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 Rechtslage in brandenburg

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Avatar  Rechtslage in brandenburg  (Gelesen 8690 mal) 0
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#45
12. April 2012, um 13:16:07 Uhr

und Sterni, weißt auch was draus geworden ist ? musste er denn was zahlen für die mutmaßliche Unterschlagung von 2 Münzen und den unidentifizierten Metallgegenständen unbekannten Werts ?

Ist zwar der absolute Ausnahmefall ,aber genau wegen solcher Spinner sollte man immer Ausdruck vom jeweiligen DschG dabei haben !
Wenn, wie in dem von ss angeführten Fall ,tatsächlich (äußerst unwahrscheinlich) mal ein Archäologe euer Treiben beobachtet ,so ist die Wahrscheinlichkeit das der dann die Cops ruft nicht eben gering !
da Archäologen und sonstige Denkmalspassten vom Laien nun mal als Fachleute was so was angeht angesehen werden ,glaubt man erst mal eher denen denn euch – gerad denen von der Behörde traut man dreiste Unterstellungen und Lügen eigentlich nicht zu .....es sei denn ,man kennt sie Zwinkernd
Mit nem Ausdruck vom Gesetz wirds schon schwieriger für die Deppen die Vollzugsbeamten und die fehlinformierte Bereitschaftsjudikative von eurem krüminöllen Handeln zu überzeugen Zwinkernd

Wenn das wirklich normale Fläche gewesen wär ,hätt ich dem Archipenner noch schön falsche Verdächtigung reingewürgt ! kommt in dem Fall ganz gut ,wenn Bereitschaftsrichterin ne HD angeordnet hat ,die auch ausgeführt wurde und vorübergehende Beschlagnahme meines Eigentums ist dann auch nicht schlecht.........sollte mir mal vorsorglich altes Zeug hier ranholen .....min 2 voll nach Bodenfund aussehende Münzen und einiges an Undefinierbaren  Engel


Offline
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#46
12. April 2012, um 14:23:24 Uhr

@ Sondengängerübermensch, jetzt kennste schon mal einen bei dem eine HD gemacht wurde und zwar aus einem offiziellen Bericht und nicht von Hörensagen.
In dem Bericht wird auch nicht behauptet das es ein Raubgräber sei oder das er auf einem BD gesucht hat. Ein ganz normaler Sondler mit Metalldetektor eben, den es erwischt hat.
Soetwas passiert nicht nur in Hessen, sondern auch in Brandenburg. Gerade Militariersucher dürfen dort mit Besuch rechnen.
Es ist eben nicht so locker wie es hier dargestellt wird, ist mir aber klar da dieses Forum ja für Sondengänger ist.

Jeder Neuling sollte sich vor Ort bei seiner Behörde informieren.
Das Ansehen der Sondengänger in der Öffenlichkeit ist noch nie so schlecht gewesen wie zur Zeit, auch Dank solcher Typen wie Sondengängerübermensch wo der Name Programm ist.

G.S



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#47
12. April 2012, um 14:33:12 Uhr

Lieber Sternenstahl (bei dem der Name kein Programm ist), dein vermeintlicher Polizeibericht ist eine Pressemeldung. Da liegen Welten dazwischen. Die Pressestelle unserer Polizei hat zum Beispiel den Fund eines Mofaauspuffs als Panzerfaust verkauf. Warum? Weil ich der Meinung war, es wäre eine Panzerfaust gewesen. Irrtum es war ein Auspuffrohr. Soviel zum Wahrheitsgehalt von Pressemeldungen. Da steht ganz schnell mal ziemlicher Blödsinn auf dem Papier.
Grüße
j Smiley t t

Hinzugefügt 12. April 2012, um 14:41:17 Uhr:

Und außerdem stimmt der Quellen-Link nicht! Das ist strafbar!!! Down
Dieser Blödsinn wird nicht umsonst von der Seite genommen worden sein. Weise


« Letzte Änderung: 12. April 2012, um 14:55:07 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#48
12. April 2012, um 14:58:32 Uhr

Nun Sterni ,gerad wenns kein BD / GSG und es tatsächlich ganz normaler Sondler war ,würd es mich mal brennend interessieren was aus ihm geworden ist – kannst du es nicht sagen oder willste nicht Zwinkernd
Ich kenn vom Hörensagen ,tatsächlich noch ein paar mehr HD-Beispiele – waren alles BD- oder Militariageschichten !
an Angstpropaganda vom Amt ,kenn ich auch so einiges ....weswegen ich auch NICHTS auf iwelche vom Amt zurechtkonstruierten Horrormeldungen gebe Zwinkernd

an jeden Neuling der sich hier schlau machen will :
glaubt mal nicht jeden Müll der hier propagiert wird – gibt viele Leute die die freie Sondengängerei ganz und gar nicht gutheißen und dementsprechend versuchen möglichst viele paranoide oder neue Sondler/innen mit hanebüchenen Gerüchten und Falschdarstellungen abzuschrecken Zwinkernd

in einem Punkt muss ich SS aber recht geben – bei gewissen Militariakram versteht man hierzulande mal gar keinen Spaß und bei dementsprechenden Verdacht bekommt man mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch mal ungebetenen Besuch .


Offline
(versteckt)
#49
12. April 2012, um 15:15:43 Uhr

Ich denke der Archäologe(!) wird seine gerechte Strafe inzwischen bekommen haben  Grinsend Grinsend Grinsend
Grüße
j Smiley t t

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#50
13. April 2012, um 09:34:36 Uhr

@ jott der Archi wird nichts bekommen weil er seiner Bürgerpflicht nachgekommen ist. Es ist Nachts, es klirrt eine Scheibe und man sieht wie eine dunkele Gestallt sich beim Nachbarn durch das Fenster zwengt. Es wird die Polizei gerufen und hinterher stellt sich raus, der Nachbar ist betrunken und hat den Schlüssel verloren. Er hat ganz legal sein Fenster zerschlagen und hat wenn auch ungewöhnlich ganz legal seine Wohnung betreten. Soll der Anrufer der den vermeintlichen Einbruch gemeldet hat jetzt bestraft werden? 

@ Sondengängerübermensch, Von Seiten der Sondler wird das Thema verharmlost und besonders das DschG wird so lange verschliefen bis es zum Handeln passt. Neben dem DschG gibt es noch das BGB,Stadtrecht,Bundesrecht,Ländergesetze,Naturschutz. Wenn ich zum suchen einen Wald betretet, gehört der Wald ja auch jemanden. Privat oder auch Staatswald. Schon da unterscheidet sich die rechtliche Situation.
Auch wenn ich ein Feld mit Genehmigung vom Bauern betrete und das Bundesland hat das Schatzregal so gehört der Fund weder mir noch dem Bauern.Das ich nicht vom Hufeisen rede ist wohl klar!
Der Wert der Sache wird dann Später von einem Gutachter festgestellt.
Der Polizeibericht zeigt ganz klar: ja Hausdurchsuchung sind möglich und ja beschlagnahme der Sonde ist auch möglich. Ob die OWI jetzt eine Straftat war oder nicht und ob ein Öffentliches Interesse besteht entscheiden Behörden. Am Ende kostet das alles auch noch Geld und die OWI kann auch schön teuer werden.
Mittlerweile gibt es schon in einigen Bundesländern die Soko Raubgrabung und die sehen als erstes nur einen Typ mit einem Detektor und einen Spaten.

G.S

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#51
13. April 2012, um 09:54:33 Uhr

Oh ja die Welt geht unter, nicht wahr Sternenstahl?

Nochmal:
Wer mit 50 in einer 50er Zone geblitzt wird, hat keine OWI begangen.
Wer dagegen mit 80 in einer 50er Zone geblitzt wird, hat eine OWI begangen.

Wer nach nicht-Denkmälern, auf nicht-Denkmälern, in nicht-GSG und in nicht-NSG sucht, kann nicht für die Suche nach Denkmälern, auf Denkmälern oder in GSG oder des Betretens von NSG bestraft werden!
Wer nach Denkmälern, auf Denkmälern, in GSG und in NSG sucht, kann für die Suche nach Denkmälern, auf Denkmälern, für die Suche in GSG oder des Betretens von NSG bestraft werden!

So einfach ist das, so steht es in (wohl?) jedem DSchG jedes einzelnen Bundeslandes.
Wer verschlieft (btw: was heißt verschliefen?) ein DSchG bis es zum Handeln passt? Muss man doch gar nicht, steht doch drin:
Wer nach nicht-Denkmälern, auf nicht-Denkmälern, in nicht-GSG und in nicht-NSG sucht, kann nicht für die Suche nach Denkmälern, auf Denkmälern oder in GSG oder des Betretens von NSG bestraft werden!


Eine Hausdurchsuchung ist in allen Bundesländern, wo die Suche nach Denkmälern eine OWI ist, unmöglich. Eine Hausdurchsuchung kann erst bei einer Straftat angeordnet werden. Unterschlagung wäre hier die passende Straftat, allerdings muss man erstmal beweisen, dass man etwas unterschlagen hat UND die Sache muss einen Mindestwert von 20€ haben! Darunter ist keine Unterschlagung gegeben. Auch eine Unterschlagung verjährt und wer clever ist, hat seine 100 Goldmünzen (die natürlich JEDER Sondler in der Vitrine hat  Grinsend) vor 8 oder 10 Jahren gefunden und geht somit straffrei aus Zwinkernd


Passend, dass bald die Wintersonnenwende kommt und alles ein Ende hat. Jetzt nochmal schön mit Axe einsprühen und das Leben genießen, nicht wahr Sternenstahl?

« Letzte Änderung: 13. April 2012, um 09:57:07 Uhr von (versteckt) »

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#52
13. April 2012, um 10:16:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Eine Hausdurchsuchung ist in allen Bundesländern, wo die Suche nach Denkmälern eine OWI ist, unmöglich. Eine Hausdurchsuchung kann erst bei einer Straftat angeordnet werden. Unterschlagung wäre hier die passende Straftat, allerdings muss man erstmal beweisen, dass man etwas unterschlagen hat

Hallo Ernte AG,

ja, du hast schon recht... allerdings läuft es in der Praxis ja so:

- Man ermittelt dich (z.B. über das Autokennzeichen) als Songengänger
- Der Archäologe erscheint eines Tages vor deiner Tür, und fragt dich nach Funden etc. - ob er diese bitte mal sehen könnte!?
- Du hast ein reines Gewissen (weder was unterschlagen, nur Reichspfennige gefunden, fernab von Bodendenkmälern) und sagst: "Nein, ich möchte Sie jetzt nicht hineinlassen in meine Wohnung!" (ist ja dein gutes Recht, ausserdem liegt gerade dein grippekrankes Kind im Bett).
- Der Archäologe verfasst seinen Bericht: "Verdächtig! - Der Sondengänger wollte mich nicht hineinlassen,  und zeigte auch keine Funde! - Ganz offensichtlich hat er etwas zu verbergen. Vermutlich Funde unterschlagen!"
- Drei Wochen später klopft es morgens an die Tür: "Aufmachen, Durchsuchungsbeschluss!"  Schockiert
- Der Amtsrichter fragt dich nämlich nicht vorher, ob du damit einverstanden bist, oder hört dich auch nicht zu deinem Fall an. Wenn Amtspersonen ihr Anliegen beim Richter glaubhaft vortragen (und das können die, das haben die nämlich lange gelernt), stimmt der in der Regel so einer Durchsuchung auch zu.

Etwas ähnliches ist mir nämlich in jungen Jahren als Selbständiger mal passiert, und zwar nur, weil ich was bei ebay verkauft habe, was man nicht verkaufen darf. Nein, keine Funde. Nur ein indiziertes Buch, von dem ich gar nicht wußte, dass es überhaupt indiziert ist. Woher auch? - Steht ja nicht vorne im Buch: "Dieses Buch ist indiziert und pöhse!"  Lächelnd - Schon kam ich in den Verdacht, "mit indizierten Schriften einen Online-Handel zu betreiben". Das Buch brachte übrigens nur eine Mark, das war ein schlechtes Geschäft... die Polizei war aber sehr korrekt, muss ich sagen (Dorfpolizei, kannte mich, aber die mussten halt ihren Job nach Vorschrift machen). Der Gebrauchtwarenhandel birgt also auch seine Gefahren. Ich kann leider nicht 1000 Bücher durchlesen, ob diese von der Bundesprüfstelle vor 30 Jahren mal indiziert wurden, und offizielle Listen gibt es keine... wow, das nenne ich mal einen guten Schachzug der Behörden: Wir sind praktisch alles Straftäter und Schwerverbrecher. Ich wette auch, dass jeder von euch ein Steuerhinterzieher ist. Denn wenn man lange genug suchen würde, würde man in den 480'000 Seiten umfassenden Steuerrechts-Vorschriften sicherlich ein geeignetes Mittel finden, euch dranzukriegen.  Belehren

Grüße,
sondelfreund


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#53
13. April 2012, um 10:18:34 Uhr

@Sternchen
Du unterliegst offensichtlich dem Phänomen des Bestätigungsfehlers (confirmation bias) bzw. einer sehr ausgeprägten selektiven Wahrnehmung. Du bist nicht bereit, das Thema objektiv zu diskutieren? Schade eigentlich  Weinen
Liebe Grüße
j Smiley t t

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#54
13. April 2012, um 10:51:56 Uhr

Ach Ernte,

wie lange liest Du hier jetzt schon in den Foren mit?

Es wurde doch schon öfters geschrieben, dass eine Hausdurchsuchung natürlich NICHT wegen der OWi illegale Suche durchgeführt wird, sondern immer wegen Vd. der Unterschlagung gem. § 246 StGB, entweder zum Nachteil des Grundstückseigentümers oder zum Nachteil des Bundeslandes, wenn es dort ein SR gibt.

Dazu genügt, am Beispiel Hessen, weil diese Vorgehensweise in Hessen entwickelt und angewendet wird und inzwischen auch von anderen Bundesländern, insbesondere denen mit einer AG Raubgrabung beim jeweiligen Landeskriminalamt, dass der überprüfte SG über keine NFG verfügt und dem Landesamt auch sonst nicht, z. B. als Meteoritensucher, der aber ständig seine archäologischen Zufallsfunde dem Amt meldet, bekannt ist.

Viele Grüße

Walter

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#55
13. April 2012, um 10:54:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Von Seiten der Sondler wird das Thema verharmlost
Genau umgekehrt wird ein Schuh draus! Leute wie Du werden uns noch erklären, dass man für das Sondeln im eigenen Garten eine Genehmigung braucht!

 Grinsend

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#56
13. April 2012, um 12:33:07 Uhr

Jemand ohne NFG beim sondeln aufzugreifen und daraus zu schließen das Denkmäler oder sonstige Fundstücke mit einem Wert von über 20 € unterschlagen worden ist bei aller kriminalistischen Erfahrung wohl nicht drin und aufgrund von so was ne HD anordnen zu lassen oder wegen "Gefahr in Verzug" schnell mal selbst durchzuführen ,entspricht wohl kaum dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit .
Dass das in Hessen neuerdings vermehrt vorkommt ist ne Sauerei ! Rechtsstaat ? ja ne is klar   Idiot
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für die Hessen die nicht nur dem Limes ZU nahe kommen


Und natürlich haben wir einige Fans hier am mitlesen die eingebunden in so manche AG Raubgrabung allein schon durch bloße Namensnennung Angst und Schrecken verbreiten .....aber leve Lüd , die Arbeitsgemeinschaften Raubgrabung kümmern sich um die Leute die man mit dem Fantasiebegriff Raubgräber betiteln könnt und nicht um alle Sondler/innen (!) ohne NFG !
Schreibt hier z.B. rein:
"yo ich war gestern schon wieder auf dem Gräberfeld XY bei Bullendorf unterwegs und hab drei mittelbronzezeitliche Grabhügel geknackt – schaut her die Arm- und Beinreifen – gerad die 2 aus Gold sehen echt gut aus – gehen bestimmt für ne Stange Geld weg" und fügt nette Bilder von den Funden ,Euch und den offenen Hügeln bei und ihr werdet die Leute von der AG (oder andere Greifer) evtl. persönlich kennen lernen Zwinkernd
Wenn ihr allerdings ganz normale Sondler/innen seid ,kann euch die RaubgrabAG am Arsch vorbei gehen !
Früher als noch nicht so viele Schwachmaten unterwegs waren die bei jeder Gelegenheit iwelchen Müll predigten , wurden in den Foren Funde gezeigt ,die nach strenger Auslegung des Denkmalbegriffs, 10 und 100fach Denkmal gewesen wären ......und das von einigen Kollegen fast täglich und en masse ! ob denen mal die Bude durchsucht wurde oder sie gar 10tausende an Straf€ blechen mussten ? NOPE !
Gab über die Jahre (!) mal einige Ausnahmen (mir fallen jetzt 5 ein) die tatsächlich mal Ärger bekamen weil sie zu viel in den Foren gezeigt und geplappert haben ,aber der große Rest = NIX !

Solche Aussagen sind hier nicht gewücht,
dies ist ein Aufruf zum Gesetzesbruch!
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{alt}
Strolch


Und übrigens Sternchen, wegen deiner Bürgerpflicht undso  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 164
 war ja wie du sagtest keine denkmalverdächtigte Fläche und von daher Zwinkernd
http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=2044


« Letzte Änderung: 15. April 2012, um 09:43:40 Uhr von (versteckt) »

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#57
13. April 2012, um 13:07:57 Uhr

alles aus Brandenburg Zwinkernd

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https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=uellmynA34U


Gruß

Zeitzer

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#58
13. April 2012, um 13:24:34 Uhr

@ Schlesier ,dann stelle dir mal die Frage ob all das was du ausgräbst auch dir gehört. So wird ein Schuh daraus.

Lieber Moderator, die Ausdrücke von Sondengängerübermensch solltet ihr mal schnell überarbeiten. Aufgrund solcher Äußerungen wundert es mich nicht das mein Hobby so in Verruf gekommen ist.

G.S

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#59
13. April 2012, um 13:44:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Lieber Moderator, die Ausdrücke von Sondengängerübermensch solltet ihr mal schnell überarbeiten. Aufgrund solcher Äußerungen wundert es mich nicht das mein Hobby so in Verruf gekommen ist.


Passt dir nicht in den Kram das deine Leute gemäß ihres Verhaltens betitelt werden ,was   Cool
DEIN Hobby  Grinsend

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