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 (schriftliche) Genehmigung vom Bauern

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Avatar  (schriftliche) Genehmigung vom Bauern  (Gelesen 2538 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Januar 2013, um 14:20:17 Uhr

Ich plane aktuell die Suche auf min. 3 Feldern um eine Wasserburg von etwa 1500.

Da alle Felder von  unterschiedlichen Bauern gepachtet sind, brauche ich natürlich von jedem eine Genehmigung.
Um nicht im Nachhinein Probleme zu bekommen, fände ich eine schriftliche Genehmigung vorteilhaft.
Momentan überlege ich was ich dem Bauern erzählen könnte, damit er mir die Suche und vor allem das Buddeln erlaubt.
Was könnte der Bauer für ein Motiv haben, bzw. was hätte er für Vorteile/Nachteile?
Sicherlich entferne ich eine Menge Alteisen aus dem Acker und er wird an 50% der Funde beteiligt (NRW), aber sicherlich lassen sich mit solchen Argumenten nicht alle Bauern überzeugen.

Wie kann ich noch argumentieren und was schreibe ich am besten in die Genehmigung die mir der Bauer unterschreiben soll?
Ich hab ein wenig Angst auf große Ablehnung zu stoßen und mir die Möglichkeiten neben der Wasserburg zu verbauen.

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(versteckt)
#1
03. Januar 2013, um 14:29:32 Uhr

Heyho, vom Sondeln hab ich keine Ahnung, dafür aber von Menschen.

Menschen, vor allem "bauernschlaue" Bauern unterschreiben nicht gerne was, also wirst Du Dir damit am ehesten den Weg dahin verbauen.
Rede freundlich mit denen, bring nen Fläschchen Wein mit, und sinnvollerweise eine weitere Person (Zeuge).
Weise auf die rechtliche Situation hin (das dem Bauern die Hälfte gehört wenn DU was findest) und er wird zu 99% nix dagegen haben.

Einmal Händeschütteln und Du bist auf der sicheren Seite.

Wenn Du dauerhaft mit den Jungs erfolgreich sein willst, biete Ihm an, mal mitzugucken, und/oder zeig Ihm nach getaner Arbeit Deine Funde.
Vertrauen + Menschlichkeit ist ALLES.

Greetz
Domi



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#2
03. Januar 2013, um 14:29:52 Uhr

Brauchst du in NRW gar keine NFG ??
Langt da wirklich nur das ja Wort vom Bauern ??
Ich glaube ich wohne im falschen Bundesland. Ich ziehe um...
Ich muß schon sagen...du hast das echt gut da unten

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#3
03. Januar 2013, um 14:33:24 Uhr

die erlaubnis des bauern reicht vollkommen, sofern das gebiet auf dem du sondeln möchtest kein bodendenkmal ist! wenn es ein bodendenkmal ist, dann benötigst du eine genehmigung!

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#4
03. Januar 2013, um 14:36:55 Uhr

Moin , ich würde es auch ohne schriftliche versuchen , niemand unterschreibt etwas gerne ....eine müdliche zusage reicht ! Solange man nicht auf einem BD sondelt braucht man keinen NFG in NRW ...

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#5
03. Januar 2013, um 14:38:37 Uhr

wenn eure Bauern bauernmäßig drauf sind dann mach mal nich son Gewese um die ganze Sache !
sag denen einfach das du auf deren Feldern gern bisschen suchen willst und das du, falls mal so aufgeblasene Spezies meinen sie müssten da Stunk machen, gern schriftliches OK hättest um die abzuwimmeln und fertich !

@SH
in NRW läufts in fast jeder Hinsicht so wie überall und suchen kannst da nach fast allen Zeug an fast allen Orten genauso wie in anderen Ländern auch !
das Einzige was da anders läuft, is das die (noch !) kein Schatzregal haben ........wenns darum geht, würd ich aber eher nach Bayern auswandern - dort wird sich die Regalfreiheit wohl noch büschen länger halten Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
03. Januar 2013, um 14:40:41 Uhr

Ok, dann versuche ich es mal. Ist übrigens kein BD (zumindest die Felder nicht)

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#7
03. Januar 2013, um 14:46:27 Uhr

Hallo!
Natürlich braucht man in NRW eine Genehmigung nach §13 DSchG NRW wenn man legal suchen möchte. Das hat nichts damit zu tun, ob man auf einem Bodendenkmal sucht. Dort darf man gar nicht suchen.

Gruß,
yenzee.


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#8
03. Januar 2013, um 15:15:36 Uhr

ich kenn einen acker da steckt eine me 109 drinnen , der bauer zeigte sich sehr interessiert zeigte mir die stelle und wir sammelten die blechfetzen ab , er erzähte das der haupteil der maschine etwa 2 meter im boden steckt , vom piloten wurden nur noch kleinere fetzten gefunden . ob ich graben darf überlegt er sich noch wegen öl und munition... Bagger krieg ich wahrscheinlich vom örtlichen totengräber ansonsten kann man auch mal 2 3 meter von handgraben dauert halt ne weile... die teile werden wahrscheinlich nur noch schrott sein aber würde ich eine gehnemigung bekommen. hab da von so einer vermissten forschung gehört die immer graben darf , der bauer meinte der pilot ist beerdigt worden wen man trotzdem noch teile finden würde würd ich die natürlich abgeeben ebenso wie munition welche warscheinlich eh nich an bord ist weil das flugzeug auf training war. kann mir jemand eine adresse geben wo ich da nachfragen kann ist in baden württem berg  Smiley

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(versteckt)
#9
03. Januar 2013, um 15:21:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von yenzee
Hallo!
Natürlich braucht man in NRW eine Genehmigung nach §13 DSchG NRW wenn man legal suchen möchte. Das hat nichts damit zu tun, ob man auf einem Bodendenkmal sucht. Dort darf man gar nicht suchen.

Gruß,
yenzee.


Doch nicht ohne ?? Unentschlossen  Unentschlossen
Na dann bleibe ich doch in Schleswig Holstein Küsschen

(versteckt)
#10
03. Januar 2013, um 15:28:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von S-H
Doch nicht ohne ?? Unentschlossen  Unentschlossen
Na dann bleibe ich doch in Schleswig Holstein Küsschen


Blödsinn !  yenzee muss da entweder heraus gelesen haben das der Onkel gezielt nach Denkmälern suchen will oder aber er hat vergessen *nach Bodendenkmälern* zwischen "legal" und "suchen" zu setzen - ansonsten hatten wir NRW auch schon recht ausführlich hier an Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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@pq12
dein Ernst ? metertief in Boden um vielleicht auch Pilotenreste zu finden ? buäh ! je nach dem an welche Stelle du dich in BW richtest, würd ich mir keine allzu großen Hoffnungen machen Zwinkernd

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#11
03. Januar 2013, um 15:50:22 Uhr

Seit wann stehen dem Bauern denn theoretisch 50% zu?
Der hats doch sicher nur gepachtet Zwinkernd

Für ihn würde nur rausspringen das der Müll runterkommt, aber das freut die schon genug  Grinsend

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#12
03. Januar 2013, um 15:57:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
in NRW läufts in fast jeder Hinsicht so wie überall und suchen kannst da nach fast allen Zeug an fast allen Orten genauso wie in anderen Ländern auch !
man sollte sich schon das Gesetz seines Landes schon genau durchlesen, was darf man denn z.B. in Sachsen- Anhalt noch genehmigungsfrei suchen?

§ 14 Genehmigungspflichten
(3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

§ 2 Begriffsbestimmung
(2) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind:
5.    bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge, Geräte, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Trachtenbestandteile, Bekleidung, Kultgegenstände, Gegenstände der Kunst und des Kunsthandwerkes, Münzen und Medaillen, Verkehrsmittel, Maschinen und technische Aggregate, Teile von Bauwerken, Skelettreste von Menschen und Tieren, Pflanzenreste und andere Hinterlassenschaften Irre

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(versteckt)
#13
03. Januar 2013, um 15:58:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von yenzee
Hallo!
Natürlich braucht man in NRW eine Genehmigung nach §13 DSchG NRW wenn man legal suchen möchte. Das hat nichts damit zu tun, ob man auf einem Bodendenkmal sucht. Dort darf man gar nicht suchen.

Gruß,
yenzee.


Hallo yenzee,

Bitte kläre uns auf, wo Du Deine Weisheit hernimmst das in NRW gar nicht ohne NFG gesucht werden darf. Auch bitte mit entsprechendem Paragraphen zum nachvollziehen Deiner Behauptung! Da bin ich mal sehr gespannt!


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(versteckt)
#14
03. Januar 2013, um 16:00:37 Uhr

Hallo!
Nach welcher Art von Objekten möchte er denn suchen? Man kann sich natürlich selbst in die Tasche lügen und sagen, ich such nur nach einer alten Fahrradklingel und Omas Suppenkelle. Wenn man jedoch ehrlich zu sich ist läuft es doch meistens darauf hinaus, dass man nach Objekten sucht, die wesentlich älter sind und sehr schnell zu (beweglichen) BD werden können.
Aber ich denke, über dieses Thema wurde schon so viel diskutiert und gestritten, dass wir das jetzt besser beenden. Ich bin niemand, der darauf pocht, dass jeder eine Grabungserlaubnis hat (war selber lange ohne unterwegs). Ich wollte nur den Threadersteller informieren.

Gruß,
yenzee.


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