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 NFG und mögliche Bußgelder in Hessen

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Avatar  NFG und mögliche Bußgelder in Hessen  (Gelesen 20695 mal) 0
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#90
12. November 2012, um 02:23:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
kein Vorsatz - keine Verurteilung - keine Gerichtskosten - keine Versicherung nötig, oder!?
Hätte ich jetzt auch gesagt. Also profitiert am Ende - Überraschung! - nur die Versicherung, wenn man eine solche abschließt.

Viele Grüße,
Günter

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#91
12. November 2012, um 08:11:27 Uhr

Moin Robin Hood,

tja, das war ein versicherungstechnisches Eigentor, aber trotzdem eine Frage dazu. Im Falle einer OWi-Anzeige wegen Verst. gg. § 21 HDSchG spricht nicht nur die untere DSchB, sondern auch das Urteil des OVG Schleswig von "bedingten Vorsatz".

Wie lauten den da die Versicherungsbedingungen?

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#92
12. November 2012, um 11:50:37 Uhr

Nach 7 Seiten und knapp 100 Antworten würde mich jetzt ernsthaft interessieren, welchen
Schluß der Threadstarter (Götterbote) aus diesem "verbalen Duell" zwischen NFG Besitzer und Freigeister gezogen hat.

Bin mal auf eine Antwort gespannt. Oder wird das ganze (wie üblich) mit Schleifchen versehen und eingestampft?

Gruß mücke

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#93
12. November 2012, um 11:57:12 Uhr

Ist finde es ehrlich gesagt mittlerweile unerträglich, wie diese Diskussion geführt wird. Von allen Seiten.
Der durchschnittliche Sondengänger will einfach nur seinem Hobby nachgehen, hier und da mal ein paar Münzen oder sonstige schöne Fundstücke auf dem Acker oder Wald finden.

Er hält sich von Bodendenkmälern fern und meldet relevante Funde!!!! Somit ist dem Gesetz genüge getan.

Was Bodendenkmäler und Fundunterschlagung betrifft, sind die Gesetze eindeutig, ansonsten eben leider nicht. Niemand kann einem das Sondengehen verbieten, auch ohne Genehmigung (zumindes nicht in Bayern - zum Glück).

Die Verunsicherung und Angst, die hier und allen anderen Foren geschürt und teilweise vielleicht sogar gezielt verbreitet wird ist äußerst bedauerlich. Es wird versucht, ein wunderschönes Hobby madig zu machen.

Wünsche allseits guten Fund.

Hinzugefügt 12. November 2012, um 12:11:26 Uhr:

ach, noch ein Nachtrag zu meinem vorigen Beitrag.

Gestern auf Terra X im ZDF soll doch tatsächlich jemand gesagt habe, dass Sondengehen in Deutschland verboten ist. Habe es selber leider nicht gesehen, aber ein Kollege hat es mir erzählt.

Solch hahnebüchenen Aussagen tragen natürlich zur Verunsicherung bei. Es wäre endlich an der Zeit, klare Regelungen für das Sondengehen aufzustellen, die alle Interessen berücksichtigen. Kann doch wohl nicht so schwer sein, ist aber anscheinend nicht gewünscht.

« Letzte Änderung: 12. November 2012, um 12:11:26 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#94
12. November 2012, um 12:15:38 Uhr

Sorry das ich die Strafmandate gepostet habe! 
Ich wollte damit nur die Frage des Themenstarters beantworten der Auskunft über mögliche Bußgelder haben wollte.
Dafür das einige hier darauf allergisch reagieren kann ich nichts!
Es ist wohl besser man schweigt zu diesem Thema.
Es interessiert mich eh nicht was andere machen!

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#95
12. November 2012, um 12:24:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke
Nach 7 Seiten und knapp 100 Antworten würde mich jetzt ernsthaft interessieren, welchenSchluß der Threadstarter (Götterbote) aus diesem "verbalen Duell" zwischen NFG Besitzer und Freigeister gezogen hat.


Das würde mich jetzt auch mal interessieren.
Unterm Strich ließt jeder hier nur ein verschwommenes schwarz/weiss Bild heraus. Zuviel Pro und Contra ohne wirklich was bewiesen zu haben.


Geschrieben von Zitat von crazy_yeti
Der durchschnittliche Sondengänger will einfach nur seinem Hobby nachgehen, hier und da mal ein paar Münzen oder sonstige schöne Fundstücke auf dem Acker oder Wald finden.Er hält sich von Bodendenkmälern fern und meldet relevante Funde!!!! Somit ist dem Gesetz genüge getan.

Du hast vor diesem Satz "Ironie ein" und am Ende des Abschnittes "Ironie aus" vergesse Zwinkernd !

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#96
12. November 2012, um 12:33:12 Uhr

Wiso Versicherungstechnisches Eigentor?
Man stelle sich folgendes Szenario Lt.  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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cartouche
vor:

Zitat:
Wenn Du Wert auf ein Bußgeld legst dann kann ich Dir nur zur Suche an stark frequentierten Örtlichkeiten, sogenannte Ballungsräume, am Besten im Rhein-Main-Gebiet o. im Main-Kinzig-Kreis, raten. Noch ein Tipp:
In der Nähe von Hauptstraßen, an Ortseinfahrten, in der Nähe von Forsthäusern und seit Hubschrauberflügen mit Wärmebildkamera auch in der Nähe von Autobahnen ist die Chance am größten. Wenn Du bei Tag in greller Kleidung mit einem gelben ACE unterwegs bist könnte das alles noch schneller gehen.


Ich gehe also eines Morgens, als unbescholtener Bürger, meinem Hobby nach (ich sammle Neuzeitschrott auf Äcker) und suche in der nähe einer stark befahrenen Autobahn.
Gegen Mittag dann, Ohrenbetäubender Lärm, ein Hubschrauber des SEK über mir, 6 Polizeieinsatzfahrzeuge haben mich umkreist. Man fordert mich, mit gezogener Waffe auf, meinen MD  fallen zu lassen und mit erhobenen Händen, langsam auf Sie zu zukommen. Bei Fluchtversuch würde man sofort das Feuer eröffnen. Nach Verlesung meiner Rechte und der Anklage Punkte die da wären:
Vorsätzlicher Vandalismus, Hausfriedensbruch, und schändliche Raubgräberei.  Anschließend bringt man mich zum Verhör auf die Wache. Dort muss ich dann wegen Flucht und Wiederholungs- Gefahr 3 Tage in U- Haft bleiben.So ende ich dann als schwer Krimineller.
Hier kann mir nur der Beste aller Rechtsanwälte oder ein Verfahrensfehler helfen.
Wie gut wenn ich dann eine Top Versicherung mit Kostenübernahme habe.   Super
Den ich muss ja erst einmal meinen nicht Vorsatz Beweisen.  

 Ironie

Ein bisschen Spaß muss sein.......  Narr


Lanzelot

P.S. zum Thema:
NFG -                  möglich
Bußgeld-              möglich
Keine NFG-           möglich
Kein Bußgeld auch  möglich
  Irre  Irre  Irre

Verrücktes Deutschland

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#97
12. November 2012, um 12:33:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Flexi
Unterm Strich ließt jeder hier nur ein verschwommenes schwarz/weiss Bild heraus. Zuviel Pro und Contra ohne wirklich was bewiesen zu haben.


Ich wüsste nicht warum ich oder wer auch immer was beweisen sollte. 
Jeder hat das Recht sich selbst zu informieren und seiner eigenen Rechtsauffassung gemäß zu handeln. 
 Zwinkernd
 

Gruß
Micha

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#98
12. November 2012, um 12:42:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Ich wüsste nicht warum ich oder wer auch immer was beweisen sollte.


War auch net so gemeint, das jemand verdonnert wird was zu beweisen.

Ich persönlich finde z.Bsp. deine Bilder von den Strafmandaten sehr aufschlussreich, aber auch die Ausführungen der "Gegenspieler" habe was für sich.
Daher hat keiner was bewiesen (was, wie gesagt auch keiner soll/kann/muss).

Somit ist aber auch die Frage des Threaderstellers nicht beantwortet obwohl wir viele Seiten mit vielen Antworten haben.
Damit ist nichts beantwortet (kling sicher besser als "bewiesen").

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#99
12. November 2012, um 12:56:48 Uhr

In Bezug auf Wärmebildkamera Einsätze gegen SG anbei noch ein Beitrag von einem anderen
"Angstmacher" den ich persönlich kenne und schätze! Im Hanauer Lamboy Wald wurde auch
jemand aus Hanau, den ich flüchtig kenne, nur zufällig durch einen solchen Einsatz gestellt.

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http://www.detektorforum.de/smf/index.php/topic,38125.msg344108.html#msg344108


Wenn sicher äußerst selten, so werden diese aber auch dafür eingesetzt.

Leonhard Lilli hatte übrigens vor 20 Jahren Glück, als er auf die Räuber traf. Einem der Spaziergänger spritzten die Schatzsucher Säure oder Reizgas ins Gesicht, erzählt der Altbürgermeister. "Der hatte Glück, dass er eine Brille aufhatte". Die Polizei gab Warnschüsse ab, ein Hubschrauber kreiste über dem Berg und gegen Mitternacht hatten sie alle vier Grabräuber gefasst. Die Beamten nahmen den Schatzsuchern die Sonde ab, und als das Fernsehen ein paar Tage später kam, sollte Leonhard Lilli den Räuber spielen. "Das war schon eine Gaudi damals", sagt Lilli und lacht.

            http://www.infranken.de/regional/kitzingen/Der-Schatz-kehrt-heim;art218,162826

          
              

Kurze Info:

 
 Sowohl im Bereich Remagen als auch Sinzig.
 Rund um das bekannte Rheinwiesenlager wird seid ca. 2 Monaten regelmäßige Kontrollen von der örtlichen Polizei, von ehrenamtlichen Mitarbeitern vom Landesamt für Denkmalpflege Koblenz, Kontrollgänge (Fahrten) gemacht.
 
 Wer hier erwischt wird (und DAS ist schon geschehen) hat erstmal richtig Ärger an der Backe!
 
 Die Rheinwiesen sind BD und KD!!
 
 Noch ein gut gemeinter Rat für Sondengänger die lieber Nachts auf die Suche gehen: - Schminkt Euch das ab!!
 
 Sowohl die Polizei an Land als auch die die sich in der Luft bewegen (Hubschrauber) verfügen über neuste Wärmebildgeräte und setzen diese auch ein.....



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http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=444


« Letzte Änderung: 12. November 2012, um 13:16:22 Uhr von (versteckt) »

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#100
12. November 2012, um 13:23:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
kein Vorsatz - keine Verurteilung - keine Gerichtskosten - keine Versicherung nötig, oder!?

Hallo Janzee,
ganz so einfach ist das nicht!
Vor Gericht gibt es nicht nur schuldig oder unschuldig, es gibt auch ein bischen schuldig, einbischen viel schuldig, ganz doll schuldig, am aller schuldigsten usw....
Das bedeutet, wenn du z.b. von Tatvorwurf des Vorsatzes freigesprochen wurdest ( ist manchmal schwer zu Beweisen), kannst du trotzdem wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedenspruch bestraft werden.
In diesem Fall würdest du durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung, Kostendeckung bekommen.

Wenn im selben Fall jedoch der Vorwurf des Vorsatzes bestehen bleibt und das Gericht Dich wegen Sachbeschädigung und Hausfriedenspruch mir Vorsatz verurteilt, bleibst du auf allen Gerichtskosten sitzen, selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung (ohne die Zusatzleistung) hast. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Noch ein Beispiel dazu: Der Herr Kachelmann wurde von seiner Lebensgefährtin wegen Vergewaltigung angezeigt.
Da dieser Vorwurf, wenn er den stimmt, nur mit Vorsatz begangen werden kann, musste Herr Kachelmann die Kosten seiner Verteitigung zunächst, selber zahlen. Nach dem Freispruch, bekamm er dann die vorrausgezahlten Kosten von seiner RS-Versicherung erstattet (so er denn eine hat).

Schöne Grüße

Robin

PS: Versicherungen sind manchmal genauso kompliziert wie die DschGe.
 Lächelnd
 
 
Hallo Walter,
ich hoffe du erkennst, das ich kein Eigentor geschossen habe.
Hab mich dennoch gefreut von Dir zu hören(lesen), schöne Grüsse an Micha.
 Smiley


Robin

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#101
12. November 2012, um 13:26:49 Uhr

Smiley Sieh  da , sieh da. Geht doch  Applaus.

Endlich werden Kräfte gebündelt und gegen die wahren Verbrecher vorgegangen (miese Grabräuber)  Brutal

Und ich kann beruhigt meinen Acker (weil kein BD) absuchen.

Es kann so schön sein  Küsschen

Danke cartouche für Links, sehr Informativ   Super

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#102
12. November 2012, um 13:38:36 Uhr

Ich habe mehr Respekt vor dem Bauern mit der Mistgabel, als vor dem Schreckgespenst mit der Wärmerbildkamera.
Da ich nicht weiß, wem welcher Acker gehört, "latsche" ich da einfach drüber. Wenn der Bauer kommen sollte, dann rede ich mit ihm und erkläre ihm, was ich hier mache. Wenn er meint, ich solle verschwinden, dann gehe ich eben.
Ungefragt auf einem Acker herumlaufen, ist kein Hausfriedensbruch!!! es sei denn, der Acker wäre eingezäunt, aber wer ist schon so blöd und steigt mit seinem Detektor über einen Zaun.

Ich bin kein Raubgräber und habe auch nicht vor, einer zu werden!!!!

Hier werden Extrembeispiele genannt, um Angst zu schüren. Säure ins Gesicht, etc. etc.. Wenn jemand Säure oder Pfefferspray oder CS-Gas oder was weiß ich mit in den Wald zum Sondeln nimmt, dann steckt da wohl schon mehr kriminelle Energie dahinter.

Ich klinke mich jetzt aus, weil ich es nicht mehr hören bzw. lesen kann.

Offline
(versteckt)
#103
12. November 2012, um 13:47:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Hier kann mir nur der Beste aller Rechtsanwälte oder ein Verfahrensfehler helfen.Wie gut wenn ich dann eine Top Versicherung mit Kostenübernahme habe.   SuperDen ich muss ja erst einmal meinen nicht Vorsatz Beweisen.


Zum einen ist der "Beste Anwalt" nicht für die normale Deckung einer Rechtsschutzversicherung (RVG=Rechtsanwalt-Vergütungs-Gesetz) zu haben, hier müsste mann eine der wenigen, sehr guten Versicherungen haben, die auch das Honorar der Spitzenanwälte, die über das RVG hinaus bezahlt werden ( wie z.b. der von Herrn Kachelmann) übernimmt.

Zum anderen, muss mann beim Tatvorwurf des Vorsatzes ( sobalt dieser im Raum steht), die Kosten zunächst alleine tragen!!!Hier braucht mann in der Tat ein hohes Vertrauen in sich und seinen Anwalt.

Schöne Grüße

Robin

Hinzugefügt 12. November 2012, um 13:50:40 Uhr:

PS: Hab ich ganz vergessen, wer an so eine Versicherung möchte, die die genannten Risiken und Kosten übernimmt, bitte per PM bei mir melden, man weis ja nie....
 Grinsend
 Grinsend
 Grinsend


Robin

Hinzugefügt 12. November 2012, um 13:54:48 Uhr:

Übrigens, nicht nur "Mann" ist gemeint (solte vielleicht nicht ganz so schnell Tippen
 Unentschlossen Verlegen) sondern auch Frau.  Super

« Letzte Änderung: 12. November 2012, um 13:54:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

(versteckt)
#104
12. November 2012, um 13:56:51 Uhr

nich schon wieder 
eigentlich hätte mann dem hier :

Geschrieben von Zitat von cartouche

Ich wüsste nicht warum ich oder wer auch immer was beweisen sollte.
Jeder hat das Recht sich selbst zu informieren und seiner eigenen Rechtsauffassung gemäß zu handeln.
 Zwinkernd
 

Gruß
Micha


ja uneingeschränkt zustimmen können ..........aber wenn da daraufhin sowas :

Geschrieben von Zitat von cartouche

 Noch ein gut gemeinter Rat für Sondengänger die lieber Nachts auf die Suche gehen: - Schminkt Euch das ab!!
 
 Sowohl die Polizei an Land als auch die die sich in der Luft bewegen (Hubschrauber) verfügen über neuste Wärmebildgeräte und setzen diese auch ein.....




wirkt das in der Kombination von "Sondengänger die lieber Nachts auf die Suche gehen" (recht allgemein gehalten) mit "schminkts euch ab da Polizeikräfte zu Land und Luft Wärmebildkameras einsetzen" wieder son bisschen wie Panikmache .
wenn du es konkret auf KD beziehst - kann ich mir wegen Kostenfaktor wenn überhaupt nur sehr begrenzten Einsatz vorstellen aber meinetwegen durchaus möglich.......und sowieso irgendwo ja legitim ......auch wenn mir die ganze Überwachungsdreck generell aufn Sack geht ,aber egal und passt rein rechtlich gesehen schon ....irgendwie ....
mag auch sein das Besatzungen von, mit Wärmebildkamera ausgerüsteten Polizeihubschraubern die gerad über KD fliegen und sich dessen auch bewusst sind, sich bei Sichtung von über die Fläche stiefelnden SG, veranlasst sehen da ne Streife hin zu beordern .
aber das man sich deswegen generell Nachtsuche abschminken sollte Huch Nachtsuche auf KD abschminken okay ......das Abschminken sollte man sogar auf Tagsuche ausweiten ! Nachtsuche generell und auf nicht genehmigungspflichtigen Flächen und ohne genehmigungspflichtiges Vorhaben allerdings ist genau so okay wie Suche bei Tag unds wird wohl kaum jemand Wärmebildkameras zur unnötigen Überwachung der freien Landschaft einsetzen !

wie gesagt, will nich ausschließen das Wärmebildkameras dort wo es berechtigt ist auch teilweise eingesetzt werden oder das Hubschrauber bei Beobachtung von Geschehen wo Verdacht auf Straftat besteht Meldung macht .
auch Bußgelder mögen öfters mal ausgeteilt werden ......und bei der Dreistigkeit die man von so gewissen Amt kennt vielleicht sogar gewisser Prozentsatz an Unberechtigten , wer weiß !?
finde aber man sollte sowas auch etwas verdeutlichen und nicht so schreiben als wäre großangelegte Offensive zu Lande und zur Luft und unter Zuhilfenahme statischer nachtsichtiger Überwachungsutensilien gegen das Unwesen auch der legalen Sucherei im Gange !

aber nett das du für die Leute die sich über den Status der Rheinwiesen nicht im Klaren sind oder diesen einfach ignorieren, darauf hinweist das die Gegend vermehrt ins Visier genommen wird .........was ja zum Schutze des KD Rheinwiesenlager auch Sinn macht .


so und jetzt will ich eigentlich bis zum frustrierenden Höhepunkt der bald anstehenden  Frostperiode nix mehr zu solchen Themen schreiben  {alt}

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