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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 42491 mal) 5
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#180
09. Mai 2012, um 21:16:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Ich finde, deine persönlichen Beleidigungen gegenüber anderen Diskussionspartnern sind reichlich unangebracht.
Gut Fund
j Smiley t t

aber dafür total gehaltvoll  Grinsend gibt schon ziemliche Spinner unter den Trollen  Smiley

Offline
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#181
09. Mai 2012, um 21:16:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Der Rest schwafelt nur dummes Zeug und legt sich seine Gesetze selbst zurecht, teilweise auf so lächerliche Art und Weise das man nur noch am Verstand zweifeln kann!

 Schockiert


Offline
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#182
09. Mai 2012, um 21:21:12 Uhr

Das mit dem "Geschwafel" kommt mir irgendwie bekannt vor. Mensch ... wer war das bloß, der schon mal damit provozieren wollte Unentschlossen
Gut Fund
j Smiley t t

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#183
09. Mai 2012, um 21:24:13 Uhr

wette er kommt von drüben - dort wurde wegen Chips und seinem verdrehten Gefolge die Diskussion in ganz andere Richtung gelenkt  Platt

am lustigsten fand ich die Reaktionen im Bodenfundforum - kamen fast keine ,da alle wussten dass das Urteil nur Schrott ist Grinsend

Offline
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#184
09. Mai 2012, um 23:24:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von T-Treasure
Wie ich sehe, hatten hier bis auf Insurgent, Walter und Drusus alle nur Singen und Klatschen in der Schule!

Nur der Insurgent und Walter haben das Urteil verstanden und Drusus nach Walters Aufklärung inzwischen auch!

Der Rest schwafelt nur dummes Zeug und legt sich seine Gesetze selbst zurecht, teilweise auf so lächerliche Art und Weise das man nur noch am Verstand zweifeln kann!

Was das Urteil bringt wird sich zeigen und einigen hier wünsche ich vom ganzen Herzen das es auf sie angewandt wird!



Insurgent, ich bewundere dich für deinen Mut und dein Durchhalten hier  Super

Lass dich nicht unterkriegen!

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
wette er kommt von drüben - dort wurde wegen Chips und seinem verdrehten Gefolge die Diskussion in ganz andere Richtung gelenkt  Platt

am lustigsten fand ich die Reaktionen im Bodenfundforum - kamen fast keine ,da alle wussten dass das Urteil nur Schrott ist Grinsend


Lieber T-Treasure,
da ich das Singen und Klatschen immer noch nicht beherrsche, muss wohl meine Schulbildung völlig daneben gegangen sein. Weinen
Gott sei Dank, dass es noch intelligente Menschen wie Dich gibt, die es immer wieder verstehen uns dummen Forenmitgliedern den rechten Weg zu weisen.
Viele Grüße
Uwe

Offline
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#185
10. Mai 2012, um 06:27:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
wette er kommt von drüben - dort wurde wegen Chips und seinem verdrehten Gefolge die Diskussion in ganz andere Richtung gelenkt  Platt

am lustigsten fand ich die Reaktionen im Bodenfundforum - kamen fast keine ,da alle wussten dass das Urteil nur Schrott ist Grinsend

Bodenfundforum ist meiner Meinung nach nur eine Verkaufsplattform für eine bestimmte Detektorenmarke. Kritische Stimmen auch über solche Themen wie hier, werden dort recht schnell abgewürgt da nicht verkaufsfördernd.
Das beste Forum ist dieses hier und die Moderatoren sind recht kulant, solltest du doch schon lange gemerkt haben  Grinsend

G.S

Offline
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#186
10. Mai 2012, um 09:05:15 Uhr

Moin,

ich habe eben mit E.L. telefoniert und ihm nach seiner Einschätzung zum Urteil gefragt.

Das Urteil bestätigt seiner Meinung nach die Linie der Denkmalschutzbehörden, es ist übrigens nicht das erste Urteil in Sachen Suche ohne NFG in der Bundesrepublik, in dem auf die billigende Inkaufnahme abgestellt wird. Nach diesem Urteil wird es künftig noch einfacher sein Sucher ohne NFG vor dem VG abzuurteilen, wenn sie einen Bußgeldbescheid nicht akzeptieren und vor das Verwaltungsgericht ziehen. Er rat allen SG dazu unbedingt eine NFG zu beantragen.

Festzuhalten ist, dass SG ohne NFG bereits im Bußgeldverfahren mit dem Begriff der billigend Inkaufnahme konfrontiert werden und dieser Vorwurf auch vor dem VG kaum auszuräumen ist. Was ich bisher hier an Gegenstrategien gelesen habe ist nicht ernstnehmbar, deshalb muss man auch nicht weiter darauf eingehen.

Im Einzelfall ist es durchaus möglich nachzuweisen, dass sich im fraglichen Geländeabschnitt keine BD befinden können und daher der Vorwurf der billigend Inkaufnahme nicht greift, etwa auf Spülfeldern, auf durch abpoldern und aufschwemmen gewonnes Land an den Küsten, in Sandkisten. Nicht betroffen ist das Auflesen von oberflächig liegenden Fundgegenständen in Parkanlagen, die mit Hilfe eines MD aufgespürt werden oder die Auftragssuche nach oberflächig verlorenen gegangenen Gegenständen. Wird nach dem Ehering der Bäuerin im Acker gesucht, der bereits dreimal gepflügt wurde, sollte die DSChB über die Auftragssuche informiert werden.

Noch ein Schmankerl. Die EU hat verfügt und die Bundesrepublik hat es bereits gesetzlich umgesetzt.

Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gilt nach drei Monaten automatisch als genehmigt, wenn die Behörde den Antrag bis dahin weder Genehmigt noch abgelehnt hat. Nachzulesen § 42a VerwVerfG. Die Behörde hat darüber gem. § 42a Abs. 3 eine Bescheinigung auszustellen.

Glückwunsch an dieser Stelle an alle Antragsteller, die schon länger als 3 Monate seit Antragstellung von der DSchB nichts gehört haben, ihre NFG sind per Gesetz genehmigt.

Viele Grüße

Walter



Offline
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#187
10. Mai 2012, um 09:18:42 Uhr

Das ist ja schön, dass es mit den Provokationen einer bestimmten Fraktion nicht geklappt hat. Hat denn jetzt noch jemand Diskussionsbedarf oder Fragen zum Thema?
Gut Fund
j Smiley t t

Offline
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#188
10. Mai 2012, um 09:42:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von suchnix
Hallo Walter,
obwohl oder gerade weil ich alle Beiträge gelesen habe, erschliesst sich mir die angebliche Bedeutung dieses Urteils nicht.
Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die für andere SG nicht unbedingt relevant ist.
Ich schätze deine Beiträge hier im Forum sehr, bin aber diesmal anderer Meinung.
Asche über mein Haupt, aber ich kann es nicht ändern.
Viele Grüße
Uwe

Moin,

zunächst zur Klärung, mit wichtig meinte ich nicht meine Beiträge, sonst hätte ich es so geschrieben.

Sicher ist es eine Einzelfallentscheidung. Das besondere ist hier aber, dass die Entscheidung darauf beruht, dass alleine durch die Tätigkeit des Suchens und Grabens nach Metallen der bedingte Vorsatz besteht BD zu entdecken bzw. deren Entdeckung billigend in Kauf genommen wird und daher eine NFG benötigt wird.

Auch in zuküftigen Prozessen kann man nun, unter Berufung auf das Urteil dem SG vorhalten, er würde die Entdeckung von BD billigend in Kauf nehmen und wenn er keine NFG hat, einen Gesetzesverstoß begehen und daher sei das gegen ihn erhobene Bußgeld zu zahlen.

Viele Grüße

Walter


Offline
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#189
10. Mai 2012, um 09:46:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Was ich bisher hier an Gegenstrategien gelesen habe ist nicht ernstnehmbar, deshalb muss man auch nicht weiter darauf eingehen.
Diskussionspartner zu diffamieren scheint hier ja doch eine beliebte Strategie zu sein. Also ich nehme, obwohl solche Aussagen schon sehr überheblich sind, deine Propaganda für Nachforschungsgenehmigungen ernst. Und deshalb werde ich auch immer wieder darauf eingehen. Das oben genannte Urteil ändert rein gar nichts an der Tatsache, dass die Suche mit Metalldetektor und das Bergen der gefundenen Gegenstände allgemein weder verboten noch genehmigungspflichtig ist, sofern nicht auf ausgewiesenen Kulturdenkmälern gesucht wird. Einzelfallentscheidungen bestimmter Gerichte, welche keine gemeingültigen Entscheidungen getroffen haben, ändern diesbezüglich logischerweise auch nichts.

Gut Fund
j Smiley t t

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#190
10. Mai 2012, um 10:23:59 Uhr


[/quote]
Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Bodenfundforum ist meiner Meinung nach nur eine Verkaufsplattform für eine bestimmte Detektorenmarke. Kritische Stimmen auch über solche Themen wie hier, werden dort recht schnell abgewürgt da nicht verkaufsfördernd.
Das beste Forum ist dieses hier und die Moderatoren sind recht kulant, solltest du doch schon lange gemerkt haben  Grinsend

G.S

Verkaufsplattform Huch war dasn Witz Huch
aber hast recht Sterni - Mods sind hier seeehr kulant .......woanders hätte man DIR das hier kaum noch schreiben können  Cool

Geschrieben von Zitat von Walter Franke


ich habe eben mit E.L. telefoniert und ihm nach seiner Einschätzung zum Urteil gefragt.


 Schockiert krass Schockiert muss ich erst mal sacken lassen !
wär ja so als würd man Raul Castro anrufen und ihn nach seiner Meinung über die USA fragen  Schockiert
Text ist erst mal zu lang und meine Zeit zu knapp und etwas verwirrt wegen unsrem Steinzeitfreund und Sondlerschreck E.Laufer bin ich auch ,aber nachher schau ich noch mal .

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#191
10. Mai 2012, um 12:48:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Diskussionspartner zu diffamieren scheint hier ja doch eine beliebte Strategie zu sein. Also ich nehme, obwohl solche Aussagen schon sehr überheblich sind, deine Propaganda für Nachforschungsgenehmigungen ernst. Und deshalb werde ich auch immer wieder darauf eingehen. Das oben genannte Urteil ändert rein gar nichts an der Tatsache, dass die Suche mit Metalldetektor und das Bergen der gefundenen Gegenstände allgemein weder verboten noch genehmigungspflichtig ist, sofern nicht auf ausgewiesenen Kulturdenkmälern gesucht wird. Einzelfallentscheidungen bestimmter Gerichte, welche keine gemeingültigen Entscheidungen getroffen haben, ändern diesbezüglich logischerweise auch nichts.

Gut Fund
j Smiley t t

Guter J :)tt,

es macht langsam wirklich keinen Spaß merh, wenn man alle drei Tage von vorne anfangen muss, nur weil wieder das - nicht auf Kulturdenkmälern suchen - aus der Schublade zaubert, wo man vor ein paar Tagen noch dachte, na endlich ist es rübergekommen.

Nochmal, ich bin ja geduldig. Kein Denkmalschutzgesetz schreibt ein Wort davon, dass man nicht auf KD suchen dürfte, es heißt in allen und wirklich allen DSchG, dass die Nachforschung NACH (NACH!) BD, KD (wie immer die einzelnen Bezeichungenn auch lauten, gemeint ist immer das gleiche) genehmigungspflichtig ist. Es ist daher völlig uninteressant ob Du auf flächigen oder ortsfesten BD oder KD suchst oder nicht, solange Du nach BD/KD suchst geht das nur mit NFG.
Das Urteil besagt, wie ich schon ausführte, dass alleine die Tätigkeit einer Suche den bedingten Vorsatz beinhaltet, nach BD/KD zu suchen - aber den Punkt hatten wir ja schon durch.

Viele Grüße

Walter

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#192
10. Mai 2012, um 13:56:12 Uhr

@Walter Franke
Jetzt habe ich das endlich verstanden, glaube ich. Vielen Dank! Muss ich denn jetzt nach diesem weltbewegenden Urteil für meine ganz normale Spaßsuche eine Nachforschungsgenehmigung beantragen, obwohl ich eigentlich gar nichts nachforschen will? Hast du da mal eine Adresse vom Spaßforschungsamt (oder wie immer es heißt) für Mecklenburg-Vorpommern? Vielen Dank für deine Geduld, ich weiß es wirklich zu schätzen. Bin halt ein Anfänger und möchte nichts falsch machen.
Gut Fund
j Smiley t t

Offline
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#193
10. Mai 2012, um 14:33:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Muss ich denn jetzt nach diesem weltbewegenden Urteil für meine ganz normale Spaßsuche eine Nachforschungsgenehmigung beantragen, obwohl ich eigentlich gar nichts nachforschen will?


Es gibt ja auch noch den §, der Zufallsfunde regelt:

"§ 20
Zufällige Funde

(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen."

(BW)

Also steht deiner Spass-Suche nach Metallobjekten doch nichts im Wege. Wenn du zufällig dabei ein KD entdeckst, dann siehe §20.

Wie es in anderen Bundesländern ausschaut, muss man halt nachsehen. Dürfte aber ähnlich sein, oder?

Grüße,
sondelfreund




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#194
10. Mai 2012, um 15:05:25 Uhr

Moin,
Geschrieben von Zitat von jott
@Walter Franke
Hast du da mal eine Adresse vom Spaßforschungsamt (oder wie immer es heißt) für Mecklenburg-Vorpommern? Vielen Dank für deine Geduld, ich weiß es wirklich zu schätzen. Bin halt ein Anfänger und möchte nichts falsch machen.

die E-Mail-Adresse vom für die Sondengänger zuständigen Landesamt für Denkmalpflege hat insurgent hier im Forum schon des öfteren gepostet: m.schirren@kulturerbe-mv.de

Du musst allerdings damit rechnen, erst mal eine Antwort-Mail zu bekommen, die Dir empfiehlt, vorläufig (bis Du Dich mit dem für Deine Gegend zuständigen Dezernenten abgestimmt hast und entsprechende Lehrgänge absolviert hast) nicht zu sondeln, so in der Art:
"... dass wer ohne Genehmigung ein technisches Suchgerät zum Auffinden von Bodendenkmalen (sei es am Strand oder auf dem Acker) einsetzt, einen Gesetzesverstoß begeht, der je nach Auslegung eine OWI oder ein Strafverfahren nach sich ziehen kann. ... Auch deshalb meine dringende Empfehlung sich mit ... über weitere Aktivitäten abzustimmen und den Detektor erstmal in der Ecke stehen zu lassen. Wenn Sie angezeigt werden, wird ein solches Verfahren i.d. Regel durchgezogen und das Amt hat in solchen Fällen kaum Handlungsspielraum. "

Womit wir wieder bei der für Sondengänger ungünstigen Auslegung geltender Gesetze sind, die ja auch Thema des Threads ist.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

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