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 Schatzregal in Bayern!

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Avatar  Schatzregal in Bayern!  (Gelesen 45412 mal) 0
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#300
08. März 2012, um 09:20:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Üblich fallen alle Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung darunter, teilweise auch alle Funde, die illegal entdeckt werden (Mit Detektor, aber ohne NFG, z. B. Baden-Württemberg)



ist aber doch etwas unglücklich formuliert - keine NFG ergo illegal ?
glaub ja nicht das von ca 30 000 geschätzten SG ca 30 000 illegal unterwegs sind und gezielt nach Relikten von herausragenden wissenschaftlich, kulturellen Wert (Kulturdenkmale) suchen !

wenn wir uns schon selbst als illegale Raubgräber bezeichnen ,wunderts mich auch nicht sonderlich ,das wir son schlechtes Image haben und demnächst auch Bayern schärfere Gesetze einführt um uns "Kriminellen" endlich mal das Handwerk zu legen ^^

man kann sich ja gerne MAL von richtigen Raubgräbern distanzieren ,aber dies dauernd und bei jeder Gelegenheit zu tun, erweckt recht seltsamen Eindruck - Poltiker z.B. erwähnen ja auch nicht in jedem dritten Satz, das sie nicht korrupt sind und Schmiergeldgeschichten für größtmögliches Übel halten .

Offline
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#301
08. März 2012, um 10:01:50 Uhr

Moin,

ich habe es so formuliert, wie sich die Situation für den SG in BW darstellt. Auch gibt es keine 30.000 SG in BW. Wenn Du die Anzahl von SG anführst, dann bitte nur die, die in den Bundesländern wohnen, die ebenfalls so eine Reglung haben wie sie in BW besteht. da die die in anderen Bundesländern wohnen davon nicht betroffen sind.

Deine Version ist richtig, aber Du musst sie in BW erst noch gerichtlich durchsetzen. Wenn Du in BW mit dem Detektor einen Fund machst und Du hast keine NFG und die hast Du nie, weil keine erteilt werden, wird der Fund aufgrund des DSchG eingezogen - Ende.

Du musst dann durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht das Gericht davon überzeugen, dass Du mit dem Detektor nicht nach archäologischen Funden gesucht hast. Gelingt Dir das, dann bekommst Du den Fund zurück, wenn er nicht vorher noch schnell als Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung eingestuft wird, weil dann fällt er wieder unter das Schatzregal.

Viele Grüße

Walter

Offline
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#302
08. März 2012, um 12:44:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
1. Deine Version ist richtig, aber Du musst sie in BW erst noch gerichtlich durchsetzen. Wenn Du in BW mit dem Detektor einen Fund machst und Du hast keine NFG und die hast Du nie, weil keine erteilt werden, wird der Fund aufgrund des DSchG eingezogen - Ende.

2. Du musst dann durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht das Gericht davon überzeugen, dass Du mit dem Detektor nicht nach archäologischen Funden gesucht hast. Gelingt Dir das, dann bekommst Du den Fund zurück, wenn er nicht vorher noch schnell als Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung eingestuft wird, weil dann fällt er wieder unter das Schatzregal.

Auweia, ich kriege gleich Brechreiz wenn ich wieder diese Halbwahrheiten lesen muss!
Manchmal glaube ich, der Walter ist vom Amt und will hier Sondler einschüchtern  Zwinkernd
Also zu 1.
"Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei a) staatlichen Nachforschungen oder b) in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder c) wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben."

Für den normalen Sondler kommt nur c) in Betracht!

Eine römische Münze hat in 99% der Fälle keinen hervorragenden wissenschaftlichen Wert, sie ist dennoch ein Fund.
Eine Euromünze hat in 100% der Fälle keinen hervorragenden wissenschaftlichen Wert, sie ist dennoch ein Fund.
Eine K98 Geschosssspitze hat in 100% der Fälle keinen hervorragenden wissenschaftlichen Wertm sie ist dennoch ein Fund.

Walter behauptet jetzt aber, dass jeder Fund eingezogen wird, eben auch der Fund einer 1€ Münze.
Ansonsten wäre dies eine Unterschlagung. Walter irrt sich hier aber, und gibt diesen Irrglauben an verunsicherte Neulinge weiter! "Der Fund wird eingezogen - Ende" Böse böse böse, Walter

Erst einmal muss der Fund in die Kategorie "hervorragend. wissenschaftl. Wert" eingestuft werden, als das er vom DSchG BW und dem Schatzregal erfasst werden kann!
Und DANN kommt noch eine weitere Hürde hinzu:

Walter hat des weiteren vergessen, dass Dinge mit einem Wert geringer als 10€ gar nicht unterschlagen werden können!
Sprich, finde ich eine röm. Münze, die weniger als 10€ wert ist, so kann ich mit dem Aneignen keine Unterschlagung begehen, weil eine Unterschlagung erst ab 10€ greift.
Vor GERICHT kommen Unterschlagungssachen allerdings erst ab 20€, sprich in der Praxis kann ich Einzelfunde bis 20€ ohne Probleme "unterschlagen", da diese gerichtlich nicht verfolgt werden.
Sollte ich auf einem Feld 100 Münzen verteilt finden mit einem Wert von 9,99€ je Münze, so habe ich den Gesamtfund von 999,99€ gemacht.
Allerdings wird jeder Münzfund EINZELN bewertet bei der Unterschlagung, sprich ich kann so viele Münzen ohne juristische Konsequenzen mitnehmen, solang jede einzelne unter 10€ wert ist!


2. Das Gericht davon überzeugen, dass du nach Patronenschrott oder Euromünzen gesucht hast und nicht nach antiken Kulturdenkmälern.
Das wäre das Gleiche wie ich das Gericht überzeugen müsste, mit dem Einstieg ins Auto keinen Menschen überfahren zu wollen, sondern lediglich zur Arbeit zu gelangen.
Ich KÖNNTE ja einen Menschen überfahren und damit Körperverletzung mit Todesfolge begehen, ich KÖNNTE aber auch einfach normal zur Arbeit fahren.

Genausogut kann der Detektor nicht nur zu Verbotenem eingesetzt werden, sondern auch zu Legalem!
Der Detektor kann eben auch für andere Zwecke außer der Suche nach Kulturdenkmälern eingesetzt werden, zum Beispiel für die Suche nach Meteoriten.
Ein Gewehr kann eben auch für andere Zwecke außer dem Schießen auf Menschen eingesetzt werden, zum Beispiel für die Jagd oder dem Schießen auf Tontauben / Zielscheiben.
Die Faust eines Mannes kann eben auch für andere Zwecke außer der Körperverletzung eingesetzt werden, zum Beispiel für handwerkliche Tätigkeiten oder zum Sport.



Fazit: Auch in BaWü ist Sondeln ohne Probleme möglich, solang man nicht auf Kulturdenkmälern und nach Kulturdenkmälern sucht, NSG(Naturschutzgebiete) und GSG (Grabungsschutzgebiete) meidet.
Hab schon oft in BaWü gesondelt und nie irgendwelche Probleme gehabt, im Gegenteil, man kriegt oft noch Tipps und die Bevölkerung ist auch sehr sehr freundlich Super


Lasst euch also nicht von Leuten hier einschüchtern, die das Gesetz nicht lesen können oder hier seit 10 Jahren dabei sind. Die Gesetze gelten für alte Hasen wie Neulinge, jeder muss sie lesen und verstehen können.
Ansonsten sollte man sie lieber nicht kommentieren!


PS: Dies ist keine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung, wo ihr diese Gesetzesauslegung garantiert bekommt, könnt ihr euch gern an einen Rechtsanwalt wenden und mindestens 150€ aufwenden.






Offline
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#303
08. März 2012, um 14:42:19 Uhr

Moin Ernte,

meistens hilft es schon, wenn man mal einen Blick in das Gesetz wirft und in diesem Fall ist es nicht anders. Deine Frage wird im § 27 vollständig beantwortet und damit wird klar, dass meine Ausführungen richtig sind.

Viele Grüße

Walter

Offline
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#304
08. März 2012, um 15:49:26 Uhr

Hi Walter,

kannst du bitte mal einen Fall nennen, in dem so etwas schon einmal vorgekommen ist?
Gab es jemals überhaupt schon mal eine Gerichtsverhandlung + Strafe + Beschlagnahmung von Kulturdenkmälern + Bußgeldstrafe in einem solchen Fall? - Um welche Gegenstände ging es, und wurde derjenige auf deinem KD oder in einem Grabungsschutzgebiet aufgegriffen? - Gab es einen Fall von normalem "Ackersondeln", in dem es zu o.g. Verwaltungsvorgänge kam? - Das glaube ich erst, wenn ich es nachprüfen kann.

Ich glaube auch nicht, dass solche Beschlagnahmungen für Gegenstände mit unklarer Herkunft rechtmäßig sind. In einem solchen Fall muss man erst mal nachweisen, dass die Gegenstände  aus ungenehmigten Nachforschungen mit dem Ziel BD zu entdecken (usw.)  stammen. Und nicht umgekehrt. Man muß erst mal beweisen, dass es sich um "illegal beschaffte" Gegenstände handelt, nicht umgekehrt. Das hätten die Archäologen vielleicht gerne so, der Richter wird es aber 100%ig anders sehen. Wenn nicht, dann kannst du das Grundgesetz gleich in die Tonne treten und wir machen morgen alle, was wir wollen.

Ich habe mal von einer Gerichtsverhandlung gelesen. Der Typ hat allerdings die Raubgräberei im großen Stil betrieben und die Funde auf dem Schwarzmarkt verhökert (Bronzeschwerter, Bartmannskrüge usw. gegen reichlich Asche). Gegen eine Zahlung von 600 Euro (!!) wurde das Verfahren eingestellt. Hier ist etwas über denjenigen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html
- Und da will mir jemand erzählen, ich werde mit 50.000 Euro Geldbuße belangt, wenn ich eine Münze von 1850 aufklaube? - Lachhaft!!

Grüße,
Sondelfreund

Offline
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#305
08. März 2012, um 16:36:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Ernte,

meistens hilft es schon, wenn man mal einen Blick in das Gesetz wirft und in diesem Fall ist es nicht anders. Deine Frage wird im § 27 vollständig beantwortet und damit wird klar, dass meine Ausführungen richtig sind.
Hi Walter,
den §27 kenne ich selbstverständlich, sonst hätte ich kein Fazit ziehen können.
In dem Paragraphen geht es um die Bußgelder, die entstehen können, wenn man sich nicht so verhält, wie ich es hier als Verhaltensregel beschrieben habe.
Ich habe keine Fragen zum Denkmalschutzgesetz, befasse ich mich doch seit einem Jahr mit den Gesetzen.
Ich will nicht damit angeben, dass ich mich mit den Gesetzen auskenne.
Ich will hier lediglich neutral schreiben, was Sondengänger beachten müssen.
Ich möchte der Panikmache von den Ämtern und hier im Forum entgegenwirken, indem ich aufzeige, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
Denn wenn ich ein Neuling wäre, würde ich sehr dankbar sein, wenn mich jemand kurz "an die Hand nähme" und mir erstmal schildert, was erlaubt ist und was beachtet werden muss.
Spaß sollte das oberste Ziel eines jeden Sondengängers sein!

Jeder Sucher in BW ist aufgerufen, sich das Denkmalschutzgesetz selbst durchzulesen. Sich einfach mal eine halbe Stunde Zeit nehmen und alles, Wort für Wort zu lesen.
Das dürfte die meisten Fragen klären und ich müsste mich dann nicht für die Sucher in BW einsetzen und ihnen die Arbeit abnehmen  Smiley


Offline
(versteckt)
#306
08. März 2012, um 16:57:37 Uhr


Hey Ernte AG,

hast Du einen Link zu diesem §27 das ich mir das mal in Ruhe durchlesen könnte Huch
Werd schon langsam blöde mit den ganzen Gesetzen   Lächelnd Lächelnd Lächelnd

 Super Dank Dir schon mal  Super

Mfg
Coindancer

(versteckt)
#307
08. März 2012, um 17:06:14 Uhr

dort ganz unten als Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Vorvorletztes
......als Letztes würd mir passender scheinen !
bezieht sich aber nicht auf Sondengängerei im Allgemeinen ,sondern halt auch nur auf gezielte Kulturdenkmalsuche .....oder auch Fahrlässigkeit meinetwegen in GSG oder auf eingetragenen BD - das Übliche halt ^^

Offline
(versteckt)
#308
08. März 2012, um 17:07:12 Uhr

Sondelfreund,

Deinem Posting kann man schon beipflichten.
Nur...

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
...
Zitat:
"Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus."


...bevor Du die Möglichkeit dieser Einrede hast, sind Detektor, Antiken und Computer bereits aus Deinem Haus raus.

Gruß

masterTHief

Hinzugefügt 08. März 2012, um 17:22:10 Uhr:

@ ErnteAG & all

Wenn (auch: Denkmalschutz-)Gesetze zitiert  werden, dann gebt doch jeweils bitte das entsprechende Bundesland und den Paragraphen an - das Schatzregal (stimmt eigentlich nicht, von einem zu reden - wir haben Regalien - , denn es...) ist in 14 Bundesländern in 9 jeweils abweichenden Ausartungen ge"regel"t!

Danke

masterTHief



« Letzte Änderung: 08. März 2012, um 17:24:41 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#309
08. März 2012, um 17:34:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
@ ErnteAG & all

Wenn (auch: Denkmalschutz-)Gesetze zitiert  werden, dann gebt doch jeweils bitte das entsprechende Bundesland und den Paragraphen an - das Schatzregal (stimmt eigentlich nicht, von einem zu reden - wir haben Regalien - , denn es...) ist in 14 Bundesländern in 9 jeweils abweichenden Ausartungen ge"regel"t!

"Fazit: Auch in BaWü..."
Es geht in den letzten Beiträgen um Baden-Württemberg, das sollte man doch wohl rauslesen können  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#310
08. März 2012, um 17:54:03 Uhr


 Winken Winken Winken Danke Dir sondengängerübermensch  Winken Winken Winken

Mfg
Coindancer

Offline
(versteckt)
#311
08. März 2012, um 18:56:23 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass sich die Vereine / Verbände gegen ein drohendes SR in Bayern positioniert haben und kein Aktionsbündnis "Schatzregal nein danke" notwendig wird.



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#312
08. März 2012, um 19:48:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
Hi Walter,

kannst du bitte mal einen Fall nennen, in dem so etwas schon einmal vorgekommen ist?
Gab es jemals überhaupt schon mal eine Gerichtsverhandlung + Strafe + Beschlagnahmung von Kulturdenkmälern + Bußgeldstrafe in einem solchen Fall? - Um welche Gegenstände ging es, und wurde derjenige auf deinem KD oder in einem Grabungsschutzgebiet aufgegriffen? - Gab es einen Fall von normalem "Ackersondeln", in dem es zu o.g. Verwaltungsvorgänge kam? - Das glaube ich erst, wenn ich es nachprüfen kann.

Ich glaube auch nicht, dass solche Beschlagnahmungen für Gegenstände mit unklarer Herkunft rechtmäßig sind. In einem solchen Fall muss man erst mal nachweisen, dass die Gegenstände  aus ungenehmigten Nachforschungen mit dem Ziel BD zu entdecken (usw.)  stammen. Und nicht umgekehrt. Man muß erst mal beweisen, dass es sich um "illegal beschaffte" Gegenstände handelt, nicht umgekehrt. Das hätten die Archäologen vielleicht gerne so, der Richter wird es aber 100%ig anders sehen. Wenn nicht, dann kannst du das Grundgesetz gleich in die Tonne treten und wir machen morgen alle, was wir wollen.

Ich habe mal von einer Gerichtsverhandlung gelesen. Der Typ hat allerdings die Raubgräberei im großen Stil betrieben und die Funde auf dem Schwarzmarkt verhökert (Bronzeschwerter, Bartmannskrüge usw. gegen reichlich Asche). Gegen eine Zahlung von 600 Euro (!!) wurde das Verfahren eingestellt. Hier ist etwas über denjenigen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html
- Und da will mir jemand erzählen, ich werde mit 50.000 Euro Geldbuße belangt, wenn ich eine Münze von 1850 aufklaube? - Lachhaft!!

Grüße,
Sondelfreund



Es gab alleine in Hessen schon außerordentlich viele dieser Fälle! Du brauchst nur ein wenig im Netz suchen dann wirst Du auch fündig werden, sofern es Dich wirklich interessiert!

Offline
(versteckt)
#313
08. März 2012, um 19:57:13 Uhr

Was ist eigentlich aus der Gräberfeldklage in Hessen geworden?

Offline
(versteckt)
#314
09. März 2012, um 07:33:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Hi Walter,
den §27 kenne ich selbstverständlich, sonst hätte ich kein Fazit ziehen können.
In dem Paragraphen geht es um die Bußgelder, die entstehen können, wenn man sich nicht so verhält, wie ich es hier als Verhaltensregel beschrieben habe.

Moin Ernte,

im § 27 steht, dass die Gegenstände eingezogen werden können, somit in Landeseigentum fallen, wenn die erforderliche NFG nicht vorhanden ist.  Der SG ohne eine NFG hat in BW somit keine Möglichkeit an den Funden Eigentum zu erlangen, außer er kann das Verwaltungsgericht überzeugen, dass er zwar keine NFG hatte, diese aber auch nicht erforderlich war, wobei ja dann immer noch das Miteigentum des Grundstückseigentümers an den Funden besteht, sofern diese im Wert über 10 Euro liegen.

Viele Grüße

Walter

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