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 Rechtslage in brandenburg

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. April 2012, um 17:31:39 Uhr

Hallo zusammen.
ich bin ab und an mit der sonde unterwegs und nun wolltw ich auch mal nach brandenburg gehen.
habe neulich gehört das das suchen in brandenburg untersagt ist?!!!??
ich dachte nur das graben ist verboten!

kann mir da jemand weiterhelfen odr einen link zur rechtslage geben!?!?

schon mal ein danke im voraus!!!

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(versteckt)
#1
08. April 2012, um 19:46:31 Uhr

Hier das Denkmalschutzgesetz für Brandenburg:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.brandenburg.de/media/1492/Denkmalschutz.pdf


Ist aber auch nicht sooooo schwierig zu finden.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. April 2012, um 00:14:25 Uhr

Ja das denkmalschutzgesetz kenne ich aber habe jetzt schon viele verschiedene aussagen über die aktuelle rechtslage zum sondeln gehört und gelesen !
deswegen die frage!!
alles was ich bis jetzt gefunden habe ist nichts offizielles!

Aber trotzdem danke für deine mühe oetti1


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(versteckt)
#3
11. April 2012, um 02:48:55 Uhr

Servus,

so ist das ... ich hätte mich ja mal gefreut und es hätte zu gleich mein Bild über einige Leute hier ein wenig verändert, das unsere Schlauberger und möchtegern Rechtsberater sich melden aber sie bleiben stumm bei sowas, hätte mich auch gewundert !!!

Aber so ist das nunmal mit dem Recht und Unrecht ... !!!

Ich schick dir mal was dazu, zum Thema ... Brandenburg oh du schönes Brandenburg !!!

dummmel


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(versteckt)
#4
11. April 2012, um 08:11:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von dummmel
Servus,

so ist das ... ich hätte mich ja mal gefreut und es hätte zu gleich mein Bild über einige Leute hier ein wenig verändert, das unsere Schlauberger und möchtegern Rechtsberater sich melden aber sie bleiben stumm bei sowas, hätte mich auch gewundert !!!

Aber so ist das nunmal mit dem Recht und Unrecht ... !!!

Ich schick dir mal was dazu, zum Thema ... Brandenburg oh du schönes Brandenburg !!!

dummmel


Moin,
mit dem Brandenburger DschG befasse ich mich auch schon einige Zeit, kam aber bisher zu keinem
für Sondler gutem Ergebnis.

Ich würde mich auch sehr über Material zu diesem Thema freuen.

Gruß Charlie


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(versteckt)
#5
11. April 2012, um 08:33:45 Uhr

Moin,

der Hinweis auf das DSchG war doch ausreichend.


§ 10 (1) Wer nach Bodendenkmälern zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen ... oder graben will, bedarf der Erlaubnis....

§ 2 (2) Denkmale können sein:
4. Bewegliche und unbewegliche Sachen, Reste oder Spuren von Gegenständen ....die sich im Boden .... befinden oder befanden.

Was bitte ist denn hier unklar?

Da es im § 2 keine Ausnahmen gibt, sprich keine Zeitgrenze oder Begrenzung gibt, ist alles ein BD was im Boden so rumliegt und nach dem man suchen könnte.

Viele Grüße

Walter



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(versteckt)
#6
11. April 2012, um 10:50:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
...ist alles ein BD was im Boden so rumliegt und nach dem man suchen könnte.
Köstlich!

 Zwinkernd

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(versteckt)
#7
11. April 2012, um 11:21:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von berliner123
alles was ich bis jetzt gefunden habe ist nichts offizielles!

Nichts offizielles?
Was erwartest du?
Offizielles gibt es nur vom Rechtsanwalt, ab 150€ aufwärts.

Er würde dir mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass du problemlos nach deinem verlorenen Ring oder nach Euromünzen mit Hilfe deines Detektors in nicht-Grabungsschutzgebieten, außerhalb von Naturschutzgebieten und nicht auf Denkmälern suchen bzw. graben kannst.
Er würde dir wohl mitteilen, dass du dein Hobby auf 99% der Brb'schen Landesfläche ausüben kannst, wenn du vorher den Besitzer der Fläche um Erlaubnis bittest.

PS: MIt etwas Recherche hättest du das Thema BRB hier im Forum längst gefunden  Zwinkernd


PPS: Walter hat den Satz nicht vollständig wiedergegeben:
"4. bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von
Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen
und pflanzlichen Lebens
, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder
befanden (Bodendenkmale)."
Das sind also Bodendenkmale. Euromünzen und der verlorene Ring würde hier tatsächlich auch drunter fallen und als Bodendenkmal eingetragen werden. Lediglich die Suche nach Meteoriten wäre hierdrunter nicht erfasst und somit problemlos möglich, da kein Zeugnis tierischen / menschlichen / pflanzlichen Lebens.

Allerdings sollte man nicht so realitätsfremd und blauäugig sein, als dass man Ärger bekommt, wenn man nach seinem verlorenen Schmuck sucht. Wenn man vors Gericht ziehen würde, würde der Richter erstmal klarstellen, dass Euromünzen und dein verlorener Ring nicht automatisch zu Bodendenkmalen werden und das eine Behörde gewissen Schranken unterliegt und nicht alles zu Denkmälern deklarieren kann, wie sie will.

Solch ein Gesetz wird früher oder später präzisiert werden, da es total schlecht formuliert ist. Man sollte dagegen angehen.


PPPS: In Berlin kriegst doch nur ne 2jährige auf Bewährung, wenn du einen Menschen aus der U-Bahn in den Tod (gegens fahrende Auto) gehetzt hast, also shit happens Platt

« Letzte Änderung: 11. April 2012, um 11:33:18 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#8
11. April 2012, um 11:22:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
§ 2 (2) Denkmale können sein:
4. Bewegliche und unbewegliche Sachen, Reste oder Spuren von Gegenständen ....die sich im Boden .... befinden oder befanden.

Du hast §1 vergessen:

"(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an de−
ren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künst−
lerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Inte−
resse besteht.
"

Der §2 kommt erst nachher. Wichtig ist in Gesetzestexten immer die vorhergehende Definition...

An einer Münze aus dem Kaiserreich oder einem alten Hufeisen von 1850 vom Acker wird idR. kein öffentliches Interesse bestehen. Also wenn du nicht gezielt nach Denkmälern - wie in §1 definiert - suchst... hätte ich persönlich keine Angst gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Ansonsten hilft nur jeden Kronkorken zum Landesdenkmalamt schleppen und im Zeitlupentempo deine Funde auf den Tisch legen. Am besten mit einer gaaanz dicken Mappe, darin haste aufgezeichnet, wo du jeden Nagelschrott genau ausgebuddelt hast. Mit Fundlage im Acker, am besten Fotos schießen. Wäre mal interessant ob sie dich dann einfach wegschicken, oder gleich in die Klapse... Narr

Grüße,
sondelfreund


« Letzte Änderung: 11. April 2012, um 11:26:32 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#9
11. April 2012, um 11:28:10 Uhr

Moin Walter,

§ 10 (1) Wer nach Bodendenkmälern zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen ... oder graben will, bedarf der Erlaubnis.

Weisst Du es oder kennst du jemanden, der es genau weiss. Mich interessiert, nur rein theoretisch, ob eine Wünschelrute  auch darunter fällt. Denn da gibt es ja z. B. die handgeschnittene Haselnussrute,  zudem aber aber auch "technische" Varianten und Pendel.

Viele Grüße

Hans




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#10
11. April 2012, um 11:34:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
Mich interessiert, nur rein theoretisch, ob eine Wünschelrute  auch darunter fällt.

Das wär dann bei Juristen vermutlich ein "einfaches Hilfsmittel". In der Wünschelrute wie einem Haselnusszweig steckt wenig Technik (=menschengemachte "Dinge technischer Art") drin. Nur rein theoretisch gedacht.

Grüße,
sondelfreund

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#11
11. April 2012, um 11:37:48 Uhr

Hallo Sondelfreund,

da hast Du Dir die Antwort bzw. Deine Meinung aber etwas zu einfach gemacht bzw. die stimmt so nicht; Du legst das nämlich in Deinem Sinne aus. Öffentliches Interesse geht aber in der Regel, insbesondere hier, vor Privatinteresse. Und dann gibt es in Brandenburg auch noch das Schatzregal!

Viele Grüße

Hans

Hinzugefügt 11. April 2012, um 11:39:58 Uhr:

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
Das wär dann bei Juristen vermutlich ein "einfaches Hilfsmittel". In der Wünschelrute wie einem Haselnusszweig steckt wenig Technik (=menschengemachte "Dinge technischer Art") drin. Nur rein theoretisch gedacht.

Grüße,
sondelfreund

Lieber sondelfreund,

ich habe nicht nach Vermutungen sondern nach einer klaren Antwort gefragt!

Viele Grüße

Hans



« Letzte Änderung: 11. April 2012, um 11:39:58 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#12
11. April 2012, um 11:58:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
ich habe nicht nach Vermutungen sondern nach einer klaren Antwort gefragt!


Die wirst du in einem Forum aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bekommen. Jedenfalls nicht ohne Geld und nicht ohne Anwalt. Oder will sich hier jemand wegen unerlaubter Rechtsberatung strafbar machen?  Grinsend

Und was das öffentliche Interesse angeht: da dies ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, muss dich erst mal jemand wegen jedem gefundenen Gegenstand (bzw. ergrabenem Gegenstand) verklagen und dann wird im Einzelfall von einem Juristen entschieden, ob der Gegenstand ein Denkmal im Sinne von §1 ist. Pro Acker schätze ich die Zeitdauer für solch ein Verfahren auf 40-60 Jahre. Selbst ein Strafzettel-Fall dauert mal gut zwei Jahre. Da die Denkmalämter das wissen, werden natürlich allerhand Ammenmärchen in die Welt gestreut. Bis hin zu beschlagnahmten Autos und Hausdurchsuchungen nachts um halb drei. Warum hat man eigentlich nicht auch die Wanderstiefel des besagten Sondengängers beschlagnahmt? - Erstens hätte er darin sicher die ein oder andere MA-Münze verstecken können, andererseits wäre er ohne Wanderschuhe nicht mit der Sonde zu seinem Platz gekommen. Manchen Archäologen wäre es sicher gleich viel lieber, wenn die Sondengänger zur Abschreckung der Öffentlichkeit nach mittelalterlichen Methoden auf dem Marktplatz gefoltert werden würden. Bis sie unter Flamme und Schwert ihre Sünden gestehen und dann von ihrer Pein erlöst werden. Und dann noch drei Tage öffentlich aufgehängt werden. Mit einem Schild um den Hals: "Ich war ein Sondengänger. Ein Sünder im Angesicht des Herrn."

Das Schatzregal ist erst mal egal, zunächst muss jemand überhaupt mal beweisen, dass dieser oder jener Gegenstand unter das DSchG fällt. Selbst daran wird es in 99,999% der Fälle/Fundstücke hapern.

Grüße,
sondelfreund

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#13
11. April 2012, um 12:17:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund

..... Da die Denkmalämter das wissen, werden natürlich allerhand Ammenmärchen in die Welt gestreut. Bis hin zu beschlagnahmten Autos und Hausdurchsuchungen nachts um halb drei. .....

Das Schatzregal ist erst mal egal, zunächst muss jemand überhaupt mal beweisen, dass dieser oder jener Gegenstand unter das DSchG fällt. Selbst daran wird es in 99,999% der Fälle/Fundstücke hapern.

Grüße,
sondelfreund

Erstens ist mir gerade ein Fall einer Hausdurchsuchung von vor 3 Wochen bekannt geworden aufgrund eines Zeitungsartikels (Der Betroffene soll sich aber selber dazu äußern wenn er will)

Zweitens ist immer die Frage da warum wir Suchen:

1) Aus Interesse an der Geschichte, dann sollte man wo es geht auch mit den Ämtern zusammenarbeiten (in Brandenburg geht es  Zwinkernd)

2) Weil jemand Lust hat sich was Altes in die Vitrine zu legen und sonst nichts (zum Schaden für die Allgemeinheit im Zweifeslfall)

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#14
11. April 2012, um 12:40:20 Uhr

Moin,

offiziell ist das DSchG, offizieller geht es nicht.

Was öffentliches Interesse ist, wird zunächst vom Landesamt bestimmt und wir können davon ausgehen, dass dies sehr großzügig ausgelegt werden wird. Dieser Anspruch muss dann im Einzelfall vom Gericht zurechtgestutzt werden.

Da es in Brandenburg aber NFG gibt und sogar das DSchG besagt, dass Erlaubnisse nur dann verweigert werden dürfen, wenn eine Gefahr für ein BD dabei bestehen würde, ist die Rechtslage im Sinne der SG - abgesehen vom Schatzregal - eine eigentlich ganz günstige.

Gibt es denn negative Erfahrungen in BB? Wurden Anträge auf NFG abgelehnt und wenn ja, mit welcher Begründung?

Falls aber hier ausgelotet werden soll, wie groß der Spielraum ist um ohne NFG und trotzdem legal zu suchen, dann ist dieser Spielraum in BB sehr klein und beschränkt sich, wie bereits geschrieben, auf Meteoriten und Auftragssuche.

Viele Grüße

Walter

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