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 Rechtslage in brandenburg

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Avatar  Rechtslage in brandenburg  (Gelesen 8692 mal) 0
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#60
13. April 2012, um 14:07:26 Uhr

SEIN Hobby; MEIN Igno-Button...

 Grinsend

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#61
14. April 2012, um 22:36:20 Uhr

Ich habe vor 3 Wochen mal eine Mail an das brandenburgische Landesdenkmalamt geschrieben, in der ich fragte - wohin ich mich genau wenden solle, wenn ich eine Nachforschungsgenemigung beantragen möchte.
Mehr nicht. Das war alles.
Als nach 2 Wochen ! noch immer keine Antwort kam, schrieb ich nochmal. Wieder keine Antwort.
Da ich nun wirklich wenig Lust verspühre dort rumzubetteln, hab ich mir nun meinen Teil dazu gedacht und eine Meinung gebildet. Um das mal diplomatisch auszudrücken.  Smiley
Das Thema ist nun durch für mich.

DAff

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#62
15. April 2012, um 00:26:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
Ich habe vor 3 Wochen mal eine Mail an das brandenburgische Landesdenkmalamt geschrieben, in der ich fragte - wohin ich mich genau wenden solle, wenn ich eine Nachforschungsgenemigung beantragen möchte.
Mehr nicht. Das war alles.
Als nach 2 Wochen ! noch immer keine Antwort kam, schrieb ich nochmal. Wieder keine Antwort.
Da ich nun wirklich wenig Lust verspühre dort rumzubetteln, hab ich mir nun meinen Teil dazu gedacht und eine Meinung gebildet. Um das mal diplomatisch auszudrücken.  Smiley
Das Thema ist nun durch für mich.

DAff
Keine Antworten auf Anfragen? So richtig mit Brief unso? Oder per Mail?

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#63
15. April 2012, um 11:31:11 Uhr

Moin,

auf Anfragen nicht zu reagieren ist eine weit verbreitete Methode bei den Landesämtern, weil sie damit Erfolg haben.

In Hessen wurde 2008 i die NFG eingetragen, dass die Inhaber der NFG kein Publikationsrecht hätten. Klarer Rechtsbruch.

Wir vom Schatzsucher Magazin haben daraufhin angefragt, das Landesamt möge uns bitte die Rechtsgrundlage mitteilen.

Keine Antwort

Nach 6 Wochen haben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an das Ministerium geschrieben. Das Ministerium schrieb uns, die Sache werde umgehend überprüft. Nach zwei weiteren Wochen die Antwort vom Landesamt, man werde diesen Passus bezüglich des Publikationsrecht wieder aus den NFG heraus nehmen.

Der normale SG schreibt jedoch keine Beschwerde, obwohl das Landesamt gegen das VerwVerfG verstößt, wenn es eine Anfrage unbeantwortet lässt. 

Zukünftig werden wir Beschwerden aber direkt an den Ministerpräsidenten mit Kopie an den Hauptpersonalrat und den Kulturausschuss beim Landtag schreiben,das erhöht langfristig die VO bei der Bearbeitung der Anfragen.

Würden wir alle so verfahren, wären wir ein gutes Stück weiter und Anträge und Anfragen wurden schnellstens bearbeitet werden.

Viele Grüße

Walter
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#64
15. April 2012, um 19:00:27 Uhr

Hallo

Aha. Interessant.


@ Schlesier.
Per Mail. Aber ich sehe da keinen Unterschied.

DAff

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