@ Walter
Von der o. g. Drucksache sollten Bauernverbände, Haus- u. Grundbesitzervereinigungen sowie die Vereinigung der Waldbesitzer der Landes- und Bundesebene in Kenntnis gesetzt werden.
Fest steht, daß die Enteignung der Grundbesitzer (soweit nicht auch Entdecker) durch die "Hintertür" der angedachten Einführung des Schatzregales innewohnt.
Dazu könnten die oftmals angeführten Gründe für die Einführung eines Schatzregales mit Argumenten widerlegt werden, wie ich sie noch vor der Ausstrahlung der Hörfunksendung von Bayern 2 zum Thema Raubgräber (01.012011 ) dem Bayrischen Rundfunk auch schriftlich dargelegt habe:
"Richtig ist...
...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er – wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),
...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten, wenn dies so wäre, es sich hingegen um eine Verschwendung von Steuermitteln handeln würde, von der man den Rechnungshof in Kenntnis setzen sollte. Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, sich bei Bedarf kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen.
...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist eigentlich wurscht - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert ist) zu erwarten hat,
...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB (der dem Entdecker und dem Grundeigner hälftig das Eigentum zuweist) zugunsten des Staates aufgehoben würde,
...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird,
...daß archäologisch relevante Bodenfunde nicht nur von einem Bundesland in eine anderes verschoben, sondern zudem vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen werden, vorzugsweise dann sogar vermehrt ins Ausland,
...daß zum Schutz und Erhalt von Baudenkmälern auch kein Archäologe auf die absurde Idee käme, daß das Eigentum hieran durch entschädigungslose Enteignung erlangt werden müsse, weil zum Erwerb ja bisher auch insoweit erhebliche Geldmittel erforderlich wären,
...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),
...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt,
...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 13 Bundesländern acht voneinander unterschiedliche Varianten des Schatzregales zu manifestieren. Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es... ...demnächst etwa eine weitere, natürlich noch bessere Variante geben?
Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des meiner Meinung nach bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).
..."
Bei dieser Gelegenheit:
Für die fabelhaft ausgearbeitete "Vereinssatzung" werden sich doch noch die ("glorreichen") sieben Gründungsmitglieder oder das "Fähnlein der sieben Aufrechten" finden lassen.
@ sondellugga
Täusche Dich nicht!
Die Spitzen der bayrischen Amtsarchäologie sind durchaus nicht(!) vernünftiger und versuchen latent, durchsichtige Scheinargumente in die Medien zu steuern und zu streuen (zur o. g. Hörfunksendung nicht so recht gelungen

).
Hier in Bayern wird den Archäologen jedoch die nötige politische Unterstützung versagt.
Der in der o. g. Hörfunksendung interviewte zuständige Minister (zwar von der FDP, aber die CSU denkt nicht anders) hat definitiv erklärt, daß an der weiteren Einschränkung der freiheitlich bürgerlichen Rechte (gemeint war der § 984 BGB) nicht zu denken ist.
Die "Bayern-Partei" - zu deren bekennenden Mitgliedern ich zähle - würde als Partei (nicht nur für Ihre in der Mehrzahl recht "bodenständigen" Wähler und Anhänger) der Einführung des Schatzregales mit allen politisch zur Verfügung stehenden Mitteln entgegentreten.
@ derfla
Du hast natürlich recht.
Das bisherige Sammelsurium an acht verschiedenen "Ausschmückungen" des Schatzregales in den 13 belasteten Bundesländern würde mit Sicherheit - ob in Hessen oder eben nicht in Bayern -um eine weitere verschlimmbesserte Variante "bereichert" werden.
Gruß
masterTHief