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 Sondeln in Polen

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Avatar  Sondeln in Polen  (Gelesen 8114 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. November 2009, um 18:39:52 Uhr

Wie sieht die gesetzeslage in Polen aus wenn ich zB. einen Acker mit der erlaubnis des Bauerns durchsuche? das mann nichts über die Grenze nehmen darf weiss ich, was aber ist wenn ich im Wald unterwegs bin?

War einer von euch an der Grenze zu DE Sondeln? (Stettin)

Schon mal vielen dank im vorraus für die antworten.  Smiley

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(versteckt)
Gesperrt
#1
03. November 2009, um 18:58:19 Uhr

Ohh , wollte Dir nach Deinem Vorstellungsbeitrag schon eine PN schicken und Dir genau die selbe Frage stellen .
Also schliesse ich mich hier mal an und wir warten mal auf Ergebnisse . Von Stettin trennen mich übrigens ca. 50 km.

Gruss vom Caddy

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#2
03. November 2009, um 19:11:32 Uhr

Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage.

In dem Zusammenhang:

Gibt es zum Sondeln eigentlich auch EU-Bestimmungen?  Belehren


Gruß
Michael

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#3
03. November 2009, um 19:42:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel
Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage.

In dem Zusammenhang:

Gibt es zum Sondeln eigentlich auch EU-Bestimmungen?  Belehren


Gruß
Michael

die wird bestimmt im nächsten Jahr da sein Zwinkernd

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(versteckt)
#4
03. November 2009, um 19:53:37 Uhr

Also da muss ich doch mal mein senf dazu geben

Bei uns in  FF-O/slubice wurde von den polnischen polizei weggeschikt mit der aussage wenn du noch mal detektoren tust nehme ich dir das ding wegg,,,,
Vieleicht haben sie ein schlechten tag gehabt,aber dir bekannten in polen sagen das das nicht unbedingt geduldet wird Suchen .warum weshalb weiß ich auch nicht aber ich kann mal ein wenig mehr info besorgen,,

gruß willi Winken

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(versteckt)
Gesperrt
#5
03. November 2009, um 20:30:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Römerwilli
Bei uns in  FF-O/slubice
Jetzt bin ich ja völlig verdattert Huch Dein Standort ist FF-O Willi ?

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#6
03. November 2009, um 20:38:44 Uhr

Du brauchst in Polen eine NFG,welche recht unbürokratisch beim zuständigen Bezikksarchäologen erhältlich ist,Zur Antragstellung benötigt man ein polnisches pol.Führungszeugnis,einen Antrag und am besten jemanden der der polnischen Sprache mächtig ist. Und es muß ein begründetes Bedürfnis für die Nachsuche vorliegen!!

So hat es mir ein Mitglied des VKSVG erklärt,der diese Genehmigung hat und jenseits der Oder nach Gefallenen sucht!!

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(versteckt)
#7
03. November 2009, um 20:43:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Du brauchst in Polen eine NFG,welche recht unbürokratisch beim zuständigen Bezikksarchäologen erhältlich ist,Zur Antragstellung benötigt man ein polnisches pol.Führungszeugnis,einen Antrag und am besten jemanden der der polnischen Sprache mächtig ist. Und es muß ein begründetes Bedürfnis für die Nachsuche vorliegen!!

So hat es mir ein Mitglied des VKSVG erklärt,der diese Genehmigung hat und jenseits der Oder nach Gefallenen sucht!!


Vielen Dank!

Gruß
Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
04. November 2009, um 01:52:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel
Und es muß ein begründetes Bedürfnis für die Nachsuche vorliegen!!

Heh, was soll man da sagen? habe lust mal ein paar löcher zu budeln? bleibt wohl dabei das die meißten ohne eine erlubnis los marschieren.


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#9
04. November 2009, um 06:09:49 Uhr

Wird auch so gehandhabt-wobei die Toleranz in der Bevölkerung wesentlich größer ist als hierzulande!
Keine "Herr Lehrer-ich weiß was!"-Mentalität eben!!

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