[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Schatzsuche verbieten widerspricht dem Grundrecht auf Freiheit!

Gehe zu:  
Avatar  Schatzsuche verbieten widerspricht dem Grundrecht auf Freiheit!  (Gelesen 1662 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. Oktober 2011, um 22:14:01 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit














..

















Geschrieben von {author}

Würde bereits jede Lästigkeit als Schädigung ausreichen, wären selbst einfache Freiheitsbetätigungen nicht mehr möglich, weil sich quasi an jedem Verhalten jemand anderes stören kann, selbst am leise gesprochenen höflichen, aber vernehmbaren Wort, an einem Spaziergang auf freiem Feld oder daran, eine bestimmte Kleidung öffentlich sichtbar zu tragen. Eine Schädigung kann in diesem Sinne daher nur dort angenommen werden, wo ein anderer Mensch in einer erheblichen Weise in seinem eigenen Freiheitsgebrauch gestört wird.

Zudem ist der Nutzen, den ein konkreter Freiheitsgebrauch verspricht, bei der Frage, ob ein hiergegen gerichteter Einschränkungsanspruch gerechtfertigt ist, angemessen zu berücksichtigen. So kann es als angemessener, nicht einzuschränkender Freiheitsgebrauch angesehen werden, etwa einen Flughafen mit entsprechenden akustischen Lärmemissionen zu betreiben, obwohl eine gleichgroße und gleichregelmäßige Lärmemission an selber Stelle für private Feste unzulässig wäre. Der Unterschied besteht darin, dass ein Flughafenbetrieb zwar die Freiheit Dritter vor störendem Lärm genauso beeinträchtigt wie ständige private Großfeste, der öffentliche Nutzen des Flughafenbetriebs aber so hoch eingeschätzt werden kann, dass auch ein erhöhtes Maß an Störung möglicher Weise keine Freiheitseinschränkung in Form eines Flugverbots rechtfertigt.




..


Ausserdem stellt sich die ernsthafte Frage, ob das Verhalten gewisser Länder mit ihrer: "verpiss dich Bürger, die ganzen Bodenschätze gehören mir allein"-Mentalität nicht eine unwiedergutzumachende Verhinderung des Auffindens wichtiger kultureller Werte darstellt und damit die Allgemeinheit schädigt.

Und selbst genügend Archäologen oder Schatzsucher einstellen, könnte ja die gut bezahlte eigene Beamtenstellung gefährden, überhaupt wenn die dem Volk gegenüber absolut unverantwortlicherweise nichts als Schulden, Schulden und nochmals Schulden machenden Länder immer mehr unter Zahlungsknappheit leiden!

Die Piratenpartei setzt sich nicht erst seit ihrem Einzug in Berlin gegen diverse absurde Urheber-Rechts-"Gesetze" ein und ähnlich sollte es auch mit der Schatzsuche laufen! Wir brauchen eine schlagkräftige Lobbie und einflussreiche Beziehungen um diese asozialen Schatzsuch-Verbots-Sauereien wieder rückgängig zu machen, sonst machen diese "Großkopferten" irgendwann noch mit den Bürgern was sie wollen - dann kriminalisieren diese engstirnigen Machtgestalten nämlich irgendwann noch GAR ALLES UND JEDEN! Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Wird evtl. Zeit, dass wiedermal ein bisschen Anarchie und Selbstjustiz einkehrt, wenn diverse Staaten glauben, sie könnten aus Profitgier und Pseudo-Gerechtigkeit den Bürger für jeden Scheissdreck bestrafen, nötigen und per Steuern und sonstigen Geldverschwendereien ausbluten lassen wie einen Weihnachtsgans! Ärgerlich


« Letzte Änderung: 14. Oktober 2011, um 22:20:45 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
14. Oktober 2011, um 23:29:24 Uhr

Zu deinem Text möchte ich mal folgendes anmerken:

a) der Staat (und der vertritt nun mal das Interesse des Gemeinwesens - das muss nicht unbedingt deckungsgleich mit deinem persönlichen Interesse sein) hat auch eine Fürsorgepflicht für Kulturgüter ...und da kann es durchaus schon Sinn machen, dass Gebiete (wie Bodendenkmäler) und Personen von Suchgenehmigungen ausgeschlossen werden. (gilt natürlich auch für Einbehltung von wichtigen Funden)

b)so weit mir bekannt ist, sind Archäologen nicht zwingend Beamte, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst...das ist ein nicht marginaler Unterschied.

c)Anarchie zu fordern...zeugt nicht von Verstand. Sonst kommt nachher der Archäologe, für den du solche Abneigung hast, der dich vielleicht auch nicht mag, und haut dir mirnichts dirnichts ein paar auffn Deetz. Dann stehste traurig da...bei Anarchie ;-)

d) Was hat dich eigentlich zu deinem Beitrag motiviert? Mir ist nicht ganz klar, ob du allgemein mal was raushauen wolltest oder ob du eine Anzeige kassiert hast oder sonstwie mit den Archäologen negativ in Berührung gekommen bist...oder biste durch den wikipedia beitrag darauf gekommen, dass du eine Einschränkung deiner Freiheit ertragen musst...Huch...ich komm nicht drauf..aber ich lass es mir gern erklären...

Offline
(versteckt)
#2
14. Oktober 2011, um 23:46:05 Uhr

Ich finde, dass wir vielmehr in diesem Grundrecht eingeschränkt werden:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit


Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#3
15. Oktober 2011, um 00:05:05 Uhr

Hi Leute
Ich kann Deinen Ärger als Landsmann grösstenteils nachvollziehen - Z orro.

Wenn man die Medienberichte in Österr. verfolgt, dann steht Überheblichkeit, gepaart mit Unterstellung im Vordergrund.
Die "Großkopferten"  Grinsend legen sich gegenseitig die Worte in den Mund und ein Schmierblatt schreibt vom anderen ab.
Wenn man die wahren Hintergründe "einer Geschichte" kennt, liegen die Lügen ganz offen schwarz auf weiss vor.
Wenn du die sogenannten "Causen" in Österreich verfolgst, erkennst du, dass ganz bewußt nach Opfern für die Justiz
und für Präsidenzfälle gesucht wird.

Die Schädigung der Grundrechte des Volkes ist zum Sport einer abgehobenen Elite geworden, die ihren verkehrten
Sozialismus zur unantastbaren Religion erkoren hat.
Es ist aber in anderen europäischen Ländern nicht anders.



Offline
(versteckt)
#4
15. Oktober 2011, um 02:25:15 Uhr

wenn ich in einem bundesland wohnen würde wo ich mit der sonde nicht über den acker ziehen darf würde ich vor gericht ziehen und alle aber auch alle register ziehen. was für ein blödsinn der tecker darf mit seinen pflug den acker umgraben und das schon x-mal und davor mit dem pferd  und ich mit meiner kleinen schüppe darf nicht mal 20 oder 30 cm tief graben??? ich glaube nicht das einer hier im forum ein loch gräbt was 3 m tief ist, da ist erst der bauer da und scheißt dich zusammen bevor der partybus mit den zwei  Polizei  Polizei da ist. wenn natürlich alle ducken kommt man nicht weit. ich habe einmal gegen die bundesrepublik deutschland geklagt vor dem oberverwaltungsgericht und habe recht bekommen....war das ein schöner tag  Lächelnd Lächelnd Lächelnd Lächelnd

« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 02:27:01 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#5
15. Oktober 2011, um 09:07:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cerberus
a) der Staat (und der vertritt nun mal das Interesse des Gemeinwesens - das muss nicht unbedingt deckungsgleich mit deinem persönlichen Interesse sein) hat auch eine Fürsorgepflicht für Kulturgüter ...und da kann es durchaus schon Sinn machen, dass Gebiete (wie Bodendenkmäler) und Personen von Suchgenehmigungen ausgeschlossen werden. (gilt natürlich auch für Einbehltung von wichtigen Funden)

(und der vertritt nun mal das Interesse des Gemeinwesens :

Dem ist eben nicht so - siehe hessisches Schatztregal, hier haben sich alle Verbände dagegen ausgesprochen und es wurde trotz der Proteste eingeführt!
Ansonsten sehe ich es wie Drusus, ich sehe mich auch in meiner Forscherfreiheit sehr stark eingeschränkt und verhindert.
Nur die stetige Beobachtung aller Örtlichkeiten die von Erdbewegungen betroffen sind gewährleistet die Entdeckung von Denkmälern evtl. noch zeitig vor ihrer restlosen Zerstörung.
In einer erst kürzlich erschienenen Publikation des hess. Amtes steht, das nur ein Archäologe für die Betreuung von ca. 4000 Qk. verfügbar
sei. Ohne die möglichst umfangreiche Betreuung des Umlandes durch archäologisch interessierte Bürger werden viele Überbleibsel unbeobachtet zerstört, denn diese
wenigen Archäologen können nicht überall sein. Doch diese private initiative wird nicht gewünscht, die Nachforschung immer weiter verhindert oder eingeschränkt, letztlich
durch die "Neuen Richtlinien" des hess. Ministeriums. Außerhalb seiner genehmigten Gebiete, die ja immer enger werden, darf man also nicht forschen. Man muss dann solche Baugruben links liegen lassen,
darf auch den frisch gepflügten ziegelroten Acker nicht betreten wenn man die Absicht hat sich die Scherben genauer zu betrachten etc.. Man nimmt also billigend die unbeobachtete
Zerstörung eines Großteiles von Kulturgut in Kauf, schade nur das so niemand davon erfährt!
Forscher Freiheit verstehe ich anders!


Hinzugefügt 15. Oktober 2011, um 10:18:48 Uhr:

Archäologie im 21. Jahrhundert

Konzept für eine neue Archäologie in Hessen

 

Die Archäologische Denkmalpflege ist zu stärken, um die vielfältigen Aufgaben auch nur

annähernd befriedigend und dem gesetzlichen Auftrag entsprechend bewältigen zu können,

wobei immer wieder betont werden muß, daß Hessen zu den fundreichsten Bundesländern

gehört. Die Anzahl der in Hessen tätigen archäologischen Denkmalpfleger ist

demgegenüber beklagenswert gering. In Baden-Württemberg werden von einem Denkmalpfleger

400 qkm archäologisch betreut, in Hessen sind es 4000 qkm! Wenngleich

durch den Einsatz von privaten Grabungsfirmen seit einigen Jahren mehr archäologische

Ausgrabungen durchgeführt werden als noch vor zehn Jahren, so hat die Notwendigkeit,

die Fachaufsicht über die Tätigkeit dieser Firmen wahrzunehmen, das Aufgabenspektrum

und die Arbeitsbelastung der wenigen in Hessen tätigen Bezirksarchäologen (derzeit fünf)

noch weiter vergrößert.

 

 

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.kal-hessen.de/seiten/archkonz.pdf


 


« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 10:18:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#6
15. Oktober 2011, um 17:09:36 Uhr

Also ich denke mal das Grundproblem ist doch eigentlich folgendes:

Die Archäologen wollen keine Hobbysondler rumlaufen haben, weil...

a) die Funde nicht so erfasst werden, dass sie wissenschaftlich eingeordnet / weiterverwendet werden können
b) die Funde gar nicht gemeldet werden
c) die Finder Eigentümer an den Fundsachen per Gesetz werden (sofern kein Schatzregal vorliegt)
d) einige unserer Zunft das ganze nicht aus Interesse an Geschichte/Kultur betreibt sondern auf Kohle hofft (ein Blick auf eBay reicht aus)
e) weil immer wieder auf Flächen gesucht wird, die nicht genehmigt werden (in NRW z.B. Wälder..Beispiele gibts genug hier im Forum nachzulesen)
f) weil oftmals gar keine NFG beantragt wird
g) weil die Arch. nicht trennscharf zwischen dem Hobbysondler und dem Raubgräber unterscheiden können (das geht ja schon aus den Faltblättchen hervor, die verteilt werden)
h) die tatsächlich häufig stattfindenden Raubgrabungen auf Bodendenkmälern, in Grabungszonen etc.
g)...(gibt bestimmt noch mehr Gründe, die mir gerade nicht einfallen)

Das ganze muss man erstmal zur Kenntnis nehmen.

Der Irrglaube mancher ist, dass man per Gerichtsverfahren etc. die Archäologie in die Enge treiben könne. Wer sich mit unserem Staatsapparat auskennt, der wird erkennen, dass das so nicht läuft. Der Schutz von Kulturgütern wird immer den Gedanken der freien Forschung überwiegen...und was das stärkere Argument ist: Das Forschungsinteresse der Archäologie bzw. der Organisation, die das im Staatsauftrag ausführt wird immer Vorrang vor dem Forschungsinteresse einer Privatperson haben. Das ist doch völlig klar.

Um langfristig das ganze Problem zu lösen, könnte man doch folgendes machen (ein Vorschlag, den man nicht teilen muss):
- Genhmigung verpflichtend ; aber frei von Kosten ; Ablehnung nur, wenn eklatante Gründe dafür vorliegen
- Kostenlose Teilnahme an Workshops / Grabungen / Weiterbildungen
- Eigentümer wird immer Vater Staat - dieser kann dann wählen ob er es rausgibt (weil z.B. die römische Münze schon 1.000.000 mal im Archiv liegt) oder behält diese ein und zahlt 50% des Wertes an den Finder aus und entschädigt ggfs. den Eigentümer des Grundstücks
- Fundhandel komplett unterbinden
- sinnvoll wäre vielleicht auch einen Verband zu Gründen oder in Form eines Vereins sich zu organisieren...dann hat man ganz anderen Zugang zu den offiziellen Stellen und kann professioneller mit denen zusammenarbeiten
...was meint ihr?

Offline
(versteckt)
#7
15. Oktober 2011, um 17:23:28 Uhr

@ Cerberus
...das ist genau der richtige Weg. Nur so kann es funktionieren.... Applaus


Offline
(versteckt)
#8
15. Oktober 2011, um 17:27:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cerberus
Der Schutz von Kulturgütern wird immer den Gedanken der freien Forschung überwiegen


Welcher Schutz??? Es gibt keinen Schutz und darum geht es ja in der Hauptsache! Geschützt werden kann (mit viel Glück) nur das was auch bekannt ist!
Sicher stellt eine Entdeckung auch eine Zerstörung dar, so ist es auch bei jeder archäologischen Ausgrabung. Wenn diese aber durch kompetente Personen
ausgeführt, dokumentiert und gemeldet wird gibt es nichts was dagegen spricht. Und, sofern es sich nicht um Einzelfunde handelt kann der weitere Zusammenhang
nach der Meldung wissenschaftlich untersucht werden. Nur darum geht es.
Es wird in wenigen Jahrzehnten nichts mehr vorhanden sein, das vage ich aus mehreren Gründen vorher zu sehen, und es gilt möglichst vieles an Informationen
zu retten oder zu erhalten. Das dabei unter den NFG Inhabern selektiert werden muss mag eine schwierige Aufgabe sein aber die Konfrontationshaltung mit Ihren
Nebenerscheinungen ist keine Lösung. Sie verursacht mehr Schaden als Nutzen!


Offline
(versteckt)
#9
15. Oktober 2011, um 18:02:48 Uhr

@Cerberus: Genau richtig! Hast es auf den Punkt gebracht!

 Applaus Applaus Applaus

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#10
15. Oktober 2011, um 18:58:24 Uhr

find ich auch ....

Offline
(versteckt)
#11
15. Oktober 2011, um 19:49:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cerberus
was meint ihr?


Das das Wunschträume sind!


Offline
(versteckt)
#12
15. Oktober 2011, um 21:50:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche

Das das Wunschträume sind!


Sicher? Kommt auf das Bundesland an und wieweit Archäologen und Sondler bereit sind, aufeinander zuzugehen.!














..

















Geschrieben von {author}

- Genehmigung verpflichtend ; aber frei von Kosten ; Ablehnung nur, wenn eklatante Gründe dafür vorliegen




..


Gibt es in Schleswig-Holstein. Nennt sich unter Archäologen das Schleswiger Modell. Die Verpflichtung in S-H kommt höchstwahrscheinlich mit dem neuen Denkmalschutzgesetz, das gerade zwischen der ersten und zweiten Lesung ist.














..

















Geschrieben von {author}

- Kostenlose Teilnahme an Workshops / Grabungen / Weiterbildungen




..

Gibt es in Schleswig-Holstein. Zwei Weiterbildungen jährlich. Jederzeit die Möglichkeit, an Grabungen teilzunehmen.














..

















Geschrieben von {author}

- Eigentümer wird immer Vater Staat - dieser kann dann wählen ob er es rausgibt (weil z.B. die römische Münze schon 1.000.000 mal im Archiv liegt) oder behält diese ein und zahlt 50% des Wertes an den Finder aus und entschädigt ggfs. den Eigentümer des Grundstücks




..

Das gibt es allerdings noch nicht bei uns.














..

















Geschrieben von {author}

- Fundhandel komplett unterbinden




..

Das ist ja eher Bundessache. Wird wohl leider eher nie kommen.














..

















Geschrieben von {author}

- sinnvoll wäre vielleicht auch einen Verband zu Gründen oder in Form eines Vereins sich zu organisieren...dann hat man ganz anderen Zugang zu den offiziellen Stellen und kann professioneller mit denen zusammenarbeiten




..

Schwierig. Denkmalschutz ist ja Ländersache. Da macht so ein Bundesverband eher keinen Sinn. In den einzelnen Bundesländern macht es schon Sinn. Bei uns gibt es noch die eher lose Form der "Detektorgruppe Schleswig-Holstein.

Gruß
Oetti1


Offline
(versteckt)
#13
15. Oktober 2011, um 21:53:17 Uhr

Und? Sollen wir jetzt alle nach SH umziehen?
Witzbold!

Offline
(versteckt)
#14
15. Oktober 2011, um 22:18:59 Uhr

Selber Scherzbold.
Natürlich nicht!

Aber soviel dazu, dass du pauschal behauptest, die Vorschläge von Cerberus wären komplett Wunschträume. Wunschträume von denen du wahrscheinlich meinst, dass sie nie Wirklichkeit werden können.

Oetti1

Hinzugefügt 15. Oktober 2011, um 22:59:13 Uhr:

P.S.: Unsere Archäologen wären wohl auch völlig überfordert, wenn mit einem Mal alle Sondler nach S-H ziehen würden.  Smiley

Gruß
Oetti1

« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 22:59:13 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor