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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20726 mal) 0
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#75
11. November 2012, um 15:08:59 Uhr

Moin,

niemand muss hier irgendetwas glauben und jeder kann suchen wo und nach was er will, auch nach Euros - nur jeder ist jetzt informiert, was es in Hessen für Folgen gibt, wenn man keine NFG vorlegen kann.

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.

Viele Grüße

Walter
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www.phoenixrheinmain.de


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#76
11. November 2012, um 15:21:11 Uhr

Smiley Hi hier ist Lanzelot deutsch: Lanzelot vom See,
ich will hier niemanden was böses, wie kommst Du darauf?  Nono
Bei manchen Zeitgenossen muss man leider etwas ausführlicher werden, den kurzen direkten Weg möchten Sie nicht.
Außerdem muss man sich gegen Verbreitung von Unwahrheiten wehren.
Du magst es ja meinetwegen gut meinen, aber doch bitte nicht in dem Du (und Anhänger) Ängste verbreitest die nicht belegbar und ausschließlich spekulativer Natur sind.

Auffällig ist bei Dir:
wenn man Dir mit Tatsachen kommt, schweifst Du schnell ab und kommst mit wilden Halbwahrheiten und  irgendwelchen neuen Spekulationen.
Ich will jetzt auf'n Acker und mich bei der Suche nach Abziehlaschen erwischen lassen   Narr  

Du kannst Dich gerne noch ein bisschen verwirklichen, viel Spaß noch...

Lanzelot
 


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#77
11. November 2012, um 15:23:01 Uhr

Die Buchauszüge habe ich gelesen und mir auch gleich das Buch gekauft, sehr interessant.
Vielleicht erfahre ich dadurch auch etwas neues über meine eigenen Motivationen.
Psychoanalitik war bei so einem Text gar nicht nötig. Das was da zwischen den Zeilen zu lesen war
springt einem ja förmlich ins Gesicht.

Wenn Du Wert auf ein Bußgeld legst dann kann ich Dir nur zur Suche an stark frequentierten Örtlichkeiten, sogenannte Ballungsräume, am Besten im Rhein-Main-Gebiet o. im Main-Kinzig-Kreis, raten. Noch ein Tipp:
In der Nähe von Hauptstraßen, an Ortseinfahrten, in der Nähe von Forsthäusern und seit Hubschrauberflügen mit Wärmebildkamera auch in der Nähe von Autobahnen ist die Chance am größten. Wenn Du bei Tag in greller Kleidung mit einem gelben ACE unterwegs bist könnte das alles noch schneller gehen.

Allet Jute un net greine!  Winken

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#78
11. November 2012, um 15:30:28 Uhr

Narr Eigentlich bist Du ganz witzig  Narr

Einen gewissen Spaßfaktor kann man Dir nicht absprechen  Narr

Werde mal wieder bei uns in den Park gehen, wie immer mit meiner gelben Warnweste und meinem weißen Kopflicht.

Danke für den Tipp  Super

Wenn ich ein Bußgeld bekomme, gebe ich Bescheid (ehrlich )

Lanzelot

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#79
11. November 2012, um 15:34:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Logisch ist:es gibt keine Bußgelder wenn man sich an geltende Gesetze hält (Euros darf man ohne Genehmigung suchen, Boden.Denkm nicht) so einfach ist das.

Eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts mehr schreiben, da dieses Thema schon zig-mal durchgekaut wurde, die Fronten sowieso verhärtet sind und weiteres Palaver zu diesem Thema relativ unnütz sind.

Ich gebe aber zu bedenken, dass in diesem Forum sehr viele Anfänger und Rookies sind (im Gegensatz zu anderen Foren). Da sollte man schon vorsichtig sein, wenn man solche Aussagen wie oben trifft.

Ein erfahrener Sondler, der auf dem Acker erwischt wird, mag dieses Argument nutzen. Er versteht von der Materie auch so viel, dass er potentielle Bodendenkmäler, die er in der Tasche trägt, damit begründet, dass er sie gerade aus Versehen gefunden hat und sofort laut Gesetz melden wird. Er hat selbstverständlich auch die passenden Fundkoordinaten bereit. Natürlich ist er auch so schlau, dass bei einer Hausdurchsuchung keinerlei Sachen gefunden werden, die möglicherweise Bodendenkmäler sein könnten.

Ja aber versteht der Anfänger das? Hier im Forum sieht man des häufigeren potentielle Bodendenkmäler, die vom Anfänger einfach nicht erkannt wurden. Der stände bei einer Hausdurchsuchung ziemlich blöde da!

Ich muss Sondengängerübermensch (und auch Ernte-AG) zugute halten, dass sie in ihren Posts (zwar klein und versteckt, aber immerhin) auf die Pflicht der Fundmeldung hinweisen. Aber liest und versteht der Anfänger das auch? Ihm bleibt nur hängen: "Du kannst gefahrlos suchen, wenn du behauptest, nur Euros suchen zu wollen".
Und damit läuft der Anfänger Gefahr, sich in gefährliche Gewässer zu begeben.

By the way: Sollte ein Member es auch nur wagen, in einem Thread vorsichtig darauf hinzuweisen, dass es ein Bodendenkmal sein könnte, dass gemeldet werden müsste, bricht sofort ein Sturm der Entrüstung aus. Als Arschkriecher tituliert zu werden, ist leider dabei noch das harmloseste. Oftmals tun sich hier gerade die hervor, die sonst lauthals Ernte's Argumentation unterstützen.

Also lieber erfahrene Sucher: Bedenkt bei euren Äusserungen, dass es hier viele Anfänger gibt, die nicht mit der rechtlichen Problematik des Sondelns vertraut sind!

Und damit ziehe ich mich wieder aus dieser sinnlosen, weil schon oft geführten, Diskussion zurück.

Gruß
Oetti1

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#80
11. November 2012, um 15:35:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Auffällig ist bei Dir:
wenn man Dir mit Tatsachen kommt, schweifst Du schnell ab und kommst mit wilden Halbwahrheiten und  irgendwelchen neuen Spekulationen.


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#81
11. November 2012, um 15:39:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Noch ein Tipp:
In der Nähe von Hauptstraßen, an Ortseinfahrten, in der Nähe von Forsthäusern und seit Hubschrauberflügen mit Wärmebildkamera auch in der Nähe von Autobahnen ist die Chance am größten. 

danke ! klappt aber wohl echt nur in Hessen - war gestern an so ziemlich stark befahrendster Straße bei mir direkt am Ortseingang unterwegs ......was nich heißen soll das wirklich stark befahren da Kaff ......im Schnitt alle 5 Minuten jemand vorbei gefahren ........allerdings haben von denen mich garantiert Einige der plötzlich auffallend langsam daher fahrenden Kollegen gesehen, da Acker durch deren Scheinwerfer und satte Laternenausleuchtung ausreichend einsehbar - also mir wär ich seltsam vorgekommen so mitten in der Nacht mit geschulterten Spaten auf Acker ......wär ich an Stelle der Fahrer und zudem noch Hesse gewesen hätt ich mich bestimmt sofort angezeigt  Grinsend

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#82
11. November 2012, um 16:06:40 Uhr

Bei mir ging es vorher auch ca. 15 Jahre gut und ich denke gerne an die schöne Zeit!  Engel

« Letzte Änderung: 11. November 2012, um 16:09:16 Uhr von (versteckt) »

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#83
11. November 2012, um 16:38:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
es gibt keine Bußgelder wenn man sich an geltende Gesetze hält (Euros darf man ohne Genehmigung suchen, Boden.Denkm nicht) so einfach ist das.


wenn man es richtig macht kann es sogar eine Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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geben, wenn man es falsch macht muss man mit Bußgeldern rechnen und auf Verfahrensfehler hoffen..  Zunge

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#84
11. November 2012, um 16:44:58 Uhr

Tja, leider kann es in beiden Fällen zu Problemen führen, das dürfte sich mittlerweile aber auch rumgesprochen haben.
Irgendwas ist halt immer und es sei hierzu darauf hingewiesen das -
Wer sich nicht wehrt, endet am Herd!

So - und ich muss jetzt in die Küche!
 Grinsend

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#85
11. November 2012, um 19:30:57 Uhr

Super Beitrag Oetti!

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#86
11. November 2012, um 21:09:57 Uhr

Ich bin Gerade Dran eine NFG zu bekommen. Ich muss jetzt noch eine schriftliche Erklärung abgeben.. hier mal ein ausschnitt sind 3 Seiten... 


Die Nachforschung hat zu erfolgen

*unter Kenntnis und Einhaltung das HDSchG sowie der weiteren fachlichen Auflagen und Bedingen,
*mit der Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem zuständigen Denkmalbeihören
*unter Einhaltung Archäologischer ?Standards? insbesondere hinsichtlich Dokumentation und sicherstellender Fundstellen....
*mit Kenntnissen der regionalen Archäologie
*durch geschultes Personal die sich der regionalen Geschichtsforschung verpflichten und der nachgewiesen Sachkenntnis verfügen
*aufgrund nachgewiesene Berechtigungen Interessen und regionalen Bindung
*nach Erwerb und Bacheis der erforderlichen Qualifikation
*ohne monetäres und /oder Sammlerinteresse an den Funde
*mit Gewährleistung der wissenschaftlichen Bearbeitung der Befunde und Funde mit ortsüblicher Veröffentlichung durch die Denkmalbehörde....


blabala... und jetzt muss ich noch eine Projektbeschreiben das geplanten Forschungsvorhaben machen...
Arbeit Arbeit Arbeit....

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#87
11. November 2012, um 22:52:48 Uhr

@ Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Oetti1  Winken

Echt starker Beitrag  Applaus Präzise auf den Punkt gebracht.
 

Lanzelot    Winken

 


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#88
12. November 2012, um 01:21:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich glaube nur, dass sich da leider die Katze in den Schwanz beißt. Du kannst ja anscheinend nur belangt werden, wenn du vorsätzlich nach Bodendenkmälern suchst (oder deren Funde billigend in Kauf nimmst) und dann wird sich wahrscheinlich die Versicherung quer stellen.Sollte wirklich mal jemand bei einer Versicherung nachfragen, würde mich deren Antwort interessieren.Viele Grüße,Günter

Hallo Drusus, ich habe mal bei einer Versicherung nachgefragt ( bei mir selber, bin Versicherungsfachmann;)).

Es gibt die ein oder andere Versicherung ( nur sehr wenige), die einen Zusatzschutz für derartige Fälle anbietet.
Der Versicherungsnehmer muss in einem solchen Fall jedoch, immer in Vorkasse gehen! Erst wenn er vom Vorwurf des Vorsatzes freigesprochen wird, zahlt die Versicherung die entstandenen Gerichtskosten.

Jeden der solch eine Versicherung haben möchte, helfe ich selbstverständlich gerne per PM weiter;D


LG

Robin

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#89
12. November 2012, um 01:52:28 Uhr

kein Vorsatz - keine Verurteilung - keine Gerichtskosten - keine Versicherung nötig, oder!?

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