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 Unbedenklichkeits Bescheinigung für Sondler

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Avatar  Unbedenklichkeits Bescheinigung für Sondler  (Gelesen 2629 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Januar 2013, um 22:21:57 Uhr

Hallo zusammen ,
war neulich bei einem Sondlerkollegen und hab mir seine Funde angeschaut ( der totale Wahnsinn wie im Museum )
Ihm Anschluss hatten wir noch ein tolles Gespräch mit einigen Wittmann Bier ( Schleichwerbung)
und er zeigte mir eine vom Landesdenkmalamt ausgestellt " Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sondler"-

Hab heute einige LDA Stellen angerufen , und kam so zu Dr Büttner aus Bamberg.
Der gute Mann ist pro Sondengänger und hat mich über die rechtliche Grundlage zum Sondeln in Bayern aufgeklärt.Solche Erklärungen werden nicht mehr ausgegeben wegen Missbrauch durch Sondler.
Er meint in Grunde ist Sondeln , bist auf Bodendenkmäler , überall erlaubt , aber er würde die Funde beim Kreisarchäologen melden  , die werden aufgenommen und du bekommst sie da Bayern kein Schatzregal hat wieder zurück.
Sollte es zu einer polizeilichen Überprüfung auf dem Acker kommen ,du nicht auf einem Bodendenkmal suchst, und du beim Kreisarchäologen bekannt bist kannt du belegen das du deine Funde meldest und mit dem LDA zusammenarbeitest .Die Polizei lässt dichin diesem Fall in Ruhe .
Was mein ihr dazu  , oder wisst ihr wie man an solche Unbedenklichkeitserklärungen kommt ?

Gruss Stefan

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#1
21. Januar 2013, um 23:24:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Viechter

Was mein ihr dazu  


Hallo,
wenn Du dich mit sonem überflüssigen Wisch besser fühlst...zur Sicherheit kannst ja noch ein polizeiliches Führungszeugnis beilegen!  

Unbedenklichkeitsbescheinigung...für Sondler Dickkopf
Oh-man, auf jeden Fall schon mal mein Favorit für das Forum-Unwort des Jahres.

Gruß, MrsMetal

« Letzte Änderung: 21. Januar 2013, um 23:33:30 Uhr von (versteckt) »

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#2
21. Januar 2013, um 23:37:35 Uhr

Das ist eh alles ein Witz sollen einfach alle Orte per Karte sperren die bedenklich sind und froh sein das wir die Sachen rausholen an den freien orten bevor alles ganz verschwindet oder vergammelt.

Gruß djms

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#3
21. Januar 2013, um 23:47:55 Uhr

Hallo !

Ich seh das so das ich mich schon in einem rechtlich einwandfreiem Bereich bewegen will, da ich kein Bock habe auf die Blauen Uniformierten aber das mit der unbedenklichkeit Bescheinigung halt ich fürn Gerücht !!! Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren !!!  Zwinkernd

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#4
22. Januar 2013, um 00:08:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Burni
da ich kein Bock habe auf die Blauen Uniformierten
Stimmt, angetrunken sind die besonders gefährlich !    Narr

Ich weiß auch nicht was hier neuerdings los ist;  ständig Paragraphen und Paranoia...

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#5
22. Januar 2013, um 00:10:08 Uhr

Bayern?

Aber da gibt es doch die...


UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG FÜR ALLE SONDLER IN BAYERN

Vom Bayerischen Forschungsministerium

"Außerhalb der bekannten BDs sei der Einsatz von Metalldetektoren - in Absprache mit dem Grundeigner - völlig legal. Grundsätzlich legal sei es auch, dass im oberflächennahen Bereich nachzugraben - vorausgesetzt, der Fund und seine Umstände lassen nicht auf ein BD schließen, deuten also nicht auf ein Grab oder auf Siedlungsspuren hin."


Quelle:
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« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, um 00:12:45 Uhr von (versteckt) »

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#6
22. Januar 2013, um 00:27:46 Uhr

vielleicht sollte man mobiles Einsatzkommando zur Dauerobservation des Viechter abstellen........der Kollege scheint mir nämlich nich ganz unbedenklich zu sein Oha

konnt dir Dr. B keine Ansprechpartner nennen, oder haste nur vergessen ihn danach zu fragen ?
ansonsten kannst ja mal beim el supremo anklopfen - der kennt wohl Leute vom Bayernamt die in Ordnung sind und vielleicht kennen die ja wiederum andere vernünftige Amtspersonen in deiner Gegend ...........oder geh einfach los und such nachdem du dich vergewissert hast das in deinen ausgewählten Gebieten keine roten Denkmalflecken zu finden sind   Cool

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#7
22. Januar 2013, um 08:46:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Viechter
Hallo zusammen ,
 
Sollte es zu einer polizeilichen Überprüfung auf dem Acker kommen ,du nicht auf einem Bodendenkmal suchst, und du beim Kreisarchäologen bekannt bist kannt du belegen das du deine Funde meldest und mit dem LDA zusammenarbeitest .Die Polizei lässt dichin diesem Fall in Ruhe .
Was mein ihr dazu  , oder wisst ihr wie man an solche Unbedenklichkeitserklärungen kommt ?

Gruss Stefan

Moin,

das ist zwar eine gute Empfehlung, die Dir da gegeben wurde, krankt aber daran, dass die Bescheinigungen ja nicht merh ausgestellt werden, Du also vor Ort bei der Polizei NICHT belegen kannst, dass Du mit der DSchB zusammenarbeitest und auch nicht belegen kannst, dass Du Deine archäologischen Funde meldest. 

Folge also dem Link, der Dir Ernte gegeben hat und drucke die Quelle aus und lege sie der Polizei vor, wenn Du kontrolliert wirst.

... oder Du kannst auch an die selbe Stelle selbst eine Anfrage richten in der Du fragst, ob und wie eine Nachforschung in Bayern zulässig ist. Dann bekommst Du ein Antwortschreiben und das nimmst Du dann bei Deinen Nachforschungen mit.  Mit diesem Schreiben kannst Du belegen, dass Du bei der oberen Denkmalschutzbehörde bekannt bist, wenn Du zusätzlich noch einen Ausdruck des Bayern-Viewer dabei hat, auf dem Du nachweisen kannst, dass Du Dich außerhalb der roten Kreise befindest, dann wird die Polizei wieder abziehen.

Du machst das genau richtig, so wie Du vorgegehen willst.

Viele Grüße

Walter

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#8
22. Januar 2013, um 11:17:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter


Du machst das genau richtig, so wie Du vorgegehen willst.


Lächerlich...
Wenn ich in einem Freibad ohne Badekappenpflicht eine Badekappe aufsetze, ist das Geschmacksache, aber nicht Pflicht.
Ich kann natürlich zum Bademeister gehen und meine Gründe fürs Tragen der Badekappe schriftlich begründen das macht aber das schwimmen deshalb nicht “rchtiger", es bleibt rechtlich immernoch überflüssig.

Gruß, MrsMetal

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#9
22. Januar 2013, um 11:30:51 Uhr

Hier kann man in Bayern nachschauen. Da sind alle Denkmäler ausgewiesen.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://geodaten.bayern.de/tomcat/viewerServlets/extCallDenkmal?


L.G. Sabrina

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
22. Januar 2013, um 23:19:49 Uhr

Zitat " Lächerlich ...."

...würde mich interessieren wie cool du bist wenn die Polizei am Acker hinter dir steht.....

Die Hose voll bis zum Eichstrich !!!!!!!!! Danke für die geistreiche und auch überflüssige Beteiligung des Beitrags--

Gruss und fundreiches Jahr ,

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#11
22. Januar 2013, um 23:31:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Viechter
Zitat " Lächerlich ...."

...würde mich interessieren wie cool du bist wenn die Polizei am Acker hinter dir steht.....

Die Hose voll bis zum Eichstrich !!!!!!!!! Danke für die geistreiche und auch überflüssige Beteiligung des Beitrags--

Gruss und fundreiches Jahr ,

was will denn die Polizei machen,wenn jemand von uns am Acker steht?ist das verboten?
 Grinsend

« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, um 23:32:22 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
22. Januar 2013, um 23:37:03 Uhr

...kommt auf die Polizei an , aber die Situation wünscht man sich ja
Lächelnd
Lächelnd

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#13
22. Januar 2013, um 23:43:08 Uhr

Man kann sich natürlich selbst einreden, dass man ein schlimmer Finger ist,

obwohl man eigentlich nur einem wunderbaren Hobby nachgeht.

Sondeln ist kein Delikt !

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(versteckt)
#14
22. Januar 2013, um 23:45:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Chaturanga
Sondeln ist kein Delikt !

  Super

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