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 Sondeln auf Waldweg in NRW

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Avatar  Sondeln auf Waldweg in NRW  (Gelesen 7181 mal) 0
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#15
04. Juli 2012, um 12:34:05 Uhr

Und da ist er wieder, der vorauseilende Gehorsam des deutschen Michels...  Nono
Also ich persönlich würde auf solchen Wegen sondeln, wenn jemand was dagegen  hat, wird er seinen Einwand schon glaubhaft begründen müssen. Daß auf Wald- und Reitwegen archäologische Denkmäler liegen, dürfe i.d.R. nicht zutreffen, da die meisten Wege ohnehin aufgeschüttet usw. wurden.  Ein Bekannter sagt immer: »Laber net, mach!!«

Ich geh auch ganz offen sichtbar für alle an Liegewiesen und auf Festplätzen suchen, es hat mich erst einer angesprochen in all den Jahren: Ein radfahrender (mit 'nem E-Bike!!) selbsternannter Öko-Papst und Biologie-Lehrer. Er kam angerast und meckerte mich gleich an: »Heee Haaalt - Maulwürfe stehen unter Naturschutz, lassen Sie das sofort sein!!!«  Grinsend



Grüße,
sondelfreund

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#16
04. Juli 2012, um 12:55:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

Suchst Du aber unter Anwendung eine Grabungswerkzeuges benötigst Du eine NFG da uns ein SG dazu mit einem wunderschönen OVG-Urteil beglückt hat. (Die Diskussion über die Auswirkungen dieses Urteils wurde hier im Forum ausführlich geführt).



Nicht schon wieder das  Irre hast dir die Urteilsbegründung auch gut durchgelesen ?

Der Kollege hat für seine Suchaktionen angenommen, das er durchaus, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, auf KD stoßen kann und hat außerdem ausgesagt, das er hauptsächlich nach guten Sachen, die er gut verkaufen kann, sucht und die wiederum können aufgrund Güte und Qualität, noch etwas wahrscheinlicher KD sein .
Desweiteren ist er auch sonst ziemlich dämlich vorgegangen bzw gegen diverse Behauptungen der Beklagten nicht vorgegangen …….aber das erspar ich uns jetzt mal lieber – hatten wir ja (fast) alles schon und wenn trotzdem noch Interesse vorliegt, einfach mal diesen Witz von Urteil und ganz besonders dessen Begründung durchlesen .

Außerdem ging es nicht um Sondennutzung bei dem Prozeß ,sondern um vorbehaltlose Erteilung von NFG für den Kläger .
es ist weiterhin ausdrücklich als  Einzelfallentscheidung zu sehen und hat nicht den Charakter von Grundsatzurteil ……..aus dem dann im Umkehrschluss auch noch hervor geht, das sämtliche SG in Zukunft ne NFG bräuchten  .




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#17
04. Juli 2012, um 13:31:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
Was mir dazu einfällt.
Geschlechtsverkehr wird in Zukunft nur mit Genehmigung der zuständigen Fickbehörde erlaubt.
Da man als Mann einen Penis besitzt, mit dessen Hilfe man in der Lage ist ein Kind zu zeugen, bedarf es eine Genehmigung diesen Penis auch einzusetzen.
Denn: Durch das mitführen des angesprochenen Penis und der Möglichkeit damit Beischlaf auszuüben nimmt, man billigend in Kauf, in seinem Leben tatsächlich ein Kind zu zeugen. Da es theoretisch möglich ist, das man für dieses Kind nicht in der Lage sein wird für  den Unterhalt aufzukommen, stellt das schon im Vorfeld eine Straftat da. Deshalb wird dem schon jetzt mit dem Zwang zum Kopulationsantrag entgegen gewirkt.

Hab ich doch jetzt so richtig erfasst, oder !?

DAff

Hallo Daff,

lese mir deine Posts immer wieder gerne durch  Grinsend

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#18
04. Juli 2012, um 13:55:36 Uhr

Hallo,  Smiley

ich denke wichtiger als eine NFG ist,  verantwortungsvolles Handeln.  Belehren

Mitmenschen/Tiere nicht unnötig zu stören, sein Löcher vollständig zu schliessen, Finger weg von Spengmitteln
und vor allem etwaige BD auch unverzüglich zu melden!

Wenn wir uns auch wirklich so verhalten, würden LDA/Forst wohl entspannter mit uns umgehen.  Idee

Ich denke die meisten sind verantwortungsvoll, aber leider gib es auch andere.
Schade einige wenige, zerstören durch ihr Handeln unser Ansehen.  Weinen

Gruß Swen  Winken

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#19
04. Juli 2012, um 14:51:55 Uhr

Ob mit oder ohne NFG, käme ich niemals auf den Gedanken, in Wald, - Reitwege Löcher zu graben. Auch wenn man sie wieder schliesst, bilden sie eine Gefahr. Ich denk da an ein Pferd, was sich die Haxe bricht, wenn es in so ein Loch tritt.

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#20
04. Juli 2012, um 14:58:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von panzki
Ob mit oder ohne NFG, käme ich niemals auf den Gedanken, in Wald, - Reitwege Löcher zu graben. Auch wenn man sie wieder schliesst, bilden sie eine Gefahr. Ich denk da an ein Pferd, was sich die Haxe bricht, wenn es in so ein Loch tritt.

würd ich als Förster/Waldeigentümer auch nicht erlauben - abseits der Wege meinetwegen ,aber auf den Wegen = nix da !
könnt man mir noch so sehr versichern das man die Löcher wieder schließt - würd ich weder zu 100% glauben, noch das bloße auffüllen mit gelockerter Erde als ausreichend betrachten .

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#21
04. Juli 2012, um 15:17:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Dein Denkfehler beginnt schon sehr viel früher.

Aha, na dann schiess mal los ...

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#22
18. Juli 2012, um 10:17:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Agrippa
Alle Waldwege in NRW sind RESERVIERT!!!

Für mich natürlich Grinsend Grinsend Grinsend

UND FÜR MICH!!!!  Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend

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#23
18. Juli 2012, um 11:25:58 Uhr

Wieder so eine hypothetische Frage. Wenn ich irgendwo sondeln will, dann mach ich das auch.
Und mein Grabungswerkzeug benutze ich nur um mich gegen Widersacher zu wehren. Narr
Viele Grüße
Uwe

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#24
18. Juli 2012, um 12:15:11 Uhr

Das Sondeln auf privat wegen wäre verboten, aber Spazierwege und so, da ist das Sondeln wohl ehr nicht verboten!!!


Grüße von Max Smiley

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#25
18. Juli 2012, um 12:29:54 Uhr

Solange dein Weg nicht an einem Bodendenkmal liegt sollte dir nichts passieren  :Smiley
Ich halte mich bei uns in NRW aber eh ehr im Hinterhalt und gehe auch nicht an Sonn und Feiertagen sondelnd über Wege.
Einfach um Fragen zu vermeiden  Zwinkernd
Gut Fund!!!!

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#26
31. Juli 2012, um 16:42:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
Was mir dazu einfällt.
Geschlechtsverkehr wird in Zukunft nur mit Genehmigung der zuständigen Fickbehörde erlaubt.
Da man als Mann einen Penis besitzt, mit dessen Hilfe man in der Lage ist ein Kind zu zeugen, bedarf es eine Genehmigung diesen Penis auch einzusetzen.
Denn: Durch das mitführen des angesprochenen Penis und der Möglichkeit damit Beischlaf auszuüben nimmt, man billigend in Kauf, in seinem Leben tatsächlich ein Kind zu zeugen. Da es theoretisch möglich ist, das man für dieses Kind nicht in der Lage sein wird für  den Unterhalt aufzukommen, stellt das schon im Vorfeld eine Straftat da. Deshalb wird dem schon jetzt mit dem Zwang zum Kopulationsantrag entgegen gewirkt.

Hab ich doch jetzt so richtig erfasst, oder !?

DAff
Sehr gut DAff, hast du richtig erfasst Grinsend

Es ist übrigens auch bedingter Vorsatz, mit einem Auto zu fahren... auf einer Straße! Warum das?
Ich nehme ja in Kauf, ein Kind zu überfahren.
Zwar habe ich mich aufm Amt informiert, wo Kinder zur Schule gehen und wo Kinder wohnen (sie sagten, Kinder wohnen nicht auf der Straße) allerdings könnte es sein, dass ich mit meinem Auto auf ein Kind stoße und es plattfahre.
Demnach ist Autofahren dolus eventualis - Eventualvorsatz einer Kindstötung und Autofahren ist genau wie Detektorbenutzung strengstens verboten in Deutschland  Lächelnd
Man KÖNNTE ja auf Denkmäler treffen, man KÖNNTE aber auch auf Kinder treffen...

Da genügt bereits das blosse Mitführen des Geräts (des Autos), um dir eine saftige Strafe aufzubrummen.

Ergo: Sapere aude et evita forum detektorum !



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#27
31. Juli 2012, um 16:55:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Ergo: Sapere aude et evita forum detektorum !
Kringeln
Schön dich endlich wieder zu lesen, Ernte  Super

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#28
31. Juli 2012, um 17:47:54 Uhr

Hm, eigentlich geben die zahlreichen Antworten nicht wirklich was her?

Immerhin ist es eine ganz klare Sache: Das Bild Nr. 3 zeigt uns aller Wahrscheinlichleit nach einen Hohlweg, der vermutlich ein Bodendenkmal ist. Ob das Sondeln auf BD strafbar ist, kannst Du Dir vermutlich selbst beantworten. Eine kleine Übersicht, wo Du besser nicht sondelst, findest Du hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bodendenkmalpflege.lvr.de/bodendenkmaeler/


LG Jan

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#29
31. Juli 2012, um 21:18:21 Uhr

Danke ihr habt meinen Abend gerettet  Küsschen Küsschen Küsschen
Ihr habt meinen Humor hihihihi  Grinsend Grinsend Grinsend

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