
was hier einige so von sich geben.
NFG für Leute die gerne Archäologe spielen und gezielt nach Bod.Denkm suchen möchten (völlig in Ordnung).
Alle anderen dürfen in Hessen mit der Sonde suchen.
Es gibt kein Gesetz das dieses Verbietet, warum auch (hab ich meinen Ehering verloren, darf ich z.B. Auftrags Sucher beauftragen oder selber Suchen nur nicht auf Bod.Dekm bla. bla.)
Wenn ich auf einen Acker mit Erlaubnis (Neuzeitliche Sachen) suche, darf ich das. Die evntl. vorhandene Römische Mauer

hat der Bauer schon lange mit seinem Pflug eingerissen.
Die Bauern haben mir sogar den Auftrag erteilt, ihre Felder von Eisenschrott zu befreien, weil dieser eine Gefahr für ihre Maschinen (Mähwerk usw.) darstellt. Kein Gesetz verbietet es den Bauern sein Hab und Gut zu beschützen.
Nochmal: nur wer gezielte Nachforschungen nach BDM. betreibt, braucht eine NFG
@ Windmühlchen
Wenn Du Glücklich bist, so wie es bei Dir ist, dann behalte es so bei, rede das Sondeln ohne NFG aber nicht schlecht.
Es gibt durchaus noch Menschen die nicht wie die Läminge hinter jedem Sonntags Prediger herlaufen ohne auf Inhaltliche Aspekte zu achten.
Was würdest Du machen wenn Du
z.B. eine MSG (Musikspiel Genehmigung) beantragen solltest?
Bis zu 6 Monaten auf diese warten müsstest (solange keine Musik spielen darfst) und
im 1. Jahr nur die versch. Musik Instrumente anfassen und begutachten darfst?
Anschl. darfst Du dann jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, weil deine Musikalischen Fähigkeiten sich drastisch ändern könnten?
Und das Beste ist, dass das Musizieren überhaupt nicht Genehmigungspflichtig ist.
Und jetzt kommt ein Windmühlchen und ruft andere dazu auf eine MSG zu beantragen.
Und hier nochmal: Du suchst nur Neuzeit Dinge (das der Boden gelegentlich mit alt Lasten bestückt ist, kann niemand ändern und berechtigt erst Recht keinen Archäologen die Welt in Besitz zu nehmen), brauchste keine NFG.
Die Suche nach Neuzeitfunde ist nicht Genemigungspflichtig daher braucht auch niemand der Neuzeit Schrott sucht eine NFG zu beantragen.
So das war zum Thema NFG.
Jetzt zum Bußgeld (dem möglichen

).
Es gibt in Deutschland ca. 30.000 Sondler (können auch ein paar mehr sein, egal).
Kann mir einer hier aus dem Forum nur einen Fall nennen in dem ein Bußgeld, wegen Sondeln nach Neuzeit Dingen auf nicht Denkm. gesch. Boden mit Erlaubnis des jeweiligen Landbesitzer ausgesprochen wurde?
Bin gespannt.

Lanzelot