[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Urteil von OVG gegen Sondengänger

Gehe zu:  
Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 42486 mal) 5
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 ... 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#135
08. Mai 2012, um 09:45:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
...
Das Urteil reduziert auf einen ganz klaren Sachverhalt: Ein Mensch entdeckt mit Hilfe eines Detektors einen Fund und birgt diesen. Benötigt er für diesen Vorgang eine NFG oder nicht.
Das Gericht kommt zu dem Schluss: Ja, für diesen Vorgang wird eine NFG benötigt, weil dabei ein BD entdeckt werden könnte.

...

Genau das ist die Kernaussage der Urteilsbegründung.

Es ist somit völlig egal ob man behauptet oder es wirklicht tut, nach Meteoriten oder einfach Metall sucht, es kann dabei ein BD entdeckt werden (Punkt)

Eines der bedeutendsten beweglichen BD, das sogar in die offizielle Denkmalliste des Landes SH eingetragen ist kommt von einer unscheinbaren Ackerfläche auf der weit und breit kein anderes BD vorhanden ist.

Somit sind alle "privaten" Rechtsauslegeungen ad absurdum geführt.

Offline
(versteckt)
#136
08. Mai 2012, um 10:34:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Also z.B. was kann man gegen so ein Urteil nun noch ggf. machen? Ist dieses Urteil gängiges Recht geworden? Gilt es für ganz Deutschland?
Das mit den Auswirkungen für Deutschlands Sondengänger ist im Urteil ausdrücklich erwähnt:












..

















Geschrieben von {author}

Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: Über das hinaus, was unter Ziff. 1 zur Frage, ob sog. Militaria Kulturdenkma-le sind, ausgeführt ist, ist kein grundsätzlicher Klärungsbedarf aufgezeigt worden. Die Frage, ob jemand vorsätzlich nach Kulturdenkmalen sucht, ist eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich.




..
Da man jetzt weiß, wie ein Gericht argumentieren kann, ist jeder gut beraten, seine persönlichen Argumentationen für den worst case anzupassen. Dass ist das Positive an diesem Urteil.

Ich persönlich betreibe das Hobby Sondengehen in erster Linie für meine Gesundheit, der körperlichen Ertüchtigung, dem Naturerlebnis und der Freude am Finden verlorener Sachen.

Ich suche entweder gezielt nach ganz bestimmten verlorenen Metallgegenständen aus jüngster Vergangenheit, entweder im Auftrag des Besitzers oder ungezielt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Fundbüro, sofern der Wert 10 € übersteigt). Außerdem suche ich ungezielt nach verlorenen Metallgegenständen aus historischen Zeiten, die durch ihren Regionalbezug und geschichtlichen Kontext für mich einen ideellen Wert bilden. Dass ich bei dieser Suche versehentlich auf ein Kulturdenkmal stoße, ist von der Wahrscheinlichkeit nicht höher als das zufällige Finden von Kulturdenkmälern ohne Metalldetektor. Beim geringsten Verdacht, dass der Fund ein Kulturdenkmal nach Definition eines Denkmalschutzgesetzes sein könnte, stelle ich die Suche im Umkreis unmittelbar ein und melde den Fund mit Koordinaten und Foto per E-Mail der Unteren Denkmalschutzbehörde, welche in Abstimmung mit höheren Behörden feststellen kann, ob dieser Gegenstand wissenschaftlich wertvoll ist. Bei Bedarf überlasse ich den Gegenstand zur Prüfung dem zuständigen Amt gegen Quittung. Ich suche nicht auf amtlich ausgewiesenen Kulturdenkmälern. Dass ich auch wirklich so handele, kann ich jederzeit hieb- und stichfest beweisen.

Ich behaupte, dass mein Hobby weder verboten noch genehmigungspflichtig ist.

Gut Fund
j Smiley t t


Offline
(versteckt)
#137
08. Mai 2012, um 11:32:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

nein, das kann man eben nicht erklären. Ich hatte ja schon geschrieben, dass man diese Begriffe auf dem Strafrecht verwendet hat, was komplett ungewöhnlich ist und im Ordnungrecht eigentlich nichts zu suchen hat. Da wurde im Hintergrund reichlich "gearbeitet". André Schoellen hat diese beiden Begrffe immer reichlich angewendet und die HAPPAH und ihre deutschen Fans, werden hier gewiss etsprechende Aufklärungsarbeit geleistet haben.

Was ich nicht verstehen kann, ist die Arbeit des den SG vertretenden RA in dieser Sache. Er hätte doch nicht zulassen dürfen, dass diese Rechtsbegriffe aus dem Strafrecht in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einfließen.

Jetzt ist es aber wie es ist und es ist zu spät um daran noch etwas zu ändern.



Hej,
um noch mal auf den Streitpunkt des Vorsatzbegriffes einzugehen.

Meines Wissens nach ist es keineswegs unüblich ist, im Ordnungwidrigkeitenrecht die Vorsatzform des Dolu Eventualis (Eventualvorsatz) anzuwenden.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist rechtssystematisch dem Strafrecht zuzuordnen und es übernimmt mithin zu großen Teilen dessen Systematik und sprachlichen Regelungsgehalt. Dies zeigt in diesem Fall bereits ein Vergleich des § 15 StGB mit § 10 OWiG:

§ 15 StGB: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

§ 10 OWiG: Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht.


Der Wortlaut ist hier lediglich den Bedingungen an eine Ordnungswidrigkeit (Ahnung mit Geldbuße) angepasst, die sich von Straftaten nach dem StGB (Möglichkeit einer Freiheitsstrafe) unterscheiden. Einen speziellen Vorsatzbegriff der sich von strafrechtlichen Vorsatzverständnis unterscheidet gibt es nicht.

Hierzu vergleichend Seite 17 im folgenden Skript:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.hs-ludwigsburg.de/dms/dateien/skowi_jan_2010.pdf


Insofern war das Urteil keineswegs fehlerhaft oder ungewöhnlich.

LG

(versteckt)
#138
08. Mai 2012, um 11:34:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

Gängiges Recht wird ein Urteil nicht, dazu bedarf es eines Gesetzes, das Urteil gilt auch nicht in ganz Deutschland, aber wie ich dazu bereits ausführte, werden die Urteile von OLG und OVG bei gleichartigen oder sehr ähnlichen Fällen für die Urteilsfindung heraungezogen, sei es dass sich die Klägerseite, sei es dass sich die Beklagtenseite darauf berufen oder dass das Gericht das Urteil von sich aus heranzieht.


mit dieser Beurteilung wirste wohl mit Sicherheit recht haben - in ähnlich gelagerten Fällen kann sich auf dieses Urteil berufen werden .
sollte daher nicht mehr zu ähnlichen Fällen kommen und wenn doch dann aber bitte nur mit anständigen Anwalt an seiner Seite !

Geschrieben von Zitat von insurgent
Es ist somit völlig egal ob man behauptet oder es wirklicht tut, nach Meteoriten oder einfach Metall sucht, es kann dabei ein BD entdeckt werden (Punkt)

Eines der bedeutendsten beweglichen BD, das sogar in die offizielle Denkmalliste des Landes SH eingetragen ist kommt von einer unscheinbaren Ackerfläche auf der weit und breit kein anderes BD vorhanden ist.


das wiederum ist Blödsinn !
oder ist es jetzt etwa auch egal ,ob ich anstatt nach Meteoriten oder einfach Metall zu suchen, ne Reihe Bohnen neben mein Kartoffelbeet pflanze oder meine Terrasse neu pflaster - auch dabei KANN ein BD entdeckt werden (Punkt)

viele recht bedeutende BD worden von Privatpersonen ohne Metalldetektor ungesucht gefunden - haben die jetzt alle genauso fahrlässig gehandelt wie der Bauer der den unscheinbaren Acker gepflügt hat und damit wohl die Lage eines der bedeutendsten beweglichen BD von SH verändert hat ? wurde der eigentlich mit nem Bußgeld beglückt ? ungenehmigt die Lage verändern ist doch verboten  ,oder ? was ,das gilt nur für eingetragene BD Schockiert na dann hat der Bauer aber wie schon angedeutet ja immer noch fahrlässig gehandelt also soll er büßen ,ja büßen soll er Grinsend

kann ja verstehen das hier einige private Rechtsausleger hoffen die "Spaßsuche" nun endlich mal zu Grabe zu tragen - sei es das sie von den Archis so verdreht worden sind ,das sie jetzt der Meinung sind wir sollten deren neue unbezahlte devote nur für deren Keller findende Hilfstruppe bilden oder sei es auch weil sich eine Masse von Leuten mit NFG besser im Rahmen angestrebter Lobbyarbeit vertreten lässt ,da man diese dann einfach ernst nehmen muss - aber zu diesem Zweck hier Panikmache zu betreiben ........ Nono

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#139
08. Mai 2012, um 11:41:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
und wenn doch dann aber bitte nur mit anständigen Anwalt an seiner Seite !

das wiederum ist Blödsinn !
oder ist es jetzt etwa auch egal ,ob ich anstatt nach Meteoriten oder einfach Metall zu suchen, ne Reihe Bohnen neben mein Kartoffelbeet pflanze oder meine Terrasse neu pflaster - auch dabei KANN ein BD entdeckt werden (Punkt)
..]

Das ist Blödsinn, wenn Du Bohnen pflanzt hast Du nicht die Absicht Metall auszugraben, wenn Du dem Pipen Deines Detektors nachgehst hast Du zu 100 vor Metall auszugraben. Da beißt die Maus keinen Faden ab Cool



Offline
(versteckt)
#140
08. Mai 2012, um 11:51:31 Uhr

Servus die streitenden Parteien
Also ich werd mit Detektor und Gartenschaufel bestimmt kein BD finden lölchen
Bin da sehr, sehr zuversichtlich und falls die 0.000001% Chance unverhoffter Weise doch zur Realität werden, ruf ich die Archis und grabe nicht weiter.

Herb

(versteckt)
#141
08. Mai 2012, um 11:53:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das ist Blödsinn, wenn Du Bohnen pflanzt hast Du nicht die Absicht Metall auszugraben, wenn Du dem Pipen Deines Detektors nachgehst hast Du zu 100 vor Metall auszugraben. Da beißt die Maus keinen Faden ab Cool



alle BD sind aus Metall und jedes Metall ist mit Wahrscheinlichkeit ein BD ,nicht war  Lächelnd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#142
08. Mai 2012, um 11:54:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Herb
..falls die 0.000001% Chance ...

Das nennt sich dann Dolu Eventualis  Cool

Hinzugefügt 08. Mai 2012, um 11:59:00 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
alle BD sind aus Metall und jedes Metall ist mit Wahrscheinlichkeit ein BD ,nicht war  Lächelnd

Wenn Du der Meinung bist auch ein klarer Fall von Dolu Eventualis  Cool

« Letzte Änderung: 08. Mai 2012, um 11:59:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#143
08. Mai 2012, um 12:11:25 Uhr

nanana insurgent da hast die Schrauben für das Dolu Eventualis aber ganz schön angezogen.
wenn sie so eng anliegt wird bereits ein Waldspaziergang zum Bspw. Pilzesuchen auch zum Gegenstand von Fahrlässigkeit
Noch nicht zum reden vom Erdaushub an einem Ortsrand für einen Neubau.

Auch wenn mir das Bauchgefühl sagt, dass du so einiges hinter dir hast diesbezüglich, solltest auch du die fünf manchmal gerade sein lassen.
Das haben in Deutschland leider viele verlernt.

Herb

Offline
(versteckt)
#144
08. Mai 2012, um 20:43:36 Uhr

   Geschrieben von insurgent         
Das ist Blödsinn, wenn Du Bohnen pflanzt hast Du nicht die Absicht Metall auszugraben, wenn Du dem Pipen Deines Detektors nachgehst hast Du zu 100 vor Metall auszugraben. Da beißt die Maus keinen Faden ab

Sondengängerübermensch: alle BD sind aus Metall und jedes Metall ist mit Wahrscheinlichkeit ein BD ,nicht war 


Wenn man Bohnen pflanzen will, muss man Erde ausgraben. Erdverfärbungen KÖNNEN aber Denkmäler darstellen. Wenn man nun Erde ausgraben will, nimmt man auch in Kauf, Erdverfärbungen und damit Denkmäler auszugraben.
Denkmäler sind nicht nur Metalle, sie können aus jedem beliebigen Stoff bestehen.

Wenn der Metallsucher Metall ausgraben will und metallische Denkmäler ausgraben KÖNNTE,
DANN
kann auch ein Landwirt oder ein Pflanzenzüchter, der bewusst Erde ausgräbt Erdverfärbungen und damit Denkmäler ausgraben.

"Da beißt die Maus keinen Faden ab"  Smiley

Somit müssten alle Bodeneingriffe mit dem Denkmalamt vorher abgesegnet werden, ansonsten begeht man "dolus eventualis" ein Ordnungswidrigkeit, da man auf Erdverfärbungen stoßen KANN. Cool

(versteckt)
#145
08. Mai 2012, um 20:52:34 Uhr

man könnte beim fahrlässigen nach Würmern buddeln Denkmalpollen stratigraphisch umschichten und durch fahrlässiges in die Landschaft pissen den Boden soweit überdüngen das man gerad noch so erhaltene Denkmaltextilreste übel zersetzt ,man könnte beim fahrlässigen wenden in ner Feldeinfahrt den Boden stark genug verdichten das in Folge dann Denkmalholz verformt wird ......... Platt  Idiot

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#146
08. Mai 2012, um 21:24:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
   .....
Wenn der Metallsucher Metall ausgraben will und metallische Denkmäler ausgraben KÖNNTE,
DANN
kann auch ein Landwirt oder ein Pflanzenzüchter, der bewusst Erde ausgräbt Erdverfärbungen und damit Denkmäler ausgraben.

"Da beißt die Maus keinen Faden ab"  Smiley

Somit müssten alle Bodeneingriffe mit dem Denkmalamt vorher abgesegnet werden, ansonsten begeht man "dolus eventualis" ein Ordnungswidrigkeit, da man auf Erdverfärbungen stoßen KANN. Cool

Richtig und das ist auch in den entsprechenden Anträgen von solchen Maßnahmen auch vorgesehen.

Offline
(versteckt)
#147
08. Mai 2012, um 21:31:34 Uhr

Ab sofort dürften auch keine Denkmäler mehr betreten werden, da durch jedes Begehen eine gewisse Abnutzung des Denkmales erreicht wird.

Beim Begehen einer Keltenschanze wird man im Laufe der Jahre viel Erde abtragen durch das Schuhwerk jedes Einzelnen.

Beim Begehen von einer Burg oder Schloss wie Neuschwanstein kann auch der Steinboden bewusst abgetragen werden. Eine somit fahrlässige Zerstörung von Denkmalsubstanz liegt demnach hier vor.

Achja, jeder Hobbygärtner, Hobbyangler, Kinder im Sandkasten, Torfstecher, Mountainbiker dürften Ihrer Tätigkeit nicht mehr ohne Genehmigung der Denkmalbehörde nachgehen, da jedesmal die minimale Chance bestünde, ein Denkmal aufzufinden bzw. zu zerstören mit dem Mountainbike.

Auch Sand aus entsprechenden Bodenschichten KÖNNEN Denkmäler enthalten. Auch Sand an Stränden KÖNNTE Denkmäler enthalten, eventuell wurde dort einS chiffsschatz angespült.

Wie wir sehen: JEDER Bodeneingriff, jede Bodenabnutzung bedarf demnach einer Genehmigung der Denkmalbehörde, weil man jedesmal auf ein Denkmal stoßen KÖNNTE (dolus eventualis). Das allein wegen einem Urteil, verständlich oder  Zwinkernd  Cool

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#148
08. Mai 2012, um 22:19:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Ab sofort dürften auch keine Denkmäler mehr betreten werden, da durch jedes Begehen eine gewisse Abnutzung des Denkmales erreicht wird.

Beim Begehen einer Keltenschanze wird man im Laufe der Jahre viel Erde abtragen durch das Schuhwerk jedes Einzelnen.

Beim Begehen von einer Burg oder Schloss wie Neuschwanstein kann auch der Steinboden bewusst abgetragen werden. Eine somit fahrlässige Zerstörung von Denkmalsubstanz liegt demnach hier vor.

Achja, jeder Hobbygärtner, Hobbyangler, Kinder im Sandkasten, Torfstecher, Mountainbiker dürften Ihrer Tätigkeit nicht mehr ohne Genehmigung der Denkmalbehörde nachgehen, da jedesmal die minimale Chance bestünde, ein Denkmal aufzufinden bzw. zu zerstören mit dem Mountainbike.

Auch Sand aus entsprechenden Bodenschichten KÖNNEN Denkmäler enthalten. Auch Sand an Stränden KÖNNTE Denkmäler enthalten, eventuell wurde dort einS chiffsschatz angespült.

Wie wir sehen: JEDER Bodeneingriff, jede Bodenabnutzung bedarf demnach einer Genehmigung der Denkmalbehörde, weil man jedesmal auf ein Denkmal stoßen KÖNNTE (dolus eventualis). Das allein wegen einem Urteil, verständlich oder  Zwinkernd  Cool

Wo steht das oder ist es nur wieder eine von Deinen merkwürdigen Gesetzesauslegungen bei denen die Richter Lachkrämpfe kriegen.

Offline
(versteckt)
#149
08. Mai 2012, um 23:02:49 Uhr


Das Gericht kommt zu dem Schluss: Ja, für diesen Vorgang wird eine NFG benötigt, weil dabei ein BD entdeckt werden könnte.


Das heißt das nach Meinung des Richters ja dann auch alle den Führerschein abgeben müssten ...
Den es muss damit gerechnet werden das einem ein Kind vor das Auto laufen könnte....


Die Richter drehen und wenden es immer so wie es gerade passt....damit die Lobby zufrieden ist......

Das Volk fühlt sich wohl mit dem Finger im Po......



Hinzugefügt 08. Mai 2012, um 23:08:18 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wo steht das oder ist es nur wieder eine von Deinen merkwürdigen Gesetzesauslegungen bei denen die Richter Lachkrämpfe kriegen.


Gesetzesauslegungen ist das was die Richter machen !
So wie es gerade in den Kram passt bzw so wie es gebraucht wird !
Da drüber sollte mal jemand nach denken  Smiley



« Letzte Änderung: 08. Mai 2012, um 23:08:18 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten:  Prev 1 ... 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor