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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 42418 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. Mai 2012, um 10:09:20 Uhr

Auf Wunsch damit es nicht untergeht das Urteil gegen einen Sondengänger (besser Ablehnung der Berufung auf Erteilung einer Suchgenehmigung für nicht Bodendenkmale)

Hintergrund ist eine OWI gegen einen Sondengänger, der nicht auf einem BD gesucht hat sondern speziell nach WK II Dingen und in dem Urteil stand schon drin das WK II Dinge i.d.R keine Kulturdenkmale darstellen. Daraufhin hatte er Berufung eingelegt, da ja nur die Suche nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig sein (auch nach der Ernte AG Aussage) und die ist verworfen worden.
Deshalb der Weg vor das Verwaltungsgericht um entweder eine Genehmigung für die Suche nach "Nicht Kulturgütern" zu bekommen oder die freigabe keine Genehmigung zu brauchen wenn man nicht nach Kulturgütern/Bodendenkmalen sucht.

Das Gericht kommt zu der Auffassung man braucht auch für die Suchen (eigentlich jede Suche) eine Genehmigung vom Amt da man ja bei der Suche auch Kulturdenkmale finden könnte.

Aber lest selber


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1_LA_8_12_BESCHLUSS_VOM_13-04-12Anonym[1].pdf

« Letzte Änderung: 04. Mai 2012, um 11:41:28 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
04. Mai 2012, um 10:21:38 Uhr

Naja, das nächste Gericht legt das wieder anders aus. Von daher sind solche Urteile das Papier nicht Wert auf das die Buchstaben gedruckt sind. Das ist in allen bereichen so. Klagen bringt einfach nix. Man muss zusammenarbeiten!

Gruß

Bastian


Gruß

Bastian

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
04. Mai 2012, um 10:27:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von HiFiRe
Naja, das nächste Gericht legt das wieder anders aus. Von daher sind solche Urteile das Papier nicht Wert auf das die Buchstaben gedruckt sind. Das ist in allen bereichen so. Klagen bringt einfach nix. Man muss zusammenarbeiten!

Gruß

Bastian


Gruß

Bastian

Das nächste Gericht ist das Bundesverwaltungsgericht!!

Das Urteil ist vom höchsten Gericht in SH gesprochen worden.

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(versteckt)
#3
04. Mai 2012, um 10:50:45 Uhr

Wenn man dieses Urteil wirklich ernst nimmt, was vielen recht schwer fallen dürfte, ist es in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig, seinen Blick Richtung Boden zu bewegen. Weil, es könnte dort ein Bodendenkmal liegen. Man nimmt zumindest "billigend in Kauf" auf ein solches zu stoßen. Also liebe Schleswiger und liebe Holsteiner, gebt dem LDA doch bitte mal die absolute Kontrolle über alle im Boden befindlichen Gegenstände. Auch Kronkorken, Konservendosen, Verpackungen jeder Art, Nägel usw. usw. könnten Bodendenkmäler sein. Das möchte jetzt das LDA bitte mal prüfen. Ich glaube, ich fahre nächste Woche mal in dieses komische Land und sammel einige Tonnen Kann-Bodendenkmäler.
Gut Fund
j Smiley t t

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
04. Mai 2012, um 12:56:37 Uhr

Wenn ich mir den Absatz 4 so anschaue ist auch eine Meteoriten Suche danach genehmigungspflichtig.

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#5
04. Mai 2012, um 13:39:41 Uhr

 Lächelnd  Da kann man mal sehen wo unser Staat hingeht - vollkommen irre

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(versteckt)
#6
04. Mai 2012, um 13:40:28 Uhr

Dazu fällt mir Joseph Unger.ein:

"Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben."


Viele Grüße,
Günter

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#7
04. Mai 2012, um 16:17:05 Uhr

Es werden jedes Jahr unzählige unsinnige Entscheidungen bei Gericht gesprochen. Interessiert halt einfach keinen im täglichen Leben... so wird es auch bei diesem Urteil sein.  Idiot
In höhren Instanzen und mit einer vernünftig unterlegten Argumentation hätte das Urteil keine Chance und wird zu 100% einkassiert. Und wenn der Kläger genug Mumm und eine dicke  Brieftasche hat, wird er das auch tun. Oder dieses bekloppte Land (und die EU) fluchtartig verlassen, so wie ich es auch machen werde. Dann gibt es eben wieder ein Dutzend weniger Arbeitsplätze, wenn ich meine Unternehmung ins Ausland verlege. Ja, Deutschland schafft sich ab, aber nicht wegen irgendwelchen Einwanderern, sondern aufgrund der blutsaugenden Bürokraten die alles an die Wand fahren werden  Applaus

Grüße,
sondelfreund

PS: Dieses Urteil wird nicht EINEN Sondengänger von seiner Suche abhalten, aber dennoch Danke für das Einstellen... man sieht deutlich, wohin die Reise in diesem System geht. Und wenn nachher alles in Trümmern liegt, jammern wieder alle, und behaupten "... all das haben wir nicht gewußt..."

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#8
04. Mai 2012, um 16:21:19 Uhr

ja Sondelfreund, da sind wir uns ja mal einer Meinung über das System und was das beste wird um ihm zu entgehen, hab selbst so was ähnliches vor einiger Zeit geschrieben.. und wir sind noch lange nicht am Ende der Reise angekommen.

Herb

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
04. Mai 2012, um 16:22:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
...In höhren Instanzen und mit einer vernünftig unterlegten Argumentation hätte das Urteil keine Chance und wird zu 100% einkassiert. Und wenn der Kläger genug Mumm und eine dicke  Brieftasche hat, wird er das auch tun. ...

Es ist die höchste Instanz, lies die mal Punkt 9 durch.

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(versteckt)
#10
04. Mai 2012, um 18:12:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Auch Kronkorken, Konservendosen, Verpackungen jeder Art, Nägel usw. usw. könnten Bodendenkmäler sein.

In 200 oder mehr Jahren schon... Zwinkernd


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(versteckt)
#11
04. Mai 2012, um 19:07:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Es ist die höchste Instanz, lies die mal Punkt 9 durch.



Ich bin kein Rechtsexperte. Aber was ist, wenn er in Revision geht? - Im Prinzip kann man sich immer hochklagen, sofern man willens ist, oder nicht?

Vielleicht hat Herr Richter noch Interesse an dem Urteil für sein Buch: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Die absurdesten Gerichtsverfahren aus aller Welt


Wie man aus gut informierten Kreisen hörte, soll in Norddeutschland bald das Autofahren verboten werden. Schließlich nimmt man dadurch billigend in Kauf, eventuell harmolse Schüler oder tattrige Greise über den Haufen zu fahren.    Lächelnd

Grüße,
sondelfreund

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
04. Mai 2012, um 19:14:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund

Ich bin kein Rechtsexperte. Aber was ist, wenn er in Revision geht? - ..

Es ist die Ablehnung der Revision und nach Punkt 9 "Unanfechtbar"

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(versteckt)
#13
04. Mai 2012, um 19:56:42 Uhr

Natürlich kann gegen das Urteil angegangen werden:

"Die formelle Rechtskraft kann nur durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eine Wiederaufnahmeklage, eine Klage aus § 826 BGB (Durchbrechung der Rechtskraft) oder eine Abänderungsklage durchbrochen werden."

Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.juraforum.de/lexikon/rechtskraft


Und das sollte auch gemacht werden!!!

Vielleicht wäre es sinnvoll, mal einen Fond für solche Fälle zu gründen? Gute Rechtsanwälte kosten nun mal.

Gut Fund
j Smiley t t

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#14
04. Mai 2012, um 20:29:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
Ja, Deutschland schafft sich ab, aber nicht wegen irgendwelchen Einwanderern, sondern aufgrund der blutsaugenden Bürokraten die alles an die Wand fahren werden  Applaus
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen und trifft den Nagel auf den Kopf!

Kurz mal zum Urteil, welches mir hier eher wie „Negativsondelpropaganda“ vorkommt:  
Ausschnitt 2.1
„Der Kläger bedarf für seine Suche nach sog. Militaria mittels technischer Suchgeräte und mittels Grabungen einer denkmalrechtlichen Genehmigung“
Im Grunde steht dort doch nichts anderes als in jedem DSchG !?
…sucht den hier jemand Militaria...? Wenn dort Kronkorken und nicht Militaria stehen würde, dann wären wir wohl, wie von Herb oben beschrieben, wirklich bald am Ende der Reise …

Vom Urteil bzw. der ganzen Geschichte (die wir nicht einmal alle kennen) mal abgesehen stellt sich mir die Frage, was war das bitteschön für ein Anwalt? Hat der werte Herr Kläger ihn vielleicht gewonnen, irgendwo gefunden oder sogar auch gesondelt und dadurch dieses eher etwas „kuriose“ unschöne Urteil geradezu provoziert?

Gruß aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer


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