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 was darf man, was nicht in Kurzfassung

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Avatar  was darf man, was nicht in Kurzfassung  (Gelesen 1553 mal) 0
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#15
11. Februar 2012, um 20:17:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ganz und gar nicht, die §§ haben auch etwas Gutes inbesondere was das Verwaltungsverfahrensgesetz angeht, damit hat der Bürger klare Vorgaben um zu kontrollieren, ob die Verwaltung seine Anträge richtig bearbeitet und wenn das nicht der Fall ist, kann der Bürger den Bescheid beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Meistens geht diese Überprüfung zum Nachteil der Verwaltung aus, weil sie Fehler gemacht hat.

Viele Grüße

Walter

Walter da muß ich dir wiedersprechen, da die meisten weder Ahnung noch Finanziellen schuh haben um
vor das Verwaltungsgericht zu gehen, so gehts dann wieder zu gunsten der Behörde.

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#16
11. Februar 2012, um 20:20:23 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

hab mal in nem wald ne fliegerbombe geortet,hab sie dem kampfmittelräumdienst gemeldet-eine woche später bekam ich nen brief von irgendsoeinem amt-10000 DMstrafandrohung wegen "ausgraben von pflanzen"!    krass oder?   GRUSS wünschel




..

Sehr informative Aussage,ein wenig mehr details würden es glaubwürdig machen, und blödsinn obendrein.....


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#17
11. Februar 2012, um 20:24:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von wünschel
hab mal in nem wald ne fliegerbombe geortet,hab sie dem kampfmittelräumdienst gemeldet-eine woche später bekam ich nen brief von irgendsoeinem amt-10000 DMstrafandrohung wegen "ausgraben von pflanzen"!    krass oder?   GRUSS wünschel

Und du hast dem Folge geleistet ?

Hätte ich nicht gemacht. Wegen ein paar Pflanzen würde ich nicht soviel Geld bezahlen, zumal jeder Forstarbeiter am Tag sicher mehr zerstört.

EDIT: das es nur eine Androhung war habe ich bein ersten mal überlesen

« Letzte Änderung: 11. Februar 2012, um 20:29:13 Uhr von (versteckt) »

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#18
11. Februar 2012, um 20:27:05 Uhr

Ob das Blödsinn ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber irgendwie ist er ja auf die Bombe gekommen.
Vielleicht hat er in einem Naturschutzgebiet eine Orchidee ausgegraben, die auf der roten Liste steht?
Da müssten schon mehr Infos sein.

Gruß
Oetti1

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#19
11. Februar 2012, um 20:32:41 Uhr

natürlich hab ich weitergemacht-nur irgendetwas melden hab ich und würd ich nicht.

Hinzugefügt 11. Februar 2012, um 21:36:12 Uhr:

al
Geschrieben von Zitat von Oetti1
Ob das Blödsinn ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber irgendwie ist er ja auf die Bombe gekommen.
Vielleicht hat er in einem Naturschutzgebiet eine Orchidee ausgegraben, die auf der roten Liste steht?
Da müssten schon mehr Infos sein.

Gruß
Oetti1


Hinzugefügt 11. Februar 2012, um 22:22:32 Uhr:

meistens sind das alles gummiparagraphen,ich glaube es drauf an welche person gerade zuständig ist.Mir ist mal was passiert,was dass verdeutlicht.Ich war ohne genehmigung auf nem acker,da hat jemand die polizei gerufen-die kam dann auch.die wollten wissen,was ich hier tue-ich hab den alles erklärt und meine funde gezeigt-die waren begeistert und sagten "weitermachen":In einem anderen fall war ich nachts auch auf;m acker als plötzlich der jäger oder förster mit;m gewehr im anschlag vor  mir stand ,ich dacht ich spinne!


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#20
12. Februar 2012, um 22:48:00 Uhr

@Wünschel: Der Jäger/Förster stand mit nem Gewehr im Anschlag vor dir? Ich wage das zu bezweifeln! Zumindest wundert es mich, dass du die Situation augenscheinlich lösen konntest, ohne herauszufinden ob der gute Mann nun Jäger oder Förster war.

Was die Paragraphen angeht muss ich Walter Franke zustimmen. Was alles "komplizierter" machen und gegen "den kleinen Mann verwendet" werden soll dient nicht zuletzt auch dem Schutz des "kleinen Mannes". Der Staat will immerhin auch nicht, dass einem Sondengänger ne Fliegerbombe unter dem Spaten hochgeht.

@Sonne: Klar kann sich nicht jeder den gerichtlichen Rechtsschutz leisten. Allerdings kann man nach einer Ablehnung durch die Behörde einen Widerspruch gem. § 68 VwGO einlegen. Das Widerspruchsverfahren dient nicht zuletzt der Selbstkontrolle der Verwaltung.

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