Hola Miguel,
wie überall in Deutschland kommt es sowohl auf das Ziel deiner Suche als auch den Suchort an.
Ziel der Suche:
§ 12
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
Suchort:
§ 5
Denkmalliste
(1) Denkmale sind in die Denkmallisten einzutragen. Die Denkmallisten führen die unteren Denkmalschutzbehörden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen.
(5) Die Denkmallisten stehen jedermann zur Einsicht offen. Die Denkmallisten für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale können nur von demjenigen eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
§ 14
Grabungsschutzgebiete
(1) Die untere Denkmalschutzbehörde kann im Benehmen mit der zuständigen Gemeinde bestimmte Grundstücke, die voraussichtlich Bodendenkmale enthalten, durch Eintragung in die Denkmalliste zu Grabungsschutzgebieten erklären.
Suchst du also nach Denkmalen am Strand oder sonst wo? Du brauchst eine Nachforschungsgenehmigung, sonst nicht.
Suchst du auf Bodendenkmalen oder Grabungsschutzgebieten? Du brauchst eine Nachforschungsgenehmigung, sonst nicht.
Was heißt das für die Praxis?
Such nicht nach Denkmälern und meide Denkmäler und GSG und deiner Suche steht nichts im Wege
