Hallo !
Betrifft Niedersachsen
Bin seit Juli 2011 am

.
Ich habe ohne Probleme eine Genehmigung für die Ackersuche für das Gebiet einer Samtgemeinde bekommen.
Den Antrag habe ich bei der unteren Denkmalbehörde ( Bauamt ) beim Landkeis eingereicht.
Auszug aus der Genehmigung: auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen die Genehmigung nach §12 NDSchG zur Nachsuche mit einem Metelldetektor im Bereich
der Samtgemeinde ############### unter folgenden Auflagen:
* Die Genehmigung nach §12 NDSchG wird zunächst auf ein Jahr erteilt und kann danach verlängert werden.
* Die Genehmigung gilt für die von Ihnen benannten Flächen und ist beschränkt auf das Bergen von Metallfunden aus der Ackerschicht.
* Die von Ihnen geborgenen Funde sind dem NLD Stützpunkt ######### mindestens einmal pro Jahr vorzulegen und können von diesem
befristet zur wiss. Dokumentation ausgeliehen werden (§ 15 NDSchG)
Besondere Funde, insbesondere solche, bei denen sofortiger Restaurierungsbedarf besteht, sind sofort anzuzeigen. Sofort anzuzeigen und unverändert im Boden zu belassen sind Funde,
bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese nicht isoliert in der Ackerschicht liegen, sondern Teile eines größeren Fund- und Befundzusammenhanges sind.
*
Hinweis: Die Genehmigung umfasst nicht die privatrechtlichen Genehmigungen der Grundstückseigentümer und erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungsvorbehalte
anderer Dienststellen, insbesondere der Naturschutzbehörden.
Ende des AuszugsIch kann damit leben, im Samtgemeindebereich giebt es mindestens 1000 Äcker und wenn nur 10 % davon

würdig sind, reicht mir das.
Fundmeldungen gebe ich regelmäßig ab, aber vorgelegt hab ich noch nichts. Aber es kann nichts Schaden wenn Fachleute einen Blick auf die Funde werfen.
Sollte das eine oder andere Teil im Museum landen, ist das halt so. Denn das suchen habe ich voll ausgekostet.
Ich hoffe mit dem Auszug der Genehmigung geholfen zu habe.
Grüsse
an Alle