V. habe ich in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "Mythos-Urteil" in die Rechtssprechung eingegangen.

Von 2001 bis 2003 war ich auf Wunsch des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Mitglied im Beirat Nachforschung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.

Ich war ein Jahr 2. Vorsitzender vom Verein Mythos e. V., danach 10 Jahre Vorsitzender der IG Phoenix Rhein-Main, seit 2005 Schatzmeister bei der IG HISTORY e. V., die die Sondengängerzeitschrift "Das Schatzsucher Magazin" herausgibt.
Ebenfalls 2005 wurde der gemeinnützige Geschichtsforschungsverein ARGUS e. V. mit Sitz in Wiesbaden gegründet, dessen Vorsitzender ich bin. Der Verein befasst sich mit der Schlachtfeldforschung, z. Zt. ein Schlachtfeld aus dem 7-jährigen Krieg, mit der Prospektion von Baugrundstücken um archäologische Bodenfunde zu bergen und Bodendenkmäler rechtzeitig vor Baubeginn zu entdecken, sowie der Erforschung von Wehrmachtsstandorten.


Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 19. November 2012, um 13:00:14 Uhr:

Es ist in Hessen ganz einfach eine NFG zu bekommen.

1. In einen Heimatverein oder in die Archäologische Gesellschaft Hessen eintreten (Mitgliedschaft in einem Geschichtsverein für Antragsteller einer NFG ist eine Forderung aus dem Urteil vom VG Wiesbaden vom 03.05.2000)

2. Rechtsschutzversicherung abschließen (Für den FAll, dass Du einen Schatz findest)

3. Antrag auf Erteilung einer NFG bei mir anfordern ( Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de)

4. Antrag ausfüllen - inkl. der Angabe, welches Forschungsziel Du hast - (hast Du keines, dann wird Dich das Landesamt einem bestehenden Projekt zuteilen) und Antrag absenden. (Per Brief mit der Post, Briefmarke nicht vergessen - keine E-Mail !!!)

5. Warten, bis Du vom Bezirksarchäologen (gibt es in Wiesbaden, Marburg und Darmstadt) zu einem Gespräch eingeladen wirst. (Kann 3 Monate dauern, unbedingt alle 4 Wochen bei Frau Fleschner-Damm nachfragen, wann denn endlich die Einladung erfolgt)

6. Absolvieren des Grundkurses Geländebegehung (an einem Samstag in Deiner Region, Kosten 10 Euro)

Das ist alles.

Fragen werden gerne beantwortet.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 19. November 2012, um 13:00:14 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#1
19. November 2012, um 14:54:45 Uhr

Smiley gute und schnelle Umsetzung  Super

Walter nochmal zurück zu meinem Beispiel.

Muss ich meine NFG immer vorzeigen bzw. immer darauf Hinweisen dass ich Besitzer einer NFG bin?
Auch auf dem Acker von genannten Beispiel?

Lanzelot

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#2
19. November 2012, um 15:15:23 Uhr

Moin Walter!

Hab da mal ne frage wie sieht es in Berlin aus mit einer NFG oder brauch ich so was nicht habe immer in Dänemark gesucht und da brauchte ich so was nicht.
Wäre nett von dir zu hören.

MFG diabolo66

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
19. November 2012, um 15:31:50 Uhr

Moin Diabolo,

wir machen hier wirklich nur NFG für Hessen. Er eröffne bitte einen eigenen "Fred" dafür.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 19. November 2012, um 15:38:06 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Smiley gute und schnelle Umsetzung  Super

Walter nochmal zurück zu meinem Beispiel.

Muss ich meine NFG immer vorzeigen bzw. immer darauf Hinweisen dass ich Besitzer einer NFG bin?
Auch auf dem Acker von genannten Beispiel?

Lanzelot


Moin,

vorzeigen müssen nur bei Polizei, Förster, Feldschutz, Ordnungsamt und Angehörigen (mit Dienstausweis) der Denkmalschutzbehörde. Es räumt natürlich Argwohn aus, wenn Du von Dir aus und freiwillig "neugierigen" Passanten, auf deren Frage hin, Deine NFG vorlegst.

Gem. der hessischen NFG  wird empfohlen vor Beginn der Nachforschung die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren.

Ich faxe der PolDstSt eine kurze Mitteilung wo ich suche und lasse die beiden ersten Seiten der NFG mit durch das Fax-Gerät laufen.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 19. November 2012, um 15:38:06 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#4
19. November 2012, um 15:58:39 Uhr

Super Danke Dir  Super

Lanze...

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(versteckt)
#5
19. November 2012, um 16:18:22 Uhr

Hallo Walter,
vielen Dank für die Eröffnung des Themas NFG in Hessen!  Super  Super  Super  Super  Super Top!

Ich werde mir mal bei einem Brainstorming Gedanken machen und dann meine Fragen dazu stellen.
Hoffentlich kommst Du noch zum arbeiten...!  Cool

Viele Grüße
Harry

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(versteckt)
#6
19. November 2012, um 16:42:45 Uhr

Hallo Walter,
gleich mal die erste Frage:

Z.B. Interessengemeinschaft, Verein oder Lebensgemeinschaft usw.:

Ich gehe meistens gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin sondeln! Gibt es bei der NFG die Möglichkeit das zwei Personen (oder auch mehr) gemeinsam für ein Gebiet und Projekt gehen können?


Viele Grüße und im Voraus vielen Dank
Findhund

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(versteckt)
#7
19. November 2012, um 21:32:37 Uhr

Aus eigener Erfahrung:

Die Pollizei ist eher weniger interessiert, wichtiger ist der Kontakt mit den Forstbehörden ( reg. Forstverwaltung, Revierförstereien)
Hier erhalte ich auch Hinweise auf bevorstehende Jagden, ausserdem fragen Förster und Jäger gerne mal
nach der NFG.
Durch den relativ guten Kontakt bin ich auch schon öfter mal zur Auftragssuche gebeten worden.

dictus

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
20. November 2012, um 08:32:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Findhund
Hallo Walter,
gleich mal die erste Frage:

Z.B. Interessengemeinschaft, Verein oder Lebensgemeinschaft usw.:

Ich gehe meistens gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin sondeln! Gibt es bei der NFG die Möglichkeit das zwei Personen (oder auch mehr) gemeinsam für ein Gebiet und Projekt gehen können?


Viele Grüße und im Voraus vielen Dank
Findhund

Moin Findhund,

ja, gerade die Projekte erfordern oft den Einsatz von mehren Sucher/innen.

Mit unserem Verein ARGUS e. V. forschen wir auf einem Schlachtfeld aus dem 7-jährigen Krieg, außerdem Prospektieren wir gemeinsam Baugebiete. Für unser letztes Projekt, ein Neubaugebiet an der B 417 hat Frau Fleschner-Damm die NFG für alle Vereinsmitglieder in nur einer Woche auf den Weg gebracht.

Es ist überhaupt sinnvoll Geschichtsforschungsvereine zu gründen. Einen Satzungsentwurf können wir zur Verfügung stellen.

Es ist noch so geregelt, dass NFG personenbezogen sind, dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage. Im Gegensatz dazu sind Grabungsgenehmigungen organisationsbezogen. Da liegt eine Ungleichbehandlung vor. Gäbe es mehr Vereine würde man sich beim LfDH ob des Aufwandes (z.B. 15 NFG an Vereinsmitglieder für ein einziges Wochenende auf der Baustelle) schon von selbst überlegen, dass es besser wäre, die NFG für Projekte an den Verein zu vergeben.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 20. November 2012, um 08:34:04 Uhr:

Geschrieben von Zitat von dictus
Aus eigener Erfahrung:

Die Pollizei ist eher weniger interessiert, wichtiger ist der Kontakt mit den Forstbehörden ( reg. Forstverwaltung, Revierförstereien)
Hier erhalte ich auch Hinweise auf bevorstehende Jagden, ausserdem fragen Förster und Jäger gerne mal
nach der NFG.
Durch den relativ guten Kontakt bin ich auch schon öfter mal zur Auftragssuche gebeten worden.

dictus

Moin,

das ist richtig, allerdings werden NFG für Waldgebiete doch sehr sparsam vergeben, da muss man schon ein paar Jahre dabei sein.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 20. November 2012, um 08:34:04 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#9
20. November 2012, um 09:21:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Geschichtsforschungsvereine


Moin Walter!!
In Mainz-Hechtsheim gibt es so ein Verein!!
Wie kann ich das den Da machen??
Kannst Du Mir evtl Helfen??BITTE!!
Gruß Alex

PS:Wo ist in WI euer Verein??

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#10
18. April 2013, um 17:24:07 Uhr

Heute habe ich das zuständige Amt in Marburg angeschrieben.

Einen NFG habe ich noch nicht beantragt aber im allgemeinen eine Anfrage gestellt.

Bin auf deren Antwort sehr gespannt.


Viele Grüße

Heiko

« Letzte Änderung: 18. April 2013, um 17:26:41 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#11
21. April 2013, um 16:30:47 Uhr

Hallo Walter,

bist Du so nett und sendest mir bitte ein NFG Antrag zu.


Viele Grüße und besten Dank


Heiko

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
22. April 2013, um 20:19:26 Uhr

Alex hat geschrieben:

Moin Walter!!
In Mainz-Hechtsheim gibt es so ein Verein!!
Wie kann ich das den Da machen??
Kannst Du Mir evtl Helfen??BITTE!!
Gruß Alex

PS:Wo ist in WI euer Verein??


Moin Alex,

ich hatte geschrieben, Geschichtsforschungsvereine zu gründen, d. h. Sondengänger/innen sollen diese Vereine gründen um mit wissenschaftlicher Forschung den Nachweis zu führen, dass SG keine Befunde zerstören.

Unser Verein ist in Wiesbaden beim Vereinsregister eingetragen, wir treffen uns aber in Frankfurt-Rödelheim. Wir haben aktuell 4 Projekte, eine Funk-Sendezentrale und eine Flak-Stellung aus dem WK II und zwei Schlachtfelder aus dem 7-jährigen Krieg.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#13
22. April 2013, um 20:48:07 Uhr

Hallo Walter,

vielen Dank für Deine Unterstützung.


Viele Grüße und Besten Dank


Heiko

Offline
(versteckt)
#14
29. Juli 2013, um 17:34:25 Uhr

Hallo,
bekommt man eigentlich immer erst eine NFG als Scherbensammler für ein Jahr?!  (Und warum?)
Bedeutet das, der Detektor bleibt für ein Jahr im Keller?  Schockiert

Wenn ja, wow für ein Jahr nicht sondeln gehen, ist eine verdammt lange Zeit!  Down
Kann man das umgehen?   Zwinkernd


Viele Grüße
Findhund

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