Moin,
es gibt Zweifler, die glauben, der Bürger könne in der Politik nichts bewriken, das ist falsch, aber er muss sich eben auch einbringen, von alleine geht es nicht.
Bestes Beispiel das SR in Hessen.
Die Landesarchäologie wollte ein totales SR einführen, es gab so viel Kritik, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst soigar eine öffentliche Anhörung ansetzen müsste, zu der ich auch eingeladen war. Im Ergebnis wurde der Entwurf des totalen SR verworfen und eine - im bundesdeutschen SR-Dschungel - weitere Variante eines SR mit Enteignung des Grundeigentümers, aber mit Belohnung des Finders (nicht etwa des Entdeckers - gut Rudolf, dass Dein Niebelungenschatz in NW liegt und nicht in Hessen, sonst würde ich den jetzt ausgraben
) eingeführt. Immerhin ein Erfolg der Einsprüche.
Ich gebe hier mal den TExt ein, des Schreibens von ARGUS e. V. an den Bauernverband in Hessen. Ich hebe hiermit mein Copyright für den Text auf. Wer möchte kann ihn entsprechend umarbeiten und an die Verbände in Bayern versenden.
Einführung eines „Enteignungsgesetzes“ in Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beiliegend eine Kopie des Gesetzentwurfs der CDU und FDP-Fraktion zur Einführung eines Schatzregals in Hessen.
Betroffen sind Grundstückseigentümer und Eigentümer von historischen Gebäuden, wenn dort archäologische Bodendenkmäler oder Schätze gem. § 984 BGB entdeckt werden.
Diese Funde sollen zukünftig per Gesetz zu Landeseigentum erklärt werden, die bisherigen Besitzer erhalten keine Entschädigung.
Der Landesarchäologe begründet das Gesetz mit den hohen Kosten für den Landeshaushalt, die bisher für die Entschädigungen der Grundstückseigentümer sowie der Entdecker angefallen sind.
So wurde dem Grundeigentümer des keltischen Fürstengrabes am Glauberg für das Grabinventar sowie die Fürstenstatue die Summe von damals 220.000 DM gezahlt.
Nun könnte man meinen, so häufig kommen derartig wertvolle Funde nicht vor, doch das ist falsch. Von 1890 bis 1990 wurden in Nassau im Durchschnitt nur einmal jährlich ein Münzschatz entdeckt, doch durch den Einsatz von Metalldetektoren wurden alleine von 1998 bis 2010 nur rund um Frankfurt 15 Münzschätze (davon 5 bei Glashütten-Schloßborn, einer bei Schmitten im Taunus, einer zwischen Idstein und Esch), sowie eine spätantike Siedlung mit Münzprägestätte bei Raunheim, ein bronzezeitlicher Hortfund im Hochtaunus, Teile einer Reiterstatue des Kaisers Trajan bei Frankfurt-Eschbach und ein merowingerzeitlicher Friedhof einer Adelssippe an der Nidda entdeckt. Alleine die Grabbeigaben aus dem Friedhof können einen Wert jenseits der 200.000 Euro haben.
Legendär der Goldmünzenschatzfund in Taunusstein-Neuhof. Der Käufer eines alten Hauses führte Umbauarbeiten aus. Dabei stieß er beim Durchbrechen einer Wand auf einen Goldmünzenschatz. Ermittlungen ergaben, dass Haus gehörte einst dem Henker, der diese Gulden für die Hinrichtungen erhalten hatte.
Der Taunussteiner hatte Glück, dass der ganze Schatz mit der Entdeckung sein Eigentum wurde. Er war sowohl Finder des Schatzes als auch Eigentümer des Hauses. Nach dem neuen Gesetz müsste er den ganzen Schatz entschädigungslos dem Land Hessen aushändigen.
Grundlage für eine abweichende Regelung, die den Bundesländern erlaubt vom Bundesrecht abzuweichen, ist der Artikel 74 Grundgesetz. Realisiert werden soll dieses Enteignungsgesetz durch ein so genanntes "Schatzregal", einem Paragrafen, der 2011 neu in das Denkmalschutzgesetz eingefügt werden soll.
Bei einem "Schatzregal" wird jeder archäologische Bodenfund und jeder Schatz mit dem Zeitpunkt der Entdeckung zum Eigentum des Landes Hessen. Doch nicht nur das, wie sich die Stadtarchäologin der Stadt Frankfurt gegenüber dem Entdecker der Teile der Trajanstatue äußerte, wird er noch mit den Restaurierungskosten konfrontiert werden. Grundstückseigentümer werden zukünftig nicht nur die Verzögerungen bei der Bauausführungen hinzunehmen haben, wenn dort ein Fund durch eine archäologische Ausgrabung geborgen wird, sondern erhalten für den Fund nicht einmal eine Entschädigung.
Das "Schatzregal" ist keine neue Erfindung sondern eine Gesetzgebung aus der Feudalzeit, es war auch schon viel früher im „Sachsenspiegel“ enthalten. Es sicherte dem König, Herzog, Bischof oder Fürsten das Eigentum am Schatz. Mit der Anerkennung der Bürgerrechte wurde auch das Schatzregal aus den Gesetzen entfernt, da es als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde. Doch Mitte der 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts, gingen einzelne Bundesländer dazu über ihre Staatskassen durch die Wiedereinführung eines Schatzregals zu schonen, gleichzeitig aber mit den Funden selbst Geld zu verdienen. (z. B. den Verkauf der Bildrechte an der Himmelsscheibe von Nebra).
Die Praxis zeigt aber, dass in den Bundesländern mit einem Schatzregal, wertvolle Funde durch die Entdecker unterschlagen werden. Ihre Entdeckung erfahren weder die Denkmalschutzbehörden noch die Grundstückseigentümer in deren Boden sie entdeckt wurden. Als Beispiel soll hier der Fund von 823 keltischen Goldmünzen genannt werden, die 2007 in Baden-Württemberg entdeckt wurden. Wegen des Schatzregals hat der Entdecker die Münzen einschmelzen lassen, da ein Verkauf dieser Münzen im Münzhandel zu auffallend gewesen wäre. Den Grundstückseigentümer sind so gut 250.000 Euro entgangen.
Andere Funde gelangen in den illegalen Antikenhandel.
In England und Wales hat man dagegen das Schatzregal vor einigen Jahren abgeschafft um den Unterschlagungen der wertvollen Funde zu verhindern. Seitdem werden in England und Wales den Entdeckern und den Grund-stückseigentümern jedes Jahr viele Millionen Pfund für den Ankauf dieser Funde ausbezahlt. Finanziert nicht durch die Staatskasse, sondern durch die Einnahmen einer Lotterie, der "Heritage Lottery".
Wir schreiben Ihnen dies, damit Sie sich nach Möglichkeit ebenfalls gegen die Einführung des Schatzregals wenden können, welches den Mitgliedern Ihres Verbandes Nachteile bringen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Franke
1. Vorsitzender