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(versteckt)
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19. März 2011, um 08:05:47 Uhr
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Moin Christian,
gem. den Kommentierungen zum § 984 BGB gehört die Glocke komplett der Kirche, da sie rechtlich als verlorener Gegenstand zählt, da ihr Eigentümer bekannt ist - die Kirche.
Eindeutig der Kirche zuzuordnede Gegenstände wie Meßkelche, Monstanz oder Kerzenhalter sind ebenfalls verlorene Gegenstände und gehören der Kirche.
Das Hab und Gut der Gemeindemitglieder wird sich nach 362 Jahren nicht mehr so einfach zuordnen lassen. Jedenfalls ist jedes Stück sorgfältig zu prüfen, ob es anhand von Kennzeichnungen einer Person der Gemeinde zugeordnet werden kann, z. B. mit Datum einer Eheschließung in einem Ring und dieses Datum in den Kirchenbüchern vermerkt ist, dann lassen sich auch die Erben ermitteln.
Der Rest, also verm. das Meiste wird zwischen Entdecker und Gemeinde geteilt werden.
Viele Grüße
Walter
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