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 NFG_Hürde in Hessen sehr hoch

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Avatar  NFG_Hürde in Hessen sehr hoch  (Gelesen 3831 mal) 0
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#15
07. März 2013, um 19:23:08 Uhr

@findgarnix (hoffentlich wird er Name nicht Programm <lol>)

Wenn du dich weit nach vorn beugst, kannst du den Schweif flechten! Du hast nämlich das Pferd falschrum aufgezäumt!

Du stellst nen Antrag über eine NFG (Nachforschungsgenehmigung) und schreibst, das du garnix nachforschen willst, sondern nur auf Wegen und im Freibad rumsondeln.
Dann musst du auch nen Angelschein beantragen, wenn du dir ein Aquarium kaufen willst Zwinkernd !

Hättest du dich vorher mal erkundigt, wie das ganze Prozedere abläuft, wärst du jetzt schon einen Schritt weiter.

Ich hab zwei oder drei Mal mit Walter telefoniert und super Ratschläge bekommen. Alles Andere war dann nur Formsache.
Danke nochmal an Walter !

Da hilft auch kein Gemecker und Geschimpfe aufs LDA.....



Hab mir grad mehrmals überlegt ob ich das schreiben soll - aber der Thread wird so oder so wieder zum Diskussionsthread über ein Für und Wider einer NFG.
Daher hier und jetzt meine 50 Cent !

Achs o - diesen Brief bekommt JEDER - also davon auf keinen Fall abschrecken lassen. Der ist nur da um die Leute zu vergraulen, damit sie nicht weiter beantragen.
So schlimm issses net !!!

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
07. März 2013, um 19:43:29 Uhr

Oje jetzt wirds ganz verwirrend.  Irre

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#17
07. März 2013, um 22:00:15 Uhr

Hallo findgarnix,  Winken

was ist denn so verwirrend???

Also wenn Du gezielt nach beweglichen oder unbeweglichen BD's (Bodendenkmälern)
suchen willst = NFG + Erlaubnis Grundstückbesitzer.

Wenn nicht ( nur nach Neuzeit, WK2 usw.) = keine NFG aber Erlaubnis vom Grundstückbesitzer.

So, einfacher geht's jetzt wirklich nicht mehr.  Frech

LG

Robin

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#18
07. März 2013, um 22:08:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von findgarnix
in den Gebieten Groß.Zimmern, Groß-Umstadt, Dieburg, Ober- und Nieder-Ramstadt, undMühltal.

 Grinsend

Warum nicht gleich Landkreis Darmstadt ?

Habe meine NFG jetzt auch schon 2 Jahre und wurde von Anfang an genemigt Grinsend

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#19
07. März 2013, um 22:29:48 Uhr

Als Schweizer habe ich auch mal eine Frage zu eurer NFG.

Braucht es für die Suche nach Kanonen- und Musketenkugeln um 1800 eine NFG?
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#20
07. März 2013, um 22:35:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Als Schweizer habe ich auch mal eine Frage zu eurer NFG.

Braucht es für die Suche nach Kanonen- und Musketenkugeln um 1800 eine NFG?
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Ist von BL zu BL unterschiedlich.

In SH braucht man auch eine für WK II

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#21
07. März 2013, um 22:46:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Als Schweizer habe ich auch mal eine Frage zu eurer NFG.

Braucht es für die Suche nach Kanonen- und Musketenkugeln um 1800 eine NFG?
.
.

kommt drauf an ! brauchst für Nachforschungen auf/nach Denkmälern in D generell ne Genehmigung vom dafür zuständigen Denkmalamt - weder gemeine Mumpeln noch KK scheinen mir persönlich dazu geeignet der Wissenschaft wichtige neue Erkenntnisse zu liefern und daher wohl eher mal gar nicht Denkmal, ABER Mumpeln und KK können, insofern sie auf als Denkmalbereich offiziell eingetragener Fläche vermutet/gesucht werden, sozusagen Bestandteile dieses "Denkmals" sein und damit brauchst dort dann sehr wohl ne Nachforschungsgenehmigung !

die ursprüngliche Frage hier halt ich für komplett verfehlt ! wer weder nach noch auf Denkmälern forschen, sondern einfach nur suchen will und sich deswegen beim DENKMALamt meldet, könnt auch gleich noch mal beim Bundesaußenministerium nachfragen ........es sei denn willkürlich handelnde Bevormundungs- und andere Behörden sind für Person tatsächlich sowas wie rotes Tuch - in dem Fall würd ich überflüssige Fragen dort einfach sein lassen und mir für Querulanten, fehlinformierte Blockwarte, Cops und andere Leute die einen theoretisch nerven könnten (mir noch nie passiert !) einfach gewisse Gesetzestexte ausdrucken um das, was ich vorher auswendig gelernt habe, noch mal schriftlich belegen zu können !

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#22
07. März 2013, um 22:54:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
kommt drauf an ! brauchst für Nachforschungen auf/nach Denkmälern in D generell ne Genehmigung vom dafür zuständigen Denkmalamt - weder gemeine Mumpeln noch KK scheinen mir persönlich dazu geeignet der Wissenschaft wichtige neue Erkenntnisse zu liefern und daher wohl eher mal gar nicht Denkmal, ABER Mumpeln und KK können, insofern sie auf als Denkmalbereich offiziell eingetragener Fläche vermutet/gesucht werden, sozusagen Bestandteile dieses "Denkmals" sein und damit brauchst dort dann sehr wohl ne Nachforschungsgenehmigung !

die ursprüngliche Frage hier halt ich für komplett verfehlt ! wer weder nach noch auf Denkmälern forschen, sondern einfach nur suchen will und sich deswegen beim DENKMALamt meldet, könnt auch gleich noch mal beim Bundesaußenministerium nachfragen ........es sei denn willkürlich handelnde Bevormundungs- und andere Behörden sind für Person tatsächlich sowas wie rotes Tuch - in dem Fall würd ich überflüssige Fragen dort einfach sein lassen und mir für Querulanten, fehlinformierte Blockwarte, Cops und andere Leute die einen theoretisch nerven könnten (mir noch nie passiert !) einfach gewisse Gesetzestexte ausdrucken um das, was ich vorher auswendig gelernt habe, noch mal schriftlich belegen zu können !

Machen jetzt die Sondengängerherrenmenschen die Gesetzte Grinsend Lächelnd

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#23
07. März 2013, um 23:01:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Machen jetzt die Sondengängerherrenmenschen die Gesetzte Grinsend Lächelnd

nö, noch nich - war die Legislative die euch diese "freigeistige" Gesetzeslage eingebrockt hat Cool

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#24
07. März 2013, um 23:05:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Machen jetzt die Sondengängerherrenmenschen die Gesetzte Grinsend Lächelnd
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Wer macht denn nun die Gesetze? In einem Bundesland braucht es eine NFG, im andern nicht. Ist es jetzt in einem Gesetz genau geregelt, welche Objekte eine NFG brauchen oder nicht? Ich meine jetzt nicht das suchen auf einem BD, sondern auf einem "normalen" Acker, oder wird jetzt dieser Acker automatisch zum BD, nur weil eine Kanonenkugel gefunden wird.

Oder entscheidet das nun der jeweilige Archäologe? Die Wissenschaft müsste ja eigentlich überall gleich sein?!
.

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#25
07. März 2013, um 23:11:42 Uhr

nirgendwo hier bei uns brauchst zwangsläufig ne NachFORSCHUNGsgenehmigung - ist nur so ne "Auslegung" mit der die Amtis im Netz nach Unwissenden fischen Zwinkernd
wenn du wissen willst, was bei uns zum BD werden kann, musst mal die Begriffsbestimmung eines Denkmals in beliebigen DschG lesen - ist dann immer von herausragenden/besonderen Wert und deswegen von öffentlichen Interesse an Erhaltung die Rede ......deine beliebige KK auf normalen Acker wird wohl eher nicht solch Kriterien erfüllen und von keinem Archi auch nur annähernd unanfechtbar als BD deklariert werden können

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#26
07. März 2013, um 23:13:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
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Wer macht denn nun die Gesetze? In einem Bundesland braucht es eine NFG, im andern nicht. Ist es jetzt in einem Gesetz genau geregelt, welche Objekte eine NFG brauchen oder nicht? Ich meine jetzt nicht das suchen auf einem BD, sondern auf einem "normalen" Acker, oder wird jetzt dieser Acker automatisch zum BD, nur weil eine Kanonenkugel gefunden wird.

Oder entscheidet das nun der jeweilige Archäologe? Die Wissenschaft müsste ja eigentlich überall gleich sein?!
.

In Deutschland ist es in jedem BL unterschiedlich geregelt. Die Gesetzte werden von der Politik gemacht und die Ämter müssen sich danach richten.

Wissenschaft wird von den Ämter in D nur noch von SH nach dem Gesetz betrieben. Sonst machen es die Uni`s

Z.B. forscht eine bayrische Professorin in Norwegen nach den deutschen Nordkap Stellungen vom WK II, obwohl in Bayern nach dem Denkmalschutzgesetz das nicht mehr enthalten ist.

Man muß Denkmalschutz und Wissenschaft hier deutlich trennen.

Und glücklicherweise machen SondengängerHerrenmenschen keine Gesetzte sondern labern nur anonym im WWW und trauen sich nicht in die Öffentlichkeit  Narr

« Letzte Änderung: 07. März 2013, um 23:16:00 Uhr von (versteckt) »

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#27
07. März 2013, um 23:24:21 Uhr

Ich versteh nicht, warum sich hier so viele das leben schwer machen?
Ist doch ganz einfach, so wie es Sgüm auch schon geschrieben hat.
Jeder kann , vorausgesetzt er hat die Erlaubnis des Grundstückseigentümer, sondeln so viel er will.
Es gibt dabei nur zwei Einschränkungen.
1. Man sucht auf Bodenendenkmäler.
2. man sucht gezielt nach Bodendenkmälern.

Im Klartext heißt das, Ihr fragt den Bauern ob ihr aufs Feld dürft und sondeln nach Lust und Laune!!
Die Reichspfennige dürft ihr behalten.
Die Himmelsscheibe müsst ihr melden.
Dafür braucht niemand eine nachforschungsgenehmigung!!!!!

Wer natürlich ganz gezielt auf ne römische Siedlung rauf will, der muss natürlich den ganzen Stalp mit dem Amt aufsichnehmen.

Muss jetzt jeder selber wissen, wonach er erstmal suchen will.
Was letzen Endes gefunden wird, steht auf einem anderen Papier.

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#28
07. März 2013, um 23:29:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent


Und glücklicherweise machen SondengängerHerrenmenschen keine Gesetzte sondern labern nur anonym im WWW und trauen sich nicht in die Öffentlichkeit  Narr

unglücklicherweise labern amtliche Rattenfänger im WWW so massiv Vollstuss daher, das zumindest die Manipulierbaren immer wieder ganz schrecklich verwirrt sind und sich nicht mehr trauen wie Meinereiner öffentlich einfach suchen zu gehen, sondern sich stattdessen manchmal, wie von Rattenfängern gewünscht, auch Richtung öffentlichkeitsfernen Elfenbeinturm aufmachen   Platt

Denkmal könnt auch in Bayern irgendson NS-Kram sein und manche Denkmäler sind sogar tatsächlich gleich bei ihrer Erschaffung Denkmal - z.B. so als Denkmal aufgestellte Bronzebüste von Gründervater einer Stadt die gerad ihr 400jähriges Jubiläum zelebriert !
das irgend ne Orchideenfächlerin irgendwas erforscht, macht noch lange nicht alle Objekte die in Forschungskategorie fallen könnten per se zu Denkmälern Cool

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#29
07. März 2013, um 23:42:42 Uhr

Ich muss schon sagen ihr habt wirklich noch die Möglichkeit darüber zu diskutieren, was nun erlaubt ist oder nicht.

Bei uns in der Schweiz hat man das Problem anders gelöst, viele Kantone haben ein Metalldetektorenverbot und alles im Boden ist archäologisch und hat wissenschaftlichen Wert, wenn das ein "Wissenschaftler" so betitelt. Also ist bei uns auch eine Münze aus dem Jahr 2006, welche im Jahr 2008 gefunden wurde, bereits wissenschaftlich und muss abgegeben werden, weil einer diese Münze in seiner wissenschaftlichen Arbeit über Fundmünzen in einem Buch veröffentlicht hat.

Ich glaube ich werde das sondeln nun "umgekehrt" betreiben, statt ausgraben, Objetzt eingraben. Aber das dürfte genauso verboten sein, weil es die Wissenschaft verfälscht.

Hinzugefügt 07. März 2013, um 23:44:06 Uhr:

Objetzt eingraben (Korrektur: Objekte eingraben.

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