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 Raubgrabungen und der illegale Handel mit archäologischem/paläontologischen Kult

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Avatar  Raubgrabungen und der illegale Handel mit archäologischem/paläontologischen Kult  (Gelesen 1455 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Februar 2011, um 18:31:17 Uhr

Salve,

anbei findet ihr die neuesten Verhaltensregeln beim antreffen eines Sondengängers bzw. Fossiliensammlers

Auszug:
Verdacht einer Raubgrabung – was tun?

Helfen Sie mit, das Zerstören und Ausplündern von Bodendenkmälern zu verhindern. Ehrenamtliche Mitarbeiter der Denkmalpflege können auf Nachfrage eine Nachforschungsgenehmigung vorweisen. Besteht bei angetroffenen Personen der Verdacht einer Raubgrabung, sollte in jedem Fall die Polizei zur Aufklärung hinzugezogen und gleichzeitig das Landesamt für Denkmalpflege Hessen informiert werden.

Merken Sie sich die Person/en, ihr Verhalten und ggf. zugehörige Kennzeichen zu Kraftfahrzeugen.

Kaufen sie niemals Kulturgüter mit ungeklärter Herkunft, z.B. auf Schatzsuchertreffen oder auf Flohmärkten, auf Börsen, im Antikenhandel oder im Internet!

Wie beim Arten- und Umweltschutz sollten Sie stets die Legalität der Herkunft prüfen, auch in Ihrem eigenen Interesse (Hehlerei). Ergeben sich Verdachtsmomente, melden sie auch dies bitte umgehend der Polizei!

Quelle:http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/119/1195039c-d3c3-e421-9fe8-6a12109241c2.htm

Und hier das passende Merkblatt Stand 18.01.2011

[ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]

WaldWiese




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Faltblatt_Raubgrabungen[2].pdf
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(versteckt)
#1
23. Februar 2011, um 19:29:09 Uhr

Servus WaldWiese,
danke für die Info..... (mußte erst mal heftigst schlucken!)   Schockiert
Aber, "noch ist nicht aller Tage Abend"!..    Ärgerlich  ...wie wir hier im Freistaat (noch?) sagen...
...ich grab' wieder, keine Frage!!!   Zwinkernd

Wünsche Dir allzeit Gut Fund!
Gruß, Benno
 


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(versteckt)
#2
23. Februar 2011, um 20:54:34 Uhr

Ich wusste noch gar nicht, dass Fossiliensammler gleichermaßen "behandelt" werden. Ist das in allen Bundesländern so? Und wie sieht's da mit Bodendenkmälern aus – gibt's die auch im paläontologischen Zusammenhang?

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#3
23. Februar 2011, um 21:06:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Benno Weißkäs
...wie wir hier im Freistaat (noch?)

Hi....
Also, wenn man das Merkblatt so durchliest dann sollte man sich schon überlegen ob man dieses Hobby ohne offizielle Genehmigung weiterhin  aktiv betreibt. Wenn man nicht unbedingt mit der Justiz in Konflikt geraden will. 
Das war ja auch der Grund warum ich das Suchen schon seit Jahren aufgegeben habe. Denn die Bevölkerung reagiert immer sensibler auf Sondengänger. Und das mit Recht , wie sich manche verhalten haben.  (Und ich wohne in Bayern!)
Und Freistaat? Auch in einem Freistaat hat man sich an die geltenden Gesetzes Regelungen zu halten.

ps. Es tut mir leid auch wenn man das in diesem Forum auch nicht gerne liest, aber es ist meine Meinung.

Gruß von der Silberdistel.



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
23. Februar 2011, um 21:28:49 Uhr

Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz

Pfalz:

Für Geländebegehungen und Nachforschungen, insbesondere mit Metalldetektoren, und Ausgrabungen mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Außerdem müssen Erd- und Bauarbeiten rechtzeitig bei der Denkmalfachbehörde angezeigt werden, wenn zu erwarten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden. Im Rahmen des Zumutbaren können Bauträger zu einer Erstattung der Kosten für die archäologische oder paläontologische Nachforschung vor Beginn der Bauarbeiten verpflichtet werden (Verursacherprinzip).[10]

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http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutzgesetz_(Rheinland-Pfalz)


Hessen:

Bei Geländebegehungen mit der Absicht archäologische und paläontologische Funde zu entdecken und zu bergen, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nachforschung im Sinne des § 21 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG).

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http://www.denkmalpflege-hessen.de/Archaeologie/Gesetzliche_Bestimmungen/Gelandebegehungen/gelandebegehungen.html


Ich bin kein Jurist, aber in der pfälzischen Version steht der Hinweis zur Paläontäologie nur unter dem Kostenhinweis. Werd mal einen Antrag stellen und mal schauen was meine untere Denkmalbehörde dazu meint.

WaldWiese

Hinzugefügt 23. Februar 2011, um 21:39:43 Uhr:

Nachtrag:

Bodendenkmäler
Bearbeiten Definition
Kulturdenkmäler, sind außerdem Spuren oder Überreste menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens geht, an deren Erhalt, Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation ein öffentliches Interesse besteht.[7] Dieser Kulturdenkmalbegriff schließt also auch paläontologische Denkmäler ein, eigentlich: Naturdenkmäler, die durch diese Formulierung, eine Legalfiktion, zu Kulturdenkmälern erklärt werden.

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http://www.territorioscuola.com/wikipedia/de.wikipedia.php?title=Denkmalschutzgesetz_(Rheinland-Pfalz)


WaldWiese

Wär ja auch zu schön gewesen. Bin mal gespannt auf den Ablehungsgrund im Bürokratendeutsch lol

« Letzte Änderung: 23. Februar 2011, um 21:39:43 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#5
23. Februar 2011, um 21:46:17 Uhr

Hallo,

also die Broschüre ist doch super, allemal besser als der aus BaWü . . . so von der Gestaltung her gesehen  Narr  Narr  Narr
Nein, mal ehrlich, ich komme zwar nicht aus Hessen und kenne mich auch nicht mit dem hessischen DSchG aus, aber auch hier lese ich nichts von "Sondengehen ohne Genehmigung ist verboten" , nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern ist verboten. Auch hier ist viel Freiraum bei der Definition "Bodendenkmal". Ob nun ein, nehmen wir an Kreuzer, ein Bodendenkmal ist oder nicht, kann man schlecht beurteilen. M.m. nach ist so etwas kein Bodendenkmal, denn diese Münzen gibt es in Mengen im Archiv und Museum.
Wie lange gibt es schon die BaWü Broschüre und was hat sich bis jetzt verändert  Huch
Aber wie gesagt, ich kenn mich mit den genauen Bestimmungen in Hessen (noch) nicht aus, falls ich etwas falsches geschrieben habe, bitte verbessern  Zwinkernd

Liebe Grüße

Fabian


(versteckt)
#6
21. März 2011, um 20:24:42 Uhr

aha, danke, gut zu wissen

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(versteckt)
#7
22. März 2011, um 20:26:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Silberdistel
Hi....
Also, wenn man das Merkblatt so durchliest dann sollte man sich schon überlegen ob man dieses Hobby ohne offizielle Genehmigung weiterhin  aktiv betreibt. Wenn man nicht unbedingt mit der Justiz in Konflikt geraden will. 
Das war ja auch der Grund warum ich das Suchen schon seit Jahren aufgegeben habe. Denn die Bevölkerung reagiert immer sensibler auf Sondengänger. Und das mit Recht , wie sich manche verhalten haben.  (Und ich wohne in Bayern!)
Und Freistaat? Auch in einem Freistaat hat man sich an die geltenden Gesetzes Regelungen zu halten.

ps. Es tut mir leid auch wenn man das in diesem Forum auch nicht gerne liest, aber es ist meine Meinung.

Gruß von der Silberdistel.


   

Servus allerseits.... Smiley
@Teufel: Genau so isses! "Wissen", ist bei der von uns ausgeübten Leidenschaft (bei anderen der erfüllte Kindheitstraum!)  Küsschen entscheidende Grundvoraussetzung zum Erfolg!
Tipp: Die gesetzlichen Vorgaben/Regelungen sind selbstverständlich, je nach Bundesland/Nation, aufs genaueste einzuhalten! Also... im Internet die wichtigsten, aktuellen gesetzlichen Regelungen raussuchen, intensiv damit auseinandersetzen!....ausdrucken!....UND BEIM SONDELN IMMER MIT DABEI HABEN!!!
So, und jetzt die "Öffentlichkeit, das Volk, Landwirte, Förster, Jäger, Jogger, usw."!    Freundlichkeit, Höflichkeit, Respekt gegenüber der Natur/Geschichte und REDEN mit anderen Menschen. Hört sich banal an... und ist doch so wichtig! Smiley  Ich habe immer ein altes Hufeisen mit dabei. Die sammle ich! Und danach darf man auch suchen! Überall!
Ausgraben darf ich mit Einverständnis des Grundstück/Boden/Wald/See-Eigentümers (Bayern!) UND solange ich mich nicht auf offenkundig,und/oder anderweitig gekenzeichneten (z.B. amtl. Landkarten/Schilder/Ruinen usw.) Plätzen befinde. Das Allerwichtigste!  Schockiert Finger weg von Waffen/Munition und auch Teilen davon! Kampfmittelräumdienst/Sprengkommando anrufen und melden! DIE TUN NIX!!!  Tel.: (Bayern!) 089/3116058
@Silberdistel: Schade, daß Du nicht mehr sondeln magst!  Weinen  Ich kann nachvollziehen wie es einen juckt, alles hinzuschmeissen nachdem es mal "Zigarren gehagelt" hat oder nach 100 x graben nur Schrott geborgen wird Traurig (Und keine Hufeisen oder Eisenmeteoriten!)  Zwinkernd
Würde mich sehr freuen von Dir zu hören, daß Du Dir einen schniecken Detektor besorgt hast und noch mal DURCHSTARTEST  Lächelnd
Gerne auch mit mir, wenn Du mal in meiner Nähe bist!
Nix für ungut.....mußte ich loswerden.  :Smiley
Allen die  Suchen wünsche ich viel Freude und Erfolg!  Grinsend
Gruß
Benno   
   
 


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