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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20682 mal) 0
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#195
17. November 2012, um 20:20:24 Uhr

Wieder fangen wir von vorne an  Brutal

@mbfm30
Und er müsse eigentlich sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Merkt Ihr denn nicht das solche Leute immer nur so argumentieren:

Müsse, müsste, könnte, vielleicht, eventl., möglich wäre usw., usw.
Soll er doch Anzeige erstatten  Frech
Wen er die Polizei gerufen hätte, dass wäre konsequent gewesen, aber nein er wusste ja, dass alles rechtens seitens des SG   Suchen war und er keine Möglichkeit gehabt hat es Ihm zu verbieten, also gibts eine haltlose Drohung und die hat funktioniert.

Der sollte mal zu mir kommen  Knüppel.
Lasst Euch nicht als wie kleine, einfältige Kaninchen erschrecken (nicht böse gemeint, aber ein bisschen mehr Rückrat täte da ganz gut).

P.S. dem Bauer verbietet auch keiner mit dem Traktor über sein Land zu Pflücken.  Idiot

Jott hat Recht Punkt.

Lanzelot

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#196
17. November 2012, um 20:36:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
geht der Denkmalschutzbehörde überhaupt nichts aber auch rein gar nichts an. Ich suche nicht nach Bodendenkmälern! Punkt


ich bin absolut Deiner Meinung, aber soweit ich das sehe, behalten sich die Archis vor, selbst zu entscheiden, was ein Bodendenkmal ist. So steht es jedenfalls geschrieben. Auch eine Bleikugel, ein Nagel, ein Parteiabzeichen der NSDAP, eine Münze (außer vielleicht Euro) oder auch nur ein undefinierbarer Rostklumpen könnte als Bodendenkmal ausgelegt werden. Da hast Du ohne NFG wenig Chancen.

Wenn Du mit der Wünschelrute unterwegs bist und gezielt Löcher buddelst, zerstörst Du außerdem einen eventuellen Fundort. Wenn Du aber willkürlich Löcher buddelst, dann kommen die Jungs im weißen Anzug und ziehen Dir die Jacke mit den Knöpfen nach hinten an.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Was ich hier so erkenne, ist "deutsche Gründlichkeit", die man auch mit "Überregulierung" bezeichnen könnte. Wie heißt es so überdeutlich: In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Im Ausland ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
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Erbarmen, die Hesse komme.

Gruß

Postmann

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#197
17. November 2012, um 21:30:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von mbfm30
@ jott

Eigendlich würde ich dir recht geben, is leider nich so.
Der letzte mit den ich zu tun hatte(Denkmalbehörden mitarbeiter)war der meinung, auch wenn ich auf dem Acker suche und Grabe KÖNNTE dort ein Bodendenkmal sein. deshalb ist es verboten ohne Genehmigung zu suchen.
WORTWÖRTLICH: Da könnte ja eine Römische Kircher vergraben sein.Es ist egal ob mir der der Bauer seine Einwilligung gegeben hat.
Und er müsse eigendlich sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Darauf hin wollte ich wissen ob ganz Hessen ein BD ist .
Lange Rede kuzer sin . die legen das so aus wie sie es brauchen. mSchlimm aber war.
gruß Marko
Sehe es mal so: Kein Mensch würde dir unterstellen, gezielt nach Munition zu suchen. Niemals würde die Polizei auf die Idee kommen, dir anzulasten, dass du Munitionsfunde billigend in Kauf nimmst. Die Wahrscheinlichkeit Munition zu finden, ist aber ungleich höher als Bodendenkmäler zu finden. Warum unternimmt die Polizei nichts?
Grüße
Jürgen


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#198
17. November 2012, um 21:38:45 Uhr

offensichtlich mal wieder Endlosthema hier {alt}
 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen


Geschrieben von Zitat von Postmann
soweit ich das sehe, behalten sich die Archis vor, selbst zu entscheiden, was ein Bodendenkmal ist........Auch eine Bleikugel, ein Nagel, ein Parteiabzeichen der NSDAP, eine Münze (außer vielleicht Euro) oder auch nur ein undefinierbarer Rostklumpen könnte als Bodendenkmal ausgelegt werden. 



auch wenn es schon recht kuriose Fälle gab, ists ja nicht so dass das Amt einfach nach Belieben irgendwelchen Schrott zum Denkmal erklären kann ! is ja kein archäologischer Willkürstaat hier  Grinsend
Denkmal muss gefälligst stichhaltig als von herausragendem historischen Wert angesprochen werden können !

hatten hier z.B. vor paar Monaten Meldung von so nem 6jährigen der auf Baustelle 3 Frankenschwerter gefunden hat - obwohl erhaltungstechnisch gesehen heikle Eisenfunde und immerhin ja 3 Schwerter ausm Frühmittelalter (fehlen mir noch !) hat der Lütte die wiederbekommen und daran kannst mal sehen, das mann auch von guten älteren Funden nicht automatisch sagen kann " muss Denkmal sein an dessen Erhaltung öffentliches Interesse besteht ! " !
http://www.detektorforum.de/smf/Themes/default/images/rolleyes.gif


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#199
17. November 2012, um 21:59:58 Uhr

Hallo
zu diesem thema wird es immer wieder pro und contra geben und man könne noch monatelang
diskutieren, am ende muss jeder seine Erfahrung machen.
 Weinen
 Weinen Weinen
 Weinen
 
 
 
 
gruß

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#200
17. November 2012, um 22:01:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
hatten hier z.B. vor paar Monaten Meldung von so nem 6jährigen der auf Baustelle 3 Frankenschwerter gefunden hat - obwohl erhaltungstechnisch gesehen heikle Eisenfunde und immerhin ja 3 Schwerter ausm Frühmittelalter (fehlen mir noch !) hat der Lütte die wiederbekommen und daran kannst mal sehen, das mann auch von guten älteren Funden nicht automatisch sagen kann " muss Denkmal sein an dessen Erhaltung öffentliches Interesse besteht ! " !

Eigentlich wollte ich nur zum Ausdruck bringen, daß nicht der Sucher/Finder darüber entscheidet, ob es sich um ein Bodendenkmal handelt. Das tun die Archäologen - und sicher auch zu recht.

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#201
17. November 2012, um 22:04:35 Uhr

Aber das nicht willkürlich, und im Streitfall lässt sich uber einen Fund auch ein Externer Berater befragen...
Aber so weit würde ich mir keinen Kopf machen.

Hört der Thread eigentlich nochmal auf?

Gruß 7 Eichen

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#202
17. November 2012, um 22:07:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von mbfm30
zu diesem thema wird es immer wieder pro und contra geben und man könne noch monatelangdiskutieren, am ende muss jeder seine Erfahrung machen.

Ja, Du hast recht. Aber warum sollte eine Diskussion nicht weiter geführt werden, wenn sie sachlich ist?
(ich habe auch solche gesehen, in denen man sich mit Arschloch bezeichnete. Die sollten schnell beendet werden)

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#203
17. November 2012, um 22:22:52 Uhr

@Postmann

Ich bin auch gerne dabei wenn mann diskutiert,aber dieses thema ist endlos.
Wie schon gesagt es gibt pro und contra und das ohne ende. Eins steht6 aber fest wenn es keine eindeutige 
Gesetzlichkeit hat sieht es so aus können die archis und auch die grünen die jetzt blau sind machen was sie wolln.
so wie schon einer schrieb wo mann so in deutschland über recht oder unrecht nicht einig ist ist mann automatisch im unrecht und unrecht ist verboten
gruß marko

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#204
17. November 2012, um 22:50:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von mbfm30
die grünen die jetzt blau sind machen was sie wolln.so wie schon einer schrieb wo mann so in deutschland über recht oder unrecht nicht einig ist ist mann automatisch im unrecht und unrecht ist verbotengruß marko



EINVERSTANDENSie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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#205
17. November 2012, um 22:55:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Generell sollten die Länder folgendes tun (in meinen Augen)  Zwinkernd.Gebührenerhebung für Sondler ohne NFGJahresgebühr    50.-€   Nachweis der Teilnahme eines Sensibilisierung Kurs(Gebühr enthält Bestimmung der Funde und Unfallschutz)Sondeln auf Gebiet mit Boden.Denkm. ist untersagt und nur in Ausnahmefällen gestattet).Alle Archäologischen (MA.) Funde sind zu melden und werden nach Bestimmung durch Archäologen wieder an den Finder ausgehändigt oder abgekauft.  SuperGeschätzte Sondler in Deutschland ca. 40.000  x 50€ = 2.000.000€ (davon kann das Land ne Menge Archäologen bezahlen).  Narr                                 2.000.000€ x 10 Jahre = 20.000.000€   Irre   Irre   IrreSondler mit NFG kämmen noch dazu vielleicht mit 100€ pro Jahr ( weil Fundwahrschl. höher ist.)Da schlummert Geld   Schockiert und das Beste jeder wäre zufrieden oder?Hab ich wieder einen ganz Wichtigen Aspekt vergessen?   WeiseSollte eine Gesetzeslage genanntes Beispiel verhindern, kann man Gesetze ja auch ändern.Ist wahrscheinlich einfacher und Rechtmäßiger als , aus dem Nicht's, ein Schatz Regal einzuführen und das hat auch (vorläufig) geklappt   AusrastenAuch wieder nur so'n Gedanke   ZwinkerndSchönes, erfolgreiches Wochenende wünschtLanzelot

Anstatt neue kuriose Regelungen zu erfinden, die ihre stärken und schwächen haben, sollte man die bestehenden Regelungen so anwenden wie sie einst ( vor der extremen Auslegung durch die Archäologen) von ihren Machern gedacht waren.
Damals haben  die sich nämlich genauso toll angehört wie dein Vorschlag (und sie waren auch gut), doch alles gute kann mit der Zeit in schlechtes umgewandelt werden (siehe NFG).

Meiner Meinung nach, kann die NFG-Regelung nur durch deutliche Lockerungen und Wegfall des Schatzregals (Bundesweit!) zu einer Akzeptanz bei allen Suchern ( gut einige Unbelehrbare wird es immer geben) führen.

Dies sollte auch im Interesse aller Altertumsforscher ( wie den Berufsarchäologen) sein. Leider erkennen das eher die jüngeren Generationen von Archäologen, die älteren haben damit große Schwierigkeiten und so haben wir alle diese Probleme, denn die sitzen in den entscheidenden ( im wahrsten Sinne des Wortes) Positionen.

Mit dieser Engstirnigkeit erweisen sie dem Denkmalschutz, entgegen ihrem glauben, keinen großen Dienst.
Dennoch hilft es nichts, wir können nur abwarten, bis die jüngeren, einsichtigeren nachrücken.

Solange drehen sich unsere Gespräche zu diesem Thema, eben immer im Kreis.

LG

Robin

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#206
17. November 2012, um 23:43:57 Uhr

Polizei< hat immer Recht, wenn nicht dann Brutal
 Belehren< entscheidet ob du  [suchen]gehen darfst.
 Teufel< geht ohne NFG  [suchen]und kommt der Polizei denn macht er Schockiert .
 Engel< geht mit NFG und darf [suchen]und kommt dann der Polizei dann macht er Frech .

 [idee]aaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhaaaaaaaa

Hinzugefügt 17. November 2012, um 23:45:50 Uhr:

Suchen

« Letzte Änderung: 17. November 2012, um 23:45:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#207
17. November 2012, um 23:49:57 Uhr

Diese Forum hat aber auch kreative Köpfe......Boh Respekt Laola]Gute Nacht


Robin

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(versteckt)
#208
18. November 2012, um 00:06:16 Uhr

Tätscheln Danke Pro Ballone



Aber mal im Ernst, hoffe mal das sich von Gesetzes Seite was zu unsern Vorteil ändert. Der Blaue Brief
ist ja schon ne gute Lösung. Ja jetzt fängt die Arbeitswoche wieder an und mann hat nicht mehr so viel Zeit
zum schreiben. Also mal Schau und gut Fund für die die Zeit zum suchen haben.
Gruß Marko

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(versteckt)
#209
18. November 2012, um 00:06:17 Uhr

@ Robin,
Zitat:
Dennoch hilft es nichts, wir können nur abwarten, bis die jüngeren, einsichtigeren nachrücken.

Dann warte Du mal schön ab, bis sich was ändert.
Es gibt ein paar andere, die warten nicht nur ab sondern kämpfen an der Front damit (auch so) Sondler wie Du bessere Bedingungen beim ausüben Ihres Hobbys haben.
Hast Du schon Deine Bereitschaft bekundet? Dich hab ich da jedenfalls noch nicht entdeckt   Zwinkernd

Im übrigen,
kann es noch (wie Du es beschreibst) kurioser zugehen?  Platt
Eine genaue Gesetzgebung muss her.
Bei der Gelegenheit kann eine Verjüngung und neuzeitliche Anpassung und Umsetzung der Gesetze nicht schaden.
Aber genau das Gegenteil hat stattgefunden, Beispiel SR. völlig veraltet und wieder eingeführt, sogar in Ländern wie Hessen, die nie ein SR hatten und es auf Grund dessen auch nicht Rechtens und Verfassungswidrig ist.
Was wäre an einer Reform wie ich es als Beispiel (ein paar Beiträge vorher) genannt habe, so verkehrt?
Bei allen anderen Hobbyausübungen geht es doch auch so oder ähnlich.
Siehe zum Beispiel Angler.
1x Sportfischerprüfung (für Neulinge) Qualifizierung
1 Jahresfischereischein und Tages/ Monats oder Jahreskarte

Auch wenn es Berufsfischer gibt, es gibt keinen Streit und keine Leer-gefischte Seen.

Eine Zusammenarbeit ist auch zwischen Archäologen und Hobby Sondlern nicht nur möglich sondern auch denkbar.
Sofern sie den Hobby Sondler nicht Diskriminieren oder Untervorteilen.
Gebühren für Sondler wäre ein antiquarisches und bewertes Mittel um ernsthaft Interessierte Sondler und Archäologen unter einen Hut zu bekommen, jeder würde von dem anderen profitieren.

gut gemeinte Grüsse
Lanzelot

Hinzugefügt 18. November 2012, um 00:42:19 Uhr:



Hinzugefügt 18. November 2012, um 00:47:34 Uhr:



Hinzugefügt 18. November 2012, um 00:48:15 Uhr:

@ mbfm30

sorry wenn ich Deine Späße und Spielereien (mit Smileys) unterbreche aber:
ich denke (mit der Berechtigung mich irren zu dürfen) Du liegst in vielen Dingen ziemlich daneben.
Ein Beispiel:
Geschrieben von Zitat von mbfm30
Zitat einfügenPolizei< hat immer Recht, wenn nicht dann Brutal
Polizei< hat immer Recht, wenn nicht dann Brutal

Dann wäre Deutschland ein Polizei Staat? Glaube nicht das es so ist Zwinkernd
Ich möchte einmal die Fahne für die gute Polizei hochhalten.
Es ist nicht fair wilde Behauptungen in den Raum zu stellen (siehe Polizei Smiley) und nicht den Überblick darauf zu haben, dass Du damit einen ganze Berufsgruppe schadest die jeden Tag für Recht und Ordnung (auch für Dein Recht) sorgt.
Ein Polizist kann immer nur so gut sein, wie es Ihm der Staat mittels der Gesetzgebung erlaubt.
Ein Polizist nimmt niemanden fest oder macht eine Hausdurchsuchung wenn Ihm die Rechtlichen Grundlagen fehlen.
Wenn Du auf der Suche nach Boden.Denkm. bist (egal ob auf Acker, Wiese oder sonst wo) und hast keine NFG kannst Du bei einer Kontrolle (wenn Du der Polizei sagst Du bist auf der Suche nach Boden.Denkm) vorläufig verhaftet werden (Rechtliche Grundlage ist vorhanden).

Wenn Du auf der Suche nach Neuzeitfunde bist (und jetzt kommt nicht wieder mit: ist doch eh nur ne Ausrede, völlig egal, das Recht steht Dir zu), meinetwegen sogar mit Erlaubnis des Besitzers, kann Dich niemand, da keine Rechtliche Grundlage vorhanden, verhaften oder auch nur fordern das Du mit dem Suchen aufhörst (na klar jetzt kommts wieder- alles ist möglich und wenn dies und wenn das la, la, la) selbst wenn doch, dann hast Du einen Anwalt ( bei Geldnot wird einer gestellt) der Dich wieder Raus haut weil:
Wir zum Glück ein Rechtsstaat sind.

Ich denke Du solltest noch einiges an Informationen sammeln um Dir ein neutrales Bild der gegebenen Situation machen zu können. Super

Zwinkernd Hab das alles lieb gemeint, bin in meiner Freizeit Narr nicht an Streit (nur am Austausch von Meinungen)
Interessiert.

Lanzelot
Jetzt geht das "Schreiben" schon wieder nicht, muss es anders machen Platt im DOS- MODUS :-((

« Letzte Änderung: 18. November 2012, um 00:54:40 Uhr von (versteckt) »

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