Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forum nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten und auch nicht alle Boards einsehen wie z.B. die Fundbereiche Antike (Keltisch, Römisch, Mittelater etc.). Klicken Sie hier um sich einfach und kostenlos anzumelden.
Würde bereits jede Lästigkeit als Schädigung ausreichen, wären selbst einfache Freiheitsbetätigungen nicht mehr möglich, weil sich quasi an jedem Verhalten jemand anderes stören kann, selbst am leise gesprochenen höflichen, aber vernehmbaren Wort, an einem Spaziergang auf freiem Feld oder daran, eine bestimmte Kleidung öffentlich sichtbar zu tragen. Eine Schädigung kann in diesem Sinne daher nur dort angenommen werden, wo ein anderer Mensch in einer erheblichen Weise in seinem eigenen Freiheitsgebrauch gestört wird.Zudem ist der Nutzen, den ein konkreter Freiheitsgebrauch verspricht, bei der Frage, ob ein hiergegen gerichteter Einschränkungsanspruch gerechtfertigt ist, angemessen zu berücksichtigen. So kann es als angemessener, nicht einzuschränkender Freiheitsgebrauch angesehen werden, etwa einen Flughafen mit entsprechenden akustischen Lärmemissionen zu betreiben, obwohl eine gleichgroße und gleichregelmäßige Lärmemission an selber Stelle für private Feste unzulässig wäre. Der Unterschied besteht darin, dass ein Flughafenbetrieb zwar die Freiheit Dritter vor störendem Lärm genauso beeinträchtigt wie ständige private Großfeste, der öffentliche Nutzen des Flughafenbetriebs aber so hoch eingeschätzt werden kann, dass auch ein erhöhtes Maß an Störung möglicher Weise keine Freiheitseinschränkung in Form eines Flugverbots rechtfertigt.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2011, um 22:20:45 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 02:27:01 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 10:18:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
- Genehmigung verpflichtend ; aber frei von Kosten ; Ablehnung nur, wenn eklatante Gründe dafür vorliegen
- Kostenlose Teilnahme an Workshops / Grabungen / Weiterbildungen
- Eigentümer wird immer Vater Staat - dieser kann dann wählen ob er es rausgibt (weil z.B. die römische Münze schon 1.000.000 mal im Archiv liegt) oder behält diese ein und zahlt 50% des Wertes an den Finder aus und entschädigt ggfs. den Eigentümer des Grundstücks
- Fundhandel komplett unterbinden
- sinnvoll wäre vielleicht auch einen Verband zu Gründen oder in Form eines Vereins sich zu organisieren...dann hat man ganz anderen Zugang zu den offiziellen Stellen und kann professioneller mit denen zusammenarbeiten
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 22:59:13 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »