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 Verstößt das zeigen von Funden in einem Forum gegen geltendes Recht?

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Avatar  Verstößt das zeigen von Funden in einem Forum gegen geltendes Recht?  (Gelesen 3212 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Juni 2014, um 09:23:50 Uhr

Guten Morgen;

aus aktuellem Anlass versuche ich gerade mal einiges auseinander zu klamüsern und geklärt zu bekommen.

Auszug aus der NFG in Hessen..

Hinweis: Denkmalschutzgesetz Hessen, NFG Hessen; hier insbesondere C 7 " Jegliche Veröffentlichungen der Ergebnisse seiner Nachforschungen
sind mit dem Land abzustimmen"

 


Ist das der wahre Grund, warum diverse Moderatoren hier im Forum keine oder nur seltenst Funde präsentieren?

Verstoßen wir eventuell alle gegen geltendes Recht indem wir hier Funde zeigen und um Ansprache oder Bestimmung bitten.

Wenn ja hätte es uns mal jemand sagen sollen, dann macht ein Forum ja gar keinen Sinn?

Und wo fängt eine Veröffentlichung oder Publikation bitte an?


Und als 2ten Punkt...


wenn ich ein neues Bodendenkmal entdeckt habe, es vorschriftsmäßig gemeldet habe und noch am bearbeiten des Fundkomplexes bin, muss ich diesen dann komplett abgeben?

Ich habe momentan eine Bockbergung hier liegen, welche ich nach Rücksprache mit meinen Archi. geborgen habe. Diese würde ich gerne ins am geben, zur weiteren Bearbeitung, Freilegung.

Muss ich dann den gesamten Fundkomplex ebenfalls abgeben oder gibt es da rechtliche Möglichkeiten ihn zu behalten, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist?

Die bisherigen Funde stammen ja aus dem Frühjahr, im Herbst geht es ja weiter auf der Fundstelle. Wenn ich jetzt schon Funde abgeben bekomme ich diese im Herbst ja nicht zurück. Sie sind aber sehr wichtig für eine Ansprache der Befundsituatation, bzw. für Aussagekraft der einzelnen Bestattungen (Befunde).

Das abgeben des Fundkomplexes steht für mich außer Frage. Von meinem Archäologen bekomme ich dies bezüglich momentan leider keine Informationen.  Nono


LG


Patrick

   

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(versteckt)
#1
03. Juni 2014, um 09:41:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Levante
Von meinem Archäologen bekomme ich dies bezüglich momentan leider keine Informationen.  Nono
LG
Patrick

Warum?

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#2
03. Juni 2014, um 10:00:44 Uhr

du stellst aber komische Fragen  Irre

Warum sollte es jetzt auch noch verboten sein Bilder hier einzusetzen.

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#3
03. Juni 2014, um 10:26:09 Uhr

Interessante Fragen..da würde ich auch mal gerne mehr  hören!

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#4
03. Juni 2014, um 10:44:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Levante
Verstoßen wir eventuell alle gegen geltendes Recht indem wir hier Funde zeigen und um Ansprache oder Bestimmung bitten.
"Wir" ist ein schlecht gewähltes Wort da jedes Bundesland seine eigene Suppe bezüglich Bodendenkmalpflege etc. kocht.
Außerdem ist in Deutschland die Wissenschaft immernoch frei  Lächelnd (auch wenn die Landesämter das gerne anders hätten) da kannst du soviel Artikel schreiben, Bilder machen und Veröffentlichen wie du willst selbst wennd diese noch so schlecht oder falsch seien.

MFG schluss12  Smiley

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#5
03. Juni 2014, um 10:54:56 Uhr

Der eine oder andere Archie wäre ganz schön aufgeschmissen wenn er das hier Gezeigte und das Schwarmwissen darüber nicht mehr nutzen könnte....  Grinsend

LG an alle Nutzer
Elmex

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#6
03. Juni 2014, um 12:46:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Levante
Ist das der wahre Grund, warum diverse Moderatoren hier im Forum keine oder nur seltenst Funde präsentieren?Verstoßen wir eventuell alle gegen geltendes Recht indem wir hier Funde zeigen und um Ansprache oder Bestimmung bitten.

Ganz einfache Antwort: Nein Smiley

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#7
03. Juni 2014, um 12:53:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Le Vasseur
Ganz einfache Antwort: Nein Smiley

Na, dann ist ja alles geklärt....... Cool

Gruß xp 68

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#8
03. Juni 2014, um 14:02:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von schluss12
....Außerdem ist in Deutschland die Wissenschaft immernoch frei  Lächelnd (auch wenn die Landesämter das gerne anders hätten) da kannst du soviel Artikel schreiben, Bilder machen und Veröffentlichen wie du willst selbst wennd diese noch so schlecht oder falsch seien.

MFG schluss12  Smiley

Wissenschaft ist frei, frei von politischer Beeinflussung, aber sonst gibt es klare Regeln und Vorschriften. Oder meinst Du jeder kann sich zuhause einen Atomreaktor zu Forschungszwecken bauen oder über das sexualverhalten Minderjähriger Mädchen forschen?

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#9
03. Juni 2014, um 15:03:04 Uhr

Manche Leute haben Sorgen Nono
Wenn du gegen kein Gesetz verstößt, kannst du zeigen und machen was du willst.
Was findet ihr denn alle, den Mist den man zu 99% findet interessiert keinen Menschen und keinen
Archi.
Und wenn du das 1% findest musst du es halt melden, deine Archies werden dir dann
schon weiterhelfen, und im dümmsten Fall muust du es abgeben.
An diese Situation müssen sich manche gewöhnen und es akzeptieren oder sich ein
anderes Hobby suchen.
Was mich wundert ist, das dir dein Kumpel Archeologe nicht weiterhelfen kann?

Gruß Mäx

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#10
03. Juni 2014, um 16:20:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Levante
Und als 2ten Punkt...
wenn ich ein neues Bodendenkmal entdeckt habe, es vorschriftsmäßig gemeldet habe und noch am bearbeiten des Fundkomplexes bin, muss ich diesen dann komplett abgeben?
Ich habe momentan eine Bockbergung hier liegen, welche ich nach Rücksprache mit meinen Archi. geborgen habe. Diese würde ich gerne ins am geben, zur weiteren Bearbeitung, Freilegung.
Muss ich dann den gesamten Fundkomplex ebenfalls abgeben oder gibt es da rechtliche Möglichkeiten ihn zu behalten, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist?
Die bisherigen Funde stammen ja aus dem Frühjahr, im Herbst geht es ja weiter auf der Fundstelle. Wenn ich jetzt schon Funde abgeben bekomme ich diese im Herbst ja nicht zurück. Sie sind aber sehr wichtig für eine Ansprache der Befundsituatation, bzw. für Aussagekraft der einzelnen Bestattungen (Befunde).
Das abgeben des Fundkomplexes steht für mich außer Frage. Von meinem Archäologen bekomme ich dies bezüglich momentan leider keine Informationen.  Nono
LG
Patrick 

Verstehe ich das richtig?
Du hast ein neues Bodendenkmal gefunden und hast jetzt ein Teil dieses BD als Block bei dir Zuhause?
Und im Herbst gehst du nochmal hin um weiter zu bergen?
Und das alles in Absprache mit "deinem" Archäologen.
Hast du auch was schriftliches von deinem Archäologen?
Und wie ist das mit dem "Fundkomplex"? du möchtest ihn so lange behalten bis du die Bearbeitung abgeschlossen hast?
Sorry, für die vielen Fragen.
Ich würde mich nicht auf die (mündliche) Aussage eines Archäologen verlassen.
Wenn es hart auf hart kommt, und bei der Grabung, Bergung, Bearbeitung der Funde etwas schief geht, dann wird dein
Archäologe sicher nicht die Verantwortung auf sich nehmen.
Entweder du hast einen schriftlichen "Forschungsauftrag" oder du lässt besser die Finger davon.

Mit dem Zeigen der Funde hätte ich allerdings überhaupt kein Problem.
Gruß

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#11
03. Juni 2014, um 19:38:10 Uhr

Hmm, ich würde es schon sehen, dass man gegen geltendes Recht verstößt, wenn man hier Bilder seine Funde zeigt.

Aber eben nur, wenn man sich – wie es anscheinend der TE getan hat – vertraglich verpflichtet, dies nicht (ohne vorherige Absprache) zu tun. Die NFG ist in diesem Fall der Vertrag und der Rechtsverstoß ist der Vertragsbruch. Wer derartigen Klauseln nie zugestimmt hat, muss hier mMn nichts befürchten.

Ich bin kein Jurist, daher wie immer ohne Gewähr.

Viele Grüße,
Günter

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#12
03. Juni 2014, um 19:46:18 Uhr

Vielleicht antwortet ja mal einer von den mindestens zwei Anwälten hier im Forum. Smiley

Gruß Michael

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#13
03. Juni 2014, um 20:19:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Aber eben nur, wenn man sich – wie es anscheinend der TE getan hat – vertraglich verpflichtet, dies nicht (ohne vorherige Absprache) zu tun. Die NFG ist in diesem Fall der Vertrag und der Rechtsverstoß ist der Vertragsbruch. Wer derartigen Klauseln nie zugestimmt hat, muss hier mMn nichts befürchten.

Absolut richtig Günter! Gleiches gilt für andere Klauseln. Man muss sich dann nur fragen weshalb man einen sp einseitigen bzw. nachteiligen Vertrag schließen solle?

Offline
(versteckt)
#14
03. Juni 2014, um 20:39:41 Uhr

Triffst diese Klausel bei allen Bundesländern oder bei allen NFG zu? 

Wer von euch eine NFG hat, ist auch dies so hinterlegt?

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