Guten Morgen;
aus aktuellem Anlass versuche ich gerade mal einiges auseinander zu klamüsern und geklärt zu bekommen.
Auszug aus der NFG in Hessen..
Hinweis: Denkmalschutzgesetz Hessen, NFG Hessen; hier insbesondere C 7 " Jegliche Veröffentlichungen der Ergebnisse seiner Nachforschungen
sind mit dem Land abzustimmen"
Ist das der wahre Grund, warum diverse Moderatoren hier im Forum keine oder nur seltenst Funde präsentieren?
Verstoßen wir eventuell alle gegen geltendes Recht indem wir hier Funde zeigen und um Ansprache oder Bestimmung bitten.
Wenn ja hätte es uns mal jemand sagen sollen, dann macht ein Forum ja gar keinen Sinn?
Und wo fängt eine Veröffentlichung oder Publikation bitte an?
Und als 2ten Punkt...
wenn ich ein neues Bodendenkmal entdeckt habe, es vorschriftsmäßig gemeldet habe und noch am bearbeiten des Fundkomplexes bin, muss ich diesen dann komplett abgeben?
Ich habe momentan eine Bockbergung hier liegen, welche ich nach Rücksprache mit meinen Archi. geborgen habe. Diese würde ich gerne ins am geben, zur weiteren Bearbeitung, Freilegung.
Muss ich dann den gesamten Fundkomplex ebenfalls abgeben oder gibt es da rechtliche Möglichkeiten ihn zu behalten, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist?
Die bisherigen Funde stammen ja aus dem Frühjahr, im Herbst geht es ja weiter auf der Fundstelle. Wenn ich jetzt schon Funde abgeben bekomme ich diese im Herbst ja nicht zurück. Sie sind aber sehr wichtig für eine Ansprache der Befundsituatation, bzw. für Aussagekraft der einzelnen Bestattungen (Befunde).
Das abgeben des Fundkomplexes steht für mich außer Frage. Von meinem Archäologen bekomme ich dies bezüglich momentan leider keine Informationen.

LG
Patrick