Hi Leute!
Jetz mal ne rein retorische Frage

Nehmen wir mal an, ich bin gestern auf einem Acker in meiner Gegend unterwegs gewesen

, der an einen Wald grenzt und unweit von einer Stelle steht, an der bis 1347 eine Burg stand.
Und nehmen wir auch mal an, ich hatte die schriftliche Einverständniserklärung des Landbesitzers, in der steht, dass ich alles für mich relevante was ich finde behalten darf und dafür nur den Acker von Schrott säubere.

Und nehmen wir doch, so rein aus Spaß an der Freude auch mal an ich hätte da doch gestern einen Münzschatz mit 216 Münzen, darunter 11 Goldmünzen, 156 Silbermünzen und ein paar andere alle bis 1330 geprägt und ein paar Schmuckgegenstände in einem Gefäß am Waldrand im Acker gefunden.

Wie wäre es denn in diesem Fall in Bayern? Dürfte ich das dann alles behalten wenn ich das denn gefunden hätte oder gäbe es da dann gleich Besuch von den Herren in grün

wenn es denn so gewesen wäre und ich es öffentlich machen würde?
Ich bin mir sicher, dass dieser angenomme Fundort definitiv kein Bodendenkmal ist.
Würde mich über eure Antworten freuen!
MfG Daniel
