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 Sondeln auf Bodendenkmal bzw. wie BD erkennen?

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Avatar  Sondeln auf Bodendenkmal bzw. wie BD erkennen?  (Gelesen 969 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Februar 2014, um 08:23:09 Uhr

Hallo zusammen,

aus gegebenen Anlass wollte ich Euch mal fragen, wie man ein Bodendenkmal "erkennt".
Dem nun über alle Landesgrenzen bekannten SPB wurde oft vorgeworfen er sei auf Bodendenkmälern unterwegs gewesen.
Laut den Informationsbroschüren des Landes RLP konnte ich das nicht nachvollziehen.

Ist ein bekanntes Schlachtfeld gleich ein Bodendenkmal, auch wenn es in der Liste der Bodendenkmäler nicht auftaucht?

Ist eine Römerstraße auch ein BD, nur weil man weiß, dass mal eine da war?

Viele Grüße
Jayboo

Offline
(versteckt)
#1
19. Februar 2014, um 08:45:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jayboo

Dem nun über alle Landesgrenzen bekannten SPB wurde oft vorgeworfen er sei auf Bodendenkmälern unterwegs gewesen.
Laut den Informationsbroschüren des Landes RLP konnte ich das nicht nachvollziehen.

Mit einem bisschen heimatgeschichtlichem Interesse weiß man das wenn man aus der Gegend kommt.
Andernfalls bei Gemeindeverwaltung oder Denkmalamt erfragbar.

Und ja, Römerstraßen gelten als BD (und nebenbei auch noch als Verkehrsdenkmal).

 Winken


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(versteckt)
#2
19. Februar 2014, um 09:06:13 Uhr

Hallo allerseits , Ich frage beim Landwirtschaftsamt nach die wissen auch ob es Bodendenkmäler (BD) auf dem Suchfeld gibt, das Problem wenn man so ein BD unwissentlich anbuddelt wird im Amtsdeutsch das BD beschädigt, Zerstört und denn wird's unangenehm und Teuer......

 Ein Kriegsfeld das nich als BD eingestuft ist meiner Meinung nach offen aber frag vor dem "suchen & graben" den Grundstücksbesitzer vieleicht hat er die nötigen Infos. 

Grüße aus den Allgäu und gut such & Fund.

 

 

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(versteckt)
#3
19. Februar 2014, um 09:16:09 Uhr

Ah - aufgeschreckt durch den Barbarenschatz?

Wie auch immer. Ein BLick in ein beliebiges Denkmalschutzgesetz hilt meistens weiter.

Da steht nichts von Bodendenkmal, welches bei der Suche nicht betreten werden darf.

Da steht sinngemäß: Für die Nachforschung nach archäologischen Bodendenkmälern wird eine Genehmigung benötigt.

Wer nach archäologischen Bodendenkmälern sucht - egal ob auf bekannten BD oder auf dem freien Feld und meilenweit davon entfernt - benötigt eine NFG. Die Begriffsbestimmungen, was ein archäologisches BD ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und kann aufgrund der meistens sehr gummiartigen Formulierungen auf nahezu alle Gegenstände angewendet werden, die vor 1945 in den Boden gelangt sind.

Viele Grüße


Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
19. Februar 2014, um 10:47:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Ah - aufgeschreckt durch den Barbarenschatz?

naja, was heißt aufgeschreckt?! ;-)

Ich sondel seit 25 Jahren ab und zu mal ohne ein spezielles Ziel, frei übers Feld.
Letztes Jahr habe ich das Hobby etwas intensiviert. Habe mich im Internet informiert über NFG und Ansprechpartner und wollte das nach und nach angehen ohne irgendwo mit der Tür ins Haus zu fallen, da ich mitbekommen habe, dass Sondler im Allgemeinen bei den Archäologen nicht gut angesehen sind.

Dann bin ich auch irgendwann über SPB im Internet gestolpert. Für jedes Thema, welches mit sich Gummiparagraphen in Grauzonen bewegt und Abhängig ist von persönlichen Kontakten (da ja anscheinend nicht jeder eine NFG erhält), ist es nicht förderlich in Youtube an die große Glocke gehängt zu werden. Das fand ich nicht gut von SPB.

Die Hintergründe beim Barbarenschatz sind meiner Meinung nach nicht klar. Falls SPB den Fund tatsächlich aus freien Stücken gemeldet hat wird er (auch wenn ich wie gesagt seine Publikationen und sonstigen Handlungen nicht gut finde) zu Unrecht an den Pranger gestellt.
Und der Rest der Sondler gleich mit. Jeder ist gleich illegal und Raubgräber, der einfach mal mit einer Sonde über einen Acker läuft. Wenn dann zufällig was gefunden wird, wird es dann zukünftig auch heißen: "da fehlt doch was!" und: "da jetzt was gefunden wurde, ist es auch gleich ein Bodendenkmal" ?

Das gibt mir alles zu denken und ich frage mich wie man sich dann verhalten wird, wenn man wirklich mal was finden sollte.

Viele Grüße
Jayboo

Offline
(versteckt)
#5
19. Februar 2014, um 12:16:12 Uhr

Moin,

ich hätte nach dem Aufgeschreckt besser ein Smiley gesetzt  Smiley


Tja, was macht man wenn man wirklich etwas entdeckt?

Melden, am besten solange es noch im Boden ist. Alles Weitere lässt sich dann später klären. Den Vorwurf einer eventuell illeageln Nachforschung kann man einfacher ausräumen als einen zerstörten Befunde entschuldigen.

SPB hat den Fund aus freien Stücken gemeldet, auch wenn eine erfolglose HD vorangegangen ist.

Viele Grüße


Walter

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