Ein sehr leidiges Thema, denn keiner weiß genau was erlaubt ist und was nicht.
Tatsache ist:
1. Sondeln bei Denkmälern und archäologisch geschützten gebieten............NEIN!!!

2. Grundbesitzer sind in der regel sehr umgänglich und es stellt so gut wie nie ein Problem dar, die Erlaubniß zum sondeln zu bekommen (zumindest in Istrien)
3. Die Polizei hat absolut keine Ahnung von dieser speziellen gesetzgebung und unterstellt einem im sclimmsten fall Bodenmienen legen zu wollen,so wie mir...

Und nun der Hammer........
Der Schutz von Bodendenkmälern ist immer nur auf eine gewisse Zeit befristet und muß per vorschrift immer wieder verlängert werden. Dies geschieht aber h.s. nur mit äuserst relevanten und wichtigen Funden!!!
So kann etwas was noch vor 2 jahren geschützt war, in einem Jahr nicht mehr unter Denkmalschutz stehen.
Allerdings ist es sehr mühsam an die entsprechenden Kataster Auszüge und Verordnungen ran zu kommen.