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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 42482 mal) 5
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#150
08. Mai 2012, um 23:25:12 Uhr

na der Richter hat schon annähernd richtig geurteilt ,da der Kläger ja für SICH behauptet hat das er durchaus damit rechnet Denkmäler zu entdecken  Idiot
jede/r der beim einklagen von genehmigungsfreier Suche äußert das er/sie es für wahrscheinlich hält das bei der Suche Denkmäler entdeckt werden ,wird ähnliches Urteil zu erwarten haben  Belehren

ich für meinen Teil gehe nicht davon aus das ich bei meinen Suchaktionen auf Funde von herausragenden Wert für die Öffentlichkeit stoße und eben weil ich nicht davon ausgehe das ich nicht darauf stoße suche ich ja auch nicht gezielt danach - bin ja kein durchgeknallter Traumtänzer !

Offline
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#151
08. Mai 2012, um 23:36:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
na der Richter hat schon annähernd richtig geurteilt ,
da der Kläger ja für SICH behauptet hat das er durchaus damit rechnet Denkmäler zu entdecken   Idiot
Und warum hat er es wohl gemacht    Smiley
....., ...♫..♫...,.♪..,  ♫..♫......,......,..."


(versteckt)
#152
08. Mai 2012, um 23:42:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cola-Rot-Biker
Und warum hat er es wohl gemacht    Smiley
....., ...♫..♫...,.♪..,  ♫..♫......,......,..."


ich mag einfach nicht aus voller Brust in dein Liedchen mit einstimmen - so kann es doch einfach nicht sein ......in was für einer Welt leben wir denn mittlerweile .....kann doch einfach nicht wahr sein Unentschlossen

Offline
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#153
08. Mai 2012, um 23:48:37 Uhr

Moin,
Geschrieben von Zitat von Geronimo
Das Gericht kommt zu dem Schluss: Ja, für diesen Vorgang wird eine NFG benötigt, weil dabei ein BD entdeckt werden könnte.

Das heißt das nach Meinung des Richters ja dann auch alle den Führerschein abgeben müssten ...
Den es muss damit gerechnet werden das einem ein Kind vor das Auto laufen könnte....

der Vergleich passt nicht. Dann würde wohl eher gelten: NFG = Führerschein. Genauso wie eine NFG ebensowenig davor bewahrt, ein BD zu zerstören, bewahrt der Führerschein auch nicht vor Unfällen mit bösem Ausgang.
Andererseits sollte ja zumindest theoretisch die NFG auch mit Wissensvermittlung und -austausch verbunden sein. Vergleichbar mit der Fahrschule?

Dass das Urteil nicht gerade der gelebten Realität entspricht, steht auf einem anderen Blatt. Aber staatliche Organe, wozu auch die Justiz gehört, agieren nun mal zu oft nicht volksnah, sondern realitätsfern und abgehoben. (Was der DDR-Führung immer vorgeworfen wurde, ist im heutigen Staate beileibe nicht besser.)

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.


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#154
09. Mai 2012, um 01:19:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
ich mag einfach nicht aus voller Brust in dein Liedchen mit einstimmen
- so kann es doch einfach nicht sein
......in was für einer Welt leben wir denn mittlerweile.....kann doch einfach nicht wahr sein  Unentschlossen


Es kann doch nicht wahr sein ?
Du kannst es nicht glauben ?
Ich erinnere Dich an einen Professor mit anscheinend
tiefsitzender Abneigung gegenüber Sondengänger.

So etwas dürfte man dann auch nicht glauben :

Zitat
Es gibt hier im Süden einen von unseren Amtsarchäologen gerne und viel zitierten Satz eines Professors
den ich mir auch anhören durfte als ich damals meine NFG beantragt hatte.
Er lautet:
"Es ist uns lieber die Funde verrotten im Boden und gehen kaputt als das sie uns ein Sondengänger bringt!"

Zitat Ende

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/trash_talk/symbiose_zwischen_sondler_archis_und_amter-t36354.0.html;msg333688#msg333688

Antwort  # 8 / cartouche

Sollte man es aber doch glauben können, was da ein Professor von sich gab,
dann passt auch die Volksweisheit :

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
oder
Wie die alten Summen, so zwitschern auch die Jungen.


In diesem Sinne
....., ...♫..♫..., .♪.., ….♫..♫......, ......, ...
Gruß C-R-B  Smiley




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#155
09. Mai 2012, um 02:04:09 Uhr

Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum einem Gerichtsurteil hier eine solche Bedeutung zugemessen wird.
Es ist ein Urteil von ganz vielen, die täglich in Deutschland gesprochen werden. Ein anderes Gericht oder ein anderer Richter hätte vielleicht anders geurteilt. Ein anderer Beklagter, mit einer etwas intelligenteren Argumentation hätte vielleicht ein anderes Urteil bekommen.
Es ist eine alte Weißheit: Wer vor Gericht geht bekommt kein Recht, er bekommt ein Urteil. Amen
Das dieses Urteil mal wieder Wasser auf die Mühlen der NFG Fetischisten ist,liegt auf der Hand.  Boxen
Viele Grüße
Uwe

Offline
(versteckt)
#156
09. Mai 2012, um 06:29:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von suchnix
Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum einem Gerichtsurteil hier eine solche Bedeutung zugemessen wird.
Es ist ein Urteil von ganz vielen, die täglich in Deutschland gesprochen werden. Ein anderes Gericht oder ein anderer Richter hätte vielleicht anders geurteilt. Ein anderer Beklagter, mit einer etwas intelligenteren Argumentation hätte vielleicht ein anderes Urteil bekommen.
Es ist eine alte Weißheit: Wer vor Gericht geht bekommt kein Recht, er bekommt ein Urteil. Amen
Das dieses Urteil mal wieder Wasser auf die Mühlen der NFG Fetischisten ist,liegt auf der Hand.  Boxen
Viele Grüße
Uwe

Moin Uwe,

wenn Du die Bedeutung des Urteils nicht nachvollziehen kannst, dann hast Du nicht alle wichtigen Beiträge hier gelesen.

Viele Grüße

Walter

Offline
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#157
09. Mai 2012, um 08:13:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wo steht das oder ist es nur wieder eine von Deinen merkwürdigen Gesetzesauslegungen bei denen die Richter Lachkrämpfe kriegen.

So abwegig ist das gar nicht was er da schreibt. Wenn man es ganz genau nimmt, ist es genau so. Bei all diesen Tätigkeiten könnte man ein KD finden oder zerstören. Und da denkt niemand über eine Genehmigung nach. Lächelnd Ist natürlich etwas überspitzt. Lachkrämpfe sollte man bekommen, wenn der Richter den Vergleich nicht versteht!

Gruß

Bastian


Gruß

Bastian

Offline
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#158
09. Mai 2012, um 09:20:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
wenn Du die Bedeutung des Urteils nicht nachvollziehen kannst, dann hast Du nicht alle wichtigen Beiträge hier gelesen.
Was zählt denn deiner Meinung nach zu den wichtigen Beiträgen? Sind deine eigenen Beiträge wichtig? Sind die Beiträge vom Insurgenten wichtig? Sind andere Beiträge nur Dreck?

Die Tragweite des Urteils steht übrigens im Urteil selber unter Absatz 6: Es ist eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung. Hast du diesen wichtigen Absatz etwa überlesen, Walter? Der Insurgent scheint es ja auch hartnäckig zu ignorieren.

Gut Fund
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 09. Mai 2012, um 10:24:28 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#159
09. Mai 2012, um 11:22:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
...
Die Tragweite des Urteils steht übrigens im Urteil selber unter Absatz 6: Es ist eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung. Hast du diesen wichtigen Absatz etwa überlesen, Walter? Der Insurgent scheint es ja auch hartnäckig zu ignorieren.
...

Bitte richtig zitieren und nicht umdichten.

"Die Frage, ob jemand vorsätzlich nach Kulturdenkmalen sucht, ist eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich"

Ist doch logisch, in Absatz 4 wird deutlich gesagt "...weil er finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen, die Kulturdenkmale sind, für ernstlich möglich hält (Anmerkung, auch der Fall von 1/1.000.000 beinhaltet noch eine Möglichkeit)...billigend in Kauf..."

Somit spielt es keine Rolle ob er gezielt danach sucht oder nicht und bedarf deshalb auch keiner weiteren Klärung, sie würde ja nichts ändern.

Der Einzelfall ,ob gezielt oder nicht, ist für die Bemessung einer OWI wichtig und deshalb im einzelnen zu prüfen.

(versteckt)
#160
09. Mai 2012, um 12:03:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Bitte richtig zitieren und nicht umdichten.

"Die Frage, ob jemand vorsätzlich nach Kulturdenkmalen sucht, ist eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich"

Ist doch logisch, in Absatz 4 wird deutlich gesagt "...weil er finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen, die Kulturdenkmale sind, für ernstlich möglich hält (Anmerkung, auch der Fall von 1/1.000.000 beinhaltet noch eine Möglichkeit)...billigend in Kauf..."

Somit spielt es keine Rolle ob er gezielt danach sucht oder nicht und bedarf deshalb auch keiner weiteren Klärung, sie würde ja nichts ändern.

Der Einzelfall ,ob gezielt oder nicht, ist für die Bemessung einer OWI wichtig und deshalb im einzelnen zu prüfen.

na kommen wir jetzt langsam wieder zur eigentlichen Urteilsbegründung zurück ja Smiley

Anmerkung : der Fall von 1/1.000.000 beinhaltet noch eine Möglichkeit..........aber keine ernsthafte Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#161
09. Mai 2012, um 12:13:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
na kommen wir jetzt langsam wieder zur eigentlichen Urteilsbegründung zurück ja Smiley

Anmerkung : der Fall von 1/1.000.000 beinhaltet noch eine Möglichkeit..........aber keine ernsthafte Zwinkernd

Bin ja als Schverständiger ab und zu bei Gericht und die Richter möchten auf bestimmt Fragen nur ein ja oder nein höhren.

Also die Frage: Besteht beim gezielten bergen eines, durch den Detektor angezeigten Gegenstandes, die Möglichkeit ein Kulturdenkmal zu bergen, ja oder nein??

« Letzte Änderung: 09. Mai 2012, um 12:26:15 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#162
09. Mai 2012, um 12:18:48 Uhr

@Insurgent
Es ist kein Zitat sondern eine Zusammenfassung. Zitate pflege ich als solche zu kennzeichnen!

Fakt ist, dass dieses Urteil keine gemeingültige Aussage bezüglich der Festlegung trifft, welche Gegenstände unter Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes fallen. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Da hilft es auch nicht, wenn hier einige so tun, als ob sich die Gesetze plötzlich geändert haben. Es gibt einfach kein Gesetz, welches das Suchen nach Metallen verbietet oder genehmigungspflichtig macht.

Gut Fund
j Smiley t t

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#163
09. Mai 2012, um 12:25:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
[ Es gibt einfach kein Gesetz, welches das Suchen nach Metallen verbietet oder genehmigungspflichtig macht.

Gut Fund
j Smiley t t

Ich hatte eine Antwort höher eine einfache Frage gestellt die mit ja oder nein zu beantworten ist.

Offline
(versteckt)
#164
09. Mai 2012, um 12:33:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent


Also die Frage: Besteht beim gezielten bergen eines, durch den Detektor angezeigten Gegenstandes, die Möglichkeit ein Kulturdenkmal zu bergen, ja oder nein??

50 : 50 oder 80 : 20 also demnach vielleicht oder nein. Ich würde sagen eher nein.

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