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 was darf man, was nicht in Kurzfassung

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Avatar  was darf man, was nicht in Kurzfassung  (Gelesen 1550 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. Januar 2012, um 19:31:41 Uhr

Hallo ,

mich strengt es unwahrscheinlich an, mich durch den Paragraphenwald zu forsten,
Kann mir jemand sagen, was man darf und was nicht?

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(versteckt)
#1
02. Januar 2012, um 19:39:54 Uhr

So pauschal wird das keiner beantworten können.
Ist halt von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Das geht von "Sondeln erlaubt" bis "schwere Straftat mit bis zu 2 Jahren Knast".

Überall verboten ist das Sondeln auf Bodendenkmälern.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
02. Januar 2012, um 19:55:40 Uhr

Danke für den Tipp-

Gruß Frank

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(versteckt)
#3
02. Januar 2012, um 23:07:36 Uhr

Hallo.......franklang .... der Paragraphenwald--- ist ganz einfach      LACH:: LACH :::... ..von17-18 vom Gesetz Geschützt  (Gesch.Gesch.) und  von 55 bis.----??? Von der Natur... aber man darf nicht alles mit der Sonde Absuchen ....gruß wurmsonde

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(versteckt)
#4
02. Januar 2012, um 23:23:57 Uhr

Hi,

ganz kurz:

Man darf in ganz Deutschland  Suchen

Man darf je nach Bundesland:

ohne Genehmigung

- nicht nach Bodendenkmalen graben
- keine Nachforschungen nach Bodendenkmalen betreiben.

Einfach: Hobbyarcheologen brauchen eine Genehmigung

Wer einfach nur nach Metall sucht nicht.

Ob das auch alle Richter so sehen vermag ich nicht zu beurteilen
aber in den Gesetzen aller Bundesländer ist das so fixiert.

Gruß Charlie


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#5
03. Januar 2012, um 02:46:20 Uhr

da sage (schreibe) ich jetzt mal nix zu  Nono . Da gibt es in diesem Forum schon sooooo..... viele post's. Einfach mal ein wenig einlesen und das gewünschte Bundesland raus suchen  Super .

Gruß Bodega

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#6
03. Januar 2012, um 07:35:23 Uhr

 Hallo und  Willkommen im DETEKTORFORUM

 Winken

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#7
03. Januar 2012, um 08:50:26 Uhr

Quasi kann ich sondeln noch und nöcher so lange es kein Bodendenkmal ist und wenn mich einer fragt, sage ich dass ich nach Metallschrott suche?


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(versteckt)
#8
03. Januar 2012, um 10:08:34 Uhr

Moin,

alle Antworten hier sind absolut rechtsunverbindlich und Du wirst Dich, wenn es darauf ankommt, nicht auf eine der hier geäußerten Aussagen berufen können. Lese Dir in dem für Dein Bundesland geltendem Denkmalschutzgesetz den § zur Nachforschung durch, den § zum Graben, Verändern, entfernen von Bodendenkmalen, den § was alles ein Bodendenkmal ist und den § zum Schatzregal sowie den § über Ordnungswidrigkeit von Verstoßen gegen das DSchG, sowie den § 984 BGB, § 246 StGB und das Naturschutzgesetz.

Wenn Du zu Formulierungen in den §§ Fragen hast, weil Dir nicht klar ist, was damit gemeint ist, können wir Dir sicher weiterhelfen, aber bundesweite, pauschal geltende Informationen gibt es nicht.

Viele Grüße

Walter
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#9
03. Januar 2012, um 10:23:25 Uhr

Ja, so habe ich es auch verstanden. Habe mir mal die Denkmalschutzgesetze für Hessen und Bayern ausgedruckt und führe sie mir zu Gemüte.

Alles in allem ist das hier ein tolle Forum für Anfänger wie mich. Freue mich schon wenn ich mal selbst Tipps geben kann Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
03. Januar 2012, um 10:35:50 Uhr

Hallo Walter,

vielen Dank für den Hinweis.
Wenn man deinen Beitrag ließt, kriegt man schon ein mulmiges Gefühl.
Das soll mich aber nicht abschrecken.

Danke

Frank

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#11
03. Januar 2012, um 14:16:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von franklang
Hallo Walter,

vielen Dank für den Hinweis.
Wenn man deinen Beitrag ließt, kriegt man schon ein mulmiges Gefühl.
Das soll mich aber nicht abschrecken.

Danke

Frank

... das muss Dich nicht abschrecken, aber Du willst ein Hobby betreiben, bei dem Du nach Dingen suchst, die Dir nicht gehören und das auf Grundstücken die nicht in Deinem Eigentum stehen. Da ist logisch auf mehr zu achten als wenn jemand Briefmarken sammelt.

Viele Grüße

Walter 

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(versteckt)
#12
03. Januar 2012, um 14:22:03 Uhr

franklang

Rechtlich darfst du gar nichts du stehst wie alle Sondler mit einen bein im Gefängnis, Pharagraphen sind nur da um
alles komplizierter zu machen und gegen den kleinen zu verwenden.

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(versteckt)
#13
03. Januar 2012, um 19:04:11 Uhr

Moin,

ganz und gar nicht, die §§ haben auch etwas Gutes inbesondere was das Verwaltungsverfahrensgesetz angeht, damit hat der Bürger klare Vorgaben um zu kontrollieren, ob die Verwaltung seine Anträge richtig bearbeitet und wenn das nicht der Fall ist, kann der Bürger den Bescheid beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Meistens geht diese Überprüfung zum Nachteil der Verwaltung aus, weil sie Fehler gemacht hat.

Viele Grüße

Walter

(versteckt)
#14
11. Februar 2012, um 20:06:51 Uhr

hab mal in nem wald ne fliegerbombe geortet,hab sie dem kampfmittelräumdienst gemeldet-eine woche später bekam ich nen brief von irgendsoeinem amt-10000 DMstrafandrohung wegen "ausgraben von pflanzen"!    krass oder?   GRUSS wünschel

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