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« Letzte Änderung: 09. März 2012, um 13:11:53 Uhr von (versteckt) »
OVG Lüneburg, Urteil v. 7.2.1994Az.: 1 L 4549/92,EzD 2.3.4 Nr. 11. Wer zur Feststellung historischer Wegeverbindungen mit einem Metallsuchgerät nach Hufeisen und Hufnägeln sucht und sie ausgräbt, benötigt eine Ausgrabungsgenehmigung.2. Die durch den Einsatz eines Metallsuchgeräts bedingte einseitige Nachforschung nach einem bestimmten Material bringt die Gefahr, dass einzelne Bestandteile eines Bodendenkmals aus dem Befundzusammenhang entfernt werden und dies rechtfertigt die Versagung der Genehmigung.
« Letzte Änderung: 09. März 2012, um 13:34:53 Uhr von (versteckt) »