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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20685 mal) 0
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#15
10. November 2012, um 04:10:03 Uhr

Moin Götterbote,

wir kennen die Ansichten von 7eichen und Ernte AG hier hinreichend. Ich kann Dir aber garantieren, dass Du das Bußgeld zu 100% selbst bezahlen darfst und sich 7eichen udn Ernte AG spätestens dann für nicht zuständig erklären werden.

Fangen wir mit dem Bußgeld an. Es bewegt sich beim ersten Antreffen ohne NFG zwischen 800 und 1000 Euro, außerdem wird Dein Detektor eingezogen ...und ja das ist rechtmäßig in Hessen... und nein, ich diskutiere nicht darüber.

Eine NFG ist sehr einfach zu bekommen in Hessen und sie kostet nichts, dafür bist Du aber vom Land kostenlos unfallversichert für den Zeitraum der Nachforschung.

Ich sende Dir gerne einen Antrag zu unter Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen bietet jährliche Kurse an, damit Du Dich auf dem Gebiet der Archäologie weiterbilden kannst. (einmal pro Jahr ein Samstag, die Teilnahme kostet 10 Euro).
Die sind wirklich gut gemacht und sehr interessant.

Ein Grundkurs ist Pflicht, er nennt sich "Feldbegehung".

Die NFG gilt für ein Jahr, dann sind die Funde zu melden und die neue NFG zu beantragen.

Die Funde bekommst Du nach der wissenschaftlichen Auswertung wieder zurück. Leider haben wir in Hessen ein Schatzregal. Solltest Du also einen Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung machen, dann und nur dann, wird das Land Hessen zum Eigentümer des Fundes und Du bekommst einen "Finderlohn". Das bezieht sich aber nur auf Dinge, die Du vermutlich nie innerhalb eines normalen Sondengängerlebens entdecken wirst (Münzschatzfunde, keltische Bronzedepots, Fürstengräber oder den Kopf einer römischen Pferdestatue usw.)

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 04:16:27 Uhr von (versteckt) »

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#16
10. November 2012, um 11:22:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter

wir kennen die Ansichten von 7eichen und Ernte AG hier hinreichend. 

na das aber nicht die feine Anglische ......außerdem kennen hier, durch fleißiges Lesen in den "seltsamen" Foren und bei PIGS, auch Viele die Ansichten von unserem, mit Schatzregalphobie behafteten, NFG-Papst ........zu denen zumindest ich mich aber hier erst mal nicht weiter äußern werde Cool




Geschrieben von Zitat von Walter

Fangen wir mit dem Bußgeld an. Es bewegt sich beim ersten Antreffen ohne NFG zwischen 800 und 1000 Euro, außerdem wird Dein Detektor eingezogen ...und ja das ist rechtmäßig in Hessen

gibts für die Öffentlichkeit nicht einsehbare Gesetze in Hessen ? in dem dortigen DschG kann ich die die Bestätigung Rechtmäßigkeit für solches Vorgehen leider nirgendwo finden .
klar hört man (zumindest von Dir) öfters das die Vögel vom Amt und Teile von deren überengagierten Gefolge ziemlich stark an flächiger Verblödung auch der Ordnungshüter arbeiten und falls das für Hessen tatsächlich schon dramatischere Züge angenommen hat, könnt ich mir tatsächlich vorstellen, das dort etwas vermehrt rumgenervt wird .......allerdings "Sonde weg" geht doch nur wenn dringender Verdacht auf Straftat besteht und Sonde als Beweismittel eingezogen werden darf ........was auf normalen Acker ja wohl eher nicht der Fall sein wird !

sollte Bußgeldbescheid reinkommen, kannst bei zu Grunde liegender Harmlossituation (keine Äußerungen von sich gegeben die auf illegales Handeln hindeuten und auf nicht denkmalgeschützter Fläche "erwischt") einfach Einspruch einlegen ......wenn ich mit Tempo 53 in 70-Zone geblitzt werden sollte (Technikversagen - wie auch immer) zahl ich ja auch nix und fecht den Scheiß notfalls an .......und zwar selbst dann, wenn man mir mit der Begründung kommen sollte, das ich ja, bedingt durch evtl auftretende, spontane, das Gaspedal tangierende Bleifußspasmen oderso, durchaus über 70 HÄTTE FAHREN KÖNNEN was ja wiederum nicht erlaubt sein würde und deswegen schon mal prophylaktisch gebüßt werden muss   Irre


ach und damit die Newbies wissen woran sie sind - solidarisiere mich, wie vielleicht auch schon der Schreibe zu entnehmen, mit Ernte und Eichen ...........wer weiß, vielleicht haben wir, ähnlich wie die NFG-Leute, ja heimliches Anliegen .......werden von unseren Oberen gewiss stets dazu angehalten Unwahrheiten zu verbreiten  ........und bestimmt haben wir auch sämtliche Gesetzestexte umgeschrieben, damit wir stets zielsicher aus ihnen zitieren können, während die Amtsfreunde meist nur mit Behauptungen und bestenfalls zurechtgedrehten, erzsubjektiven  Auslegungen arbeiten müssen  Narr



  Winken

P.S. bei euch da unten liegt doch bestimmt immer noch dick Schnee   Narr

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#17
10. November 2012, um 12:47:07 Uhr

So sehr ich Walter auch schätze, dass er das SR abschaffen will und hierzu sehr gute Beiträge liefert, so muss ich Ihn fragen, woher er diese Aussagen nimmt:

"I
ch kann Dir aber garantieren, dass Du das Bußgeld zu 100% selbst bezahlen darfst und sich 7eichen udn Ernte AG spätestens dann für nicht zuständig erklären werden.

Fangen wir mit dem Bußgeld an. Es bewegt sich beim ersten Antreffen ohne NFG zwischen 800 und 1000 Euro, außerdem wird Dein Detektor eingezogen ...und ja das ist rechtmäßig in Hessen... und nein, ich diskutiere nicht darüber."
Welches Bußgeld?
Man kann auch beim Pilzesuchen auf Bodendenkmäler im Wald stoßen!
Man kann auch beim Joggen auf Bodendenkmäler im Wald oder auf Feldwegen stoßen!
Man kann auch beim Suchen nach Euromünzen auf Bodendenkmäler im Wald oder im Acker stoßen!

Das Gesetz regelt eindeutig nur die Absicht der Suche - und welche Absicht ich habe, ergibt sich durch meine Aussage und mein Verhalten.
Wenn ich nicht gerade mit einem T-Shirt rumlaufe "Schatzsucher - ich suche alte Schätze und Keltenmünzen" und lediglich einen Metalldetektor und eine Schaufel dabeihabe, was auf Euromünzensuche schließt, so kann mir keiner was.

Das wäre das gleiche, als ob Walter dem Jäger ein Bußgeld androht, nur weil er mit einem Gewehr im Wald gesehen wird. Er könnte ja auf Menschen schießen, aber vllt. jagt er nur Wild, was er darf?
Nach Euromünzen suchen bedarf keiner Genehmigung und folglich gibt es auch kein Bußgeld. Wenn man dann einmal im Jahrzehnt tatsächlich ein Bodendenkmal findet, meldet man das selbstverständlich.
Ich wehre mich aber dagegen, bei der Pilzsuche, beim Joggen, oder der Euromünzensuche eine NFG zu beantragen!
Walter kann gerne den Paragraphen benennen, der besagt, dass die Metalldetektorbenutzung verboten ist bzw. die Euromünzensuche mit oder ohne Gerät.

Das wird er allerdings nicht können, sondern weiter irgendwelche Panik und Bußgeldandrohungen verteilen.

Das ist, was Walter ganz gut kann: Wenn keine Argumente oder Gesetze da sind, versucht man eben Angst einzujagen oder etwas zu erfinden. Dann vergisst man auch schnell, dass derjenige kein einziges Argument vorgebracht hat und glaubt ihm sogar noch...

Ich sag ja: Es gibt immer genug Menschen, die sich verführen lassen (wollen!).


« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 12:51:51 Uhr von (versteckt) »

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#18
10. November 2012, um 12:52:26 Uhr

Die Frage ist doch, ob ihr euch gegebenenfalls an einem Bußgeld/ Rechtsanwaltskosten beteiligen würdet?
Solidarisieren und so...
 :Smiley

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#19
10. November 2012, um 13:04:59 Uhr

@Janzee, gute Frage  Applaus

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#20
10. November 2012, um 13:13:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Die Frage ist doch, ob ihr euch gegebenenfalls an einem Bußgeld/ Rechtsanwaltskosten beteiligen würdet?
Solidarisieren und so...
 :Smiley

wenn das Recht auf Seite des Beklagten zu sein scheint, würd ichs tun ...........also nicht in voller Höhe .....obwohl Prozesskosten bei sowas letztendlich eh mit hoher Wahrscheinlichkeit an Staatskasse gehen würden ........wäre vielleicht was für Sonderfond der extra für schwachsinnige Beschuldigungen seitens des Amts eingerichtet werden könnte....

« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 13:16:00 Uhr von (versteckt) »

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#21
10. November 2012, um 13:29:21 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/-hochsaison-fuer-raubgraeber-aber-gefunden-wird-nur-selten-etwas_rmn01.c.9045993.de.html


So sieht das die andere Seite

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#22
10. November 2012, um 13:29:36 Uhr

gibts für die Öffentlichkeit nicht einsehbare Gesetze in Hessen ? in dem dortigen DschG kann ich die die Bestätigung Rechtmäßigkeit für solches Vorgehen leider nirgendwo finden


Moin Sondengängerübermensch,

es gibt im Netz eine Einrichtung die sich google nennt und über die Du das hessische DSchG aufrufen kannst, und wenn Du dann dort im DSchG Dich bis zum § 27 durcharbeitest und dort Dir den Abs 4 durchliest - na, was meinst Du was dort sehr deutlich steht?

Viele Grüße

Walter

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#23
10. November 2012, um 13:40:59 Uhr

Hallo Walter, es gibt leider Menschen die Therapie oder Beratungsrestent sind.

Du suchst Römer oder Mittelaltermünzen wirst erwischt und sollst Lügen" Ich suche nur Euros" warum lügen? wenn doch alles so halb wild ist?

G.S

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#24
10. November 2012, um 13:49:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Das wird er allerdings nicht können, sondern weiter irgendwelche Panik und Bußgeldandrohungen verteilen.


Auch bei unserem Hobby "schützt Unwissenheit nicht vor Strafe"!

Ich sehe das auch eher als Aufklärung und Hinweise auf das was passieren könnte - nicht als Panikmache!
Am Ende wird eh von nem Richter und je nach Lage der Tat entschieden!
Und was es bei den verschiedensten Vergehen für unsinnige Strafen geben kann, ist uns ja weitgehend aus dem Medien bekannt !

Die Überschrift in diesem Fred heisst ja auch: "mögliche Bußgelder"!

Soweit ich den Eröffnungspost gelesen und richtig verstanden habe, wurde ja weder die Trachtentruppe gerufen, noch irgendwelche Personalien aufgenommen.
Also ist in diesem Fall doch schonmal nix weiter passiert....

Und jetzt möchte ich hier ein paar Zeilen zitieren.
Diesen Brief erhielt ich nach meinem Antrag auf eine NFG vom Landesamt für Denkmalpflege - und DIE sollten ja wissen was sie schreiben:

Zitat:

Vorsorglich machen wir sie darauf aufmerksam, dass die Durchführung ungenehmigter Nachforschungen kein Kavaliersdelikt ist. Es handelt sich gemäß §27 HDSchG um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Schwere des Eingriffs mit einer Geldbuße bis zu 25 000€ geahndet werden kann. Des Weiteren können die Tatbestände der Unterschlagung, des Diebstahls, Hausfriedensbruchs und/oder der gemeinschädlichen Sachbeschädigung des Srafgestzbuches erfüllt sein.


Also wie man sieht "je nach Schwere", "Geldbuße bis zu", "können".... 
Genau legt sich hier keiner fest und kann sich auch net festlegen!
Abgerechnet wird am Schluss !
Und daran ändern auch Vermutungen, Weissagungen und Diskussionen nichts!

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#25
10. November 2012, um 13:54:39 Uhr

"
Die Frage ist doch, ob ihr euch gegebenenfalls an einem Bußgeld/ Rechtsanwaltskosten beteiligen würdet?
Solidarisieren und so... "
Das wäre doch eine super Angelegenheit für den Rechtsmittelfonds!
Und ja, ich wäre bereit für den Fonds im Maximalfall (SR-Klage) 100€ zu spenden!
Genau so einen Fall brauchen wir, da werden sich mit Garantie sehr viele User beteiligen, wie ich vorallem in PNs erfahren habe 
Zwinkernd


"und wenn Du dann dort im DSchG Dich bis zum § 27 durcharbeitest und dort Dir den Abs 4 durchliest - na, was meinst Du was dort sehr deutlich steht?

Viele Grüße

Walter"
Hallo Walter, §27 IV regelt, dass bei einer OW gegen das DschG die Geräte eingezogen werden können.

Ja und jetzt?

Wer nur nach Euromünzen sucht, begeht keine OW gegen das DschG, falls Euromünzen keine Bodendenkmäler darstellen.

Walter, nochmal die Frage: Wo bleiben deine Argumente? Ich meine nicht die halbseichten Androhungen?

Walter kann gerne den Paragraphen benennen, der besagt, dass die Metalldetektorbenutzung verboten ist bzw. die Euromünzensuche mit oder ohne Gerät. Den muss er doch kennen, wenn er sagt, dass die €-Suche verboten ist.

Danke schonmal vorab!

Wenn du mir den zeigst Walter, hast du mich überzeugt. Ehrlich. 
Zwinkernd


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#26
10. November 2012, um 13:55:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter

es gibt im Netz eine Einrichtung die sich google nennt und über die Du das hessische DSchG aufrufen kannst, und wenn Du dann dort im DSchG Dich bis zum § 27 durcharbeitest und dort Dir den Abs 4 durchliest - na, was meinst Du was dort sehr deutlich steht?



und den deutest du wie aus ? entweder ich hab anderes DschG oder ich versteh nicht ganz warum du jetzt von *mit Sonde aber ohne NFG irgendwo in Hessen rumlaufen is verboten und wer erwischt wird ist Sonde los und bekommt Bußgeld !*  auf den nicht angezeigten Eigentums(!)wechsel eines eingetragenen Kulturdenkmals kommst Huch 
selbst wenn ich "eingetragenes" durch "NICHT eingetragenes Denkmal" ersetzen würde und "Eigentum" durch , evtl sogar "unrechtmäßig erworbenen Besitz" austausch , komm ich dann immer noch nicht so ganz aufs allgemeine Suchverbot oder Rechtfertigung von Detektorbeschlagnahme ! 
kannst doch nicht nur weil jemand mit Sonde irgendwo (harmlos .....auf Acker) rumläuft, gleich darauf schließen das dieser Jemand Funde unterschlagen hat .....denk mal auf Fundunterschlagung wolltest eigentlich hinaus ,oder ?
kanns auch mit Erntebeispiel veranschaulichen und darauf hinweisen das nem Jäger dem man im Wald mit ner Knarre sieht, nicht gleich diverse Morde übel nachgeredet werden dürfen .......glaube ich ......is noch Rechtsstaat hier, oder ?  



@Sterni
schanauze Troll !!!    Narr

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#27
10. November 2012, um 14:16:29 Uhr

@Sondengängerübermensch, danke für den Troll  :-*Wir sind klein und werden selten erwischt  Knüppel

Warum soll gelogen werden wenn nach Römer oder Mittelalter gesucht wird ? Die Euros sind doch bloß eine Schutzbehauptung !

Sondengängerübermensch, such dir mal einen neuen Therapeuten und verdopple mal die Psychopharmaka und nutze nicht das Internet dafür   

G.S

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#28
10. November 2012, um 14:30:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte

§27 IV regelt, dass bei einer OW gegen das DschG die Geräte eingezogen werden können.

Ja und jetzt?


ernsthaft Huch verdammt, irgendwas stimmt mit meinem DschG nicht  Lächelnd



Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Warum soll gelogen werden wenn nach Römer oder Mittelalter gesucht wird ? Die Euros sind doch bloß eine Schutzbehauptung !


ich wüsste nicht wer hier konkret zur Lüge aufgerufen hätte ? die Einzige die das so versteht, bist doch du   Zunge

ich für meinen Teil zum Beispiel such nach allen Möglichem........ nur eben nicht nach Sachen von irgendwie herausragenden Wert für die Wissenschaft an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht ........wenn ich mit "Schutzbehauptung" wie €Suche aufwarten würde, dann nur, weil ich kein Bock hätte mich mit dem rechtsverdrehenden Amt rumzuschlagen ......is gegenüber solchen Vögeln schon legitim Cool

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#29
10. November 2012, um 14:31:06 Uhr

@Sternenstahl:

Ich persönlich suche nur nach nicht-Denkmälern.
Überhaupt ist es eine Frechheit, dass nicht mal klar geregelt ist, ob grundsätzlich Römer- oder MA-Münzen Denkmäler sind oder nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass von den Millionen Römermünzen in Deutschland alle unter Denkmalschutz und somit auch in die Liste  der beweglichen Denkmäler eingetragen sind. Zumindest weiß ich grob, was in NRW in Listen der beweglichen Denkmäler so drin steht.
Und ich garantiere dir, da ist kein einziger gewöhnlicher Ackerrömer drin.
Im RGM CCAA wurde auch nur über gefundene Römermünzen gelächelt und kurz bestimmt, das wars. Denkst du wirklich, die hätten uns ziehengelassen, wenn wir gefährliche Raubgräber sind?  Zwinkernd V erleumdung ist übrigens auch ein Straftatbestand (Straftatbestand Verleumdung > OW ohne NFG-suchen) und wenn mich jemand einen Raubgräber nennt, denke ich über eine Anzeige gegen die Person nach.

Sofern sind meiner Meinung nach Römermünzen kein Denkmal in Bundesländern, wo die Römer waren, allerhöchstens in Gebieten weit außerhalb des "imperii romani".

Da aber nirgendwo festgehalten ist, ob Römer Denkmäler sind oder nicht, halte ich mich daran fest, nur nach Euros zu suchen.

Dein Zeitungsartikel bezieht sich übrigens auf die harten Jungs - Hügelgräber umgraben sind nicht mein Gebiet, deswegen wurden auch nur zwei Raubgräber pro Jahr von der AG Raubgrabung laut deinem Artikel "erwischt" - wer auf Hügelgräbern sucht, hat den Knall nicht gehört und genau darauf zielt auch diese Arbeitsgemeinschaft bzw. die Gesetze ab - aus meiner Sicht vollkommen zurecht, allerdings sollten diese auch verdeutlichen, dass hier nicht der durchschnittliche Sondler gemeint ist, der den Dorfacker untersucht! Das ist es bei weitem nicht, und mit Kanonen auf Spatzen schießen die auch nicht.

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