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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20680 mal) 0
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#30
10. November 2012, um 14:49:05 Uhr

@Ernte AG, richtig du vertritt hier deine Meinung und die muß nicht der Wahrheit letzter Schluß sein.
Wenn du das für dich so siehst ist das gut so.
Übrigens ist das Thema hier:"NFG und mögliche Bußgelder in Hessen" und einige interessiert es schon was passieren könnte und wie teuer das wird.
Was ein Bodendenkmal ist oder nicht entscheidest nicht du! Über die OWIs entscheidest auch nicht du und wie es in Hessen läuft entscheidest auch nicht du.


G.S

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#31
10. November 2012, um 14:52:11 Uhr

Jetzt geht diese endlose Diskussion wieder los, ist doch bekannt, das man das DschG mit einigem Risiko recht locker handeln kann, wenn man keinen Scheiße baut.
Verhällt man sich richtig und meldet Bod.Denkm. und meidet bekannte, dann ist es eigentlich ein einfaches Sondlerleben.

Die Meinung von den Ober Gesetzestreuen ist eher zu belächeln, der eine ist aus eigenem Interesse mit dem
Warnschild unterwegs, der andere vielleicht weil er es gerne selbst  so hätte....ist doch wursch, ist jedem Netzbelesenem
 und in der Scene Aktivem weitläufig bekannt das die so ticken...
Einfach ignorieren.....

Übrigens sind die Nachweise absolut haltlos und machen den Anschein das diejenigen nichtmal lesen können.
Klar, passieren kann immer was, auch beim Kacken oder wenn ich irgendwo vorbei fahre und dort ein Mord geschieht und ich unter Verdacht gerate,. obwohl ich nichts damit zu tun hab....

Ist in Hessen sehr gut geregelt, ein Bd ist sehr genau definiert, und was man nicht darf auch.

Gruß

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#32
10. November 2012, um 19:12:55 Uhr

Ich weis auch nicht was das Problem hier für soo viele ist einfach eine NFG zu stellen ?? Weil das mit ein bischen Arbeit verbunden ist ? Weil ich mich um was bemühen muss ? Weil ich vielleicht am Ende des Jahres wieder Arbeit habe mit Fundberichten ? Ich verstehe das nicht !! Wer wirklich aus Geschichtlichen Gründen und von ganzen herzen eine NFG haben möchte der bekommt auch eine. Klar die ist nicht für ganz Hessen und auch nicht für alles was man haben will aber immerhin kann man dann reinen Herzens sagen ich habe alles richtig gemacht !! Ich kann ja verstehen das man am Anfang erstma ein bischen so rum sondelt um zu schauen liegt mir das Hobby überhaupt, aber spätestens nach ein paar suchgängen sieht man doch ja das ist was für mich und spätestens dann sollte man einfach den kleinen Antrag auf die NFG ausfüllen. Ich will hier niemanden ankreiden wenn er sich keine holt aber nachvollziehen kann ich es nicht. Muss jeder für sich wissen nur ich finde das man Anfängern schon sagen sollte was Masse ist und das man nicht einfach so durch Hessen sondeln darf ohne NFG. Alles andere ob man nun mit oder ohne sucht muss jeder für sich selber Entscheiden für mich wäre es nichts.

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#33
10. November 2012, um 20:38:50 Uhr

Windmühlchen, du sprichst mir aus der Seele, besonders als ich gelesen habe das es bei euch nichts kostet.
In NRW zahlt man pro Gemeinde 75 Euro, da kann ich schon eher verstehen wenn man drauf verzichtet.
Ich hab sie aber trotzdem, beantragt auch wenn viele die Meinung vertreten das ich das nicht brauche. Den Führerschein hätte ich eigentlich auch nicht gebraucht, bin 20 Jahre vernünftig gefahren und nie kontrolliert worden. Aber es fährt sich einfach entspannter mit.

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#34
10. November 2012, um 21:33:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cinderella

Ich hab sie aber trotzdem, beantragt auch wenn viele die Meinung vertreten das ich das nicht brauche. Den Führerschein hätte ich eigentlich auch nicht gebraucht, bin 20 Jahre vernünftig gefahren und nie kontrolliert worden. Aber es fährt sich einfach entspannter mit.

Amen…  Amen

…fehlt ja mal wieder nur noch der Waffenschein als Argument…

Ein Fahrzeug, welches man nicht beherrscht, ist schließlich auch eine Gefährdung für Leib und Leben von Mensch und Tier. Ein Metalldetektor nur dann, wenn ich jemanden damit auf den Kopf schlage.

Herrje…wenn ich diesen schwachsinnigen Vergleich schon wieder lese…  Idiot

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#35
10. November 2012, um 21:44:49 Uhr

Kinners,
da ich`s langsam auch nicht mehr lesen mag könnt Ihr ja hier mal vergleichen
und Euch Eure eigene Meinung bilden. Lasst Euch sagen das es nur solange "Gut" geht bis man an den

Falschen/Richtigen gerät. Alles eine Frage der Zeit oder des Glücks.
Amen!  Amen


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« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 22:29:43 Uhr von (versteckt) »

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#36
10. November 2012, um 21:45:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Herrje…wenn ich diesen schwachsinnigen Vergleich schon wieder lese… 
Du musst es nicht lesen, einfach PC ausmachen!!!

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#37
10. November 2012, um 21:47:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Ein Fahrzeug, welches man nicht beherrscht, ist schließlich auch eine Gefährdung für Leib und Leben von Mensch und Tier. Ein Metalldetektor nur dann, wenn ich jemanden damit auf den Kopf schlage.
Hinzu kommt noch, dass man durchaus auf Privatgrund, auf dem die Straßenverkehrsordnung nicht gilt, auch gänzlich ohne Pappe fahren darf. Also ist man da sogar besser dran, als der hessische Sonder, der selbst auf Privatgrund seinen "Führerschein" braucht Zwinkernd.

Viele Grüße,
Günter

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#38
10. November 2012, um 22:04:32 Uhr

Ach was bin ich froh das die Anhänge von Cartouche nicht aufgehen, dann muß ich mir das nicht durchlesen und bekomme keine Angst....

  Grinsend  Grinsend  Grinsend.

Gruß

Abgesehen davon habens die Hessen ja recht leicht, eine NFG hätte ich da auch.
In meinem Bundesland gibts keine, da entfällt das Nachdenken ob mit oder ohne komplett, das machts irgendwo auch leicht, aber nur bei der Entscheiderei ob mit oder ohne.

« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 22:12:27 Uhr von (versteckt) »

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#39
10. November 2012, um 22:10:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Ach was bin ich froh das die Anhänge von Cartouche nicht aufgehen, dann muß ich mir das nicht durchlesen und bekomme keine Angst....

  Grinsend  Grinsend  Grinsend.

Gruß


Ich musste etwas nachschwärzen!

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#40
10. November 2012, um 22:18:57 Uhr

Die Abbildung eines Busgeldbescheides ohne die dazugehörige Geschichte hat überhaupt keinen Sinn.
Ich denke nicht das der Herr ausm Main Kinzig Kreis einfach aufm Acker unterwegs war und zufällig eine Keltische Münze gefunden hat, sondern bewust auf einem festen Bodendenkmal unterwegs war.
Ebenso der Herr aus Thüringen, der ja schon auf einer Burg gestellt worden ist.
Das hat ja garnichts mit dem Thema hier zu tun.
Oder war das ein unbetuchter Sondler der nix nach der lockeren Auslegung des DscgG verbrochen hat?

Ich hätte gerne hier Aufklärung, da es sonst der Beitrag von dir leicht unglaubwürdig erscheint und eher wie Hetze aussieht gegen die Nicht NFG-ler in Hessen.

Nicht böse gemeinter Gruß
7 Eichen

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#41
10. November 2012, um 22:22:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Die Abbildung eines Busgeldbescheides ohne die dazugehörige Geschichte hat überhaupt keinen Sinn.
Ich denke nicht das der Herr ausm Main Kinzig Kreis einfach aufm Acker unterwegs war und zufällig eine Keltische Münze gefunden hat, sondern bewust auf einem festen Bodendenkmal unterwegs war.
Ebenso der Herr aus Thüringen, der ja schon auf einer Burg gestellt worden ist.
Das hat ja garnichts mit dem Thema hier zu tun.
Oder war das ein unbetuchter Sondler der nix nach der lockeren Auslegung des DscgG verbrochen hat?

Ich hätte gerne hier Aufklärung, da es sonst der Beitrag von dir leicht unglaubwürdig erscheint und eher wie Hetze aussieht gegen die Nicht NFG-ler in Hessen.

Nicht böse gemeinter Gruß
7 Eichen



Die Geschichte dazu:

Einer von den Herren war ich! Wir waren in einem Wald ohne Bodendenkmäler!
Mehr gibt es dazu nicht zu erzählen.
Eine andere Antwort hatte ich aber auch nicht erwartet.
Wenn Ihr mal den Ärger habt könnt Ihr ja Widerspruch einlegen, Euch einen Anwalt nehemen
und dann das ganze vor Gericht klären; oder zahlen!

Das Verfahren gegen mich musste nach vier Jahren aufgrund eines Formfehlers eingestellt werden.

« Letzte Änderung: 10. November 2012, um 22:32:45 Uhr von (versteckt) »

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#42
10. November 2012, um 22:35:55 Uhr

@ cartouche

Mein Beileid - ich hoffe, du warst der mit den 5000DM!

Aber so schnell kanns gehen - aber da wir den Euro haben, isses ja nur noch halb so viel Traurig !

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#43
10. November 2012, um 22:40:10 Uhr

Idiot was hier einige so von sich geben.
NFG für Leute die gerne Archäologe spielen und gezielt nach Bod.Denkm suchen möchten (völlig in Ordnung).

Alle anderen dürfen in Hessen mit der Sonde suchen.
Es gibt kein Gesetz das dieses Verbietet, warum auch (hab ich meinen Ehering verloren, darf ich z.B. Auftrags Sucher beauftragen oder selber Suchen nur nicht auf Bod.Dekm bla. bla.)

Wenn ich auf einen Acker mit Erlaubnis (Neuzeitliche Sachen) suche, darf ich das. Die evntl. vorhandene Römische Mauer  Idiot hat der Bauer schon lange mit seinem Pflug eingerissen.
Die Bauern haben mir sogar den Auftrag erteilt, ihre Felder von Eisenschrott zu befreien, weil dieser eine Gefahr für ihre Maschinen (Mähwerk usw.) darstellt. Kein Gesetz verbietet es den Bauern sein Hab und Gut zu beschützen.

Nochmal: nur wer gezielte Nachforschungen nach BDM. betreibt, braucht eine NFG

@ Windmühlchen

Wenn Du Glücklich bist, so wie es bei Dir ist, dann behalte es so bei, rede das Sondeln ohne NFG aber nicht schlecht.
Es gibt durchaus noch Menschen die nicht wie die Läminge hinter jedem Sonntags Prediger herlaufen ohne auf Inhaltliche Aspekte zu achten.
Was würdest Du machen wenn Du
 z.B. eine MSG (Musikspiel Genehmigung) beantragen solltest?
Bis zu 6 Monaten auf diese warten müsstest (solange keine Musik spielen darfst) und
im 1. Jahr nur die versch. Musik Instrumente anfassen und begutachten darfst?
Anschl. darfst Du dann jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, weil deine Musikalischen Fähigkeiten sich drastisch ändern könnten?
Und das Beste ist, dass das Musizieren überhaupt nicht Genehmigungspflichtig ist.

Und jetzt kommt ein Windmühlchen und ruft andere dazu auf eine MSG zu beantragen.

Und hier nochmal: Du suchst nur Neuzeit Dinge (das der Boden gelegentlich mit alt Lasten bestückt ist, kann niemand ändern und berechtigt erst Recht keinen Archäologen die Welt in Besitz zu nehmen), brauchste keine NFG.
Die Suche nach Neuzeitfunde ist nicht Genemigungspflichtig daher braucht auch niemand der Neuzeit Schrott sucht eine NFG zu beantragen.

So das war zum Thema NFG.

Jetzt zum Bußgeld (dem möglichen  Idiot ).
Es gibt in Deutschland ca. 30.000 Sondler (können auch ein paar mehr sein, egal).
Kann mir einer hier aus dem Forum nur einen Fall nennen in dem ein Bußgeld, wegen Sondeln nach Neuzeit Dingen auf nicht Denkm. gesch. Boden mit Erlaubnis des jeweiligen Landbesitzer ausgesprochen wurde?

Bin gespannt.  Schockiert

Lanzelot

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#44
10. November 2012, um 22:41:09 Uhr

Mal die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte (falls andere das auch nicht angucken können):

10.000 DM Strafe
+ Gebühren
+ Detektor eingezogen

Aber ich habe gehört, dass es so eine Art Versicherung gegen solche Bußgeldbescheide gibt.
Soll nur 10,- Euro kosten.

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