| | Geschrieben von Zitat von Peperoni Heute bin ich froh, wie "ein Angler mit Angelschein" dass ich mit Badehose und Sonnenbrille (Übertreibung macht anschaulich) 5 m neben einer stark befahrenen Straße suchen darf, ohne Stress. Machen wir uns nix vor, mit Nachtsichtgerät übern Acker taumeln, vorbei an Hochsitzen und in Rasenklingen oder Kacke zu fassen....nö damit bin ich durch.
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Aber genauso geht es auch Sondlern in anderen Bundesländern.
Die suchen auch am helllichten Tage, neben stark befahrenen Straßen und - sie machen sich keinen Stress, weil es keinen Stress geben wird
Nachts habe ich nur einmal am Strand gesucht. Nachtwanderung am Meer, tolle Atmosphäre.
Das Ding ist doch die Arroganz der Ämter. Ich habe es einmal versucht, weil ich dachte, okay vllt. ists besser so, mit dem Amt zusammen zu arbeiten, als sich quer zu stellen. Naiv, wie vielleicht viele Neulinge sind!
Meine einfache Anfrage nach einer Denkmalschutzliste wurde mir verwehrt mit der Begründung, dass man hierfür einen besonderen Grund haben muss und ich durfte sie nicht sehen. (In NRW)
Nachdem ich aber viele Wochen lang die Gesetze, Urteile und Hintergründe immer wieder durchgelesen habe, kann ich überall in Deutschland auf ca. 99% der Flächen ohne Probleme sondeln, denn es ist nun mal nicht verboten!
Ich habe mich wirklich sehr geärgert, dass ich so barsch abgewiesen wurde, obwohl dem Gesetz nach jeder Zugang dazu haben darf!
Letztlich ist es so: Eine NFG ist kein Muss! Wenn man will, kann man sich nach dem Amt richten - wenn MAN will. Sollte auch nur der Hauch von Arroganz oder Benachteiligung etc. zum Vorschein kommen (wie hier Dutzende Male berichtet), scheiß ich auf gut Deutsch aufs Amt und suche eben nach nicht-Denkmälern. Wie schon immer, wie die ganze Zeit.
Nur das Amt will einem weißmachen, man suche nach Denkmälern.
Ein paar gängige Praktiken der Ämter / Nachteile mit dem Amt:-keinen Zugang zu Denkmallisten
-Funde werden einkassiert, die nicht übers Schatzregal erfasst werden
-Funde werden ohne Entschädigung in Schatzregalländern einkassiert
-Entdeckte Denkmäler / Schätze werden als "vom Amt" entdeckt deklariert bzw. der Entdecker wird nicht erwähnt / kriegt nicht mal ein Dankeschön
-Muss teilweise Geld bezahlen für eine NFG
-Es werden illegale Flugblätter verteilt, die alle Sondengänger zum Kunstwort "Raubgräber" abstufen und vorverurteilen
-Es werden Landwirte, Förster, Jäger angesprochen, auf Sondengänger zu achten und sofort die Polizei gerufen
-Die Funde muss ich genauestens dokumentieren, auch im Acker, wo jedes Jahr alles viermal mindestens kunterbunt gepflügt wird
-Fahrtkosten, Zeitkosten für Gespräche mit Archäologen / Denkmalmitarbeitern zur Begutachtung aller Funde in einem bestimmten Zeitraum
-Monatelanges Warten auf eine NFG
-NFG beschränkt auf ACKER
-Unverhältnismäßige Strafen bei Abweichen von den NFG-Auflagen
-NFG wird willkürlich ausgeweitet / aufgehoben, man muss gegen klagen
-Verhinderung der Ausübung journalistischen Handwerkes: Bei Interviewen etc. wird immer vom Amt behauptet, "das Sondengehen ist verboten" [sic!] und es wird verwiesen, auch nicht mit einem Sondler = Raubgräber zu sprechen
-Öfters barscher Ton, von oben herab - keine Augenhöhe, Sondler = Raubgräber
-Selbst mit einer NFG darf ich trotzdem nicht auf Bodendenkmälern suchen, obwohl diese genau darauf abzielt
-Das Konstrukt "Öffentlich-rechtlicher Vertrag" wird angeboten statt einer Bescheinigung NFG - Übervorteilung des Amtes / Übernachteilung des Sondlers par excellence
-Missbrauch von NFG-Besitzern als Multiplikatoren der unsöglichen AUssage "Nur mit NFG darf man sondeln"
-Das Amt trichtert einem ein, man brauche immer eine NFG. Das man diese nur zur Suche NACH Denkmälern braucht, wird nicht erwähnt bzw. so suggestiert, dass du ohne NFG Probleme haben wirst
-Das Amt erfindet Kunstworte wie "Raubgräber", "unbewegter Boden" oder Aussagen wie "Überall in Deutschland können Denkmäler liegen deswegen braucht man überall in Deutschland eine Genehmigung, wenn man ein Loch buddelt"
-Das Amt differenziert nach Bodenart bei der Praxis des Sondelns / der NFG. Dabei gibt es
dem Gesetz nach keine Differenzierung nach Bodenart (Wald, Wiese...) sondern
nur nach denkmalsgeschützten Bereich (GSG, BD) und nach dem
Ziel der Suche. (nach Denkmälern suchen oder nach nicht-Denkmälern suchen - etwas anderes gibt es hierbei nicht!)
Vorteile mit dem Amt:-Ich darf offiziell nach Schätzen suchen, die ich eh nicht finden werde (sondern zu 99,9% nur nicht-Denkmäler finden werde!)
-Ich kriege teilweise bessere Tipps und Fundstellen
-Ich darf mich als waschechten Deutschen fühlen, der "alles richtig macht" cause of "German Angst"
-Teilweise kostenlose interessante Lehrgänge
-Teilweise Versicherungsschutz bei Nachforschungen
Wer weitere Vorteile findet, darf sie gerne benennen.Ich denke es spricht (leider) ein klares Bild gegen die Zusammenarbeit mit einer Behörde, mit der man auch nicht zusammenarbeiten muss, wenn man nicht zusammenarbeiten will.
Eine perfekte Zusammenarbeit sieht so aus:-überall in Deutschland darf außerhalb von Denkmälern gesucht werden
-Alle Funde muss man melden und darf man behalten, außer von hervorragendem wissenschaftlichen Wert - diesen werden zum fair bewerteten Marktwert aufgekauft (durch staatliche Lotterie wie in England)
-Zusammenarbeit auf Augenhöhe, keine Funde werden verschwiegen, nichts wird vom Amt eingezogen oder denunziert / als Raubgräber tituliert!