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 Schatzregal in Bayern!

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(versteckt)
#255
04. Februar 2012, um 21:41:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Man, man lesen und begreifen sollte man können  Ärgerlich

Sag ich doch, du hast KEINE Ahnung.

Also fang nicht an zu beleidigen, nur weil DU nicht weißt wovon ich spreche.

Aber Du weißt ja IMMER alles besser.

Rheinland-Palz ist ein Schatzregalland!!!

Arda

« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, um 21:44:50 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#256
04. Februar 2012, um 21:49:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
Sag ich doch, du hast KEINE Ahnung.

Also fang nicht an zu beleidigen, nur weil DU nicht weißt wovon ich spreche.

Rheinland-Palz ist ein Schatzregalland!!!

Arda

Wie cartouche schon geschrieben hat erzähle doch die ganze Geschichte.

Wenn es als Fund von  "herausragender wissenschaftlicher Bedeutung" eingestuft wird gibt es keine weiteren Kosten.

Und der Finder geht wohl allerdings leer aus.

Das ist halt alles eine sehr verzwickte Geschichte  Verlegen

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(versteckt)
#257
04. Februar 2012, um 22:07:19 Uhr

Servus

@Merowinger:
Ich habs schon mit Mr. Simpson drüber gehabt.
Ihr habt das nicht im Forum für Fossiliensammler gepostet, sondern in EINEM Forum für Sammler.
Noch dazu ein sehr kleines Forum mit hauptsächlich Plattenkalk-Sammlern.
Mehr sag ich jetzt mal nicht dazu...

Ich habe das Thema bei uns (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.steinkern.de
) gepostet und dort wurde sehr gemäßigt geantwortet.
Habe aber auch nur die Auswirkungen des SR für die Fossifreaks zur Diskussion gestellt.
Alles in allem muss ich sagen, dass das geplante SR in den Fossiliensammlerkreisen eher keine großen Wellen geschlagen hat.

Grüße
Wolfgang

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(versteckt)
#258
04. Februar 2012, um 22:21:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Und der Finder geht wohl allerdings leer aus.


Du kennst die Geschichte.
Hast ja im BFF deine unqualifizierten Kommentare dazu abgegeben.
Und dem Finder steht sehr wohl eine Belohnung zu!
Nur der Grundstückseigentümer geht leer aus.
Solltest erst LESEN bevor du Falsches schreibst.
Du weißt wo du das Schatzregal von Rhl-Pfz findest

@cartouche
Es ist nichts entschieden!
Es geht immernoch um die Rückgabe des Schatzes.

Arda

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(versteckt)
#259
04. Februar 2012, um 22:25:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
....Solltest erst LESEN bevor du Falsches schreibst.
Du weißt wo du das Schatzregal von Rhl-Pfz findest
..

OK, OK, event habe ich den Fall nicht richtig gelesen.

Werde ich nachholen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#260
04. Februar 2012, um 22:46:30 Uhr

Man sieht an dem Fall  deutlich wie schnell schwammig formulierte Schatzregal Anwendungen
missbraucht werden und als deren Folge bei einem höheren Streitwert zwangsläufig vor Gericht enden.

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(versteckt)
#261
04. Februar 2012, um 22:54:03 Uhr

Oh mann, ich werde nie einen Schatz finden..... Zwinkernd

Macht das Leben echt schwer....

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#262
05. Februar 2012, um 14:43:41 Uhr

 Schockiert In Bayern, soll so der Fachanwalt für Landesrecht, ein Entschädigungstopf in höhe von 300000 euronen in den Haushalt eingestellt werden, nochmals für alle zum Mitlesen" der Finder sofern er der Grundbesitzer ist, und nur der,  wird daraus entschädigt, aber er haftet auch nach dem Verursacherprinzip , für Teile der Grabung und auch für die Restauration des Teiles!!!!!! und zwar wird Ihm das gleich von seiner Fundbeteiligung abgezogen. Wie schon gesagt, was ist wenn was richtig heftiges gefunden wird.Angeblich soll dann ein Sondertopf, wo auch immer der herkommen soll einspringen (ich vermute (IRONIE) die überschüsse aus der Renten und Arbeitslosenkasse Hi Hi.!!!! Immer Vorsichtig sein, denn heute wird dir nichts geschenkt, auch wenn du in einem Verband ,wie dem Bauernverband organisiert bist. Dem Politiker oder Verbandspräsi ist es sch...ß egal , wenn auf denem Grund 5 Mio oder mehr gefunden werden, und du aber nur 1500 Eus bekommst,denkt mal drüber nach,fast jeder in Bayern hat mehr oder weniger Grund und noch ist die Teilung 50/50 später bestimmt 98,5   /  1,2 % weil 0,3% Verwaltungskosten kriegt man bestimmt auch noch!!!!!!  Nono Gruss Bögi

Hinzugefügt 05. Februar 2012, um 14:52:49 Uhr:

 :Smiley Is richtig, war ein versuch, weil ich dachte das dies das richtige Fossi-Forum ist, hatte vorher mit einem sehr kompetenten Fossichef aus Regensburg eine halbe Stunde lang telefoniert, er sagte das dies seine Fossis bestimmt interessiert, darum haben wir dorthin geschrieben( der Mensch lebt nur vom Versuch alleine),aber der Positive Effekt daraus war, das wir herausgefunden haben das nur, und zwar ausnahmlos nur die" Detektis" in Bayern betroffen sein werden da die Fossiverbände schon im Vorfeld Ihre Ziele und Ausnahmeregelungen plaziert haben(sin halt aweng organisiert)und haben viele Fossis in Regierungskreisen z.b Regensburg. Das war der Grund. Asche über mein Haupt Anbeten [Down]Gruss Bögi

« Letzte Änderung: 05. Februar 2012, um 14:52:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#263
05. Februar 2012, um 14:53:20 Uhr

2242-1-2-WFK

Elfte Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über den
Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz

Vom 20. Dezember 2011


Auf Grund von Art. 21 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler - Denkmalschutzgesetz - DSchG - (BayRS 2242-1-WFK), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 385), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen und mit Zustimmung des Bayerischen Landtags folgende Verordnung:


§ 1

§ 2 der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz (BayRS 2242-1-2-WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2006 (GVBl S. 1023), erhält folgende Fassung:

„§ 2

Die Beiträge des Freistaates Bayern und der Gemeinden zum Entschädigungsfonds werden für die Jahre 2012 bis 2017 auf je 11,5 Mio. Euro festgesetzt.“


§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.

München, den 20. Dezember 2011

Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst


Dr. Wolfgang  H e u b i s c h ,  Staatsminister


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https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2012/heftnummer:1/seite:11




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(versteckt)
#264
05. Februar 2012, um 15:05:22 Uhr

 :Smiley das ist richtig, dies ist aber der für die nächsten 5 Jahre festgesetze Betrag , der die ganze Archi-kiste in Bayern bestreiten soll, da ist alles aber auch alles drin enthalten, auf Politischer Ebene soll aber eine Entschädigungs-grössenordnung von 300000 Euronen zum Tragen kommen, nur bei einem Fetten Fund wird ein Zusatztöpfchen evtl eröffnet. Schreib mal an deine Abgeorneten die mit der Kiste betraut sind und du wirst solche Aussagen erhalten !!!! Wird mit sicherheit spannend. Gruss Bögi

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(versteckt)Themen Schreiber
#265
05. Februar 2012, um 16:00:21 Uhr

3.3 Das Eigentumsrecht an Funden
Ob der Freistaat Bayern die im Staatsgebiet gefundenen Bodendenkmäler überhaupt
haben will, könnte angesichts des Fehlens eines Schatzregals in Bayern bezweifelt
werden. Hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach Funde je zur Hälfte dem
Grundeigentümer und dem Finder gehören. Nur über Ankauf oder Enteignung kann
sich der Staat Eigentum verschaffen. Die meisten anderen Bundesländer haben sich
das große oder kleine Schatzregal mit unmittelbarem Eigentumsgewinn des Staates
oder anderer öffentlicher Institutionen geschaffen und damit einen unmittelbaren
eigentumsrechtlichen Zugang zu den Funden. Schließlich ist auf die wenig bekannte
Rechtsfolge hinzuweisen, daß Funde mit der Ausgrabung zu beweglichen Denkmälern
werden, die aber mangels der hier konstitutiv wirkenden Eintragung in die Liste der
beweglichen Denkmäler in Bayern bisher ausnahmslos ohne den weiteren Schutz des
Denkmalschutzgesetzes sind. Baden-Württemberg ist Bayern insoweit voraus.
3. 1 Zum Begriff des Bodendenkmals
Bereits im Ansatz unterscheiden sich die Gesetze, weil einige Länder nur opera (von
Menschen geschaffene), andere auch res (sonstige Sachen) erfassen. Unterschiedlich
ist die weitergehende Einbeziehung von Spuren des Lebens bis hin zu
erdgeschichtlichen Aufschlüssen. Der gesetzgeberische Anknüpfungspunkt Bayerns
läßt alle nicht von Menschen geschaffenen Sachen zumindest außerhalb des
Schutzbereiches des Gesetzes, wie z. B. Höhlen, die Solnhofer Archäopterixe, alle
Dinosaurierfunde oder einen Oetzi. Das bayerische Gesetz kennt darüber hinaus keine
archäologischen Flächendenkmäler (wie Sachsen-Anhalt), keine Ensembles von
Bodendenkmälern oder archäologische Reservate (wie Sachsen). In richtiger
Einschätzung der ungeheuren Popularität der Archäologie sind die neuen Länder
einen leserfreundlichen Weg gegangen und haben zum Teil ausführlich erläutert, was
Bodendenkmäler sind. Hervorzuheben ist Sachsen-Anhalt, das unter anderem
Denkmäler in Mooren und Gewässern und einen Katalog mit über 25 Beispielen kennt.
Vom Begriff her gehen weit über die bayerische Rechtslage hinaus die
archäologischen Reservate Sachsens und die archäologischen Flächendenkmäler
Sachsen-Anhalts: die bayerischen Grabungsschutzgebietsverordnungen (Art. 7 Abs.
2) entsprechen diesem Flächenschutz nicht. Bemerkenswerte Einzelheiten bringen
z.B. die in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen genannten bloßen
Verfärbungen des Bodens, Sachgesamtheiten aus Bodendenkmälern in Niedersachsen,
Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde in Rheinland-Pfalz, Reste
von Menschen in Sachsen und Sachsen-Anhalt mit seinem Katalog, der u.a.
Denkmäler der Rechtsgeschichte, Grenzverläufe und Überreste von Bauwerken nennt.
Nach einer Analyse dieser durchweg positiv einzuschätzenden Errungenschaften der
anderen Länder ernüchtert ein Blick zurück auf die Definition des bayerischen
Gesetzes. Die heute kaum mehr nachvollziehbare Einschränkung "in der Regel aus
vor- oder frühgeschichtlicher Zeit" ist nur zum Entstehungszeitpunkt 1973 verständlich.
Man wollte damals den Denkmalbegriff nicht zu sehr über den Beginn der Ottonischen
Zeit (Mitte des 10. Jahrhunderts) hinaus ausweiten, um nicht Bürger und Politiker zu
verschrecken. Das Gesetz ist aber hier – wie so oft – klüger als der Gesetzgeber und
deckt alle Epochen bis zur Neuzeit und neuesten Zeit ab, Thüringen zeigt beispielhaft,
wie wissenschaftlich und technisch mit Funden im KZ Buchenwald umzugehen ist.,
Berlin untersucht die Bunker der Reichskanzlei und Mecklenburg die Abschussrampen
von Peenemünde.
3.2 Graben und Finden
Graben und Finden sind im Abschnitt III des bayerischen Gesetzes geregelt.
Vorausschauend erscheint die Zurückhaltung des Gesetzes, das eigene Grabungen
des Landesamtes nicht vorschreibt, sie aber ermöglicht. Grenzen stecken hierfür
Personal- und Finanzausstattung, die sich aktuell erst aus dem jährlichen Haushalt
ablesen läßt. Im Übrigen ist das Amt auf Mitwirkung und Überwachung beschränkt. Die
mittlerweile gerade bei technischen Großvorhaben und der Aufschließung von
Bauflächen praktizierte Einschaltung von privaten Grabungsfirmen entspricht dieser
gesetzlichen Vorgabe, die wiederum voll im derzeitigen politischen Trend zur
Entstaatlichung von Aufgaben und zur Privatisierung liegt. Daß für private Ausgrabungen
und Ausschließungen eine denkmalrechtliche Erlaubnis verlangt wird,
entspricht internationalem Standard. Die Verfahrenspflicht umfasst in Bayern auch das
Aufspüren von Bodendenkmälern mittels Sonden wie z. B. Metalldetektoren mit dem
Ziel der Ausgrabung. Das bloße Mitführen solcher Geräte und ihr Einsatz "ohne
Grabungsabsicht" ist weder erlaubnispflichtig, noch verboten, noch mit Strafe bedroht.
Erwogen werden sollte eine Regelung nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz, das die
Erlaubnis bereits für Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten.


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http://www.dnk.de/_uploads/beitrag-pdf/4b43bef231c64fe9513f83c488032297.pdf






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(versteckt)
#266
05. Februar 2012, um 21:20:08 Uhr

Wow, bei uns hat's das Thema "Schatzregal in Bayern" mittlerweile gut unter die Top 10 geschafft, während es in anderen Foren irgendwie ein Schattendasein fristet. Ganz besonders im wohl größten Schatzsucherforum, was mir ein kleines Rätsel ist.

Viele Grüße,
Günter



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tt.JPG
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(versteckt)
#267
05. Februar 2012, um 21:49:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Wow, bei uns hat's das Thema "Schatzregal in Bayern" mittlerweile gut unter die Top 10 geschafft, während es in anderen Foren irgendwie ein Schattendasein fristet. Ganz besonders im wohl größten Schatzsucherforum, was mir ein kleines Rätsel ist.

Viele Grüße,
Günter


Könnte an der räumlichen Verteilung der Forumsmitglieder liegen.

Wenn die meisten Mitglieder eines Forums aus Schatzregalländern kommen könnte es für sie egal sein ob noch eins eingeführt wird.

So oder so.......

Event. kann man in solchen Ländern auch gut damit leben  :Smiley

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(versteckt)
#268
05. Februar 2012, um 22:12:40 Uhr

Insurgent

Mann kann auch etwas bewegen erst in Bayern dann in den anderen Bundesländern nach und nach, es ist dann für
alle SG gut.

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(versteckt)
#269
05. Februar 2012, um 22:29:02 Uhr

 Cool Wäre doch net, mal zu erfahren wie die anderen Sondler mit" Ihrem" Schatzregal leben!!!! Ich kenne Sucher (muss ich euch berichten! ich war in BW geschäftlich , war nach Dienst unbedarft ein wenig suchen im Wald bei Löwenstein/ Untergruppenbach Stuttgart , hörte im Wald immer wieder ein leises Piepsen, dann endeckte ich einen Sondengänger, schlich mich an!!!! dann Herzinfarkt, Blutstillstand usw, erst als er sah ,das auch ich von derselben Fraktion bin , hat er sich beruhigt!!! Die Angst stand in seinen Augen. Er erzählte mir von Hausdurchsuchung, Autobeschlagnahme mit Equipment und vieles mehr!!! Ich als Franke konnte nur darüber staunen!!!! Er sagte mir auch , das alle Teile die in BW seit einführung des Schatzregales in die Schweiz gehen , da hier ein riesen Markt wäre!!!!!! Also , da möchte ich persönlich nicht hin, is mir zu Stressig und mit der Schweiz, na ja !!!!! Überlegt euch mal die Sch...e , ne ich glaub das wäre keine Option für uns !!! Gruss Bögi

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