Moin,
auf Anfragen nicht zu reagieren ist eine weit verbreitete Methode bei den Landesämtern, weil sie damit Erfolg haben.
In Hessen wurde 2008 i die NFG eingetragen, dass die Inhaber der NFG kein Publikationsrecht hätten. Klarer Rechtsbruch.
Wir vom Schatzsucher Magazin haben daraufhin angefragt, das Landesamt möge uns bitte die Rechtsgrundlage mitteilen.
Keine Antwort
Nach 6 Wochen haben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an das Ministerium geschrieben. Das Ministerium schrieb uns, die Sache werde umgehend überprüft. Nach zwei weiteren Wochen die Antwort vom Landesamt, man werde diesen Passus bezüglich des Publikationsrecht wieder aus den NFG heraus nehmen.
Der normale SG schreibt jedoch keine Beschwerde, obwohl das Landesamt gegen das VerwVerfG verstößt, wenn es eine Anfrage unbeantwortet lässt.
Zukünftig werden wir Beschwerden aber direkt an den Ministerpräsidenten mit Kopie an den Hauptpersonalrat und den Kulturausschuss beim Landtag schreiben,das erhöht langfristig die VO bei der Bearbeitung der Anfragen.
Würden wir alle so verfahren, wären wir ein gutes Stück weiter und Anträge und Anfragen wurden schnellstens bearbeitet werden.
Viele Grüße
Walter
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenwww.das-schatzsucher-magazin.de