Wie versprochen habe ich die zuständigen Ämter angeschrieben um einfach rechtlich abgesichert zu sein, in wie fern das Sondieren in Berliner Parks, Spielplätzen und anderen Grünflächen erlaubt ist oder nicht!
Hier die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Hoffe das klärt etwas auf und gibt uns etwas Freiheit unser Hobby unbedenklich zu betreiben. // Stellungnahme der Forstämter folgt hoffentlich auch noch bald...
Sehr geehrter Herr Dr.Mücke,
die Bestimmungen des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) stehen m.E.
dem Einsatz von Metalldetektoren in öffentlichen Grünanlagen
nicht grundsätzlich entgegen, solange dies eine private und nicht
eine kommerzielle Nutzung darstellt. Sollten Sie an einen
kommerziellen Einsatz denken, sind entsprechende
Nutzungsgenehmigungen bei den zuständigen
Gartenämtern/Grünflächenämtern der Bezirke zu beantragen.
Das Grünanlagengesetz gilt für alle nach diesem Gesetz gewidmeten
öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Berlin - diese Parks,
Stadtplätze, Grünzüge u.a. einschließlich der Kinderspielplätze
sind mit dem sog. Tulpenschild gekennzeichnet. (Siehe auch hier:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenhttp://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanla
gen/de/daten_fakten/index.shtml.)
Für andere Freiflächen gelten entsprechend andere
Rechtsvorschriften, z.B. für Friedhöfe, Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebiete, gärtnerisch begrüntes öffentliches
Straßenland oder private Grünflächen.
Auch bei einem privaten Einsatz von Metalldetektoren in
öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dürfen diese gemäß § 6
Abs. 1 GrünanlG nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig
beeinträchtigt und andere Anlagenbesucherinne und -besucher nicht
gefährdet oder unzumutbar gestört werden. Selbstverständlich ist
z.B. ein Absuchen von nicht zu betretenden empfindlichen Flächen
wie Blumenbeeten, Langgraswiesen und Strauchpflanzungen oder ein
Verdrängen anderer Besucherinnen und Besucher nicht im Sinne des
Gesetzes und damit nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadt- und Freiraumplanung
Stadtgrün ~ I C 213
Am Köllnischen Park 3 - 10179 Berlin
Telefon: (030) 9025-1477
Telefax: (030) 9028-3237
E-Mail:
henning.schahin@senstadtum.berlin.deSie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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