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 Urteil von OVG gegen Sondengänger

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Avatar  Urteil von OVG gegen Sondengänger  (Gelesen 42473 mal) 5
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#60
06. Mai 2012, um 15:47:48 Uhr

Dieses Urteil wird in der Praxis mMn eines bewirken. Die Suchen werden sich in die nächtlichen Stunden verlagern. Und nicht Wenige werden denken: wenn man dann eh schon was Verbotenes tut, dann kann man auch gleich einen Schritt weitergehen und direkt auf Bodendenkmälern sondeln. Sowas nennt sich auch Denkmalschutzsicht dann "Schuss ins eigene Bein".

Viele Grüße,,
Günter

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#61
06. Mai 2012, um 18:45:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Archäologen unterliegen auch dem Gesetzt. Hier wurde auf höchster Landesebene festgestellt das zum Schutz unseres gemeinsamen kulturellen Erbes nicht jeder einfach lustig mit der Sonde loslaufen kann und andere belügt "Er such ja keine Kulturgüter"

Genau wie Du mein lieber Sondengängerübermensch.

Deine Einstellung und Meinung kannst Du dann ja mal einem Richter erklären Cool

Walter hat die Reichweite schon richtig erkannt!!

diese angebliche Feststellung seitens des Gerichts ,das nicht jeder einfach mit der Sonde loslaufen kann ,wünscht dir wohl .....aber hey, Leben is kein Wunschkonzert  Cool

ach und du weißt was ich suche und als KD kannst es auch gleich ansprechen - ihr Einwohner von Fantasien schafft es doch immer wieder mich in Erstaunen zu versetzen  Schockiert 

wird in der Praxis zwar nicht vorkommen ,aber einem theoretisch gegenübergestellten Richter würd ich wohl problemlos klarmachen können das bei mir ein dolus eventualis in befundzerstörender Hinsicht  nicht eher vorliegt ,als bei dem Bauer der ohne Archierlaubnis seine Felder bestellt  Cool

und was ihr da in diesem sehr fallbezogenen Urteil richtig und allgemein zur Anwendung zu bringen erkannt zu haben glaubt könnt ihr ja mal schreiben   Smiley
momentan kommt das Urteil eher so rüber ,als könnt man nicht ohne NFG Militaria suchen die KD sein können und schon gar nicht wenn man vor Gericht sogar aussagt das man es als wahrscheinlich ansieht das man dabei auf KD stößt  Zunge

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#62
06. Mai 2012, um 19:39:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Warum immer diese schwarz/weis Malerei  Irre Es ist nicht VERBOTEN nur Genehmigungspflichtig!!!!!!!

Alle größeren Eingriffe in den Boden, sei es Straßenbau, Hausbau, Braunkohle etc bedürfen einer Genehmigung und dabei wird u.a. auch die Archäologie befragt. Und wenn der Verdacht besteht, dass dort BD vorhanden sind wird gegraben und wenn es nicht anders geht komplett ausgegraben damit dort die Straße, Haus etc gebaut werden können.

97% aller Grabungen in D werden aus diesem Grunde durchgefüht.

Es gibt in fast allen BL die Möglichkeit eine Genehmigung zu bekommen. Wirmüssen jetzt darum kämpfen das ALLE BL Genehmigungen erteilen (mit entsprechenden Ausbildungen etc.)

Ok, Du hast schon Recht. Es ist ja nicht verboten. Aber diese Genehmigungen sind so sinnfrei wie sie momentan hier in NRW sind. Für jeden Kreis soll ich so eine Genehmigung kaufen? Das wird im Ruhrgebiet schwer teuer. Es braucht eine Bundeslandgenehmigung mit Wald und von mir aus gerne einer regelmäßigen Kontrolle. Schulungen um schnell genug zu erkennen das gerade ein BD gefunden wurde. Das ganze darf auch ruhig was kosten. Ich stelle dann auch gerne meine Arbeitskraft bei Ausgrabungen zur Verfügung. Und bei schwer wertvollen Funden einfach nen bissel was abgeben. Selber verkaufe ich niemals einen Fund. So, oft genug geschrieben diese Wünsche! Ich gebe die Hoffnung nicht auf! Lächelnd


Gruß

Bastian

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(versteckt)Themen Schreiber
#63
06. Mai 2012, um 19:51:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von HiFiRe
Ok, Du hast schon Recht. Es ist ja nicht verboten. Aber diese Genehmigungen sind so sinnfrei wie sie momentan hier in NRW sind. Für jeden Kreis soll ich so eine Genehmigung kaufen? Das wird im Ruhrgebiet schwer teuer. Es braucht eine Bundeslandgenehmigung mit Wald und von mir aus gerne einer regelmäßigen Kontrolle. Schulungen um schnell genug zu erkennen das gerade ein BD gefunden wurde. Das ganze darf auch ruhig was kosten. Ich stelle dann auch gerne meine Arbeitskraft bei Ausgrabungen zur Verfügung. Und bei schwer wertvollen Funden einfach nen bissel was abgeben. Selber verkaufe ich niemals einen Fund. So, oft genug geschrieben diese Wünsche! Ich gebe die Hoffnung nicht auf! Lächelnd


Gruß

Bastian

Da stimme ich Dir bis auf die Kosten voll zu Smiley

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#64
07. Mai 2012, um 07:43:51 Uhr

Moin,

die Vergleiche mit Landwirten, Neubauvorhaben usw. bringen hier nichts, auch wenn dabei mehr Relikte vernichtet werden, als SG ausgraben können.

Wer einen Detektor künftig einschaltet und bei einer Fundanzeige den Fund ausgräbt ohne eine NFG zu besitzen begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer dann vorbringt, dann gehe ich gleich auf ein KD, der begibt sich von der Ordnungswidrigkeit gleich ins Strafrecht (§246 u. § 304 StGB) - diese Vorschläge sind ja wohl nicht zielführend.

Einziger Weg kann jetzt nur noch sein, NFG zu beantragen, Schulungen zu besuchen, die Ausstellungen von NFG und von Schulungen durchzusetzen und die Ungleichbehandlung von SG in den Bundesländern anzuprangern (z. B. Kosten für NFG abzuschaffen).

Spaßsuche hat sich jedenfalls erledigt.

Viele Grüße

Walter



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#65
07. Mai 2012, um 08:45:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Einziger Weg kann jetzt nur noch sein, NFG zu beantragen, Schulungen zu besuchen, die Ausstellungen von NFG und von Schulungen durchzusetzen und die Ungleichbehandlung von SG in den Bundesländern anzuprangern (z. B. Kosten für NFG abzuschaffen).


Was aber nichts gegen "Bösewichte" hilft. Oder dürfen dann alle mit NFG nur noch nach dem 4-Augen-Prinzip losziehen, oder nur in Begleitung eines Hilfsherrifs, der jeden Spatenhieb überwacht? - Mit oder ohne NFG kann man Fundunterschlagung des leichtens begehen. Oder beinhaltet eine NFG auch eine monatliche, unangekündigte Hausdurchsuchung? - Man muss ja schließlich überprüfen, ob nicht doch eine Goldmünze vom Acker geschmuggelt wurde...  Idiot













..

















Geschrieben von {author}

Spaßsuche hat sich jedenfalls erledigt.




..

Ja, für manche bestimmt. Die haben und hatten ja eh noch nie Spass daran... der Spass im täglichen Leben hält sich bei diesen Personen wohl ohnehin in engen Grenzen...

Auch wenn weed verboten ist, es wird dennoch in Massen und mit Spass geraucht. Und sogar auf vielen Dachböden gezüchtet... und genauso wird es mit der Suche sein. Verbote waren und sind nie kreativ und zielführend, aber das ist nunmal die Beamtenlogik. Und der obrigkeitshörige Michel wird wieder jeden Scheiß abnicken, das ist mir schon klar... Das "Detektorverbot" kommt 56 Jahre zu spät Freunde. Und ich gehe jede Wette ein, dass es in Deutschland in 20 Jahren immer noch viele, viele Detektorhändler geben wird. Und die Absatzzahlen weiterhin steigen werden. Egal, welche Urteile gesprochen werden...

Grüße,
sondelfreund


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#66
07. Mai 2012, um 11:59:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

die Vergleiche mit Landwirten, Neubauvorhaben usw. bringen hier nichts, auch wenn dabei mehr Relikte vernichtet werden, als SG ausgraben können.

Wer einen Detektor künftig einschaltet und bei einer Fundanzeige den Fund ausgräbt ohne eine NFG zu besitzen begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer dann vorbringt, dann gehe ich gleich auf ein KD, der begibt sich von der Ordnungswidrigkeit gleich ins Strafrecht (§246 u. § 304 StGB) - diese Vorschläge sind ja wohl nicht zielführend.

Einziger Weg kann jetzt nur noch sein, NFG zu beantragen, Schulungen zu besuchen, die Ausstellungen von NFG und von Schulungen durchzusetzen und die Ungleichbehandlung von SG in den Bundesländern anzuprangern (z. B. Kosten für NFG abzuschaffen).

Spaßsuche hat sich jedenfalls erledigt.

Viele Grüße

Walter

So Leute, ihr habts gehört! Schicht im Schacht, der Spaß hat jetzt ein Ende. Detektoren in die Ecke, aufräumen angesagt und die Fingernägel saubermachen.
Der Chef hat gesprochen, Munition ist zu schwer.... bleibt immer hier... mich interessiert nicht....

Das Posten von Funden wird ab sofort strafrechtliche Walterkonsequenzen haben. Fund des Monats wird zur Hausdurchsuchung des Monats und mindestens einen 3-Tage-Walter-Bart zur Folge haben.

Wir können die gesamte Funddoku eigentlich löschen, wären ja nur Beweismittel für die Inquisition / Insurgition und das ganze Board dichtmachen bis auf die TV-Termine, die können wir noch ungestraft wahrnehmen Zwinkernd

Wer nicht spurt, kriegt fränkisch einen gewaltert, dass die Galoschen knallen!

PS: - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -, Schwarz und Konsorten dürfen ja nun auch Konkurs anmelden...  Zwinkernd

(versteckt)
#67
07. Mai 2012, um 12:15:44 Uhr

na dann braucht ihr ja die Leute in Zukunft nicht mehr mit anstrengenden Überzeugungsversuchen zur NFG-Beantragung bearbeiten, sondern könnt einfach darauf verweisen das man ne NFG zu haben hat Zwinkernd 

dieses Urteil besagt für die Allgemeinheit nichts (außer vielleicht das man im Fall der Fälle darauf acht geben sollte was man äußert) und ist tatsächlich das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde !

durch solche Urteile fängt für mich die Spaßsuche erst so richtig an  Teufel
je mehr Drohungen und Schrott vom Amt kommt ,desto geringer der Anreiz mit solchem Pack zusammenzuarbeiten oder auch nur deren sonstige Anliegen zu achten!!!

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(versteckt)Themen Schreiber
#68
07. Mai 2012, um 12:20:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
....durch solche Urteile fängt für mich die Spaßsuche erst so richtig an  Teufel
je mehr Drohungen und Schrott vom Amt kommt ,desto geringer der Anreiz mit solchem Pack zusammenzuarbeiten oder auch nur deren sonstige Anliegen zu achten!!!

Das Amt ist bei dem Urteil eigentlich der Beklagte und der hat sich auf die Aussagen des Users Ernte AG berufen.

Aber schön das Du endlich zeigst was Du wirklich bist, ein Raubgräber der an der Geschichte seines Landes nicht interessiert ist!

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#69
07. Mai 2012, um 12:22:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Das Posten von Funden wird ab sofort strafrechtliche Walterkonsequenzen haben. Fund des Monats wird zur Hausdurchsuchung des Monats und mindestens einen 3-Tage-Walter-Bart zur Folge haben.

Wir können die gesamte Funddoku eigentlich löschen, wären ja nur Beweismittel für die Inquisition / Insurgition und das ganze Board dichtmachen bis auf die TV-Termine, die können wir noch ungestraft wahrnehmen

Wer nicht spurt, kriegt fränkisch einen gewaltert, dass die Galoschen knallen!

 Kringeln



Insurgenten / Wikipedia:
"Eine Insurrektion, auch Insurrektionskrieg, (von lateinisch insurgere „sich erheben“, inzwischen oft auch engl. Insurgency) ist ein bewaffneter Aufstand oder ein Aufruhr gegen die bestehende zivile oder politische Autorität. Die Aufrührer und Anführer einer solcher Insurrektion nennt man Insurgenten. Sie führen einen offenen oder asymmetrischen Kampf gegen die als illegitim betrachtete Autorität oder eine vermeintliche oder tatsächliche fremde Besatzungsmacht."


Isurgent = Aufrüher  

@ Insurgent --> Na, dann wirst Du Deinem Namen hier ja mehr als gerecht.  Ich weiß nur nicht, ob sich das Forum auf Dauer solch ein Verhalten bieten lassen sollte.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2012, um 12:30:29 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#70
07. Mai 2012, um 12:36:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711

Isurgent = Aufrüher 

@ Insurgent --> Na, dann wirst Du Deinem Namen hier ja mehr als gerecht.  Ich weiß nur nicht, ob sich das Forum auf Dauer solch ein Verhalten bieten lassen sollte.

Na Du wirst Deinem Namen ja auch mehr als gerecht  Cool

Gegen Leute, die den Denkmalschutz und unser gemeinsames Kulturelles Erbe offen mit Füßen treten, ja da bin ein Insurgent  Ärgerlich

(versteckt)
#71
07. Mai 2012, um 12:39:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Aber schön das Du endlich zeigst was Du wirklich bist, ein Raubgräber der an der Geschichte seines Landes nicht interessiert ist!


weiß zwar nicht woher du das jetzt im Detail in solch präziser Form her nimmst ,aber schön das Du endlich zeigst was Du wirklich bist .ein versponnener Wirrkopf der ganz wie seine Archikollegen nur allzu gern mit haarsträubenden Unterstellungen aufwartet !

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#72
07. Mai 2012, um 12:40:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Gegen Leute, die den Denkmalschutz und unser gemeinsames Kulturelles Erbe offen mit Füßen treten

Schau mal einer an, in diesem Punkt gebe ich Dir zu 100% recht! Genau meine Meinung!  Smiley

Aber das, wovon Du uns hier mittlerweile überzeugen willst, hat doch nichts mehr mit DENKMALSCHUTZ zu tun!!!  Ärgerlich

Also entweder spinn ich, oder...

LG, Stoffel   

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#73
07. Mai 2012, um 12:48:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stoffel4711

Aber das, wovon Du uns hier mittlerweile überzeugen willst, hat doch nichts mehr mit DENKMALSCHUTZ zu tun!!!  Ärgerlich


Wovon denn?Huch

Außer das man beim Sondeln nicht so tun darf als würde man in der Luft schweben und nur "nicht BD" suchen.

Und das man sich vor der Suche mit den entsprechenden Ämtern abspricht (NFG) und wo es nicht geht (BW z.B.) daran arbeitet das es geht.

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(versteckt)
#74
07. Mai 2012, um 12:55:46 Uhr

Hallo Insurgent, hast du die PDF in der Form vom Amt bekommen? Also als PDF per E-Mail. Oder wie? Mir haben die noch immer nichts geschickt.
Gut Fund
j Smiley t t

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