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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20687 mal) 0
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#180
17. November 2012, um 12:04:01 Uhr

Moin,

Ich verfolge diesen Thread jetzt schon eine ganze Weile....ist es tatsächlich so, daß die einen nach seinem Verdienst und seinen pers. Verhältnissen fragen?? Das geht definitiv zu weit sollte es so sein. Soll man denen vielleicht noch nen Kontoauszug und die letzte Steuererklärung mitbringen?

« Letzte Änderung: 17. November 2012, um 12:08:03 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#181
17. November 2012, um 13:17:56 Uhr

Moin,

die Verwaltungen sind angehalten, Gebühren für Leistungen zu erheben, z. B. Kfz-Zulassungsgebühren, Gebühren für die Ausstellung eines Bundespersonalausweises usw.

Das LfDH müsste für NFG eigentlich auch Gebühren verlangen, tut dies aber nicht, weil sie argumentieren, dass die durch die SG erzielten Ergebnisse der archäologischen Forschung dienen und die Inhaber der NFG ehrenamtlich für das LfDH arbeiten, deshalb werden die SG auch kostenlos vom Land Hessen bei der Gemeindeunfallversicherung versichert.

Die Erhebung von Gebühren für NFG ist also rechtens.

Inwiefern die Erhebung von Gebühren bei NFG bei Sozialhilfeempfängern und Hartz IV gegen die Freiheit der Forschung Art 5 abs. 3 GG verstößt sollte mal von einem Betroffenen geklärt werden. Prozesskostenhilfe wird ja in unserem Land immerhin noch gewährt.

Viele Grüße

Walter

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#182
17. November 2012, um 15:12:27 Uhr

Moin Walter,
 
niemand wird durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren zur Erteilung einer NFG in seinem Grundrecht gem. Artikel  5 Abs. 3 GG eingeschränkt.
 
Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Hartz4-Leistungen dürfen nicht besser gestellt werden, als Personen die keine staatlichen Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen. Eine NFG gehört sicher nicht zum Erhalt des Lebensunterhaltes. Daher wird auch kein halbwegs klar denkender Richter, eine Prozesskostenbeihilfe bewilligen, auch weil die Aussicht auf Erfolg einer Klage kaum besteht.   Nono
 
Sollte ein Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt, eine NFG die Gebühren nicht auf einmal bezahlen können, besteht die Möglichkeit die Gebühr vorher anzusparen oder eine Ratenzahlung zu beantragen.

Gruß Mike

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#183
17. November 2012, um 15:40:51 Uhr

Richtig sunandfly, wenn ein Soz-empfänger eine Nfg bezahlen möchte, kann er das jederzeit mit den ihm zu verfügung stehenden Mitteln tun.

Wäre ja noch schöner....
Es gibt genug Leute die viel Arbeiten und am Monatsende nicht mehr übrighaben, weil die Lebensunterhaltungskosten so enorm hoch sind.
Die Fragt ja auch keiner ob sie Zuschuß fürn Kinobesuch oder ne Nfg haben möchten.....

gruß

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#184
17. November 2012, um 16:31:02 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Sonst wären die Fragen über die persönlichen Verhältnisse bei der Vergabe von NFG ja auch Privatsache und völlig überflüssig.




..

Nicht überflüssig !! Im Bereich des Denkmalschutzes -Antrag zur Erteilung einer NFG-  dürfte die Frage sogar
unzulässig /verboten sein. Aber auch hier gilt: Wer sich nicht wehrt !


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#185
17. November 2012, um 16:43:27 Uhr

Unzulässig oder gar verboten sich nicht!

Eine mögliche Begründung für derartige Fragen wurde schon in Antwort 179 gegeben. 

Gruß Mike

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#186
17. November 2012, um 17:10:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Nicht überflüssig !! Im Bereich des Denkmalschutzes -Antrag zur Erteilung einer NFG-  dürfte die Frage sogar
unzulässig /verboten sein. Aber auch hier gilt: Wer sich nicht wehrt !

Hallo Pfälzer,

Fragen nach dem Einkommen werden so natürlich in schriftlicher Form im Antrag nicht gestellt werden.

Nur sind beim vorstellenden Gesichtskontolltermin solche Fragen privater Natur (wie oben irgendwo sinngemäß angedeutet)..:

"Was man denn so beruflich und sonst noch so macht..)"  im Ergebnis dasselbe.  Grinsend

Gruß, MrsMetal

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#187
17. November 2012, um 17:10:40 Uhr

Hallo
Also in den Landessatzungen ist ja beschrieben das Kosten für Verwaltungstätigkeiten erhoben werden können/dürfen.
Jedes Bundesland hat aber andere Satzungen die erläutert wer, was und welche Gebühren entrichtet werden müssen.
Nach meiner Meinung reagiert das Land Hessen sehr Human wenn sie für die Bearbeitung/Ausstellung einer NFG
keine Gebühren verlangt. 
Es gibt kaum noch Behörden wo Dienste kostenlos in Anspruch genommen werden können..

Das mit den  Hartz 4 Empfängern ist ein sehr heikles Thema.Weil mann niemanden etwas schlechtes will, aber laut SGB kann ein Hartz 4 Empfänger Leistung für Kino sowie Freizeitaktivitäten und auch Hobby beantragen. Letzteres allerdings nur für die Kinder als Förderung.
Leider Stellt sich mir die Frage ob Sondeln und Graben nicht so ausgelegt werden kann das daß dem Arbeitsverhalten eines Gärtners oder den einer Tätigkeit bei der Stadtreinigung gleichkommt. 
Damit wäre mann doch Arbeitsfähig.
Allerdings sind die Meisten unversuldet wegen der Gesetzeslage in Hartz 4 abgerutsch was heute jeden passieren kann. Schließlich ist mann da schon nach ein Jahr Arbeitzlosigkeit.
Viele Fragen, die nur im Einzelfall geklärt werden kann.
Ausserdem müsste ein solcher Leistungsbezieher eventuelle Funde als Einkommen der Arge Melden woraufhin die anderen Leistung angepasst werden.

Generell sollte jeder sein Hobby ausleben können. Mann lebt ja nur einmal.
Gruß

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#188
17. November 2012, um 17:43:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
..für Betroffene ist das sicher nicht lustig.

Hallo MrsMetal, Smiley
ich denke das war von Flexi nicht böse gemeint. Er wollte damit lediglich auf die viele unnötige Bürokratie in Deutschland aufmerksam machen Lächelnd

LG

Robin

Hinzugefügt 17. November 2012, um 18:00:38 Uhr:

Moin Walter,  Winken

Zitat:Das LfDH müsste für NFG eigentlich auch Gebühren verlangen, tut dies aber nicht, weil sie argumentieren, dass die durch die SG erzielten Ergebnisse der archäologischen Forschung dienen und die Inhaber der NFG ehrenamtlich für das LfDH arbeiten, deshalb werden die SG auch kostenlos vom Land Hessen bei der Gemeindeunfallversicherung versichert.
Zitat von Walter Ende:

Ist doch schön mal etwas positives von den Behörden zu hören.  Applaus  Applaus  Applaus

Du sagst das es rechtens ist Gebühren für die Erteilung einer NFG zu verlangen, OK das verstehe ich jetzt, aber die doch erheblich abweichende Höhe dieser Gebühren (teilweise richtet sie sich auch nach der Fläche des beantragten Suchgebietes) erschließt sich mir nicht.Lächelnd
 Neblige Grüße

Robin

« Letzte Änderung: 17. November 2012, um 18:00:39 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#189
17. November 2012, um 18:30:48 Uhr

Polizei Generell sollten die Länder folgendes tun (in meinen Augen)  Zwinkernd.

Gebührenerhebung für Sondler ohne NFG

Jahresgebühr    50.-€ + Nachweis der Teilnahme eines Sensibilisierung Kurs
(Gebühr enthält Bestimmung der Funde und Unfallschutz)
Sondeln auf Gebiet mit Boden.Denkm. ist untersagt und nur in Ausnahmefällen gestattet).
Alle Archäologischen (MA.) Funde sind zu melden und werden nach Bestimmung durch Archäologen wieder an den Finder ausgehändigt oder abgekauft.  Super

Geschätzte Sondler in Deutschland ca. 40.000  x 50€ = 2.000.000€ (davon kann das Land ne Menge Archäologen bezahlen).  Narr                                 2.000.000€ x 10 Jahre = 20.000.000€   Irre   Irre   Irre

Sondler mit NFG kämmen noch dazu vielleicht mit 100€ pro Jahr ( weil Fundwahrschl. höher ist.)
Da schlummert Geld   Schockiert und das Beste jeder wäre zufrieden oder?
Hab ich wieder einen ganz Wichtigen Aspekt vergessen?   Weise
Sollte eine Gesetzeslage genanntes Beispiel verhindern, kann man Gesetze ja auch ändern.
Ist wahrscheinlich einfacher und Rechtmäßiger als , aus dem Nicht's, ein Schatz Regal einzuführen und das hat auch (vorläufig) geklappt   Ausrasten

Auch wieder nur so'n Gedanke   Zwinkernd

Schönes, erfolgreiches Wochenende wünscht

Lanzelot

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#190
17. November 2012, um 18:39:47 Uhr

@Lanzelot
Das ist eine sogenannte Milchmädchenrechnung.
Grüße
Jürgen

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(versteckt)
#191
17. November 2012, um 18:52:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Polizei Generell sollten die Länder folgendes tun (in meinen Augen)  Zwinkernd.

Gebührenerhebung für Sondler ohne NFG

Jahresgebühr    50.-€ + Nachweis der Teilnahme eines Sensibilisierung Kurs
(Gebühr enthält Bestimmung der Funde und Unfallschutz)
Sondeln auf Gebiet mit Boden.Denkm. ist untersagt und nur in Ausnahmefällen gestattet).
Alle Archäologischen (MA.) Funde sind zu melden und werden nach Bestimmung durch Archäologen wieder an den Finder ausgehändigt oder abgekauft.  Super

Geschätzte Sondler in Deutschland ca. 40.000  x 50€ = 2.000.000€ (davon kann das Land ne Menge Archäologen bezahlen).  Narr                                 2.000.000€ x 10 Jahre = 20.000.000€   Irre   Irre   Irre

Sondler mit NFG kämmen noch dazu vielleicht mit 100€ pro Jahr ( weil Fundwahrschl. höher ist.)
Da schlummert Geld   Schockiert und das Beste jeder wäre zufrieden oder?
Hab ich wieder einen ganz Wichtigen Aspekt vergessen?   Weise
Sollte eine Gesetzeslage genanntes Beispiel verhindern, kann man Gesetze ja auch ändern.
Ist wahrscheinlich einfacher und Rechtmäßiger als , aus dem Nicht's, ein Schatz Regal einzuführen und das hat auch (vorläufig) geklappt   Ausrasten

Auch wieder nur so'n Gedanke   Zwinkernd

Schönes, erfolgreiches Wochenende wünscht

Lanzelot
Hallo Lanzelot

Stimmt schon das die rechnung weit hergehollt ist.
Jedoch deine Idee ist nicht schlecht. Suchen mit oder ohne NFG mit der Bedingung das ein mal im Jahr ein Siminar besucht werden muß.
Dann noch eine Jahres Gebühr das mann ne Suchgenehmigung bekommt.SUPER. Und wenn du den Vorschlag einreichst ,und der angenommen wird haben die Behörden schon die $$$$$ zeichen in den Augen.

Das wäre mal ne lösung wo alle was von haben.
gruß

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#192
17. November 2012, um 19:34:45 Uhr

@ jÜRGEN

Das mag schon sein, aber......
ist in meinen Augen der Richtige Ansatz und wartet nur auf Vollkommenheit und Vollendung  Super .

Wenn Die Einnamen von NFG Besitzern noch dazu kommen klingt das doch für jede Kommune verlockend  Lächelnd.

Es sucht doch sowieso jeder der möchte, nur bezahlt er nichts dafür (muss man ja auch nicht).
Die geforderte Gebühr darf auch nicht für das Suchen im allgemeinen erhoben werden (da dies ja ein zugesichertes Grundrecht ist und damit Gebührenlos bleiben muss), sondern muss für z.B. geleistete Dienste von Behörden und/oder Archäologen als Aufwandsentschädigung gesehen werden.

Ergebniss:

Land hätte mehr Einnahmen (auch abzüglich aller z.B. Verwaltungskosten).
Mehr und gesicherte Arbeitsplätze von z.B. Archäologen und Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Numismatiker
.

Archäologen hätten mehr Fundmeldungen die nicht aus dem Zusammenhang (Fundverschlebung usw.) gerissen sind, da Sucher Sensibilisiert.
SG Anerkennung seiner Leistungen, Unbefangenheit (befangen durch negativ Berichterstattung von Sensationsgeilen Medien) und Freude an seinem Hobby.
+ Hundert Punkte die ich noch nicht genannt habe.

- Negativ:
bestimmt auch einiges, lies sich aber bestimmt alles zum positiven drehen im Sinn des allgem. Positiven Volkes.
 Peace

Lasst mich doch träumen......   
 Musikant


Lanzelot

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#193
17. November 2012, um 19:35:08 Uhr

Um euch mal den Wind aus den Segeln zu nehmen: Das was ich mache, geht der Denkmalschutzbehörde überhaupt nichts aber auch rein gar nichts an. Ich suche nicht nach Bodendenkmälern! Punkt.
Grüße
Jürgen

Offline
(versteckt)
#194
17. November 2012, um 20:02:34 Uhr

@ jott

Eigendlich würde ich dir recht geben, is leider nich so.
Der letzte mit den ich zu tun hatte(Denkmalbehörden mitarbeiter)war der meinung, auch wenn ich auf dem Acker suche und Grabe KÖNNTE dort ein Bodendenkmal sein. deshalb ist es verboten ohne Genehmigung zu suchen.
WORTWÖRTLICH: Da könnte ja eine Römische Kircher vergraben sein.Es ist egal ob mir der der Bauer seine Einwilligung gegeben hat.
Und er müsse eigendlich sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Darauf hin wollte ich wissen ob ganz Hessen ein BD ist .
Lange Rede kuzer sin . die legen das so aus wie sie es brauchen. mSchlimm aber war.
gruß Marko

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