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 Passende Anwälte

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#15
24. Januar 2013, um 02:42:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Chaturanga
Unabhängig davon, ob dies für unser Hobby sinnvoll wäre, finde ich es nicht verkehrt,

wenn Bürger sich mit Hilfe von Anwälten gegen die Obrigkeit zur Wehr setzen.

 M f G



Also ich hab in meinem Leben bestimmt schon ein komfortables Eigenheim an Anwaltsrechungen bezahlt, egal ob Familien, Straf, Verkehrs, Miet oder Verwaltungsrecht und am Ende haben bei den meisten Sachen die Advocatis die Sache nur kompliziert;) Aber du hast recht, einen guten Anwalt z.B. bei Behördenwillkür zu haben ist schon wichtig. Und immer Fachanwälte, keine Wald und Wiesen Winkeladvocaten. Fachanwalt ist das Zauberwort. Wie bei Doctoren, wenn ich mit nem Loch im Zahn zum Chirurgen gehe kann der mir nich wirklich helfen und so iss das bei Anwälten auch. Die sagen zwar "Klar, machen wir aber leider ist es ja auch so in Deutschland das die ihre Rechnung(meist nicht gering) bezahlt bekommen ob sie gewinnnen oder verlieren.

Mein Lieblings Anwalts Witz:Woran erkennt man das ein Anwalt lügt? Er bewegt seine Lippen;)

Gute Nacht

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#16
24. Januar 2013, um 08:48:33 Uhr

also, solltest du irgendwann einen anwalt im zusammenhang mit den behörden brauchen, solltest du dir einen verwaltungsrechtler nehmen. das ist das richtige rechtsgebiet.

unabhängig davon: wenn man sich die häufung von diesen rechtlichen bedenker hier ansieht, scheint die angstmache hier im forum von seiten der archies ja zu fruchten. an alle: 80% von dem was hier alles als illegal dargestellt wird ist falsch.

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#17
24. Januar 2013, um 10:07:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Occasus
Dieses Jahr möchte ich mir eine Private Rechtschutz gönnen um mein neues Hobby etwas entspannter betreiben zu können. Ich habe nicht vor illegales zu tun, nur möchte ich bereit sein wenn mir jemand ans Bein pinkeln will. Von daher würde ich gern wissen welche Anwälte, in Deutschland, mit diesem Thema vertraut sind und ob einer schon von ihnen provitiert hat.

Vielen Dank im Voraus

Moin,

endlich jemand, der sich vorher gedanken macht. Mich ereichen ständig Anfragen von SG, die sich plötzlich und unerwartet den Behörden gegenüber sehen und dann ist es meistens schon zu spät.

Du hast völlig Recht. Du übst ein Hobby aus, bei dem Du zu 99,999 % auf Flächen suchen willst, die Dir nicht gehören um dort nach Funden zu suchen, dir Dir zu 100% nicht gehören. Diese Funde teilen sich nach der Entdeckung in verlorene Funde (die einen Eigentümer haben), herrenlose Funde (die niemanden gehören) in Schatzfunde (bei denen eine Hälfte dem Grundstückseigentümer gehört) und in archäologische Funde, die herrenlos sein können, aber auch Schatzfunde sein können, aber in jedem Fall meldepflichtig sind sowie in archäologische Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung, die unter das Schatzregal fallen. Habe ich was vergessen? Bestimmt.

!00 Leute werden Dir etwas anderes einreden wollen, es ist Deine Entscheidung zu erkennen was richtig ist.

Wie schon geschrieben, es gibt in Deutschland min. drei RA, die sich mit der Materie auskennen. Einer ist hier im Forum vertreten, Du findest ihn in der Mitgliederliste, sein Forenname lautet : Rechtsanwalt

Kommen wir zur Rechtsschutversicherung. Sie vertreten Dich bei Streitigkeiten, wenn es um die Eigentumsfrage an den Funden geht. Sie vertreten Dich nicht wenn es um Verwaltungsrecht geht. Um Verwaltungsrecht geht es immer, wenn es um das Schatzregal geht und darum, ob Deine Suche gegen öffentliches Recht, also das Denkmalschutzgesetz oder das Naturschutzgesetz verstößt, oder wenn es um die Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung geht.

Dominic (Mitgliedname Rechtsanwalt) ist in Hamburg, die beiden anderen RA sind in Frankfurt und in Schweinfurt.



Viele Grüße

Walter

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#18
24. Januar 2013, um 11:12:06 Uhr

Hi,

in diesem Thema hat sich ein Anwalt im Forum vorgestellt, der uns Hilfe anbietet wenn nötig.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/rechtsanwalt_dr_vogg_rechtliche_probleme_mit_nfg_sr_oder_anderweitigem-t52218.0.html;msg486814#msg486814



Mfg
Coindancer  Super

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#19
24. Januar 2013, um 11:19:12 Uhr

Ich finde es absolut nicht verwerflich, sich vorab auf rechtsstreitigkeiten vorzubereiten.
Dinge passieren nun mal und öfter als einem lieb ist ohne eigenes Zutun. Gutmenschendenken funktioniert im Gegensatz dazu nur solange nichts passiert. Dann kommt das böse erwachen.

In AT konnte ich allerdings noch keine Rechtschutzversicherung finden die das Verwaltungsrecht einschließt.

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#20
24. Januar 2013, um 11:58:07 Uhr

Hallo, hier bin ich. Hat mich jemand gerufen? Zwinkernd

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung abschließt, paß bloß auf, daß auch das SG mit eingeschlossen wird! Ich kenne Versicherungen und manche von ihnen machen mehr Probleme als andere. Will sagen, sie wollen nicht zahlen.

Viele Grüße

Dominic

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
24. Januar 2013, um 12:05:32 Uhr

Moment, was ist das SG? Eine Vers. wo verwaltungsrecht drin ist hab ich.

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#22
24. Januar 2013, um 12:06:43 Uhr

SG= Sondengehen. Du mußt aber auch noch bedenken, daß Du Ordnungswidrigkeiten auch mit drin hast.

Viele Grüße

Dominic

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#23
24. Januar 2013, um 14:23:02 Uhr

was beim sondengehen greifen kann: Verwaltungsrecht, OWI und erwitertes Strafrecht (weil Vorsatztat). Das müßte das Kleingedruckte dann alles beinhalten

« Letzte Änderung: 24. Januar 2013, um 14:23:49 Uhr von (versteckt) »

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