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 Schleswig-Holstein hat ein neues Denkmalschutzgesetz

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Avatar  Schleswig-Holstein hat ein neues Denkmalschutzgesetz  (Gelesen 15709 mal) 0
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#90
15. Dezember 2014, um 17:36:32 Uhr

Ja natürlich ist das gewollt, Andy... Zwinkernd

Dieses Prinzip gab es schon vor hunderten Jahren. "Der Narr am Hofe hat sich an der Königlichen Tafel um die Reste des Mahls mit den Hunden raufen dürfen und dachte am Ende gar, dass er besser stünde, als der gemeine Pöbel..."
Oder anders gesagt: " Gib einem einfachen Mann einen Posten und er wendet sich gegen Seinesgleichen!"
Solche Aussagen sind alt aber kommen doch nicht von ungefähr... Zwinkernd

Die sind doch in SH nicht blöde beim Amt. Sie wahren den Schein "des guten Willens", wenn sie jedes Jahr 13-14 Sondlern eine Erlaubnis erteilen und das noch gönnerhaft an die große Glocke hängen und säen damit nur Zwietracht unter "den Begünstigten" (nicht alle aber eben ein paar benehmen sich dann eben "reaktionär" in der Sache) und der großen Masse, die leer ausgeht und bei denen (bei einigen) eben dann auch Neid entsteht...

So haben die auch unsere größte DDR regiert und das ging lange gut!  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 15. Dezember 2014, um 17:38:01 Uhr von (versteckt) »

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#91
15. Dezember 2014, um 18:03:36 Uhr

Danke@Charlie, damit ist meine Frage beantwortet. Da haben wir hier richtig Glück! Jeder bekommt das selbe Gebiet und alle müssen untereinander besprechen, wer schon auf welcher Fläche war.

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#92
15. Dezember 2014, um 18:14:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nidhöggr
Danke@Charlie, damit ist meine Frage beantwortet. Da haben wir hier richtig Glück! Jeder bekommt das selbe Gebiet und alle müssen untereinander besprechen, wer schon auf welcher Fläche war.

So sollte es auch sein, Gemeinsamkeit. Auch sollte die Möglichkeit bestehen, wenn jemand ein konkretes Forschungsvorhaben in einem begrenzten
Gebiet durchführt, ihm dies nicht durch andere Sondler zerstört wird. Aber dies sollten begründete Ausnahmen sein.

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(versteckt)Themen Schreiber
#93
15. Dezember 2014, um 18:22:53 Uhr

Leute, Leute, Leute....... was macht ihr hier ein großes Fass auf und entwickelt Verschwörungstheorien.

Klartext:
- Man macht diesen Zertifizierungskurs und erhält die Sondengenehmigung. Der Kurs ist kostenlos und wirklich ziemlich lehrreich. Und ja, es müssten mehr Kurse angeboten werden oder mehr Leute in die Kurse geholt werden. Leider wurden mal wieder Stellen bei denen getrichen. Aber wie ich hörte, sind sie im Gespräch mit dem Ministerium. Es soll wohl besser werden.
Und ja, man beantragt Suchflächen (hier Claims genannt). Man kann keinen ganzen Kreis als Suchfläche beantragen. Wir haben hier nur 11 Kreise und 4 kreisfreihe Städte. Aber bei einer Fläche von 15.800 Quadratkilometern bleibt wohl für jeden Sondler was. Das geht ganz locker. Man reicht seine Fläche ein. Schon nach ein paar Tagen ist sie eingetragen und man erhält eine Karte mit der genehmigten Fläche. Man kann auch mit mehreren Leuten eine Fläche beantragen. Auch das ist kein Problem. Oder man gibt seine Flächen oder Teilflächen wieder ab und holt sich neue. So what? Da wir ein geschlossenes Forum für unsere Gruppe haben und die meisten Leute sowieso ab und an sieht, kann man sich locker absprechen. Leider ist das nicht immer ganz aktuell, aber im Forum gibt es Google-Earth-Karten, wer wo seine momentanen Flächen hat. Wer will, kann sich im Amt auch die hochauflösenden Laserscans seiner Fläche anschauen. Oder nachschauen, was wo mal als bewegliches Denkmal in die Landesaufnahme genommen wurde. Alles kostenlos.

Ich habe mit vielen Leuten aus der Detektorgruppe gesprochen und eigentlich fast allen ist das Strafmass im neuen Gesetz zu hoch. Aber wurden wir nach unserer Meinung gefragt? Nein. Also, was soll das Einprügeln auf die Sondler der Gruppe?
Seht es doch mal positiv. Laut §13 kann man die Genehmigung beantragen und es gibt wenige Gründe, weshalb das Amt diese Genehmigung versagen kann. Klar, die Auflage der Zertifizierung bleibt. Ist aber wie oben beschrieben, kostenlos.
Welches andere Denkmalschutzgesetz hat sonst noch solch klar formulierte Regeln für Sondler? Meist ist das doch Wischi-Waschi und es hängt von der Laune der betreffenden Archäologen ab, wie verfahren wird.

Schöne Grüße
vom leicht genervten Oetti1



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#94
15. Dezember 2014, um 19:10:19 Uhr

Danke an Oetti und Insurgent Weise

 Idee Die Welt in SH ist also vollkommen in Ordnung und es wurde gerade ein schon längst überfälliges Gesetz zum Kulturgutschutz verabschiedet.
Das nenne ich mal Aufklärungsarbeit.



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#95
16. Dezember 2014, um 18:06:03 Uhr

Hier geht was ab... Eigentlich könnte diese Diskussion geschlossen werden, wirkliche Neuigkeiten gibt es hier ja nicht und der Ton...

Zudem verstehe ich die Aufregung nicht. In SH gibt es ein Gesetz wonach jeder die Möglichkeit hat zu Sondeln. Dabei sind Regeln einzuhalten, die den Schutz des Kulturgutes dienen. Und das unterstützen wir doch alle. So, wo ist das Problem?

Gruß

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#96
16. Dezember 2014, um 18:27:24 Uhr

Aufregung hin oder her. Was aber ohne Regeln und ggf. auch ohne entsprechenden Strafandrohungen los wäre mag ich mir gar nicht vorstellen... Zumal, wie schon durch die Vorredner genannt, jedem der legale Weg offen steht.

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#97
18. Dezember 2014, um 11:59:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von nelda76
Aufregung hin oder her. Was aber ohne Regeln und ggf. auch ohne entsprechenden Strafandrohungen los wäre mag ich mir gar nicht vorstellen... Zumal, wie schon durch die Vorredner genannt, jedem der legale Weg offen steht.
Aktuell gibt es für 15 Teilnehmer im Jahr Kursplätze ?

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#98
19. Dezember 2014, um 10:04:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von DOC.ATX
Aktuell gibt es für 15 Teilnehmer im Jahr Kursplätze ?

Sind immer noch 25 Plätze.

10 Personen sind kurzfristuig abgesprungen.

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#99
08. Januar 2015, um 19:11:00 Uhr

Hallo bekomme morgen meinen md, wohne in Schleswig-Holstein verstehe ich das richtig das ich damit gar nicht suchen darf? Muss ich mir eine Genehmigung holen um mit meinen Sohn im Wald suchen möchte? In was für einem Staat wohnen wir hier ?

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#100
08. Januar 2015, um 19:19:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von nokus
....... Muss ich mir eine Genehmigung holen um mit meinen Sohn im Wald suchen möchte? .....

Ja. Aber Genehmigungen gibt es nicht für den Wald.

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#101
08. Januar 2015, um 19:42:50 Uhr

Sondern wofür gibt es Genehmigungen? Und wo muss ich die beantragen? Also darf ich nicht im Wald suchen?


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#102
08. Januar 2015, um 21:01:57 Uhr

Du kannst beim alsh eine Strandgenehmigung bekommen, einfach anrufen ist 2,3 Tage später da. Wald ist verboten und auf die Genehmigung für Ackerflächen musst du ca 2 Jahre warten.
Gruß runge

« Letzte Änderung: 08. Januar 2015, um 21:02:56 Uhr von (versteckt) »

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#103
08. Januar 2015, um 21:43:23 Uhr

Ich glaube, es ist besser, Du ziehst nach Bayern! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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#104
08. Januar 2015, um 21:49:40 Uhr

Da brauchst garnicht soweit ziehen. Komm zu uns nach Meck/Pomm. Zumal wir wohl nur nen paar Kilometer auseinander sind. Zwei Anfänger-Trupps auf Erfolgskurs. Zeien wir den alten Hasen, was wir können..........OK OK OK, das war nen bissel Ironie Zwinkernd Zunge

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