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 Verhalten der Denkmalschutzbehörden

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#30
21. Februar 2013, um 13:57:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Genauso wie ich bisher normale Pfennige aus 1410 (um beim Beispiel zu bleiben) wiederbekommen habe, obwohl die älter als 600 Jahre sind (eben weil es keinen besonderen Wert darstellte).

zeig mal MA-Münzsammlung Cool
mit 600 Jahren war wohl etwas unpräzis von mir formuliert - privat is mir von 1400 als Fixgrenze berichtet worden und das mit den 600 Jahren is anderem Mitglied eurer Truppe mal woanders rausgerutscht ......weiß nich warum ich mich für 600erFormulierung entschieden hab .....als wärs Grenze jedes Jahr wandern   Platt
außerdem war das mit Munzis eher Beispiel von mir weil mir gerad nix Besseres ausm MA einfiel .....hätt wohl mal besser salierzeitliches Ortband nehmen sollen ......elende Pennige kannst durch bisschen betteln vielleicht auch als NFGler noch in Besitz bringen Zwinkernd

wo isn jetzt deine herausragende und für die "Öffentlichkeit" enorm wichtige Munz ? in nem Schaukasten wo sie von breiten Publikum bestaunt werden kann, nehm ich mal an !?? 
wenn Du sie allerdings wirklich auf nem sicher als sowas ansprechbaren und als Denkmalfläche eingetragenen Siedlungsareal gefunden hast, könnt sie tatsächlich, auch wenn gewöhnliche Prägung, als Denkmal durchgehen - natürlich nicht für sich, aber als "Bestandteil" des Gesamtdenkmals Zwinkernd

worums mir aber eigentlich bei dieser Pauschalgrenze ging, ist dass das Denkmalamt den Begriff Denkmal vülleicht eeetwas überdehnt um eigenen Vorteil zu sichern .

Geschrieben von Zitat von Walter

Zur Frage woher das Geld kommen soll um Funde anzukaufen, wurde schon ausgeführt, dass das Geld nicht aus dem Etat kommen sollte, sondern von einer Lotterie und aus den Gewinnen der Sparkassen.



als wär DAS überhaupt nötig - eine hessische Denkmalfassade weniger restauriert oder ein Dorfschlösschen in MeckPomm mal paar Jahre früher dem endgültigen Verfall hingegeben und entsprechende Landeskasse hätte genug Mittel um schon mal all den Kleinkram den sie ja ach so gern haben wollen, anzukaufen - dat Gelump kost doch nix !
für die paar Schätze die mal wirklich was wert sind, brauchst auch nicht sooo viel Geld  !
mal davon ab das spektakuläre Schätze ausgestellt in Museen auch die größten Publikumsmagneten sind und Geld reinspülen !
ebenso wie sie Öffentlichkeit stärker auf Vergangenes konzentrieren lassen, die Konzentrierten dann aber Geschichtsverfall daraufhin weniger gut finden und Politiker die nicht genug Geld für Kultur locker machen wieder etwas unwählbarer als zuvor dastehen .......so dass das Amt dann auch wieder besser nach Mitteln betteln kann Zwinkernd

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#31
21. Februar 2013, um 14:22:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

...
Zur Frage woher das Geld kommen soll um Funde anzukaufen, wurde schon ausgeführt, dass das Geld nicht aus dem Etat kommen sollte, sondern von einer Lotterie und aus den Gewinnen der Sparkassen.
...
Viele Grüße

Walter

Moin Walter,

müssen wir Sondler denn auch für die Schulden der Sparkassen aufkommen. Derzeit sind die Sparkassen ja nichtmal in der Lage die eigenen Löcher zu stopfen und nehmen staatliche Kredithilfen in anspruch ...

@SGÜM::Die Grenzen 1400 und 600 habe ich jetzt mal von Dir übernommen, in der Realität sieht stehen da auch andere Daten, je nach Bundesland mal wieder nicht einheitlich.

Bezüglich des Siedlungsareals und dem Bodendenkmal wäre ich vorsichtig, denn wir wollen ja auch nicht, dass jede Siedlungsfläche, die noch erforscht (also wissenschaftlichen Wert hat) gleich als Denkmal/Grabungsschutzgebiet deklariert wird. Das hätte auch enorme Auswirkungen z.B. für Bauvorhaben....

Gruß

« Letzte Änderung: 21. Februar 2013, um 14:27:53 Uhr von (versteckt) »

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#32
21. Februar 2013, um 16:16:00 Uhr

Hier kommt oefters die Floskel "
überragenden wissenschaftlichen Wert
" vor.
Einen wissenschaftlichen Wert hat eine Fundsache ja nur, wenn sie NEUE wissenschaftliche Erkenntnisse liefert.
Unabhaengig vom (Handels-) Wert der Fundsache.
Somit duerften doch mind. 99,99% der Funde nicht in diese Kategorie fallen. 
 Huch

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(versteckt)Themen Schreiber
#33
21. Februar 2013, um 17:50:52 Uhr

Leider stimmt das so nicht. Überragender wissenschaftlicher Wert ist dann gegeben, wenn über die eigene Geschichte hinaus wertvolle wissenschaftliche (oder tw. künstlerische) Erkenntnisse zu erwarten sind. Das ist allerdings in der Tat in 99% der Fälle NICHT der Fall.

Dominic

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#34
21. Februar 2013, um 19:00:54 Uhr

Mecklenburg hat keine Datumsgrenze, was die Fundrückgabe angeht. Beamte gibt es bei Landesdenkmalamt auch nicht, die wenigen Archäologen sind Angestellte. Der Rest (z.B. die Zeichner und Gräber ) arbeitet zeitlich befristet. Die meiste Arbeit erfolgt mittlerweile durch Ehrenamtliche. Geld ist sehr sehr knapp. Es gibt immer noch keine vernünftigen Lagermöglichkeiten und keine Restaurationswerkstatt. Man arbeitet dran. Dem Amt wäre es lieber, alle Funde bleiben wo sie sind, deshalb sind viele Notbergungen oder eben Fundbergungen im Rahmen von Trassen- und Straßenbau, Stadtkernsanierung festzustellen. Man hat als Finder die Möglichkeit seine Funde zu leihen. Diese Verträge laufen etwa 2 Jahre und können verlängert werden. Im Gegensatz zu Holstein, bekommt man keine Funde ohne Vertrag zurück. Ehrenamtliche sollen ja nicht nur sammeln, sondern auch pflegen, schützen, bewahren.....es sei denn eine Fundgefährdung, z.B. durch die Landwirtschaft, liegt vor. Irgendwie ist auch vieles eine Sache der Begründung....Ich find es völlig überholungsbedürftig, dass Denkmalschutz Ländersache ist. Einheitliche Regelungen würden vieles vereinfachen. LG

PS: Dokumente: Als Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger erhält man in MV im Normalfall ( soweit Lehrgänge besucht wurden und ein Vertrauensverhältnis existiert) einen Ausweis für Bodendenkmalpfleger. Für die Suche mit technischer Hilfe / Sense kann man ein sogenanntes Einlegeblatt für den Ausweis bekommen. Da steht drauf , in welchen Gebieten ( meist Landkreise o.ä.) man suchen darf. Das Blatt ist farbig und der Erhalt ist nicht selbstverständlich. Ich vermute, dass etwa 60 bis 80 Personen der wohl etwa 250 Bodendenkmalpfleger in Mecklenburg-Vorpommern solches Einlegeblatt besitzen. Ich glaube es gilt immer für 5 Jahre. Die Behörde ist nicht so streng, wenn man Funde aus anderen Landkreisen meldet, es ist aber so angedacht, dass man sein persönliches zu betreuendes Gebiet beackert....Nach dem Motto....Keiner will auf seinem Acker fremde Sondler sehen, außerdem ist einem ja die Heimat heilig. Tatsache ist, dass man an einem Landkreis genug Plätze findet, die man immer wieder besucht. Schlimmer wärs, wenn lauter verschiedene Leute rumbuddeln und einer vom anderen nichts weiss. Ich denke, dass dies ein entscheidender Gedanke ist.

Was das Schatzregal in MV angeht, ich vermute, es ist eines der schärfsten Regelungen der Bundesrepublik und soll noch aus Herzogszeiten stammen. Das Landesrecht Bundesrecht bricht, musste ich auch erst mal lernen. Und dann ist noch zu bemerken, dass sich ein Fund durch einen lizensierten Bodendenkmalpfleger  erheblich von einem Fund eines nichtlizensierten Finder unterscheidet. Erster wird als staatlicher Nachforscher definiert, was automatisch bedeutet, dass dadurch der Fund in Landesbesitz über geht. So das Landesdenkmalamt. Ob das Gerichte ähnlich sehen, weiss ich nicht.

« Letzte Änderung: 21. Februar 2013, um 19:25:06 Uhr von (versteckt) »

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#35
21. Februar 2013, um 23:04:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Leider stimmt das so nicht. Überragender wissenschaftlicher Wert ist dann gegeben, wenn über die eigene Geschichte hinaus wertvolle wissenschaftliche (oder tw. künstlerische) Erkenntnisse zu erwarten sind. Das ist allerdings in der Tat in 99% der Fälle NICHT der Fall.Dominic

"Überragender" wissenschaftlicher Wert ist meines Erachtens mal wieder eine Kreation hier im Forum, im Gesetz (Bezug: SH) wird vom geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, etc. (der Rest ist für uns uninteressant) Werten gesprochen. Überragend kommt dort nicht vor. Zweck ist ... die Sicherung der Erhaltung und der Erforschung im öffentlichen Interesse ... Und bei Erforschung kann man sich einige Fragestellungen (Aus-)denken, die z.B. eine lückenlose Erfassung aller römischen Münzen erfordert, um von der regionalen Häufigkeit und Ausprägung auf soziokulturelle Erkenntnisse zu kommen. 

Was ich damit sagen möchte ist, dass es vor Gericht schwer sein wird die Einstufung als Kulturdenkmal zu wiederlegen. Das öffentliche Interesse ist übrigens mit einer einfachen Publikation hergestellt ...

Gruß

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#36
21. Februar 2013, um 23:22:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
"Überragender" wissenschaftlicher Wert ist meines Erachtens mal wieder eine Kreation hier im Forum, im Gesetz (Bezug: SH) wird vom geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, etc. (der Rest ist für uns uninteressant) Werten gesprochen. 

"Überragender" ist auch ganz sicher nicht deine Kreation ? hier im Forum wird glaub ich meist *herausragender* geschrieben .....so wie es in den Begriffserklärungen etlicher DschG auch steht !

und was SH betrifft, hättest zumindest *von besonderer und prägender Bedeutung* noch als nicht "uninteressant" erkennen können Zwinkernd

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#37
21. Februar 2013, um 23:31:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
"Überragender" wissenschaftlicher Wert ist meines Erachtens mal wieder eine Kreation hier im Forum, im Gesetz (Bezug: SH) wird vom geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, etc. (der Rest ist für uns uninteressant) Werten gesprochen. Überragend kommt dort nicht vor. Zweck ist ... die Sicherung der Erhaltung und der Erforschung im öffentlichen Interesse ... Und bei Erforschung kann man sich einige Fragestellungen (Aus-)denken, die z.B. eine lückenlose Erfassung aller römischen Münzen erfordert, um von der regionalen Häufigkeit und Ausprägung auf soziokulturelle Erkenntnisse zu kommen.

Was ich damit sagen möchte ist, dass es vor Gericht schwer sein wird die Einstufung als Kulturdenkmal zu wiederlegen. Das öffentliche Interesse ist übrigens mit einer einfachen Publikation hergestellt ...

Gruß

Jepp,

diese Erkenntnisse bekommt man jedoch nicht durch ein Schatzregal und dem Kampf gegen Sondengeängern.

Und zum öffendlichen Interesse: Morgen mache ich eine Publikation zur Geschichte des Silberpapiers.
Ist dann jeder im Boden liegender Schnipsel ein BD?

Gruß Charlie

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#38
21. Februar 2013, um 23:36:19 Uhr

1. frage mich is der "titel" Archäologe  geschutz oder nicht?


2. wen das so ist das ALLE funde gemeldet werden mussen dan wird das bestimt VIEL arbeit!!  (eigenklich unmoglich viel)
    oder?


gruss gider

« Letzte Änderung: 21. Februar 2013, um 23:40:21 Uhr von (versteckt) »

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#39
21. Februar 2013, um 23:37:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
und was SH betrifft, hättest zumindest *von besonderer und prägender Bedeutung* noch als nicht "uninteressant" erkennen können

Da hast Du aber den Abschnitt zu Denkmalbereichen und nicht zu Kulturdenkmalen erwischt. Und da gilt besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher ..... die Kulturlandschaft prägender Wert." Wenn man mal den tatsächlichen Text liest, wird aus Deiner "prägenden Bedeutung" was ganz anderes ...

Die Denkmalbereiche sind lockerer definiert als die beweglichen Kulturdenkmale, da es sich hier gleich um ganze Flächen handeln kann, die sich dann ggf. einschränkend auf mögliche Bebauungen auswirken ....

@Charlie: Da musst Du das Landesamt fragen, nur die dürfen das beurteilen...

@gider: Archäologe ist m.W: eine Berufsbezeichnung, die ein Studium der Archäologie voraussetzt. Es kann sich nicht jeder Archäologe nennen ... aber es gibt auch viele Archäologen, die nicht beim Landesamt arbeiten, falls Du das meinst ...

« Letzte Änderung: 21. Februar 2013, um 23:42:33 Uhr von (versteckt) »

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#40
21. Februar 2013, um 23:48:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Da hast Du aber den Abschnitt zu Denkmalbereichen und nicht zu Kulturdenkmalen erwischt.

ach, hab ich Huch dachte ich hab auch die KD damit erwischt weil die ja Bedingungen von Satz 3 erfüllen sollen :

(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von Sachen, die durch ihr Erscheinungsbild oder durch ihre Beziehung zueinander von besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung sind.

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#41
21. Februar 2013, um 23:56:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Da hast Du aber den Abschnitt zu Denkmalbereichen und nicht zu Kulturdenkmalen erwischt. Und da gilt besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher ..... die Kulturlandschaft prägender Wert." Wenn man mal den tatsächlichen Text liest, wird aus Deiner "prägenden Bedeutung" was ganz anderes ...

Die Denkmalbereiche sind lockerer definiert als die beweglichen Kulturdenkmale, da es sich hier gleich um ganze Flächen handeln kann, die sich dann ggf. einschränkend auf mögliche Bebauungen auswirken ....

@Charlie: Da musst Du das Landesamt fragen, nur die dürfen das beurteilen...

@gider: Archäologe ist m.W: eine Berufsbezeichnung, die ein Studium der Archäologie voraussetzt. Es kann sich nicht jeder Archäologe nennen ... aber es gibt auch viele Archäologen, die nicht beim Landesamt arbeiten, falls Du das meinst ...

Und genau da werde ich nicht anfragen weil die Geschichte des Silberpapier ist dokumentiert
und geht dem DschA nichts aber auch gar nichts an.

So sieht es auch aus mit der "Neuzeitarchäologie". WKII als BD deklarieren, wat für ein Schwachfug.

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#42
21. Februar 2013, um 23:59:46 Uhr

Obwohl die Berufsbezeichnung „Archäologe/Archäologin“ in Deutschland nicht rechtlich geschützt
ist, herrscht in der wissenschaftlichen Gemeinschaft Konsens darüber, dass darunter nur Absolventen eines einschlägigen Universitätsstudiengangs zu verstehen sind. Wer „Archäologe“ ist, hat
also in Deutschland primär etwas mit der Ausbildung und erst nachgeordnet mit der tatsächlich
ausgeübten Tätigkeit einer Person zu tun.

wie ich das lese ist das nicht geschutzt   oder lese ich das falsch.

ok wen ich irgent wo arbeite wil als Archäologe und keine vorlagen seigen kan dan werde die sagen: du bist kein Archäologe ;-)      aber rechtlich konte jeder sich Archäologe nemen??  oder

genau so wie makler oder heilpraktiker uzw

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#43
22. Februar 2013, um 00:30:37 Uhr

Man studiert zwar Archäologie aber der Abschluss heisst meines Wissens nach nicht Archäologe sondern "Bachelor of Art".

Gruß
Oetti1

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#44
22. Februar 2013, um 08:42:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Moin Walter,

müssen wir Sondler denn auch für die Schulden der Sparkassen aufkommen. Derzeit sind die Sparkassen ja nichtmal in der Lage die eigenen Löcher zu stopfen und nehmen staatliche Kredithilfen in anspruch ...

Gruß


Moin,

woher stammt denn diese Information? Mir ist nicht bekannt, dass Sparkassen verschuldet sind und staatliche Kredithilfen in Anspruch genommen hätten.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 22. Februar 2013, um 08:43:34 Uhr von (versteckt) »

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